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Schule Elternbrief - Informationen Zum Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes 22.04.2021

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Academic year: 2022

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An alle Eltern und Erziehungsberechtigten 22.04.2021

Informationen

Zum Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in ganz Deutschland tritt die sogenannte „Notbremse“ in Kraft. Dies hat Auswirkungen auf die Beschulung Ihrer Kinder in Bremen.

In der Stadt Bremen liegt der Inzidenzwert seit Dienstag, 20.04.2021 über 165.

Das bedeutet: Ab Montag, 26.04.2021, gilt für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Stadt Bremen) Distanzunterricht mit Notbetreuung.

Weitere Hinweise:

Abschlussjahrgänge: Schüler:innen, welche in diesem Jahr einen Abschluss

(Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur oder Abschlüsse im Bereich der Berufsbildung) anstreben, sind von den Regelungen ausgenommen und werden weiterhin in Präsenz in Halbgruppen beschult. Während der letzten drei Wochen vor den Prüfungen findet Distanzunterricht statt; persönliche Beratungsgespräche dürfen stattfinden.

Notbetreuung: Wird für Kinder der Klassen 1-6 angeboten. Vordringlich berücksichtigt werden:

• die Kinder einen besonderen Schutz brauchen (§ 8a SGB VIII),

• Härtefalle,

• Alleinerziehende, erwerbstätig sind und nicht im Home-Office arbeiten können.

• Eltern/Erziehungsberechtigte, die beide erwerbstätig sind und beide nicht im Home- Office arbeiten können.

Sie müssen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine Selbstauskunft bei Ihrer Schule abgeben. Diese erhalten Sie von Ihrer Schule oder über die Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung.

Kinder, die an der Notbetreuung in Schule teilnehmen, haben ebenso einen Anspruch auf Hortbetreuung.

Testpflicht: Die Teilnahme am Präsensunterricht ist auch zukünftig nur mit einem negativen Testergebnis gestattet. Das gilt auch für die Notbetreuung.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht im Schulgebäude besteht weiterhin (für Grundschule wird die überarbeitet).

Und so funktioniert die „Rechnung” für die Umsetzung der Notbremse in Schule:

• Wenn mindestens an 3 aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 überschritten wird, darf am übernächsten Tag nur noch Wechselgruppenunterricht plus Notbetreuung angeboten werden.

• Wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt, wird der Wechselgruppenunterricht mit Notbetreuung dann am übernächsten Tag wieder aufgehoben. Es findet normaler Präsensunterricht statt.

• Wenn mindestens an 3 aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert von 165 überschritten wird, darf am übernächsten Tag nur noch Distanzunterricht plus Notbetreuung angeboten werden.

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• Wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, wird der Distanzunterricht dann am übernächsten Tag wieder aufgehoben. Liegt der

Inzidenzwert weiterhin über 100 findet dann Wechselgruppenunterricht statt.

Beispiel:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag liegt der Wert über 165, dann gilt ab Samstag (bzw. dem darauffolgenden Montag) Distanzunterricht mit Notbetreuung.

Ist dann der Wert, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag unter 165, dann wird am darauffolgenden Dienstag der Distanzunterricht wieder aufgehoben.

Uns ist bewusst, dass der erneute Wechsel in die Distanzbeschulung für Sie als

Erziehungsberechtigte eine große Herausforderung darstellt und recht kurzfristig erfolgt. Die Bundesländer und Gemeinden sind aber verpflichtet, die nun bundeweit einheitlichen

„Spielregeln“ zum Infektionsschutz mit den festgelegten Fristen umzusetzen.

Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald die Voraussetzungen für den Ausstieg aus der Distanzbeschulung erfüllt sind.

Neben den üblichen Veröffentlichungen (Homepage, Medien) erhalten alle Schüler:innen und Lehrkräfte dazu eine Push-Nachricht auf ihr Schul-iPad.

Mit freundlichen Grüßen

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