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Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim Evangelische Internatsschule Gymnasium, Realschule, Fachoberschule Im Krämersgarten 10, Uffenheim

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Academic year: 2022

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(1)

Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim Evangelische Internatsschule

Gymnasium, Realschule, Fachoberschule Im Krämersgarten 10, 97215 Uffenheim

Schulvertrag

für die Schülerin /

den Schüler _________________________________________________________________________________

Name, Vorname ________________________________________

geboren am Eintrittsdatum 14.09.2021 in die Jahrgangsstufe _________

Realschule

Gymnasium

Fachoberschule für Sozialwesen

Fachoberschule für Wirtschaft u. Verwaltung

Vorbemerkungen Die Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim ist

eine staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft

Sie nimmt Schülerinnen und Schüler in das Gymnasium, die Realschule und die Fachoberschule für Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung auf.

Sie ist gemäß Art. 100 Abs. 2 des BayEUG verpflichtet, bei der Aufnahme, beim Vorrücken und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern sowie bei der Abhaltung von Prüfungen die für öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden.

Die Zeugnisse und Abschlüsse aller ihrer Schularten verleihen die gleichen Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.

eine evangelische Schule

Sie bemüht sich in besonderem Maß darum, christliche Grundsätze im Schulalltag umzusetzen.

Der Unterricht geht von einem pädagogischen Selbstverständnis aus, das auf der Grundlage eines christ- lichen Menschenbildes die wechselseitige Beziehung zwischen Lernenden und Lehrenden in den Mittel- punkt rückt. Sie will daher im Sinne einer Schulgemeinde Lebens- und Lernort christlicher Verantwortung sein. Sie lädt zu verschiedensten Formen von Gemeinschaft ein und bemüht sich, auf vielfältigen Wegen den christlichen Glauben zu ermöglichen, zu vertiefen und religiöse Bildung zu fördern.

Sie strebt in allen Fächern ein sachgemäßes Unterrichten unter Einbeziehung religiöser und ethischer Fragestellungen an und pflegt eine Schulkultur, die das achtsame Miteinander aller an der Schule Betei- ligten erfahrbar macht. Damit soll den Heranwachsenden ein Beispiel für eine Lebensgestaltung in christ- licher Verantwortung gegeben werden.

Als evangelische Heimschule nimmt sie neben Schülerinnen und Schülern aus der Region auch Kinder auf, für die eine Erziehung in einem evangelischen Internat gewünscht wird.

1. Vertragspartner

Zwischen der Christian-von-Bomhard Stiftung Uffenheim, vertreten durch den Gesamtschulleiter der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim, und

Name, Vorname der Eltern ______________________________________________________

wohnhaft in (Straße Haus Nr.) ______________________________________________________

(PLZ Ort) ______________________________________________________

beziehungsweise Herrn / Frau

als volljährige(n) Schüler/in ______________________________________________________

wohnhaft in ______________________________________________________

wird der nachstehende Schulvertrag geschlossen.

R

(2)

2. Probezeit

Für die Probezeit gelten jeweils die staatlichen Bestimmungen für die einzelnen Schularten.

3. Kosten des Schulbesuchs

Die mit dem Schulbesuch verbundenen Aufwendungen gehen aus der beiliegenden Kostenordnung hervor, die in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Höhe der Schulbesuchs- kosten wird von der Christian-von-Bomhard Stiftung spätestens jeweils am 2. Mai eines Jahres für das darauf folgende Schuljahr gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung festgesetzt. Der Elternbeitrag kann im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. In begründeten Einzelfällen kann die Stiftung auf Antrag ganz oder teilweise von den Zahlungen befreien. Entsprechende Formblattanträge sind bis spätestens 31. Oktober des laufenden Schuljahres beim Rechtsträger zu stellen. Die Zahlung vorstehender Schulbe- suchskosten erfolgt aus Gründen eines möglichst rationellen und Kosten sparenden Verfahrens aus- schließlich im Wege des Lastschriftverfahrens (Bankeinzug). Wir bitten um Verständnis, dass wir deswegen den Abschluss des Schulvertrages generell davon abhängig machen müssen, dass die Einzugsermächtigung unter Ziff. 4 durch eine rechtswirksame Unterschrift erteilt wird. Ohne die Unter- zeichnung der Einzugsermächtigung kommt der Schulvertrag nicht zustande.

4. SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11STI00000279422, Mandatsreferenz: je „Nachname Vorname“

Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung (Schulgeld u. Materialgeld).

Ich ermächtige die Christian-von-Bomhard Stiftung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Christian-von-Bomhard Stiftung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Die Lastschriften werden ab dem 15. September – jeweils zum 15. des Monats oder dem darauf folgenden Werktag eingezogen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedin- gungen.

Ich verpflichte mich, für entsprechend ausreichende Deckung des vorstehenden Kontos zur Zahlungs- fälligkeit zu sorgen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. Etwaige Rücklastschriftge- bühren der Bank aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs des Einzuges oder aufgrund mangeln- der Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Schülereltern, bzw. des Schülers/der Schülerin.

_________________________________________________________

(Kontoinhaber – Nachname, Vorname)

DE________________________________________________________

(IBAN)

Name der Bank: _______________________________________

_______________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

R

(3)

5. Religionsunterricht

Der Besuch des Unterrichtes in evangelischer oder katholischer Religionslehre ist Pflicht. Unterricht in Ethik wird nicht erteilt.

6. Hausordnung

Die Hausordnung (Bomformula) ist Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterschrift wird deren Empfang bestätigt.

7. Unfall-Versicherung

Auf dem Schulweg, während des Unterrichts und während schulischer Veranstaltungen sind die Schü- lerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegen Unfälle versichert (gilt nicht für Unfälle auf dem Schulgelände, die außerhalb der Unterrichtszei- ten/außerhalb von Schulveranstaltungen passieren). Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.

8. Haftung

Die Christian-von-Bomhard Stiftung haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen jeder Art, die von dem Schüler/der Schülerin oder Dritten eingebracht wurden. Ansonsten ergibt sich die Haftung des Schulträgers nach dem bürgerlichen Recht.

9. Beendigung des Schulvertrages

9.1 Wenn eine Probezeit nicht bestanden wurde, endet dieser Vertrag automatisch.

9.2 Der Schulvertrag wird automatisch mit Ablauf des Tages beendet, an dem der Schüler/die Schülerin das Ziel der jeweiligen Schulart erreicht hat (Datum des Abschlusszeugnisses).

9.3 Der Vertrag ist durch beide Vertragspartner jeweils zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen kündbar.

