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27. JHA 25.04.2019 TOP 8: Kita-Standort Luxemburger Straße

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Die Senatorin für Kinder und Bildung 21.03.2019

H. Hußmann-Kenfack Tel.: 361 -17304

Bericht Nr. G 662/19

für die Sitzung der städtischen Deputation für Kinder und Bildung am 03.04.2019 unter Verschiedenes

Bericht

für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.04.2019

lfd. Nr. 13/19 JHA

TOP 8

Kita-Standort Luxemburger Straße

A. Problem

Der Ausschuss „Frühkindliche Bildung“ der Deputation für Kinder und Bildung hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 den Bericht

„Kita-Standort Luxemburger Straße“

erörtert und hierzu folgenden Beschluss gefasst:

1. Für den Betrieb des künftigen Standorts Luxemburger Straße 50 wird die AWO Kita gGmbH als Träger vorgesehen. Der Standort ist Ersatz-/Erweiterungsbau für den bisherigen Standort Mittelshuchtinger Dorfstraße 23-25.

Gemäß Nr. 11 der Verfahrensordnung für die staatliche und städtische Deputation für Kinder und Bildung ist der Beschluss der Deputation in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu geben.

B. Lösung

Es wird die in der Anlage beigefügte, in der Sitzung des Ausschusses „Frühkindliche Bildung“

einstimmig beschlossene Vorlage zur Kenntnis gegeben.

gez.

Hußmann-Kenfack

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Die Senatorin für Kinder und Bildung 07.03.2019 Hußmann-Kenfack

361-17304

V o r l a g e

für die Sitzung des Ausschusses „Frühkindliche Bildung“ der Deputation für Kinder und Bildung am 20.03.2019

TOP 8: Kita-Standort Luxemburger Straße

A. Problem

Am Standort Luxemburger Straße 50 plant die Stadtgemeinde Bremen die Errichtung einer bis zu 6-gruppigen Einrichtung auf dem zur Verfügung stehenden öffentlichen Grundstück.

Eine Machbarkeitsstudie liegt vor; aktuell wird die vertiefte ES-Bau erarbeitet.

Es bedarf einer grundsätzlichen Trägerentscheidung für den Standort.

B. Lösung / Sachstand

Es wird empfohlen den Standort Luxemburger Straße als Ersatz- und Erweiterungsbau für die von der AWO betriebene Einrichtung an der Mittelshuchtinger Dorfstraße 23-25 vorzusehen. Der Standort verfügt über 5 minderausgestattete Gruppen mit insgesamt 62 Ü3- Plätzen und stellt sich aus baulicher Sicht als problematisch dar.

Das Gebäude ist vor 25 Jahren als Einrichtung für Aussiedlerkinder in einer Notsituation entstanden und verfügt über sehr kleine Räume, die sich über 3 Etagen und 2 Eingänge (Treppenhäuser) verteilen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist ein Angebot für Kinder U3 nicht möglich.

Durch einen Ersatz- und Erweiterungsbau kann aus dem bisher nur für Ü3-Kinder bestehendem Angebot eine Durchgängigkeit des Angebots für Kinder von 0-6 Jahren geschaffen werden. Gleichzeitig ist es möglich alle Kinder der Einrichtung in den neuen Standort zu überführen. Der neue Standort liegt etwa 200 Meter vom aktuellen Standort entfernt, so dass ein Übergang sowohl für Eltern als auch Kinder voraussichtlich ohne Probleme gestaltbar wäre.

Da es sich bei der vorgeschlagenen Lösung um einen Ersatz- und Erweiterungsbau handelt, entsteht insoweit keine weitere, neue Einrichtung, sondern bestehende Kapazitäten werden

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weitergeführt, qualitativ verbessert und gleichzeitig erweitert. Insofern stellen sich Ersatz- bzw. Ersatz- und Erweiterungsbauten als Ausnahmekonstellation zu § 17 Abs. 2 BremKTG dar.

Überdies besteht die Möglichkeit die erweiterte Kapazität des Neubaus bereits vorab durch einen ergänzenden mind. 3-gruppigen Mobilbau am Standort Kreuzblöckenweg 15 bereit zu stellen. Die vorbereitenden Klärungen laufen bereits, so dass von einer zügigen Umsetzung ausgegangen wird.

C. Beteiligung

Die Beiratsbeteiligung ist eingeleitet. Sollten die Stellungnahme bis zur Sitzung vorliegen, so wird diese mündlich berichtet. Sofern noch keine Stellungnahme vorliegt, soll der Beschlussvorschlag unter den Vorbehalt eines positiven Beiratsvotums gestellt werden.

D. Beschlussvorschlag

1. Für den Betrieb des künftigen Standorts Luxemburger Straße 50 wird die AWO Kita gGmbH als Träger vorgesehen. Der Standort ist Ersatz-/Erweiterungsbau für den bisherigen Standort Mittelshuchtinger Dorfstraße 23-25.

Referenzen

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