• Keine Ergebnisse gefunden

Verfahren nach SFCL.360 zur Beurteilung der Lehrfähigkeit für Segelfluglehrer:innen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verfahren nach SFCL.360 zur Beurteilung der Lehrfähigkeit für Segelfluglehrer:innen"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Revision: 0

Datum: 05/2021 Verfahren SFCL.360 a) 2. Seite: 1 von 3

Freie Hansestadt Bremen

D i e Se nat or i n f ü r W i s s e ns c h af t un d Hä f e n L uf t f ah r t be hö r d e

Verfahren zum Nachweis der Befähigung zur Unterrichtung auf Segelflugzeugen gemäß DV (EU) 2018/1976, SFCL.360 (a) (2)

Inhabende einer FI(S)-Berechtigung dürfen die damit verbundenen Rechte nur ausüben, wenn u.a. nach dem Verfahren der zuständigen Behörde in den vorangegangenen neun Jahren die Befähigung zur Unterrichtung auf Segelflugzeugen gegenüber einer besonders qualifizierten lehrberechtigten Person FI(S) nachgewiesen wurde. Diese lehrberechtigte Person muss nach Punkt SFCL.315 (a) (7) [Anm.: FI(S) - instructor] qualifiziert und von der Ausbildungsleitung einer ATO oder DTO benannt worden sein.

Die Luftfahrtbehörde Bremen legt für ihren Zuständigkeitsbereich hiermit das Verfahren (inkl.

Hinweisen und Protokoll – siehe Anlage) zum Nachweis der Befähigung nach SFCL.360 (a) (2) fest.

Anforderungen an das Luftfahrzeug

Das für den Nachweis der Befähigung eingesetzte Luftfahrzeug muss den Anforderungen an ein Ausbildungsluftfahrzeug genügen.

Verantwortlichkeiten

Die qualifizierte lehrberechtigte Person agiert als PIC.

Nachweis des technischen Fachwissens

Die Überprüfung des Fachwissens kann im Rahmen der Vorbesprechung oder während des praktischen Teils (mündlich) durchgeführt werden. Eine gesonderte Lehrprobe ist nicht erforderlich.

Praktischer Teil

Es muss mindestens ein Flug durchgeführt werden. Weitere Flüge können im Ermessen der qualifizierten lehrberechtigten Person durchgeführt werden, falls dies für eine angemessene Beurteilung der zu überprüfenden Person notwendig erscheint.

Die zu überprüfende Person nimmt den während des regulären Schulbetriebs vorgesehenen Platz für die lehrende Person ein und fungiert solche. Die qualifizierte lehrberechtigte Person sitzt auf dem im Schulbetrieb für lernende Personen vorgesehenen Platz und übernimmt diese Rolle.

Vor dem Flug ist eindeutig zu klären, wer, in welcher Flugphase, insbesondere in der Startphase, als steuernde Person fungiert. Des Weiteren ist festzulegen, wie die Übergabe/ Übernahme der Steuerung eindeutig und unmissverständlich kommuniziert wird. Es muss zu jeder Zeit klar sein, wer das Segelflugzeug steuert!

In der Besprechung vor dem Flug ausgewählte Manöver werden von der zu überprüfenden Person vorgeflogen, Abläufe werden der simulierten Schulungssituation entsprechend

(2)

Revision: 0

Datum: 05/2021 Verfahren SFCL.360 a) 2. Seite: 2 von 3

angemessen erklärt. Die qualifizierte lehrberechtigte Person – in der Rolle der auszubildenden Person – fliegt die Manöver nach und simuliert in angemessener Weise typische Fehler. Es wird erwartet, dass eingebaute typische Fehler erkannt und verbal bzw. soweit notwendig durch Eingreifen in die Steuerung korrigiert werden. Letzteres ist eindeutig zu kommunizieren. Elemente des Gefahren- und Fehlermanagements werden ebenfalls angewendet. Werden Fehler nicht erkannt bzw. korrigiert, hat die qualifizierte lehrberechtigte Person die Simulation rechtzeitig abzubrechen. Eine sichere Flugdurchführung ist stets zu gewährleisten.

Wiederholung einzelner Elemente

Es liegt im Ermessen der überprüfenden Person, einzelne, nicht zur Zufriedenheit durchgeführte Elemente wiederholen zu lassen.

Ablauf und Durchführung

1. Anforderungen an qualifizierte (überprüfende) Lehrberechtigte

• Lizenz, Tauglichkeit, Ausübungsrechte und Lehrberechtigung gültig bzw. erfüllt?