9.4 Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist die Kündigung des Schulvertrages durch beide Vertrags- partner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Solche Gründe sind für die Schule insbesondere:

wenn die Erziehungsberechtigten oder der Schüler/die Schülerin sich in Gegensatz zum Bildungs- und Erziehungsziel der Schule stellen

Erhebliche Verstöße gegen diesen Vertrag, die staatliche Schulordnung oder die Hausordnung

• unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder von Unterrichtspraktika

Einbringen, Genuss oder Vertrieb von Drogen, Alkohol oder Rauschmitteln

hinreichender Verdacht strafbarer Handlungen innerhalb oder außerhalb der Schule

• wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern und/oder dem Schüler/der Schülerin nicht mehr möglich ist

Rückstand mit der Bezahlung von Schulgeld, Materialgeld, oder der Begleichung sonstiger Gebühren und Auslagen von mehr als zwei Monaten trotz Mahnung

Die Kündigung des Vertrags bedarf auf beiden Seiten der Schriftform.

Eine schriftliche Begründung ist vorzulegen.

10. Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen

Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen oder Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. Hierbei ist uns die enge Zusammenarbeit und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein sehr wichtiges Anliegen.

Bei der Wahl der Erziehungsmaßnahmen orientiert sich unsere Schule grundsätzlich am Art. 86 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), wobei aber auch im Sinne einer individuellen Würdigung des Einzelfalls weitere pädagogische Maßnahmen ergriffen werden können.

An die Stelle der Androhung der Entlassung und der Entlassung tritt die Androhung der außerordentli- chen Kündigung des Schulvertrags bzw. die Kündigung des Schulvertrags (vgl. Punkt 9).

R

(4)

11. Datenschutz

Mit der Speicherung der im Schulvertrag aufgenommenen Daten besteht Einverständnis. Die Schule verpflichtet sich, diese Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu behandeln.

12. Gütliche Einigung

Sollten sich aus diesem Vertrag Streitpunkte ergeben, so sollen in jedem Falle alle Beteiligten zunächst bemüht sein, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

13. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Neustadt an der Aisch vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

Die Hausordnung, die Schulgeldregelung, die Gebührenordnung und die Erklärung über die Schul- geldförderung sind Bestandteile dieses Vertrages. Ihr Empfang wird durch die Unterschrift bestätigt.

Durch die Unterschrift wird auch der Erhalt eines Abdruckes der derzeit gültigen Fassung dieses Vertrags bestätigt.

Bei Eintritt der Volljährigkeit der Schülerin/des Schülers wird der Vertrag als Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB fortgesetzt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein, so erfasst die Unwirksamkeit nicht den

gesamten Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung treten entweder die gesetzlichen Bestimmungen oder ersatzweise eine Regelung, die dem Willen der Vertragspartner entspricht.

Die vorliegende Fassung des Schulvertrages wurde vom Stiftungsausschuss der Christian-von- Bomhard Stiftung am 21. April 1999 beschlossen.

Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. der/s Schülerin/s

Uffenheim, 01.09.2021

Ort, Datum RSD i. K. Ralf Lischka

(Schulleiter Realschule)

R

(5)

Anlage zum Schulvertrag

Erklärung zur Schulgeldförderung

(vgl. Punkt 3 des Schulvertrags sowie die Kosten- und Gebührenordnung)

für die Schülerin / den Schüler...

geb. am...

Hiermit erkläre ich, dass mir bzw. meiner Tochter / meinem Sohn im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld

 nicht

 teilweise, nämlich in Höhe von ...€ monatlich

ersetzt wird.

Ich bin verpflichtet, die Schule unverzüglich davon zu unterrichten, wenn sich an die- sem Sachverhalt etwas ändert.

... ...

Ort, Datum Unterschrift eines/r Personensorgeberechtigten oder des volljährigen Schülers / der volljährigen Schülerin

R

(6)

44 - 20 a) - 0213 Word

Schule:

Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim

- Realschule - staatl. anerkannte Schulen

S c h u l b e s u c h s b e s t ä t i g u n g

Es wird bestätigt, dass der/die Schüler/Schülerin Name

Geburtsdatum

die o. g. staatlich anerkannte Schule ab der . Klasse (Schuljahr 2021/2022)

besucht.

Das monatlich zu entrichtende Schulgeld beträgt 45,00 €. Der Monat August ist schulgeldfrei. Das Schulgeld ist bei der Lohn- und Einkommensteuererklärung absetzbar.

Es wird bestätigt, dass das Schulgeld im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung* nicht ersetzt wird. Falls sich an diesem Sachverhalt etwas ändern sollte, wird die Schule unverzüglich davon unterrichtet.

Anspruch auf Schulgeldersatz nach Art. 47 BaySchFG besteht nur für die Zeit, während der die Schule tatsächlich besucht worden ist. Weitergehende vertragliche Vereinbarungen, die darüber hinaus zur Zahlung von Schulgeld verpflichten, sind insoweit unerheblich und berechtigen nicht zum Schulgeldersatz.

Ich bin darüber informiert, dass ich, wenn ich diese Schulbesuchsbestätigung nicht rechtzeitig zu Beginn des Besuchs der Schule bei der Schulleitung abgebe, keinen Anspruch auf Ersatz des Schulgeldes ableiten kann.

Ort, Datum

Unterschrift des Schülers/der Schülerin Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Vermerke der Schule:

Eingetreten am: 14.09.2021 Ausgetreten am:

Schuljahr 2021/2022 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr 2022/2023 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr 2023/2024 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr 2024/2025 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr 2025/2026 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr 2026/2027 abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr abgerechnet mit Monaten am

Schuljahr abgerechnet mit Monaten am

* Eine anderweitige öffentliche Förderung kann sein:

• Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz,

• Beihilfen zur schulischen und beruflichen Eingliederung junger Aussiedler sowie junger ausländischer Flüchtlinge nach den Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit - so genannte Garantiefonds-Richtlinien,

• Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Rahmen von Berufsförderungsmaßnahmen,

• Leistungen des Arbeitsamtes im Rahmen von Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III,

• Maßnahme einer Berufsgenossenschaft (Reha),

• Maßnahme eines Rentenversicherungsträgers (Reha).

R

(7)

Merkblatt für die Eltern und Erziehungsberechtigten neu eintretender Schülerinnen und Schüler

an der Christian-von-Bomhard Schule zum R E L I G I O N S U N T E R R I C H T

_____________________________________________________________

Montag, 10. Mai 2021 Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Sie haben Ihr Kind an der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim angemeldet. Wir freuen uns darüber und werden uns nach Kräften bemühen, Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn begabungsgerecht zu fördern. Unsere Schule gehört zu den Bildungseinrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Bayern. Sie ist in allen Zweigen staatlich voll anerkannt. Alle Abschlüsse – das Abitur ebenso wie der Abschluss unserer Fachoberschule oder unserer Realschule – stehen den Abschlüssen an staatlichen Schulen gleich. Natürlich unterrichten wir nach staatlichen Lehrplänen und befolgen die staatlichen Schulordnungen.

