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Einladung zur Einwohnerversammlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 153 für das Gebiet am Lankenauer Höft am 08.09.2020 - Beirat Woltmershausen

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Academic year: 2022

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Ortsamt

Neustadt/Woltmershausen

Freie

Hansestadt Bremen

Ortsamt Neustadt/Woltmershausen Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen

An alle

Interessierte

Auskunft erteilt Annemarie Czichon

T (04 21) 361 8173 oder 361 16024

E-Mail:

office@oaneustadt.bremen.de

Bremen, den 26.08.2020

Einladung zu einer Einwohnerversammlung

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 153 für das Gebiet am Lankenauer Höft („Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 153 zur Errich- tung eines Gebäudes für Gastronomie, Event- und Freizeitnutzungen im Bereich des Lankenauer Höfts aufzustellen. Die Vorhabenplanung sieht einen zweigeschossigen Ersatz-/Neubau für das in- zwischen baufällige Bestandsgebäude mit dem vorgenannten Nutzungsmix vor.

Dazu laden wir Sie herzlich ein zu einer Einwohnerversammlung für

Dienstag, den 08. September 2020, um 19:00 (bis ca. 20:20) Uhr (Einlass ab 18:45 Uhr) im Saal der Bremer Shakespeare Company, Schulstraße 26, 28199 Bremen

Dort werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkun- gen dargelegt, und alle Bürger*innen haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ein Entwurf des Plans kann in Kürze auf der Website des Ortsamtes unter https://www.ortsamt- woltmershausen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen152.c.22724.de&asl= eingesehen werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung aus- schließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail (bis spätestens zum 06.09.2020) oder telefonisch unter 0421 361-8173 oder 361-16024 (nur bis zum 04.09., 13 Uhr) möglich.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze ausgelost.

Eine Benachrichtigung über die Teilnahme erfolgt am 07.09.2020 per E-Mail oder kann am 08.09.

telefonisch erfragt werden.

Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Tagungsraum. Eine Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine verdächtigen Symptome („Erkältungsanzeichen“) aufweisen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schut- zes ist verpflichtend). Im Übrigen sind die örtlichen Vorgaben einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen Annemarie Czichon

(Ortsamtsleiterin)

Referenzen

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