2. Vorbesprechung mit (zu überprüfenden) FI(S)

• Ablauf der Überprüfung festlegen;

• Kontrolle der Unterlagen:

o Lizenz, notwendige Berechtigungen und Ausübungsvoraussetzungen (Starts/Landungen, Flugstunden, Startmethoden) vorhanden, gültig bzw.

erfüllt?

o Tauglichkeitszeugnis gültig?

o Flugbuch – Ausübungsvoraussetzungen für die Lehrberechtigung [SFCL.360 (a) (1) (ii) – Flugzeit und Starts/Landungen als FI(S)] erfüllt?  Wenn nicht:

Kompetenzbeurteilung nach SFCL.345 erforderlich!

o Hinweis auf gültige ZÜP (bei SPL+TMG).

• Flugdurchführung festlegen:

o Übungen aus dem aktuellen Syllabus SPL bzw. TMG auswählen;

o Luftfahrzeug auswählen [FI(S) mit beiden Ausbildungsberechtigungen sollen ein Segelflugzeug (nicht TMG) nutzen];

o Startmethode auswählen.

Rollenwechsel: die qualifizierte lehrberechtigte Person simuliert ab jetzt die Flugschülerin oder den Flugschüler!

3. Flugvorbereitung

• Tägliche Vorflugkontrolle und Flugvorbereitung [SERA.2010 (b): Flugplatz, Wetter, NOTAM, Flughandbuch, Klarlisten, etc.]

o Masse und Schwerpunkt für den Flug;

o Ggf. notwendige technische Erläuterungen zum Segelflugzeug.

• Besprechung vor dem Start (Briefing) o Welche Übungen werden durchgeführt?

o Technische/aerodynamische Erläuterungen zu Übungen;

o Wer fliegt welchen Teil?

o Worauf muss besonders geachtet werden?

(3)

Revision: 0

Datum: 05/2021 Verfahren SFCL.360 a) 2. Seite: 3 von 3

4. Flug

• Mindestens ein Flug muss durchgeführt werden! Dabei muss die Flugzeit objektiv ausreichen um die folgenden Punkte absolvieren zu können.

• Start

o Kontrolle vor dem Start;

o Abflug- und Notfallbriefing;

o Kommunikation während des Starts;

o Startprofil;

o Geschwindigkeiten;

o Situationsbewusstsein während des Starts (was passiert um mich herum?);

o Luftraumbeobachtung.

• Übungen werden gemäß vorheriger Absprache durchgeführt o Wird die Absprache eingehalten – begründete Ausnahmen?

o Wie werden die abgesprochen Übungen demonstriert?

o Wie wird die Steuerung an die lernende Person übertragen?

o Wie wird bei Fehlern eingegriffen und korrigiert? Ansprache?

Situationsbewusstsein während des Fluges (was passiert um mich herum?);

o Luftraumbeobachtung;

o Sind die Erklärungen angemessen, sinnvoll und fachlich richtig?

5. Nachbesprechung des Fluges

• Wird der Flug nachbesprochen?

o Wie wird die Wahrnehmung der auszubildenden Person erfragt?

o Wie werden Fehler angesprochen?

o Werden Tipps für Verbesserungen gegeben?

o Wie wird der nächste Ausbildungsflug vorbereitet?

o Werden „Hausaufgaben“ gegeben?

Rollenwechsel: die qualifizierte lehrberechtigte Person wird zur bewertenden Person!

6. Nachbesprechung der gesamten Demonstration

• Feedback über den Ablauf geben;

• evtl. Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen;

• abschließende Beurteilung mitteilen.

7. Dokumentation

• Erfolgreicher Abschluss: Betätigung der Demonstration im Flugbuch: „Nachweis gemäß SFCL360 (a) (2)“;

• Überprüfung nicht erfolgreich: Mitteilung an ATO/DTO und Hinweis auf erforderliche Kompetenzbeurteilung gem. SFCL.345!

• Protokoll erstellen (siehe Formblatt):

o das Original erhält die überprüfte Person,

o eine Kopie verbleibt bei der qualifizierten lehrberechtigten Person;

o eine weitere Kopie erhält die ATO/DTO;

o Aufbewahrungsfrist: bis zur nächsten Beurteilung oder Kompetenzbeurteilung.

(4)

Revision: 0

Datum: 05/2021 Verfahren SFCL.360 a) 2. Seite: 1 von 2

Angaben zur überprüften lehrberechtigten Person – FI(S)

Name und Vorname: Geburtsdatum:

Anschrift: Lizenznummer:

E-Mail-Adresse: Telefonnummer:

Ausstellende Behörde: Ausstellungsdatum:

Persönliche Voraussetzungen vollständig, gültig bzw. erfüllt? ☐ Ja ☐ Nein Lizenz, Berechtigungen, Tauglichkeitszeugnis, Ausübungsrechte

Technisches Fachwissen vorhanden? ☐ Ja ☐ Nein

Erforderliches Wissen bezüglich des genutzten Segelflugzeugs; können theoretische Zusam- menhänge erläutert werden?

Besprechung vor dem Flug zur Zufriedenheit? ☐ Ja ☐ Nein Briefing: Absprachen: Wer fliegt? Welche Übungen? Ziele?