Im Bereich des Religionsunterrichts machen wir die einzige Ausnahme. An staatlichen Schulen wird für Schüler/Innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, Ethikunterricht verpflichtend angeboten. An den evangelischen Schulen wird jedoch kein Ethikunterricht erteilt; alle Schüler müssen daher den Unterricht in evangelischer oder katholischer Religionslehre besuchen.

Wir erwarten somit auch von bekenntnislosen Schülern oder von Schülern, die anderen Religionsgemeinschaften angehören, dass sie am Religionsunterricht teilnehmen. Ausnahmen sind schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihr Kind am Religionsunterricht indoktriniert oder benachteiligt wird, nur weil es ohne Bekenntnis ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehört. Der Religionsunterricht vermittelt Grundlagen zum Verständnis der europäischen Kultur, setzt sich mit den wesentlichen Geistesströmungen und Philosophien auseinander und versucht, die Kinder zu Toleranz, gegenseitigem Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen zu erziehen. Das sind Inhalte, zu denen sich wohl jeder Mensch bekennen mag. Wie in jedem Schulfach wird Ihr Kind auch im Religionsunterricht dann gute Leistungen erzielen, wenn es aktiv am Unterricht teilnimmt, seine Aufgaben macht und sein Pensum lernt.

Mit freundlichen Grüßen

OStD i. K. Alfred Lockl (Gesamtschulleiter)

--------- Erklärung

über den Religionsunterricht an der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim Ich bin darüber informiert worden, dass der Religionsunterricht verpflichtend ist.

Meine Tochter / mein Sohn ……….

Name der Schülerin/des Schülers

soll den

evangelischen Religionsunterricht besuchen.

katholischen Religionsunterricht besuchen.

... ...

Datum: Unterschrift:

R

(8)

Fragebogen zum

S P O R T - und S C H W I M M U N T E R R I C H T

____________________________________________________________

Montag, 10. Mai 2021 AZ: Loc.

Sehr geehrte Eltern,

Ihr Kind wird im kommenden Schuljahr Sport- und Schwimmunterricht haben. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Ihr Kind Schwimmer oder Nichtschwimmer ist.

………..………. ………

Name, Vorname des Kindes Klasse

ist

Schwimmer

Nichtschwimmer

Unsere Schule nimmt jedes Jahr mit unseren Schülern am Sportabzeichenwettbewerb teil. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung (Name, Jahrgang, Klasse) an den Bayerischen Landessportverband.

Ich stimme zu

Ich stimme nicht zu

Zudem wäre es sehr hilfreich für uns, da wir mit vielen Mannschaften an Schulvergleichskämpfen teilnehmen, wenn Sie uns bitte mitteilen, welche besonderen sportlichen Fähigkeiten Ihr Kind besitzt.

Mein Kind betreibt bereits erfolgreich folgende Sportart: ...………...……….

Vereinsname: ………..………

………...….. ………….………….……….…...………..

Ort, Datum: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

OStD i. K. Alfred Lockl

(Gesamtschulleiter)

R

(9)

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

„Minderjährige Schülerinnen und Schüler“

Christian-von-Bomhard Schule

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos)

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personen- bezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rah- men der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen.

Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe oder Unterrichtsprojekte in Betracht.

Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre/Eure Einwilligung einholen.

OStD i. K. Alfred Lockl

(Gesamtschulleiter)

_____________________________________________________________________________

Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers

Hiermit willige ich/willigen wir in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein (bitte ankreuzen):

Jahresbericht der Schule

Ja

Nein

(soweit Veröffentlichung nicht bereits nach Art. 85 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unter- richtswesen zulässig),

 örtliche Tagespresse

Ja

Nein

(FLZ, Main-Post, Mitteilungsblatt der Stadt Uffenheim) und

 WorldWideWeb

Ja

Nein

(Homepage der Schule, Social Media)

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Klassenfotos werden im Jahresbericht mit alphabetischen Na- menslisten und Geburtsdaten versehen. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst.

Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei dem Schulleiter widerrufbar. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerrufbar, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeit- lich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

___________________________________

[Ort, Datum]

___________________________________ und _____________________________________________

[Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten] [ab dem 14. Geburtstag: Unterschrift der Schülerin / des Schülers]

R

(10)

Einverständniserklärung zur Nutzung digitaler Tools für den Unterricht

_____________________________________________________________

Montag, 10. Mai 2021

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

digitale Tools für den Unterricht sind seit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Schulschlie- ßungen unverzichtbarer Bestandteil unseres Schulalltags geworden. Wir werden diese auch weiterhin nutzen:

Einerseits, um für weitere Ernstfälle (pandemiebedingte Schulschließungen) gerüstet zu sein, andererseits auch innerhalb des „normalen“ Schulalltags, um unsere Schülerinnen und Schüler auf eine Zukunft vorzu- bereiten, die von virtueller Kommunikation und Zusammenarbeit geprägt sein wird.

Ab dem kommenden Schuljahr werden wir hierfür entweder weiterhin Microsoft Teams nutzen, das sich während der Corona-Pandemie sehr bewährt hat, oder auf Visavid zurückgreifen, das künftig vom bayeri- schen Kultusministerium zur Verfügung gestellt wird. Wir sind momentan in der Erprobung von Visavid und haben noch keine endgültige Entscheidung getroffen, welches Programm zum Einsatz kommen wird.

Die Nutzung von Teams und/oder Visavid ist Voraussetzung für den Besuch der Christian-von-Bomhard Schule. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot nicht nutzen möchten, stehen keine alternativen Kommunikationswege zur Ermöglichung des „Lernens zuhause“ zur Verfügung.

Auch das elektronische Informationssystem „ClaXss“ findet bei uns Anwendung. Hiermit erhalten Sie Informationsschreiben bzw. Elternrundbriefe per Mail und können den Empfang online bestätigen. Außer- dem können Sie Ihr Kind krank melden, Unterrichtsbefreiungen beantragen oder für Elternsprechabende Gesprächstermine buchen. Ihre persönlichen Login-Daten erhalten Sie im September über Ihr Kind.

Ausführliche Anleitungen zu TEAMS/Visavid und ClaXss werden wir rechtzeitig zum neuen Schuljahr auf unsere Homepage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

OStD i. K. Alfred Lockl

(Gesamtschulleiter)

Selbstverständlich ist eine Nutzung der genannten Programme nur möglich, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihre schriftliche Einwilligung in die damit verbundene Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) erklären. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zusätzlich erforderlich.

