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Häusliche Gewalt: (K)ein Thema in der Schule?!

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Academic year: 2022

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Häusliche Gewalt: (K)ein Thema in der Schule?!

M.A. Paulina Juszczyk

Medizinische Fakultät der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster

paulina.juszczyk@uni-muenster.de

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EU-Projekt: 3 Jahre, 3 Phasen – bis August 2021

Phase 1: Forschung zur Ermittlung des Status quo

Phase 2: Interviews mit ErsthelferInnen (Polizei, Gesundheitswesen, sozialer Sektor) in acht europäischen Ländern

Phase 3: Entwurf innovativer Lösungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

• Entwicklung einer Trainingsplattform für eine integrierte Reaktion auf Fälle häuslicher Gewalt

• Schaffung einer nationalen ErsthelferInnenplattform

• Veröffentlichung eines Handbuchs

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IMPRODOVA Trainingsplattform

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https://training.improdova.eu/de

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Einführung in das Thema

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Modulare Struktur

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Was ist häusliche Gewalt?

• Physische Gewalt

• Psychische Gewalt

• Sexuelle/Sexualisierte Gewalt

• Vernachlässigung

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Physische Gewalt

• Körperliche Verletzungen: z.B. Schlagen,

Schütteln (Kleinkinder), Einsperren, Würgen, Fesseln, Verbrennungen bis hin zur Tötung des Kindes

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Alice hat eigentlich immer irgendwelche Verletzungen – meistens blaue Flecken. Das ist auch schon den anderen Kindern aufgefallen. Wer das fünfjährige Mädchen darauf anspricht, bekommt immer neue

Erklärungen und Geschichten, die alle eines gemeinsam haben: Immer ist sie es anscheinend selbst gewesen, die sich die Verletzungen in ihrer Ungeschicklichkeit zugezogen haben will. Mal sei sie die Treppe

heruntergefallen, mal vom Fahrrad.

Doch wer Alice kennt, weiß, dass sie alles andere als ungeschickt ist.

Auch die Erzieherin wird misstrauisch, denn die Erklärungen wollen

nicht so recht zu den Verletzungen „passen“. Dann erzählen die anderen Kinder, dass die Eltern von Alice streng sind. Schon wegen Kleinigkeiten wie Zuspätkommen bestrafen sie ihre Tochter. Verabredungen darf sie keine treffen.

Als Alice eines Tages nicht zur Tageseinrichtung kommt, wagt die

Erzieherin einen Hausbesuch. Die Eltern verweigern ihr den Zutritt zur Wohnung und sagen, das Kind sei nicht da. Daraufhin ruft sie die

Polizei, die Alice findet: eingesperrt in ihrem Kinderzimmer, übersät mit blauen Flecken und Striemen, den Mund mit Paketband zugeklebt. Als die Polizisten fragen, wie die massive Kopfverletzung zustande

gekommen ist, erklären die Eltern, dass ihre Tochter aus Wut mit dem Kopf gegen den Schrank gelaufen sei.

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Psychische Gewalt

• Äußerungen oder Verhaltensweisen, die

Kinder/Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern:

• Androhung von Gewalt (z.B. Anschreien, Beschimpfen, Verspotten)

• Entwertung (z.B. Ausdruck von Hassgefühlen gegenüber dem Kind/Jugendlichen)

• Zeuge häuslicher Gewalt an einem anderen Familienmitglied

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Für seine elf Jahre ist Tom eigentlich ziemlich dick. Zu den Mitschülern hat er immer weniger Kontakt und nimmt auch an keinen gemeinsamen Aktivitäten mehr teil. Dabei sind es nicht die anderen, die ihn hänseln, sondern Tom, der sich immer mehr zurückzieht. Er ist erschreckend passiv.

Auch am Unterricht beteiligt er sich immer weniger und wirkt irgendwie unsicher und ängstlich. Als seine Versetzung

gefährdet ist, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Zu dem Termin erscheint nur die Mutter.

Beim Gespräch mit dem Lehrer wird schnell deutlich, dass sie eine sehr distanzierte Haltung zu ihrem Sohn hat. Sie

bezeichnet ihn abfällig als dumm und hässlich. Im Hinblick auf seine Versetzung meint sie gleichgültig: „Wenn er sich nicht ändert, muss er halt auch die Konsequenzen tragen.“

Nach dem Gespräch mit dem Lehrer begegnet Tom seiner Mutter und der Lehrerin, als er gerade mit seiner Klasse das Klassenzimmer verlässt. Seine Mutter spricht ihn vor Lehrer und Mitschülern an: „Du bist ja zu nichts zu gebrauchen, wegen Dir habe ich nur Ärger.“

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Sexuelle/Sexualisierte Gewalt

• Einbeziehen des Kindes/Jugendlichen in eigene sexuelle Handlungen

• Nötigung des Kindes/Jugendlichen sexuelle Handlungen durchzuführen

• Aufforderung an das Kind/Jugendlichen, sich mit und/oder vor anderen sexuell zu betätigen

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Vernachlässigung

• Nicht oder nicht in ausreichendem Maße für die körperliche und seelische Entwicklung von Kindern/Jugendlichen notwendige Zuwendung, Schutz und Fürsorge:

• Ernährung

• Flüssigkeitszufuhr

• Kleidung (z.B. nicht dem Wetter entsprechend)

• Körperpflege (z.B. ungepflegtes Äußeres)

• Medizinische Versorgung/Behandlung

• Emotionale Zuwendung

• Betreuung (z.B. unregelmäßiger Besuch der Schule)

• Schutz vor Gefahren

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Schon wieder zu spät! Leo schleicht ins Klassenzimmer und hofft, dass die Lehrerin nicht bemerkt, dass er es schon wieder nicht geschafft hat,

pünktlich zu kommen. Es ist nicht das erste Mal, dass der Zwölfjährige verspätet in die Schule kommt und während der ersten Unterrichtsstunde auch noch öfters einnickt. Bücher und Hefte: Fehlanzeige! Meistens hat er auch kein Pausenbrot dabei. Aus den Hosen ist er längst

rausgewachsen, die Pullis sind abgetragen, und keiner will neben ihm sitzen. „Du stinkst!“, sagen die anderen.

