Infoabend zur Einschulung
2021/22
I. Begrüßung
II. Schuleinschreibung
III. Was sollte Ihr Kind zum Schulbeginn können?
IV. Wie können Sie Ihr Kind unterstützen?
V. Tipps für einen guten Schulstart
VI. Gesetzliche Vorgaben zur Einschulung 2021/22 VII. Inklusion
VIII. Offener Ganztag
IX. Fragen und Abschluss
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III
.Was sollte Ihr Kind zum Schulbeginn können?
- Anweisungen verstehen, merken und befolgen
- auf Etwas warten können und akzeptieren, dass noch andere Kinder in der Klasse sind
- Kleidung selbstständig wechseln
- verschiedene Verschlüsse auf- und zumachen - selbstständig auf die Toilette gehen
- den eigenen Namen schreiben und erkennen - den Stift richtig halten
- auf einer Linie mit der Schere ausschneiden - Mengen bis 5 auf einen Blick erfassen
- Begriffe wie oben/unten/links/rechts kennen
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IV. Wie können Sie Ihr Kind unterstützen?
- Gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen;
Geschichten vorlesen
- Gemeinsame Brett- oder Kartenspiele
- Lassen Sie sich von Ihrem Kind viel erzählen und achten Sie auf eine genaue Aussprache in ganzen Sätzen
- Gesunde Ernährung
- Möglichkeiten zur Bewegung in der Natur geben - Ausreichend Schlaf: ca. 8-10 Stunden
- Achten Sie darauf, welche Fernsehsendungen oder PC Spiele Ihr Kind ansieht oder spielt; ca. 30 Minuten
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V. Tipps für einen guten Schulstart
1. Freuen Sie sich mit Ihrem Kind auf die Schule 2. Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes 3. Bereiten Sie Ihr Kind auf den Schulweg vor
4. Gewöhnen Sie Ihr Kind an einen festen Tagesablauf 5. Machen Sie aus dem ersten Schultag ein Fest
6. Gewöhnen Sie Ihr Kind an eine selbstverständliche Ordnung 7. Schränken Sie den Fernsehkonsum ein
8. Ihre Teilnahme am Elternabend und Kontakt in einer Elternsprechstunde sollte selbstverständlich sein
9. Bleiben Sie bei den Hausaufgaben in der Nähe und lassen Sie sich diese zeigen
10. Fördern Sie die Lust am Lesen
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1. Regulär schulpflichtige Kinder
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 werden alle Kinder schulpflichtig,
- die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden (geb.01.10.2014 - 30.06.2015)
- die im Vorjahr zurückgestellt wurden
- die im Einschulungskorridor geboren sind (geb.01.07.2015 - 30.09.2015)
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VI. Gesetzliche Vorgaben
2. Rückstellung
- Normal schulpflichtige Kinder auf Antrag der Eltern
- Attest
- Separater Termin für Anmeldung und Rückstellung
3. Vorzeitige Einschulung
- auf Antrag der Eltern für Kinder geb. 01.10.2015 – 31.12.2015 - Schulfähigkeitstest
- Noch jüngere Kinder ab 01.01.2016,
schulpsychologisches Gutachten erforderlich
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Evi Buchbinder, Beratungslehrkraft
INKLUSION
O O P E R A T I O N
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O N D E R P Ä D A G O G E N
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O R M A L V E R S C H I E D E N
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Offener Ganztag
• Varianten der Betreuung: 14 Uhr / 16 Uhr
• Tagesablauf:
- Freispielzeit / Mittagessen - Hausaufgaben
- Freizeitangebote
• Buchung für Mittagessen über I-Net
• Anmeldung bis 15.-19.März
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Was wir machen…
Freispielzeit
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Was wir machen…
Freizeitmaßnahmen
DANKE
für Ihre Aufmerksamkeit
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