Sobald feststeht, welches der beiden Programme wir künftig verwenden, lassen wir Ihnen per ClaXss eine vollständige Datenschutzerklärung zukommen, die Sie bitte unterschrieben an uns zurückgeben.

--- Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich damit einverstanden bin, dass die Verwendung eines digitalen Tools für den Unterricht Voraussetzung für den Besuch der Christian-von-Bomhard Schule ist.

Ich stimme ebenfalls zu, dass Elternbriefe per ClaXss versandt werden:

 Ja  Nein

___________________________________________ _______________________________________________

Name und Vorname der Schülerin / des Schülers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

R

(11)

Formblatt für den Notfall

Wenn Ihr Kind über schlimme Schmerzen klagt oder einen Unfall in der Schule hat, müssen wir schnell und ohne Umwege einen Elternteil oder eine andere Person Ihres Vertrauens benachrichtigen können.

Füllen Sie dieses Blatt bitte sorgfältig aus und geben Sie möglichst nicht nur Ihre Telefonnummer an (Datenschutz ist gewährleistet).

Anschließend geben Sie das Formblatt bitte umgehend an die Christian-von-Bomhard Schule zurück.

Sollten sich im Laufe der Schulzeit Ihres Kindes Änderungen in der Adresse oder Telefonnummer (Wechsel Mobilfunkvertrag!) ergeben, denken Sie bitte daran, uns zu informieren. Vielen Dank!

Name des Schülers/der Schülerin: __________________________________, Klasse ___________

Sorgerecht bei

Eltern

Mutter

Vater

Lese-/Rechtschreibstörung vorhanden?

Nein

Ja Attest muss vor Schulbeginn vorliegen!

Chronische Erkrankungen / Allergien, von welchen wir wissen sollten:

__________________________________________________________________________________

Mutter Vater

Name Vorname

Festnetz zuhause Mobil

Telefon tagsüber/dienstlich E-Mail (Pflichtangabe)

Weitere Personen Ihres Vertrauens: __________________________ Tel.: _____________________

(z. B. Oma, Tante, Nachbarin etc.) __________________________ Tel.: _____________________

__________________________ Tel.: _____________________

___________________________________ ___________________________________________

Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

R

(12)

Sorgerecht

für Schüler/in: ___________________

(bitte Zutreffendes ankreuzen)

Wir Eltern leben im selben Haushalt und haben gemeinsames Sorgerecht

Uffenheim, _______________ ____________________ _____________________

Datum Unterschrift Mutter Unterschrift Vater

Eltern leben getrennt und haben gemeinsames Sorgerecht

Hiermit bestätige ich, _____________________________________________________________, dass mein o. g. Kind bei mir lebt und dass der andere sorgeberechtigte Elternteil der Anmeldung an der Christian-von-Bomhard Schule zustimmt.

Ich bin entscheidungsberechtigter Ansprechpartner für die Christian-von-Bomhard Schule.

Uffenheim, _______________ ___________________________________________

Datum Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind lebt

Ich bin alleinerziehend und habe alleiniges Sorgerecht

 Die Urkunde des Gerichts über den Sorgerechtsbeschluss ist der Schule in Kopie vorzulegen.

Uffenheim, _______________ ___________________________________________

Datum Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils

R

(13)

Wünsche für Klassenbildung

____________________________________ möchte nach Möglichkeit mit

(Name der Schülerin/des Schülers)

1. __________________________________

(Name der Wunschschülerin/des Wunschschülers)

2. __________________________________

(Name der Wunschschülerin/des Wunschschülers)

3. __________________________________

(Name der Wunschschülerin/des Wunschschülers)

in eine Klasse.

R

(14)

Liebe Schülereltern der kommenden 5. Realschul-Klassen, Sie haben Ihr Kind für das Schuljahr 2021/22 an der Realschule der Christian-von-Bomhard Schule angemeldet. Ein neuer Abschnitt mit vielen Veränderungen beginnt damit. Eine neue Umgebung, neue Mitschüler, neue Freunde, neue Lehrer und andere Unterrichtsformen bedeuten für Ihre Kinder eine veränderte Lernumgebung.

Um den Kindern in der Startphase das Eingewöhnen zu erleichtern, möchten wir auf Wunsch des Elternbeirates gleich zu Beginn des Schuljahres - von Mittwoch, 15.09.2021 bis Freitag, 17.09.2021 - die bewährten „Kennenlerntage“ durchführen*.

Bei gemeinsamen Unternehmungen lassen sich leicht neue soziale Kontakte knüpfen.

Wir wohnen und arbeiten in diesen Tagen im CVJM Freizeitzentrum Münchsteinach.

*Aufgrund der Corona-Pandemie lässt sich momentan nicht mit Gewissheit sagen, ob die Kennen- lerntage in dieser Form stattfinden dürfen. Falls eine Durchführung möglich ist, werden wir die Kos- ten von 80,00 Euro für diese 2½-tägige Veranstaltung einschließlich Bustransfer zum 06.09.2021 von Ihrem Konto einziehen.

Berücksichtigen Sie beim Packen bitte Folgendes:

feste Schuhe, Regenkleidung (wir machen mit den Kindern eine Erlebniswaldwanderung!) Sportbekleidung, Sportschuhe

Hausschuhe

Bettwäsche, Handtücher und Schlafanzug Trinkflasche,

Schreibzeug (Block und Farb-/Stifte), Schere und Klebstoff evtl. Tischtennisschläger und Bälle sowie Gesellschaftsspiele

Taschengeld (ca. 5 €) - die Schülerzimmer sind nicht abschließbar!

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind kein Mobiltelefon oder vergleichbare technische Geräte mit- nimmt.

Während des Aufenthaltes sind wir (nur in dringenden Fällen!) unter folgender Adresse zu erreichen:

CVJM Freizeitzentrum Münchsteinach, Neuebersbacher Str. 30, 91481 Münchsteinach, Tel. 09166 280.

Abfahrt: Mittwoch, 15.09.2021, 08:00 Uhr (am Hallenbad-Parkplatz) Rückkunft: Freitag, 17.09.2021, ca. 12:00 Uhr (am Hallenbad-Parkplatz)

Bitte geben Sie uns auf dem nachfolgenden Abschnitt Ihre Einwilligung darüber, dass ...

a)... Ihr Kind an den „Kennenlerntagen“ teilnehmen darf,

b)... wir den Betrag von 80,00 EUR zum 06. September 2021 durch SEPA-Lastschriftverfahren einziehen dürfen.

c) – e) Geben Sie bitte an, ob wir bei Ihrem Kind auf etwaige Besonderheiten achten müssen.

Den nachfolgenden Abschnitt sollten Sie bitte möglichst bald, spätestens aber bis zum 18.05.2021 an die Schule zurückschicken, um eine reibungslose Planung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen gez.

