Nr. 3 / 4. März 2009
Achtung: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in der Tagespflege ist nur unter bestimmten Vor- aussetzungen gewährleistet.
Kinder in der Tagespflege sind nur dann gegen Unfälle versichert, wenn das Jugendamt oder eine vom Jugendamt beauftragte Institu- tion/Organisation die Tagesmutter vermittelt hat. Nur wenn z.B. Ta- gesmüttervereine, Sozialdienste katholischer Frauen, Familienzent- ren oder ähnliche Einrichtungen vom Jugendamt legitimiert sind, Tagesmütter oder -väter zu vermitteln, dann stehen die Kinder im Falle eines Unfalles unter dem kostenfreien Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es kommt für den gesetzlichen Unfallversiche- rungsschutz nicht darauf an, ob das Jugendamt das Tagespflege- verhältnis auch finanziell fördert.
Die Vermittlung von Tagespflege durch das Jugendamt soll größt- mögliche Sicherheit für das Kind gewährleisten. Das Jugendamt soll die Suche der Eltern durch fachkundige Beratung unterstützen.
Also aufgepasst: Nicht versichert sind Kinder in der Tagespflege, die ohne Vermittlung durch das Jugendamt bzw. einer dazu berech- tigten Fachberatungsstelle von einer Tagesmutter betreut werden, auch wenn diese eine Erlaubnis zur Tagespflege hat. Sollte eine Tagesmutter ohne Zustimmung des Jugendamtes ihre Tätigkeit ausüben, stehen die Kinder nicht unter dem Schutz der gesetzli- chen Unfallversicherung. Allerdings kann auch bei zunächst privaten Betreuungsverhältnissen die Vermittlung nachgeholt werden, um Versicherungsschutz herzustellen! Hierüber entscheidet das Ju- gendamt bzw. die Fachberatungsstelle.
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat speziell zu diesem Thema die Broschüre „Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege – Ein Leitfaden für Eltern und Tagesmütter“ verfasst, die kostenlos im Internet abrufbar ist. www.unfallkasse-nrw.de, WebCode: D3049.
Darüber hinaus ist die Publikation „Prävention für Kinder in der Ta- gespflege - Beispiele aus der Praxis“ aus der Reihe „Prävention in NRW“ bei der Unfallkasse Nordrhein Westfalen erhältlich.
www.unfallkasse-nrw.de, WebCode D 4040.
presseplus wird heraus- gegeben von der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Bei ihr sind mehr als fünf Millionen Menschen aus NRW gesetzlich gegen Unfälle und ihre Folgen versichert. Zum Kreis der Versicherten gehören beispielsweise Vorschul- kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Beschäftigte des öffentli- chen Dienstes sowie freiwil- lige Feuerwehrleute.
Mehr Infos:
www.unfallkasse-nrw.de
Die Grundlagen für diesen Sachverhalt sind das Sozialgesetzbuch VII und VIII.
Hier die Fundstellen:
§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a SGB VII
§§ 23, 24 SGB VIII
§ 43 SGB VIII
Wenn Sie Fragen zur Rechtslage haben:
Tobias Schlaeger
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Bereich Grundsatz Rehabilitation und Entschädigung St.-Franziskus-Straße 146
40470 Düsseldorf Tel: 0211-9024 144
E-Mail: t.schlaeger@unfallkasse-nrw.de
Pressekontakt:
Dirk Neugebauer
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Salzmannstr. 156 48159 Münster
E-Mail: d.neugebauer@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0251 2102 106
Fax: 0251 2102 270 Mobil: 0151 14828802
Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr.3 / 4. März 2009