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Geplantes Gewerbegebiet bei Uffenheim

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Pressemitteilung

Nürnberg, 15.11.2010

PM 112/LFGS Flächenschutz

PM 112-10 Nürnberg, 15.11.10

Geplantes Gewerbegebiet bei Uffenheim

Bund Naturschutz wendet sich an Regierung von Mittelfranken

In der Angelegenheit Gewerbegebietsausweisung in Uffenheim- Wallmersbach hat sich der Landesbeauftragte des Bundes Natur- schutz, Richard Mergner, eingeschaltet und unter Bezug auf ein Mi- nisterschreiben an die Regierungspräsidenten um Unterstützung ge- beten.

Darin heißt es: „Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

kürzlich erfuhren wir, dass die Stadt Uffenheim beschlossen hat, zu- sätzlich zu einem bestehenden relativ neuen riesigen Gewerbegebiet im Bereich des Stadtteiles Wallmersbach an der A7 und einer bereits beschlossenen Erweiterung, weitere 173 ha Gewerbegebiet auswei- sen zu wollen. Derzeit laufen hier bereits erste Untersuchungen und Abstimmungen zur Vorbereitung der Bauleitplanung.

Erst vor gut einem Jahr haben sich ja der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann und der Bayerische Umweltminister

Dr. Markus Söder auch an Sie gewandt mit der Bitte, durch Raum- ordnung, Landes- und Regionalplanung den Flächenverbrauch deut- lich zu senken (Schreiben vom 09.09.09).

Der Bund Naturschutz möchte Sie daher bitten, den geplanten maß- losen Flächenverbrauch bei Uffenheim raumordnerisch zu begegnen.

Es gibt keinen Bedarf für diese Gewerbegebietsausweisungen weil allein im Landkreis Neustadt a. d. Aisch derzeit laut Standort-

Informationssystem Bayern der Industrie- und Handelskammern (SISBY) 281 ha sofort bebaubare Gewerbeflächen angeboten werden.

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

www.bund-naturschutz.de abrufbar

Seite 2

Im Landkreis Ansbach sind es nach wie vor über 400 ha Leerstand und dort wird an der A7 derzeit die Bauleitplanung für das Industrie- und Gewerbegebiet Interfranken durchgeführt.

Der Bund Naturschutz schlägt vor, zunächst die Stadt Uffenheim auf die Notwendigkeit des Bedarfsnachweises hinzuweisen und – sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden - ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, das diese Belange prüft.

Wir bedanken uns bereits an dieser Stelle für Ihre Unterstützung und erlauben uns, diese Bitte auch öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen“

Karin Eigenthaler, 1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Neustadt a.d.

Aisch/Bad Windsheim dazu:

„Bei mehr als 200 Hektar bereits erschlossener und noch unbebauter Gewerbegebiete im Landkreis gibt es ausreichend Baumöglichkeiten für ansiedlungswillige Betriebe. Allein die Stadt Uffenheim bietet der- zeit über 27 ha Gewerbe- und Industrieflächen, die frei und sofort ver- fügbar sind, zum Kauf an. Trotzdem lässt sie nach weiteren Industrie- und Gewerbeflächen suchen. Und das gerade auf Böden, die wegen ihrer guten Bonität hervorragend für landwirtschaftliche Nutzung ge- eignet sind. Das geht doch nicht."

Hintergrund

In Bayern werden derzeit täglich 16,4 ha Fläche für Siedlungs- und Ver- kehrszwecke verbraucht. Neben der Ausweisung von neuen Wohngebie- ten, selbst in Regionen mit Bevölkerungsrückgang, sind es v. a. große Gewerbeflächen an Autobahnen, die den Flächenverbrauch anheizen.

Weil zumeist ohne Bedarf auf Vorrat ausgewiesen wird, werden die Ge- werbeflächen dann jahrelang wie „Sauerbier“ angeboten.

In Bayern besteht seit 2003 das Bündnis zum Flächensparen unter Fe- derführung des Bayerischen Umweltministeriums und der Beteiligung gro- ßer Verbände und Institutionen. Sie appellieren seither u. a. an die Kom- munen als größte Verursacher des Flächenverbrauches, die Gesetze zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu beachten. Erste Gerichtsur- teile stützen die Sichtweise, dass ohne nachgewiesenen Bedarf nicht mehr Bauland für Wohnen oder Gewerbe ausgewiesen werden darf.

Der Bund Naturschutz fordert statt Neuausweisung die Reaktivierung leer stehender Gewerbeimmobilien, Flächenrecycling und Innenentwicklung und eine Gewerbeentwicklung vorrangig an der Bahn.

für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken Tel. 0911/81 87 8-14, Fax 0911/86 95 68

Mail tom.konopka(at)bund-naturschutz.de

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