BerRin Elisabeth May

StRin RS Sonja Braun

(15)

Einverständnis der Eltern

a) Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind

_________________________________________________________ , 5. Klasse Realschule

(Name, Vorname)

an den Kennenlerntagen vom 15.09. – 17.09.2021 teilnehmen darf.

b) Der Betrag von 80,00 EUR darf zum 06. September 2021 per SEPA-Lastschrift von meinem Konto ein- gezogen werden.

c) Mein Kind ist:

□ Vegetarier □ Veganer □ Allergiker □ Diabetiker

d) Mein Kind benötigt regelmäßig folgendes Medikament: __________________________________

e) Auf Folgendes möchte ich noch hinweisen:

________________________________________________________________________________

_____________________________________ _________________________________

Ort, Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

--- SEPA- Lastschriftmandat

- für die Teilnahme an den Kennenlerntagen 2021 (Realschule)

Hiermit ermächtige ich die Christian-von-Bomhard Stiftung (Kennenlerntage) widerruflich den Teilneh- merbetrag von 80,00 € für die Kennenlerntage 2021 der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim für ________________________________________________ (Name, Vorname des/der Schülers/in), per Lastschrift am 6. September 2021 von meinem nachstehend genannten Bankkonto einzuziehen. Zu- gleich weise ich meine Bank an, die von der Christian-von-Bomhard Stiftung gezogene Lastschrift einzulö- sen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen ab dem Belastungsdatum die Rückbuchung des belasteten Betra- ges verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bankkontoinhaber: _________________________________________________________________

IBAN: ____ ____ ____ ____ ____ ____

Name der Bank: _________________________________________________________________

BIC: _________________________________________________________________

Mandatsreferenznummer: wird mit der Abbuchung bekannt gegeben Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11STI00000279422

_______________________________________ ________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber

R

(16)

Die Christian-von-Bomhard Schule möchte interessierten Schülerinnen und Schülern ermöglichen, im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ kostenlos ein Instrument zu erlernen.

Das Angebot ist jahrgangs- und klassenübergreifend und richtet sich ausschließlich an Anfänger.

Im Gruppenverband werden die Schülerinnen und Schüler 45 Minuten von einer musikalisch qualifizierten Lehrkraft unterrichtet, es ist somit bereits ab der ersten Unterrichtsstunde möglich, gemeinsam in einem Ensemble zu musizieren.

Durch das frühe Ensemblespiel fällt es den Schülerinnen und Schülern später wesentlich leichter, sich in eines unserer bestehenden Schulensembles (Rock-Band, BigBand, Chor, Orchester) zu integrieren.

Um das erforderliche Unterrichtsangebot und auch den Unterrichtstag besser planen zu können, kreuzen Sie bitte unten Ihre Wünsche an und ergänzen evtl. das gewünschte, zu erlernende Instrument. (Gerne kann Ihr Kind ein bereits in der Familie vorhandenes Instrument nutzen. Viele Instrumente können wir aber auch verleihen oder vermitteln.)

Mitte Juli werden wir uns mit allen Interessenten in Verbindung setzen, um nähere Absprachen und Festlegungen zu treffen.

Bei Fragen steht Ihnen Herr RSD Lischka unter Tel. 09842 9367-0 sehr gerne zur Verfügung.

Name der angemeldeten Schülerin/des angemeldeten Schülers:

_______ ___________ _________ _____ ________ _____________ ___

Name, Vorname Geburtsdatum

□ Blechblasinstrumente

_____________________________________

□ Holzblasinstrumente

_____________________________________

Gitarre

Keyboard

□ Streichinstrumente

_____________________________________

□ Schlaginstrumente

Chor

Mögliche Wochentage (voraussichtlich) für mein Kind:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag

______________________________ _____________________________________

Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Musikangebot im Offenen Ganztag

(im Rahmen der Nachmit tagsbetreuung)

R

(17)

Konzept der Offenen Ganztagesschule (OGS)

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Im Sinne einer kontinuierlichen Schulentwicklung freuen wir uns, Ihnen als Kernstück des zusätzli- chen Nachmittagsangebotes die Offene Ganztagesschule anbieten zu können. Die Offene Ganzta- gesschule umfasst die drei Bausteine Mittagessen, Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung.

Natürlich halten wir für Ihre Kinder in Zusammenarbeit mit der Sportgemeinschaft Bomhard-Schule Uffenheim (SBU) zusätzliche Nachmittagsangebote bereit.

Die Offene Ganztagesschule findet jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 13:10 Uhr bis 16:15 Uhr statt.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Schüler/innen, die um 17:30 Uhr mit dem Bus heimfahren, bis 17:15 Uhr beaufsichtigt werden. Dies ist allerdings kostenpflichtig, und eine Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme während des gesamten Schuljahres.

Zeiten: 13:10 Uhr - 14:00 Uhr: Mittagessen 14:00 Uhr - 15:00 Uhr: Freizeitangebote

15:00 Uhr - 16:15 Uhr: Hausaufgabenbetreuung

Evtl. 16:15 Uhr - 17:15 Uhr: Betreuung der Schüler/innen, die mit dem Bus fahren (kostenpflichtig)

Mittagessen

Das Mittagessen findet in unserer Schulmensa im Atrium statt. Die Essensbestellung ist von zu Hause aus oder in der Schule möglich. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Hilfe der „Bomcard“.

Informationen gibt es unter http://bomfood.cvb-schule.de. Es besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Hauptspeisen (1,80 Euro/2,70 Euro), Salat und/oder Nachspeise (jeweils 0,70 Euro).

Freizeitangebote (hier am Beispiel des Schuljahres 2020/2021)

Freizeitprogramm von 14:00 bis 15:00 Uhr / Hausaufgabenbetreuung von 15:00 bis 16:15 Uhr

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag

Bewegung, Spiel und Sport Herr Walter

5-Kampf-Keller

Gruppen – und Gemeinschaftsspiele Herr Wassermann Raum 115

Gruppen– und Gemeinschaftsspiele Frau Döhler

Raum 115

Kreatives Gestalten Frau Feist

Raum 115 Bildbearbeitung am PC

Herr Frenzel Raum 114

Kreatives Gestalten Frau Hassold Raum 116

Bewegung, Spiel und Sport

Frau Jordan Raum 116

Forscher-AG Frau Hassold Raum 116 Hausaufgabenbetreuung

Herr Walter/Frau Feist Räume 115 + 116

Hausaufgabenbetreu- ung Herr Wassermann/

Frau Hassold Räume 115 + 116

Hausaufgabenbetreuung Frau Döhler/Frau Jordan Räume 115 + 116

Hausaufgabenbe- treuung

Frau Feist/Frau Hassold

Räume 115 + 116

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- OGS Seite 2 -

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung wird jeweils von einem fachlich und pädagogisch qualifizierten Team durchgeführt. Durch einen großzügigen Betreuungsschlüssel (im Schnitt ca. 10 Kinder pro Betreuer) ist auch eine individuelle Förderung möglich.

