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Erlass Nr. 1/2018 Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe I und Sekundarstufe I der Stadtgemeinde Bremen

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die öffentlichen allgemeinbildenden Schu- len der Primarstufe und der Sekundarstufe I der Stadtgemeinde Bremen

Nachrichtlich:

Magistrat Bremerhaven

Auskunft erteilt Frau Dr. Rösler Zimmer 705 T (04 21) 361 - 2025 F (04 21) 496 - 2025 E-Mail

ulrike.roesler

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 122-3

Bremen, 18. Januar 2018

Erlass Nr. 1/2018

Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen vom 17. Januar 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlasse ich die anliegenden Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbil- denden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen vom 17. Januar 2018 mit Wirkung vom selben Tage.

Sie lösen die mit Erlass Nr. 2/2017 herausgegebenen Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen vom 20. Januar 2017 ab.

Ich bitte um Beachtung der Richtlinien im Rahmen der bevorstehenden Aufnahmeverfahren.

Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag

gez. Dr. Rösler

Referenzen

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