Erläuterungen zu Selbstbewertung und Selbstverpflichtung
Selbstbewertung
Eine Selbstbewertung dient der e i g e n e n Rechenschaft, der Überprüfung, ob Sie auf einem guten Weg sind. Von Zeit zu Zeit sollten Sie die Entwicklung gemeinsam mit Ihrem Team prüfen und ehrlich diskutieren.
Es geht also nicht darum, einfach alle Angaben mit den besten Ergebnissen auszufüllen.
Es macht Sinn, sich die einzelnen Arbeitseinheiten/Untergruppen getrennt anzugucken – und nicht etwa pauschal eine ganze Firma zusammenzufassen.
Der Selbstbewertungskatalog dient also in erster Linie der eigenen Qualitätssicherung
Selbstverpflichtung
Mit der Bewertung kann (muss aber nicht) eine Selbstverpflichtung, den Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige weiter auszubauen, verbunden werden.
Als Anreiz, sich an dieser Aktivität zu beteiligen, hält die Unfallkasse NRW eine
Selbstverpflichtungserklärung vor. Diese kann, ähnlich wie ein Zertifikat, auch öffentlich ausgehängt werden und wird von der Unfallkasse auf Nachfrage ausgegeben.
Hierzu muss der ausgefüllte Selbstbewertungskatalog mit entsprechenden Belegen noch durch verschiedene Unterlagen ergänzt werden. Diese sollen die Aktivitäten zum
Gesundheitsschutz pflegender Angehöriger belegen (Veranstaltungsflyer, Konzepte, Fotos usw.).
Senden Sie Unterlagen bitte in Papierform an die
Unfallkasse NRW
Prävention z. H. an Frau Waltersmann Salzmannstr.156
48159 Münster
dort werden die Anfragen in eine Liste aufgenommen und Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen die Selbstverpflichtungserklärung.