Die Offene Ganztagesschule ist mit Ausnahme des Mittagessens kostenfrei. Nur bei den Frei- zeitangeboten können unter Umständen kleine Beträge für Materialien anfallen.

Das genaue Angebot erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres 2021/2022. Dann erfolgt auch die endgültige Kurswahl.

Die Hausaufgabenbetreuung soll in erster Linie zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten die- nen. Voraussetzung hierfür ist ein sorgfältig geführtes Hausaufgabenheft und gewissenhaftes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler. Unsere Betreuungskräfte können hierbei unterstüt- zend tätig werden, jedoch keinen Nachhilfeunterricht ersetzen.

Bitte beachten Sie:

- Die Offene Ganztagesschule findet nicht in Ferien oder an schulfreien Tagen statt.

- Die Offene Ganztagesschule ist nur als Paket und für zwei bis vier Wochentage buchbar.

- Die Tage müssen bei der Anmeldung noch nicht festgelegt werden, lediglich die Anzahl der Nachmittage. Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Kinder eine Information zu den

aktuellen Freizeitangeboten. Anschließend müssen die Wochentage fest angegeben werden.

- Es müssen mindestens zwei Wochentage gebucht werden.

- Jeder Wochentag entspricht drei Stunden.

- Es kann ein Nachmittag mit Pflichtunterricht eingebracht werden.

- Anmeldeschluss ist der 14.05.2021.

Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte über das Sekretariat.

gez. Elisabeth May (Koordinatorin OGS)

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Bitte lesen Sie die beiliegenden Schreiben der Schule mit Informationen zur Anmeldung für das offene Ganztagsangebot aufmerksam durch, füllen Sie dann dieses Anmeldeformular aus und geben Sie es im Sekretariat ab. Ihre Anmeldung wird benötigt, damit das offene Ganztagsangebot genehmigt und zu Beginn des Schuljahres eingerichtet bzw. fortgeführt werden kann!

Name und Anschrift eines Erziehungsberechtigten:

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Name

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Straße

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PLZ, Ort

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Telefon, Email

Name der angemeldeten Schülerin / des angemeldeten Schülers:

_______ ___________ _________ _____ ________ _____________ ___

Name, Vorname Geburtsdatum

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Anschrift der angemeldeten Schülerin/des angemeldeten Schülers

Jahrgangsstufe ______ im Schuljahr 2021/2022 der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim

Die Schülerin / der Schüler wird hiermit für das offene Ganztagsangebot an der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim für das Schuljahr 2021/2022 verbindlich angemeldet. Die Anmeldung für die Angebote der Förderung und Betreuung in dem offenen Ganztagsangebot gilt für einen Zeitraum von: (Zutreffendes bitte ankreuzen!):

 2 Nachmittagen (jeweils 13:15 – 16:15 Uhr = 6 Stunden)

 3 Nachmittagen (jeweils 13:15 – 16:15 Uhr = 9 Stunden)

 4 Nachmittagen (jeweils 13:15 – 16:15 Uhr = 12 Stunden)

Voraussichtlich gewünschte Wochentage:

 Montag  Dienstag  Mittwoch  Donnerstag

Anmeldung für die offene Ganztagsschule (Nachmit tagsbetreuung)

R

(20)

Zusätzliche Hinweise:

Der Besuch ist für die verbindlich angemeldeten Schülerinnen und Schüler kostenlos.

- Die angemeldete Schülerin / der angemeldete Schüler hat die Möglichkeit, in der Schulmensa ein Mittagessen einzunehmen. Die dafür anfallenden Kosten müssen von den Eltern getragen werden (bargeldlose Zahlung durch unsere Bomcard).

- Es müssen mindestens zwei Wochentage gebucht werden.

- Die Tage müssen bei der Anmeldung noch nicht festgelegt werden, lediglich die Anzahl der Nachmittage. Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Kinder eine Information zu den aktuellen Freizeitangeboten. Anschließend müssen die Wochentage fest angegeben werden.

- Jeder Wochentag entspricht drei Stunden.

- Es kann ein Nachmittag mit Pflichtunterricht eingebracht werden.

- Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr verbindlich.

Erklärung der Erziehungsberechtigten:

1. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung für das oben genannte Schuljahr verbindlich ist. Die angemeldete Schülerin / der angemeldete Schüler ist im Umfang der angegebenen Nachmittage zum Besuch des offenen Ganztagsangebotes als schulischer Veranstaltung verpflichtet. Befreiungen von der Teilnahmepflicht bzw.

eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.

2. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung unter dem Vorbehalt steht, dass das offene Ganztagsangebot an der oben bezeichneten Schule staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich zustande kommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes.

3. Uns ist bekannt, dass für die offenen Ganztagsangebote die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen in der jeweils gültigen Fassung verbindlich sind. Mit deren Geltung erklären wir uns einverstanden und beantragen hiermit die Aufnahme unseres Kindes in das offene Ganztagsangebot an der Christian-von-Bomhard Schule.

Die Anmeldung erfolgt verbindlich bis spätestens 14. Mai 2021 durch die nachfolgende Unterschrift:

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Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

R

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10.05.2021

„ bom card“

Der CvB-Schülerausweis

und das Bestell- und Bezahlsystem für das Mittagessen bei bomfood

Liebe Eltern,

für die Organisation der bomfood-Mittagsverpflegung nutzen wir in Abstimmung mit dem Elternbeirat ein internetbasiertes Bestell- und Bezahlsystem.

Dieses Buchungssystem ermöglicht uns eine genaue Kalkulation für die Zubereitung der gewünschten Speisen. Kein Magen bleibt leer! Die bargeldlose Speisenausgabe spart Zeit. Langes Warten entfällt!

Wie funktioniert das System?

 Das Mittagessen wird in der Regel von zu Hause aus über die Internetseite oder die App von bomfood bestellt. Dafür hat jeder bomcard-Besitzer einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort. Eine Anleitung zum Bestellvorgang erhalten Sie über die Website der Schülerfirma bomfood: http://bomfood.cvb-schule.de

 Schüler, die zu Hause nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in der Schule die Mittagessenbestellung an den bomfood-Terminals vornehmen.

 Die Bestellung ist zwei Tage im Voraus, bis 09:50 Uhr einzugeben. Für Montag und Dienstag bitte das Mittagessen bis spätestens Freitag vorbestellen! Eine eventuell notwendige Stornierung des vorbestellten Mittagessens, z. B. aus Krankheitsgründen, kann am betreffenden Tag bis 09:50 Uhr per Internet, App oder an den bomfood-Terminals in der Schule vorgenommen werden.

