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Der Arzt vor Gericht als Prozess- partei, Angeklagter und Gutachter

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Academic year: 2022

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Der Arzt vor

Gericht als Prozess- partei, Angeklagter und Gutachter

So lautete das diesjährige Thema des 40. Symposions für Juristen und Ärzte der Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen in Berlin. In bewährter interdiszipli- närer Weise haben Ärzte und Juris- ten für Juristen und Ärzte referiert und miteinander diskutiert.

Ärzte können in unterschiedlichster Weise Kontakt mit dem Gericht haben. Grundsatzreferate (Prof. Dr.

jur. Jochen Taupitz, Prof. Dr. med.

Hans F. Kienzle) befassten sich mit den unterschiedlichsten Rechtsbezie- hungen und bewerteten Sanktionen in diesen Bereichen durch ein und dasselbe Fehlverhaltens eines Arztes.

Die Unterschiede zwischen straf- und zivilrechtlicher Verantwortlichkeit oder auch öffentlich-rechtlicher Ver- fahren wurden erläutert. Aus ärztli- cher Sicht wurden mögliche Gründe und Entwicklungen der unterschied- lichen Haftungsszenarien dargestellt.

Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Stellpflug legte dar, in welchen Ver- fahren Ärzte als Kläger zu finden sind, wie sich anwaltliche Tätigkeit vor einer Klage darstellt, welche Motivationen für eine Klage in Betracht kommen und welche Schwierigkeiten und Kosten auf den ärztlichen Kläger bei den Zivilgerich- ten, Verwaltungsgerichten und Sozi- algerichten zukommen. Der Vertrags- arzt als Kläger vor den Sozialgerich- ten wurde aus erster Hand von Herrn Prof. Dr. jur. Ulrich Wenner in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel beschrieben. Nach Erläuterung der möglichen Konfliktfelder zwischen Ärzten und Kassenärztlichen Vereini- gungen und deren Gremien wurde der Verfahrensablauf der Gerichts- verfahren unter besonderer Berück-

sichtigung des einstweiligen Rechts- schutzes erläutert. Ein zwischenzeit- lich aus der vertragsärztlichen Ver- sorgung ausgestiegener Arzt (Dr.

med. Wolfgang Mitlehner) berich- tete über die alltäglichen Probleme eines niedergelassenen Arztes, eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit zu erzielen. Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Jansen hatte in sei- nem Referat besonders den Arzt vor dem Arbeitsgericht im Blickfeld. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten, der Instanzenzug und die Besonder- heiten ärztlicher Kündigungsschutz- prozesse waren Gegenstand seines Referates. Gerald Budde, Vorsitzen- der Richter am 20. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin, maß in sei- nem Vortrag zur zivilrechtlichen Arzt- haftung den unterschiedlichen Be - weiskriterien hohe Bedeutung bei.

Der Ablauf sowie die Prozessmaxi- men zivilrechtlicher Haftungsstreitig- keiten aus Sicht des Richters wurden dargestellt.

Die Anklagebänke, auf denen Ärzte sitzen, stehen nicht nur im Strafge- richt. So beschrieb Herr Dr. Lorenz als Chefarzt einer Klinik, in der feh- lerhafte Implantate zur Anwendung gelangt sind, wie mit professionel- lem Krisenmanagement, Risikobera- tung und Verbesserung der Fehler- kultur im Falle einer von den Medien als „Skandal“ aufgebauschten Situa- tion reagiert werden kann. Dr. jur.

Philip Germann gab als Rechtsanwalt für die Fälle Hinweise, dass sich Ärzte strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegenüber sehen. Die Sprecherin der Staatsan- waltschaft Hannover, Frau Staatsan- wältin Kathrin Söfker, berichtete aus ihrer Sicht über die Verfahren vor den Strafgerichten und deren Fol - gen. Die Arbeit der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekam- mern wurde unter besonderer Be - rücksichtigung der Norddeutschen Schlichtungsstelle Hannover von Herrn Prof. Dr. med. Walter Schaffart-

zik beschrieben und der Erfolg der Arbeit der Gutachterstellen darge- legt. Die Rolle des ärztlichen Sach- verständigen vor Gericht, seine Rechte und Pflichten und die Anfor- derungen an ärztliche Gutachten stellte Herr Dr. jur. Laum, Präsident des Oberlandesgerichts Köln a.D., vor. Als klassischer Patientenanwalt wies Rechtsanwalt Matthias Teichner auf die Bedeutung ärztlicher Gutach- ten in zivilrechtlichen Haftungsver- fahren hin und beurteilte das Dauer- problem Kollegenschutz bei der Erstellung von Gutachten durch Ärzte über Ärzte. Wie Gutachten ordnungsgemäß erstellt werden, wie sie gegliedert werden sollten, inwie- weit Leitlinien Berücksichtigung fin- den und wie grobe Behandlungsfeh- ler einzuordnen sind, war Thema des Vortrages von Herrn Prof. Dr. med.

Rüdiger Rauskolb. Aus der Sicht eines Haftpflichtversicherers wurde diese Thematik von Herrn Patrick Weidinger beleuchtet. Herr Prof. Dr.

med. Peter Marx legte aus ärztlicher Sicht umfassend dar, was der Auf- traggeber vom Gutachter erwarten darf, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, was aber auch der Gut- achter bei der Auftragsvergabe an Hilfestellung erwarten darf. So lau- tete sein Appell an die Auftraggeber:

„Leiten Sie den Gutachter an, geben Sie ihm Hilfestellung für die relevan- ten Rechtsgrundlagen!“

Das Symposion zeigte, dass Ärzte mitunter vor erheblichen Problemen bei der fortschreitenden Verrechtli- chung ärztlicher Tätigkeit stehen.

Hier hilft die Annäherung an die jeweils andere Profession durch Res- pekt und Wissenserweiterung aber auch durch kritische Selbstüberprü- fung des eigenen Rollenverständnis- ses bei der Interaktion untereinan- der.

Dr. jur. Alexander Gruner Leiter der Rechtsabteilung

Tagungsbericht

174 Ärzteblatt Sachsen 4 / 2011

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