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E 06/2001 - Erlass von Rahmenplänen für den Unterricht in der Sekundarstufe I

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Academic year: 2022

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nach telefonischer Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Absprache Am Weidedamm 20 Haltestellen Findorffallee, montags - donnerstags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28215 Bre men Linie 26/27 und Endstation von 9:00 - 15:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

Utbremer Ring, Linie 25 freitags – 13.00 Uhr BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Landesinstitut für Schule

Am Weidedamm 20 ž 28215 Bremen

An die Schulen der Sekundarstufe I

der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Nachrichtlich:

Privatschulen der Sek.I im Lande Bremen Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt ZEB Bremen und Bremerhaven

Gesamtschülervertretung Bremen Stadtschülerring Bremerhaven

Erlass Nr. 06/2001

Auskunft erteilt Beate Vogel Zimmer LIS 9.06 T (04 21) 3 61 14462 F (04 21) 3 61 6451 E-mail

bvogel@lis.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen SV-1 (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 01.06.2001

Erlass von Rahmenplänen für den Unterricht in der Sekundarstufe I für die Fächer Englisch und Französisch

Die Rahmenpläne für den Unterricht in der Sekundarstufe I werden hiermit für die o.a. Fächer erlassen.

Die Lehrpläne für Englisch

(Orientierungsstufe Kl. 5 RV 103/76; Kl.6 RV 197/77;

Hauptschule, Kl. 7 RV 177/79,. 8 RV 308/80, Kl. 9. RV 115/81, Kl. 10 RV 112/94;

Realschule, Gymnasium, Kl. 7 RV 177/79, Kl. 8 RV 305/80, Kl. 9 RV 115/81, Kl.10 RV 114/82) Französisch (Realschule und Gymnasium Kl. 7-10 RV 170/81)

werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

Der Rahmenplan „Englisch“ als erste Fremdsprache gilt vom Schuljahr 2001/2002 an ab Jahrgangsstufe 5.

Der Rahmenplan „Französisch“ gilt vom Schuljahr 2001/2002 Ô als erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 ,

Ô als zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 und Ô als dritte Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 9.

Für Schüler - und Elternvertretung sind die jeweiligen Exemplare zur Verfügung zu halten.

Zusätzliche Anforderungen an die Schulausstattung sind aus diesen Rahmenplänen nicht abzulei- ten. Weitere Exemplare können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Im Auftrag gez. B. Vogel

Anlagen stehen im Netz nicht zur Verfügung

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