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E 06/2008 - Richtlinie ?Arbeits- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I?

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulen der Sekundarstufe I im Land Bremen

Erlass Nr. 06/2008

Auskunft erteilt Frau Wieters Zimmer 318a Tel.: 0421 361 6406 FAX: 0421 496 6406 E-mail

heide.wieters@bildung.bremen.de Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-13

Bremen, 05. 05. 2008

Richtlinie „Arbeits- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I“

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Sekundarschule, die zum Schuljahr 2004/05 beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe eingerichtet worden ist, spielt die Arbeits- und Berufsorientierung eine besonders wichtige Rolle. In den Unterrichtsfä- chern dieser Schulart stehen auch Themen und Aufgaben im Mittelpunkt, die einen sinnvollen Bezug zu den Anforderungen in der Berufsausbildung und Arbeitswelt herstellen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Aufsuchen von außerschulischen Lernorten und ggf. durch Arbeit in einer Schülerfirma vielfältige Einblicke in das Arbeits- und Berufsleben erhalten.

Schließlich wird im Schwerpunkt zur Erlangung der Berufsbildungsreife in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein neues Unterrichtsverfahren eingeführt: Zukünftig arbeiten diese Jugendlichen an einem Tag in der Woche – insgesamt mindestens 40 Tage – in einem Betrieb. Dadurch wird das Lernen im Unterricht noch stärker mit Erfahrungslernen an einem außerschulischen Lernort verzahnt.

Diese Veränderungen und die Einführung weiterer Maßnahmen zur schulischen Arbeits- und Berufsori- entierung für andere Schularten machen eine Überarbeitung der Richtlinie „Durchführung von Be- triebspraktika im Bereich der allgemein bildenden Schule“ vom 16.12.2001 erforderlich.

Die Richtlinie „Arbeits- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I“ verdeutlicht, dass die Arbeits- und Berufsorientierung integraler Bestandteil des Bildungserwerbs in der Sekundarstufe I der allgemein bil- denden Schule ist.

Darüber hinaus enthält die Richtlinie für alle Schularten der Sekundarstufe I Aussagen zu folgenden Aspekten der schulischen Arbeits- und Berufsorientierung:

1. Grundsätze und Ziele,

2. Schulformspezifische Schwerpunkte,

3. Zusammenarbeit mit Betrieben, beruflichen Schulen und der Berufsberatung, 4. Berufsorientierende Maßnahmen,

5. Organisation der Praxistage und Schülerbetriebspraktika, 6. Schutzbestimmungen.

Die Richtlinie „Arbeits- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe I“ tritt zum 1. August 2008 in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Heide Wieters

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