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2019/022 Wahl eines Gemeindemitglieds in das KTLG

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 22/19 IN HESSEN UND NASSAU

Wahlvorschlag des Benennungsausschusses für die Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter*in in das Kollegium für theologische Lehrgespräche

Dem Kollegium für theologische Lehrgespräche gehören nach

§7 (1) KTLG an: Mitglied Stellvertreter/in

a) drei im Dienst einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland stehende

Pfarrerinnen und Pfarrer, von denen jeweils mindestens zwei Theologinnen oder Theologen mit abgeschlossener

Universitätsausbildung und mindestens zwei

Gemeindepfarrerinnen oder Gemeindepfarrer sein müssen

Pfarrerin

Christine Streck-Spahlinger

Pfarrer

Bert Rothermel

Pfarrer Dieter Keim

Pfarrer Joachim Lenz

Pfarrer

Dr. Raimund Wirth

Pfarrer Olliver Zobel

b) zwei Gemeindemitglieder, die die Voraussetzung der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand erfüllen und von denen mindestens eines die Befähigung zum Richteramt haben muss;

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Kriszeleit

Baron Henn Wolfram Riedesel Freiherr zu Eisenbach

Daniela Kobelt Neuhaus

Die Wahl einer Stellvertretung wird auf die Herbstsynode 2019 verschoben

c) zwei

Universitätsprofessorinnen und - professoren für evangelische Theologie, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören.

Prof. Dr. Gury Schneider-

Ludorff Prof. Dr. Ilona Nord

Prof. Dr. Elisabeth Gräb-

Schmidt Prof. Dr. Peter Gemeinhardt

Bereits in der Frühjahrs- und Herbsttagung der Kirchensynode im Jahr 2018 gewählte Mitglieder und Stellvertreter*innen.

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