• Keine Ergebnisse gefunden

Neue Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Neue Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gesamtpersonalrat Seite 1 von 2

für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Fax: 496-2215

Knochenhauerstr. 20/25 E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de

28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

GESAMTPERSONALRAT AKTUELL

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Daniela Koltzau Telefon: 361-17177

-Rundschreiben Nr. 7 vom 29. April 2021

Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

- Rundschreiben Nr. 03e/2021 des Senators für Finanzen

Liebe Kolleg:innen,

mit dem neuen Rundschreiben Nr. 3e/2021des Senators für Finanzen vom 23.04.2021 möchten wir auf die wesentlichen Änderungen hinweisen.

Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt.

Beschäftigte müssen Homeoffice-Angebote nun wahrnehmen, sofern es privat möglich ist. Gründe, dass dies nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Beschäftigte, für die das Homeoffice nicht möglich ist, sollen dies gegenüber ihrer Dienststelle schriftlich mitteilen.

Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, sind zwei

Testangebote pro Kalenderwoche anzubieten. Wer in Präsenz arbeiten muss oder an Präsenzveranstaltungen mit mehreren Personen teilnehmen soll, erhält darüber hinaus bei Bedarf kostenlose Selbsttests für den häuslichen Gebrauch.

Zusätzlich wurde nach Beschluss der Anspruch auf Kinderkrankentage für

berufstätige Eltern von 20 auf 30 Tage pro Kind, bei Alleinerziehenden von 40 auf 60 Tage pro Kind ausgeweitet.

(2)

-Rundschreiben Nr. 7 vom 29. April 2021 Seite 2 von 2 Beschäftigte mit besonderer Infektionsgefährdung durch Vorerkrankungen finden Empfehlungen beim Zentrum für gesunde Arbeit

https://www.performanord.org/kunden/zentrum_fuer_gesunde_arbeit-11853. Ist den Dienstvorgesetzten die Gefährdung bekannt, sind gemeinsam mit den Beschäftigten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wer bezüglich der Ausgangssperren zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr des Folgetages zum Zwecke der Dienst- bzw. Berufsausübung eine

Ausnahmebescheinigung benötigt, kann diese in der jeweiligen Personalstelle erhalten.

Bleibt gesund!

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende Anlage

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zum anderen wird der Umgang mit Beschäftigten, deren Gebiet während ihres Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt worden ist, beschrieben. Der Unterschied ist hier: Für sie

Bitte informiert eure Kolleginnen und Kollegen und insbesondere auch die Auszubildenden darüber, was es für sie bedeutet, wenn sie ihren Urlaub in Risikogebieten verbringen

Gebiet aufgehalten haben, das bekanntermaßen eine erhöhte Anzahl an Infektionsfällen aufweist, oder in deren näherem persön- lichen Umfeld eine durch das Corona-Virus

Minderung der Kontaktberührung (Schmierinfektion B ) mit Mund und Nase (Schleimhäute). Geringere Virenkonzentration

Aktuelle Informationen, Antragskriterien und Antragsformulare zum Bundesprogramm und zur Beantragung der Mittel werden voraussichtlich ab 2. April 2020 auf der Seite

 Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der

Bieten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sammeltransporte für mehrere Beschäftigte zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte an, so dürfen sie dies nur tun, wenn sie und

Viele andere sind das nicht und erhoffen sich dennoch eine Veränderung.. Wie könnten die nächsten