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TOP 17 - Anmietung von Büroräumen für die Senatorin für Kinder und Bildung am Herdentorsteinweg 7

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 28. September 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Kinder und Bildung

23. September 2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 28.09.2021

„Anmietung von Büroräumen für die Senatorin für Kinder und Bildung am Herdentorsteinweg 7“

A. Problem

Die Aufgaben der Senatorin für Kinder und Bildung sind in den letzten Jahren insbesondere aufgrund steigender Zahlen der Schüler*innen sowie der Kinder angewachsen. Diesem wurde zuletzt im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren 2020/21 Rechnung getragen, indem zusätzliches Personal für die Abteilungen Schulbau und Schulamt (insgesamt 8 VZE) sowie für die Unterstützung der Digitalisierung in Schulen (28 VZE) bereitgestellt wurde.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ausstattung der Lehrkräfte sowie der Schüler*innen mit digitalen Endgeräten am 03.11.2020 zusätzliches Personal bewilligt.

Nachdem die Personalverstärkungen in den letzten Jahren in den vorhandenen Büroflächen kompensiert werden konnten, sind diese mittlerweile voll ausgelastet. Es sind daher

zusätzliche Büroflächen erforderlich.

Zudem sollen perspektivisch die Standorte, in denen die Büroräume der Senatorin für Kinder und Bildung sich befinden, von bisher vier auf drei reduziert werden. Dies ist Teil des derzeit laufenden Organisationsentwicklungsprozesses.

B. Lösung

Die Senatorin für Kinder und Bildung beabsichtigt, am Herdentorsteinweg 7 alle Räume im 6.

Obergeschoss ab dem 01.11.2021 für die Dauer von 15 Jahren anzumieten. Dies umfasst, wie die bereits vorher im 2. und 3. Obergeschoss angemieteten Flächen, eine Fläche von 796,66 m². Die Kaltmiete beträgt, ebenso wie bei der Anmietung des 2. Obergeschosses, 13,50 € pro m² (insgesamt rd. 10,7 Tsd. € monatlich). Inclusive Nebenkosten (rd. 3,3 Tsd. € pro Monat für Strom, Heizung, Verwaltungshonorar IB) sind somit rd. 14 Tsd. € im Monat für die Warmmiete erforderlich.

C. Alternativen

Die Anmietung wird durch Immobilien Bremen durchgeführt. Das Angebot wurde ebenfalls durch Immobilien Bremen geprüft und die Kosten wurden als wirtschaftlich bewertet. Eine Anmietung von Büroflächen an einem anderen Standort wurde ohne Erfolg durch Immobilien

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2 Bremen geprüft. Ein Neubau an einem anderen Standort wurde bisher nicht als Option betrachtet.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Für die Anmietung sind in 2021 rd. 28 Tsd. € sowie ab 2022 rd. 171 Tsd. €/Jahr erforderlich.

Zur haushaltsrechtlichen Absicherung der Mietausgaben ist die Erteilung einer

Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 2.535 Tsd. € zu Lasten der Jahre 2022-2035 i.H.v. rd. 171 Tsd. € jährlich sowie i.H.v. 141 Tsd. € in 2036, bei der Hst. 0200/518 50-0 Miet- und

Pachtzahlungen an das Sondervermögen Immobilien und Technik erforderlich. Zum Ausgleich für die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung wird die bei der Haushaltsstelle 0995/790 10-6 „Investitionsreserve“ veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in

entsprechender Höhe nicht in Anspruch genommen. Zur Abdeckung der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung durch Barmittel sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2021 sowie in der Finanzplanung ab 2022 vorgesehen.

Entsprechende Mittel für Umzugskosten sind im Produktplan 21 vorhanden.

Von der Maßnahme profitieren alle Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung der Vorlage mit dem Senator für Finanzen ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet

G. Beschluss

1. Der Senat stimmt der Anmietung der 6. Etage am Herdentorsteinweg 7 sowie der Erteilung einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 2,535 Mio. € mit einer Abdeckung in den Jahren 2022 bis 2035 i.H.v. rd. 0,171 Mio. € sowie in 2036 i.H.v. rd.

0,141 Mio. € zu. Zum Ausgleich für die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung wird die bei der Haushaltsstelle 0995/790 10-6 „Investitionsreserve“ veranschlagte

Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe nicht in Anspruch genommen.

2. Der Senat bittet die Senatorin für Kinder und Bildung, über den Senator für Finanzen die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen beim Haushalts- und Finanzausschuss zu

beantragen.

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