Gesamtpersonalrat Seite 1 von 1
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Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe
Bremen
Auskunft erteilt: Irene Purschke Telefon: 361 2639
-Rundschreiben Nr. 13 vom 26. August 2020
Rundschreiben Nr. 5k/2020 des Senators für Finanzen
„Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona Virus“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der 11. Aktualisierung des Rundschreibens vom Senator für Finanzen vom
28.08.2020 wird auf das ärztliche Zeugnis (nach einem Aufenthalt in Risikogebieten) und dessen Inhalt hingewiesen. Zum anderen wird der Umgang mit Beschäftigten, deren Gebiet während ihres Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt worden ist, beschrieben.
Der Unterschied ist hier: Für sie gelten die Regelungen des § 56
Infektionsschutzgesetz (IFSG) entsprechend. Das bedeutet, sie müssen die
Wartezeit, bis das Testergebnis da ist, zuhause abwarten, ohne dass sie Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Der Arbeitgeber kann ihnen während dieser Zeit Homeoffice ermöglichen.
Das Rundschreiben des Senators für Finanzen haben wir schon gestern per Mail verschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Hülsmeier Vorsitzende