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Aktualisierte Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten

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15.03.2020

Aktualisierte Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten

Nachdem das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz die Vorgaben zur Einrichtung der Notbetreuung in den Kindertagestätten konkretisiert hat, ergeben sich für Ludwigshafen Anpassungen zu den am vergangenen Freitag, 13. März 2020, veröffentlichten Informationen.

Es wird davon ausgegangen, dass alle Eltern und Sorgeberechtigten, soweit es ihnen möglich ist, eine häusliche Betreuung sicherstellen. Für Kinder, deren Eltern oder Sorgeberechtigten die Organisation einer privaten Betreuung nicht möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten.

Die Notbetreuung wird in allen Kindertagesstätten angeboten. Daher sind in Ludwigshafen am Montag alle Kindertagesstätten der Stadt (Ausnahme KTS Ernst-Reuter-Siedlung wegen eines Schließungstages, der den Eltern seit längerem bekannt ist) für eine Notbetreuung geöffnet.

Die Kindertagesstätten der Freien Träger sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine

Notbetreuung ebenfalls geöffnet. Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, wenden sich daher an die Kindertagesstätte, die ihr Kind normalerweise besucht. Die

Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie zum Beispiel Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte und Erzieher*innen oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.

Andere Eltern, die sonst keine Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

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