 Die Eltern lassen per Lastschrift einen festgelegten Betrag (30 €) einziehen. Eine Bestellung ist nur bei vorhandenem Guthaben möglich.

 Die Essensausgabe erfolgt mit Hilfe der bomcard.

 Das Essensgeld ist zweckgebunden – Eltern haben auf den bomfood-Seiten somit eine Übersicht, ob und was ihr Kind verzehrt.

 Sicherheit gegen Missbrauch und Betrug ist durch Foto, Benutzername und Passwort gewährleistet.

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 Sicherheit ist auch bei Verlust der bomcard gegeben. Das Guthaben verbleibt auf dem Konto für die Mittagsverpflegung und wird bei Abmeldung - gegen Rückgabe der bomcard - erstattet.

Datenschutzerklärung: Die Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und ggf. weiterer anwendbarer Datenschutzbestimmungen versichert die Softwarefirma. Weitere Erläuterungen zum Datenschutz finden Sie auf der http://bomfood.cvb-schule.de.

Was müssen Sie tun?

 Wenn Ihr Kind bei bomfood zu Mittag essen möchte oder einen Schülerausweis benötigt, halten Sie bitte ein aktuelles, digitales Bild Ihres Kindes bereit und folgen Sie den

Anweisungen auf der bomfood-Website http://bomfood.cvb-schule.de, im Menüpunkt >bomcard-Infos<.

 Um zu gewährleisten, dass immer genügend Geld zur Bestellung von Mittagessen auf dem Konto eines Benutzers vorhanden ist, wird das Benutzerkonto per Lastschriftverfahren mit dem festgelegten Betrag von 30,00 € aufgefüllt, wenn das „Wochenbedarfsguthaben“ von 10,00 € unterschritten ist.

 Nachdem Sie die bomcard registriert haben (>bomcard Infos< - > bomcard registrieren<) kann ab September (bei rechtzeitiger Vorbestellung) das Mittagessen abgeholt werden.

Wichtig

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die bomcard immer dabei hat!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr bomcard-Team

(23)

BomFormula

von A bis Z

Unser Zusammenleben an der evange- lischen Christian-von-Bomhard-Schule ist von dem Leitspruch "Alles ist euer, ihr aber seid Christi"(1.Kor 3,23) geprägt.

Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern arbeiten an der gemeinsamen Aufgabe, dass sich Schüler zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. Dabei berufen wir uns auf unser pädagogisches Konzept, die „Principia Bomhardiana“.

Grundlage dieser Prinzipien ist das christliche Menschenbild, in dem jeder die Chance zu einem erfüllten Leben erhält. Dabei respektieren wir den Charakter und das Aussehen jedes einzelnen Mitmenschen an unserer Schule. Gemeinsam tragen wir Verant- wortung für unser Zusammenleben.

Unsere Grundsätze:

Wir sind zueinander stets höflich und freundlich und grüßen uns.

Wir machen uns über niemanden lustig und beurteilen niemanden nach seinem Aussehen.

Wir grenzen niemanden aus und erleichtern neuen Schülern, Lehrern und Mitarbeitern das Eingewöhnen.

Wir verletzen niemanden, weder körperlich noch mit Worten oder Gesten.

Wir achten das Eigentum anderer und gehen sorgsam mit unserer

Schulhauseinrichtung um.

Wir reden in angemessenem Ton und in rücksichtsvoller Lautstärke

miteinander.

ABFÄLLE

A

Wir halten unsere Schule sauber und nutzen für unseren Müll stets die Abfalleimer. Wir achten darauf, dass am Ende des Schultags nichts mehr auf dem Boden unseres Klassen- zimmers liegt.

BUSREGELN

B

Beim Warten auf den Bus bleiben wir stets auf dem Gehweg. Wir verzichten auf Fangenspielen, Rennen und Schubsen, um uns und andere nicht zu gefährden. Erst nach dem Anhalten des Busses betreten wir die Straße und gehen beim Einstieg rücksichtsvoll miteinander um. Dabei gewähren wir unseren Fünftklässlern stets Vorrang.

COMPUTER

C

Computer, Beamer, Smartboards, Dokumentenkameras und andere technische Geräte sind die Voraus- setzung für einen modernen Unterricht an unserer Schule. Daher gehen wir sehr sorgsam mit ihnen um.

DROGEN

D

Auf unserem Schulgelände verzichten wir auf den Konsum von Drogen jeder Art. Weder mit Alkohol oder

Zigaretten und schon gar nicht mit illegalen Drogen schädigen wir unseren Körper.

Bei besonderen Schulveranstaltungen kann die Schulleitung Alkoholaus- schank jedoch genehmigen.

ELEKTRONISCHE GERÄTE

E

Während der Unterrichtszeiten (08:00- 13:10 und 14:15-17:25) lassen wir elektronische Geräte wie Mobiltele- fone, Laptops, Tablets, CD&MP3- Player, tragbare Spielekonsolen sowie Foto- und Filmkameras in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände stets ausgeschaltet! Nur mit Einwilli- gung einer Lehrkraft dürfen wir sie in Ausnahmefällen nutzen.

Konfiszierte Geräte können wir nach Unterrichtsschluss oder am Folgetag selbst im Sekretariat abholen.

Aus Sicherheitsgründen bringen wir auch keine Haushaltsgeräte, wie z.B.

Kaffeemaschinen oder Wasserkocher mit in die Schule.

ENERGIESPAREN

Wir achten auf den sorgsamen Umgang mit Energie und Wasser.

Beim Verlassen von Räumen machen wir alle Lampen aus und schließen die Fenster. Vor allem in der kalten Jahreszeit öffnen wir die Fenster immer nur kurzzeitig („Stoßlüften“).

ESSEN & TRINKEN

In den Pausen und Kurzpausen können wir essen und trinken, während des Unterrichts ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen und mit Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt.

FACHRÄUME

F

In den Fachräumen, Turnhallen und im Hallenbad beachten wir die entsprechenden Raumnutzungsregeln und halten uns dort nur in

Anwesenheit einer Lehrkraft auf.

FAHRRÄDER

Wenn wir mit dem Fahrrad in die Schule kommen, nutzen wir die Fahrradständer im Keller des Hauptgebäudes und am Pausenhof II. Der Fahrradkeller wird morgens um 07:30 Uhr geöffnet.

FUNDSACHEN

Fundsachen geben wir im Sekretariat oder in den Fundkisten der Turnhallen ab. Diese werden dann in der Fund- sachenvitrine im Hauptbau ausgelegt.