Ausreichend hohes Niveau der fliegerischen Fähigkeiten? ☐ Ja ☐ Nein Können die vorgesehenen Übungen ordnungsgemäß vorgeflogen werden?

Beachten der Ausbildungsgrundsätze? ☐ Ja ☐ Nein

Vorbesprechung, Flugdurchführung, Kommunikation/Ansprache, Methodik, Nachbesprechung Threat and Error Management (TEM) zur Zufriedenheit? ☐ Ja ☐ Nein Integration von Bedrohungs- und Fehlermanagement

Gutes Verhalten als Luftfahrer (Airmanship)? ☐ Ja ☐ Nein Situationsbewusstsein; vorausschauendes, umsichtiges Denken und Handeln

Besprechung nach dem Flug zur Zufriedenheit? ☐ Ja ☐ Nein Debriefing: Fehlererkennung? Verbesserungsvorschläge?

Erfolgreicher Abschluss (Alle Inhalte/Übungen zur Zufriedenheit)? ☐ Ja ☐ Nein Ja: Bestätigung im Flugbuch

Nein: Meldung an ATO/DTO!

Angaben zur qualifizierten lehrberechtigten Person:

Name der qualifizierten lehrberechtigten Person – FI(S) instructor: Lizenznummer:

Segelflugzeug-Muster: Kennzeichen: Startflugplatz:

Startarten: Anzahl der Starts: Landeflugplatz:

☐ Winde/Auto ☐ Eigenstart ☐ Lfz-Schlepp Flugzeit:

Die Überprüfung der Lehrfähigkeit gemäß SFCL.360 (a) (2) wurde im o. g. Umfang ordnungsgemäß durchgeführt. Die qualifizierte lehrberechtigte Person hat die Zustimmung zur Durchführung der ATO/DTO:______________________________________________________ erhalten.

Ort: Datum: Unterschrift

(5)

Revision: 0

Datum: 05/2021 Verfahren SFCL.360 a) 2. Seite: 2 von 2

AUSWAHL MÖGLICHER ÜBUNGEN Handzeichen

FI(S) instructor

Vorflugkontrolle gemäß Flughandbuch ☐

Startcheck, Notfallbriefing ☐

Windenstart; Simulation Schleppunterbrechung ☐ Luftfahrzeugschleppstart; Schleppunterbrechung, Abweichung von

der Normalfluglage ☐

Eigenstart; simulierter Triebwerksausfall, Störungen beim Einfahren

des Triebwerks/Propellers (wenn anwendbar) ☐

Rollübung mit Querneigung von 20°-30° ☐

Kreisflug mit unterschiedlicher Querneigung und Wechsel der Dreh-

richtung ☐

Steilkurven ☐

Überziehen im Geradeaus‐ und Kurvenflug (bis zum Abkippen) ☐

Luftraumbeobachtung ☐

Navigation, Nutzung von Luftfahrerkarten, Luftraumstruktur, Höhen-

messereinstellungen ☐

Einflug in die Platzrunde, Landecheck und Landung ☐

Seitengleitflug ☐

Landeanflug aus ungewohnter Position ☐

Ziellandung ☐

Zusätzliche Übungen: Handzeichen

FI(S) instructor

Name der überprüften Person: Datum:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

mit dem/denen ich (auch zeitweise) in einem gemeinsamen Haushalt lebe, weder einen Kinder- betreuungszuschlag nach § 14b BAföG beziehe noch geltend gemacht habe und dass ich damit

Der Bundesgesetzgeber hat seinerzeit die Möglichkeit geschaffen, dass der Verurteilte seine Busse auf Gesuch hin durch freie Arbeit, namentlich für den Staat oder eine

Bis zur Entscheidung über diesen Antrag dürfen Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder Partner der eheähnlichen Gemeinschaft aus Ihrem/ihrem Einkommen und Vermögen nur

Für Diskussionen sorgt auch immer wie- der der Stellenwert der Karenzmassnah- men, die nach Meinung von Rasp bei der saisonalen allergischen Rhinitis häufig überbewertet werden..

© by Heidelinde Mahr 2005 ClipArts: 800 attraktive Illustrationen für Ihre Arbeitsblätter – Verlag an der Ruhr!.

➥ Falls Sie sich sp ¨ater in die Konferenz einschalten, machen Sie sich bitte am besten per Mikrofon bemerkbar, wenn Sie Fragen haben.. ➥ zur Not auch ¨uber

➥ USE ACTIVE OBJECT MAP ONLY: Objekt-IDs werden nur ¨uber Active Object Map (AOM) auf Servants umgesetzt. ➥ USE DEFAULT SERVANT: Wenn Objekt-ID nicht in

➥ Forschung: Beobachtung, Analyse und Steuerung paralleler und verteilter Systeme; Sichere Komponentensysteme.. ➥ Mentor f ¨ur die Bachelor–Studieng ¨ange Informatik