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E 08/2001 - Erlass des Rahmenplans für den Unterricht in der Sekundarstufe I für das Fach Mathematik

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Academic year: 2022

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Utbremer Ring, Linie 25 freitags – 13.00 Uhr BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

An die Schulen der Sekundarstufe I der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven

Nachrichtlich:

Privatschulen der Sek. I im Lande Bremen Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt ZEB Bremen und Bremerhaven

Gesamtschülervertretung Bremen, Stadtschülerring Bremerhaven

Auskunft erteilt Beate Vogel Zimmer LIS 9.06 T (04 21) 3 61 14462 F (04 21) 3 61 6451 E-mail

bvogel@lis.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen SV-1 (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 15.06.2001

Erlass Nr. 08/2001

Erlass des Rahmenplans für den Unterricht in der Sekundarstufe I für das Fach Mathematik

Der Rahmenplan Mathematik für den Unterricht in der Sekundarstufe I wird hiermit erlassen.

Die Lehrpläne für Mathematik

(Orientierungsstufe: Kl. 5 RV 103/76; Kl.6 RV 197/77;

Hauptschule: KL. 7 RV 177/79, Kl. 8 RV 308/80, Kl. 9. RV 115/81, Kl. 10 RV 112/94;

Realschule, Gymnasium: Kl. 7 RV 177/79, Kl. 8 RV 305/80, Kl. 9 RV 115/81, Kl. 10 RV 114/82) werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

Der Rahmenplan “Mathematik“ gilt vom Schuljahr 2001/2002 an ab Jahrgangsstufe 5.

Für Schüler – und Elternvertretung sind die jeweiligen Exemplare zur Verfügung zu halten.

Zusätzliche Anforderungen an die Schulausstattung sind aus diesem Rahmenplan nicht abzuleiten.

Weitere Exemplare können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Im Auftrag gez. B. Vogel

Anlagen liegen nur in Papierform vor

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