KAUGUMMI und KNETMASSE

K

Wir kauen in der Schule keinen Kaugummi. Während schriftlicher Arbeiten kann die Lehrkraft das Kaugummikauen jedoch erlauben.

Knetmasse/Hüpfknete ist auf dem Schulgelände generell verboten.

KLEIDUNG

In der Schule tragen wir angemessene Kleidung ohne beleidigende oder provozierende Aufdrucke. Während des Unterrichts tragen wir keine Kopfbe- deckungen.

KRANKHEIT

Können wir den Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht besuchen, so muss die Schule bis spätestens 08:00 Uhr durch einen Erziehungsberechtigten informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung reichen wir zusätzlich innerhalb von drei Tagen nach. Können wir am Sportunter- richt nicht teilnehmen, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.

Bei meldepflichtigen Krankheiten informieren wir die Schule umgehend.

(24)

MITTAGSPAUSE

M

Wenn wir das Schulgelände während der Mittagszeit verlassen wollen, müssen unsere Eltern zu Beginn des Schuljahres eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Ansonsten halten wir uns in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen, in der Aula oder im Pausenhof auf und achten dabei auf angemessene Lautstärke und Verhalten. Ganztagesschüler bleiben während der Mittagspause stets in der Schule.

Während der Mittagspause wird ein Mittagessen angeboten.

(http://bomfood.cvb-schule.de)

Bei der Essensausgabe stellen wir uns in einer Reihe an und drängeln nicht.

Das Essen nehmen wir danach

ausschließlich in der Aula ein und achten dabei auf eine angemessene Lautstärke.

Nach dem Essen räumen wir unseren Platz auf und bringen unser Geschirr ordentlich zurück. Unsere Schultaschen lassen wir während der Mittagspause in den dafür vorgesehenen Räumen, in denen wir auch unsere Hausaufgaben erledigen können oder stellen sie an die Wand der Aula.

OBERSTUFENSCHÜLER

O

Als Oberstufenschüler dürfen wir die Schule während unserer Freistunden und in der Mittagspause verlassen. Außerdem dürfen wir uns auf der Lounge aufhalten.

Nur in diesen Bereichen benutzen wir unsere Handys und Smartphones.

ORDNUNGSDIENST

Der Ordnungsdienst besteht aus zwei Schülern/innen unserer Klasse und wechselt wöchentlich. Als Ordnungs- dienst reinigen wir am Stundenende und

nach Unterrichtsschluss die Tafel und sorgen für die regelmäßige

Durchlüftung der Unterrichtsräume.

Nach Unterrichtsschluss und beim Wechsel in einen anderen Raum verlassen wir das Klassenzimmer erst dann, wenn alle Fenster geschlossen und alle Lichter ausgemacht wurden.

Nach Unterrichtsschluss achten wir zusätzlich darauf, dass alle Stühle hoch gestellt werden. Schäden im Klassenzimmer melden wir sofort im Sekretariat.

PAUSE

P

In der großen Pause halten wir uns in der Aula, auf den Pausenhöfen, dem Hartplatz oder dem Rasenplatz auf und verlassen das Schulgelände auf keinen Fall. In der zweiten Pause dürfen wir auch in unserem Klassen- zimmer bleiben. Innerhalb des Schul- gebäudes und vor allem in den Klassenzimmern achten wir auf ange- messene Lautstärke und Verhalten.

Ballspielen dürfen wir nur außerhalb des Schulgebäudes. Dabei nehmen wir aufeinander Rücksicht und achten darauf, nichts zu beschädigen.

Beim „Vorgong“ begeben wir uns umgehend in/zu unser(em) Klassen- zimmer bzw. zu den Fachräumen bzw.

Turnhallen.

ROLLER, ETC.

R

Wir benutzen im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände keine Roller, Inlineskates, Skateboards, Turnschuhe mit Rollen, etc.

S

SACHBESCHÄDIGUNG

Bei Beschädigungen im Schulgebäude oder im Außenbereich der Schule, melden wir dies sofort dem Tech- nischen Dienst oder im Sekretariat.

SCHULANDACHTEN

Wir legen Wert auf eine ganzheitliche christliche Bildung. Zur Pflege des religiösen Lebens gehören die wöchentlichen Schulandachten. In der Schulkapelle verhalten wir uns leise und achten die Spiritualität in der Kapelle.

SCHULGEBET

Als Schüler und Lehrer einer christ- lichen Schule beginnen wir den Schul- tag am Morgen mit einem Gebet.

UNFÄLLE UND VERLETZUNGEN

U

Wenn uns während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ein Unfall passiert oder wir uns z.B. beim Sport

verletzen, melden wir dies sofort im Sekretariat. Müssen wir durch einen Arzt behandelt werden, so informieren wir ihn, dass die Verletzung auf dem Schulweg bzw. in der Schule passiert ist. Außerdem füllen wir im Sekre- tariat einen Unfallbericht aus.

VERHALTEN IM SCHULHAUS

V

Wir nehmen im Schulhaus Rücksicht aufeinander, rennen, drängeln und schubsen nicht.

WERTGEGENSTÄNDE

W

Wir sind für die Aufbewahrung unserer Wertgegenstände und unseres Geldes in der Schule selbst verantwortlich. Daher vermeiden wir das Mitführen hoher Geldbeträge und lassen teure Wertgegen- stände am besten zuhause. Wir beschädi- gen, verstecken oder nehmen nichts unerlaubt an uns, was unseren Mitschülern gehört.

Durch das Mieten eines Schließfaches können Wertgegenstände sicher lagern.

ZEHNTKLÄSSLER

Z

Als Zehntklässler brauchen wir keine Genehmigung unserer Eltern, um die Schule in der Mittagspause zu verlassen.

Außerdem dürfen wir auch in Vertre- tungsstunden das Schulgelände verlassen, wenn für die Stunde kein Arbeitsauftrag vorliegt und dies zuvor vom Vertretungs- lehrer genehmigt wurde.

ZEITEN

07:30 Uhr – 08:00 Uhr:

Unsere Eltern benachrichtigen die Schule bei Erkrankungen (vorher auch schon per ClaXss oder über Anrufbeantworter möglich).

07:00 Uhr:

Das Schulgebäude wird geöffnet.

Bis 07:45 Uhr:

Wir halten uns in der Pausenhalle auf.

Ab 07:45 Uhr:

Unsere Klassenzimmer werden geöffnet.

Nach 18:00 Uhr:

Wir halten uns in der Schule nur mit Genehmigung der Schulleitung auf.

ZUSAMMENHALT

Zusammen sind wir stark! Wenn jeder mithilft, wird es für alle leichter.

Stand 22.04.2021

Referenzen

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