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Mehr Klarheit dank neuem Bewertungsmaßstab

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Bayerisches Ärzteblatt 10/2002 503

Leitartikel

In einer Demokratie ist die Vielfalt der Mei- nungen erwünscht und notwendig. Dies gilt natürlich auch für die Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung. Wenn es um die Honorie- rung ärztlicher Leistungen geht, dann sind kontroverse Diskussionen an der Tagesord- nung. Insofern war sicher nicht zu erwarten gewesen, wie klar die Zustimmung zum neuesten Entwurf des einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes EBM 2000 Plus bei der Son- der-Vertreterversammlung Ende August in Berlin ausfiel. Das einstimmige Votum war nicht das Ergebnis einer in irgendeiner Form eingeschränkten Meinungsfreiheit, sondern re- sultierte aus der sehr guten Vorbereitung durch das Team von Dr. Andreas Köhler, Honorar- chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Und es war ein Zeichen für die Ge- schlossenheit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, wenn es darum geht, end- lich eine vernünftige Basis für die künftige Honorierung ihrer Leistungen zu schaffen.

Als der EBM im Jahr 1996 erstmals einge- führt wurde, war er nie als Dauerlösung ge- dacht worden. Viele Leistungsbewertungen waren aus früheren Jahren einfach übernom- men worden, sodass sich im Laufe der Zeit ei- ne immer verzerrtere Abbildung der eigent- lichen Realität unseres täglichen Handelns in diesem EBM widerspiegelte. Hinzu kam, dass durch das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Praxiskosten der Dermatologen die Pra- xisbudgets aller Fachgruppen auf den Prüf- stand gestellt werden müssen. Das Aufbrechen neuer Konflikte zwischen einzelnen Arzt- gruppen wäre quasi vorprogrammiert. Inso- fern erscheint uns die nun gefundene Lösung als der bessere Weg: Die Praxisbudgets werden abgeschafft und ein neuer EBM wird einge- führt. Für die voraussichtlich zwölf Monate

dauernde Übergangsphase muss der Honorar- verteilungsmaßstab (HVM) die Aufgabe der Praxisbudgets bei der Leistungs- und Men- genbegrenzung übernehmen.

Um es klar und deutlich zu sagen: Wir brau- chen ein System, in dem wir Ärzte und Psychotherapeuten zeitnah und kalkulierbar in Euro und Cent honoriert werden. Wir müssen Schluss machen mit der Bezahlung auf der Basis einer Muschelwährung, die uns erst nach einigen Monaten Klarheit über unser Ein- kommen liefert. Der neue EBM liefert hier zwar kein Patentrezept. Aber er kann als Be- rechnungsbasis für die verschiedensten Mög- lichkeiten der Honorierung dienen - von der Kostenerstattung bis zu Fallpauschalen im ambulanten Bereich. Ein besonderes Plus liegt darin, dass die Berufsverbände und Fachgrup- pen gerade durch die Initiative der Kassen- ärztlichen Vereinigung Bayerns sehr intensiv an der Entstehung des neuen EBM beteiligt waren und so ihre Vorstellungen einfließen las- sen konnten – was hoffentlich ausreichend ge- schah. Dass der aktuelle Entwurf rund 440 Seiten umfasst, ist vor allem darauf zurückzu- führen, dass es eine Aufteilung in arztgrup- penspezifische und -übergreifende Leistungen gibt. Damit ist dem „Wildern in fremden Ge- hegen“ ein Riegel vorgeschoben.

Dem neuen EBM liegt eine betriebswirt- schaftliche Kalkulation zugrunde, die eine Zweiteilung in ärztliche Leistungen(AL) und technische Leistungen (TL) vorsieht und auch den Zeitaufwand für die jeweilige Tätigkeit mit einbezieht. Einzelne Leistungen werden zu Komplexen zusammengefügt. So ist für ei- ne bessere Überschaubarkeit gesorgt. Natürlich gibt es auch an dem in der Vertreterversamm- lung gebilligten Entwurf noch zahlreiche Kri- tikpunkte, die eingearbeitet werden müssen.

Unser besonderer Wunsch war es, der besseren Verständlichkeit halber neben den Punkten auch die Euro und Cent anzugeben, die ein Leistungskomplex wert ist.

Wir können durchaus nachvollziehen, dass manche Kollegin, mancher Kollege mit ge- mischten Gefühlen der Einführung des neuen EBM entgegenblickt. Noch ist nicht klar ab- zusehen, wie sich diese auf die einzelnen Pra- xen auswirken wird. Deshalb wollen wir rechtzeitig Analysen an Beispielpraxen durch- führen, um möglichst schnell Probleme und Schwachstellen erkennen und beseitigen zu können. Auch darüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten, ebenso wie wir es im Rah- men der EBM-Diskussion mit der Bereitstel- lung des jeweils aktuellsten Entwurfs in unse- rem Extranet getan haben.

Bis es soweit ist mit der Einführung, die nach derzeitigen Planungen spätestens zum 1. Ja- nuar 2004 erfolgen soll, stehen uns jedoch noch lange, schwierige Verhandlungen mit den Krankenkassen bevor. Diese haben bereits erklärt, dass sie für eine Neubewertung der Praxisbudgets und gegen die Kalkulation des neuen EBM sind. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Verhand- lungsrunde vor dem erweiterten Bewertungs- ausschuss wohl Ende Oktober unter diesen Be- dingungen zum Scheitern verurteilt ist. Der Vorwurf, wir würden mit dem neuen EBM als Basis eine „hochprozentige“ Honorarsteige- rung fordern, ist zu kurz gegriffen. Vielmehr geht es uns darum, dass unsere ärztlichen Leistungen nicht mehr grenzenlos verfügbar sein können, wenn dafür nur ein einge- schränktes Budget zur Verfügung steht. Auch in diesem Sinne kann der neue Bewertungs- maßstab dazu dienen, mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen – für uns, aber auch für unsere Patientinnen und Patienten.

Mehr Klarheit dank neuem Bewertungsmaßstab

Dr. Axel Munte, Vorsitzender des Vorstandes der KVB

Dr. Wolfgang Hoppenthaller, stellv.

Vorsitzender des Vorstandes der KVB

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