Die Lehrerin sorgt sich um den Jungen, der irgendwie verwahrlost wirkt, doch die Mutter reagiert nicht auf ihre Briefe, die Elternabende ignoriert sie. Fragt die Lehrerin aber Leo selbst, so hat er immer schlüssige

Erklärungen parat, warum die Mutter nicht kommen kann.

Als Leos kleine Schwester, die die gleiche Schule besucht, an einer

Klassenfahrt teilnehmen soll, die Überweisung dafür aber nicht erfolgt, wird ein Termin mit der Mutter, der Lehrerin und dem Jugendamt in der Schule anberaumt. Die Mutter kommt nicht, woraufhin Leo nach deren Verbleib gefragt wird. Da bricht der Junge weinend zusammen und berichtet, dass die Mutter schon seit einem Dreivierteljahr bei ihrem Freund wohne und nur ab und zu in der Wohnung erscheine, um fünf Euro für Lebensmittel zu hinterlassen. In dem gesamten Zeitraum hat Leo die Verantwortung für den gesamten Haushalt, die total verwahrloste Wohnung und die drei kleineren Geschwister tragen müssen.

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Wie kommt es zu häuslicher Gewalt?

• Belastungsfaktoren

• erhöhtes Risiko bei Familien, bei denen mehrere Faktoren zusammentreffen

• gleichzeitige Begrenztheit

psychischer, sozialer und ökonomischer

Ressourcen

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Soziale Belastungsfaktoren Sozial-kulturelle Belastungsfaktoren

Psycho-soziale Belastungsfaktoren Armut/angespannte

finanzielle Situation

(Schulden, Arbeitslosigkeit)

Klima von Gewalt im

familiären Umfeld (Schule, Nachbarschaft)

Psychische Erkrankung

Verwahrloste und/oder unzureichende

Wohnverhältnisse

Kulturell bedingte Konflikte Eigene Vernachlässigungs- und Gewalterfahrungen

Delinquenz/Straffälligkeit Eltern- oder

Partnerkonflikte

Soziale Isolation Unerwünschte/frühe

Elternschaft,

Alleinerziehend, mehr als zwei Kinder unter 5 Jahren Starke Bildungsdefizite,

Sprach- und Sprechprobleme

Drogen-, Alkohol-, Nikotinsucht

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Wie erkenne ich häusliche Gewalt?

• Körperliche,

kognitive, psychische und soziale

Anzeichen

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Körperliche Anzeichen

Kognitive Anzeichen Psychische Anzeichen

Soziale Anzeichen Falsche oder/und

unzureichende Ernährung

Eingeschränkte

Reaktion auf optische und akustische Reize

Apathisch,verschlos- sen, schüchtern

Delinquent, hält keine Grenzen und Regeln ein

Unangenehmer Geruch

Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen

Traurig Distanzlos,

sexualisiertes Verhalten Chronische

Müdigkeit,

Krankheitsanfälligkeit

Konzentrationsschwä -che

Ängstlich, schreckhaft

Blickkontakt fehlt

Verletzungsspuren (z.B. Hämatome, Narben,

Knochenbrüche)

Verzögerung der Sprach- und

Intelligenzentwick- lung

Aggressiv, unruhig Beteiligt sich nicht am Spiel

Nicht

witterungsgemäße Kleidung

Schulschwierigkeiten Schuldistanziertes

Verhalten

Einnässen, Einkoten Weglaufen

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Alle gezeigten Auffälligkeiten können, müssen aber nicht Hinweise auf Misshandlung oder Vernachlässigung sein.

Sie sind aber auf jeden Fall ein Signal, dass es dem Kind nicht gut geht und es Hilfe benötigt!

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Kinderbuch über häusliche Gewalt: Gro Dahle und Svein Nyhus: „Bösemann"

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Ich vermute, dass ein/e Schüler/in von häuslicher

Gewalt betroffen ist. – Was nun?

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Was nun?

Wann und weshalb wurde ich aufmerksam, dass dieses Kind möglicherweise Misshandlungen ausgesetzt ist?

(Ich habe Kratzspuren am Unterarm des Kindes entdeckt und blaue Flecken, doch diese könnten auch andere Ursachen haben.)

Mit wem kann ich darüber reden?

(Mit einem guten Kollegen, eventuell frage ich auch beim Jugendamt nach. Bei den Eltern bin ich mir unsicher, ob ich über ein „neutrales“ Thema Kontakt knüpfen kann.)

Wie gehe ich mit meinen eigenen Gefühlen um?

(Ich habe Angst, das Falsche zu tun.)

Wie gehe ich mit dem betreffenden Kind um?

(Ich habe Angst davor, eine Lawine loszutreten. Die Schreckensbilder im Fernsehen von vernachlässigten Kindern stecken mir noch in den Gliedern.)

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Was nun?

Wie gehe ich mit den Eltern des Kindes um?

(Sie sind mir nicht bekannt, bei Elternabenden sieht man sie eigentlich auch nie.) Wann darf oder muss ich eine andere Institution einbeziehen?

(Vielleicht sollte ich erst beim Jugendamt meine Vermutungen anonymisiert schildern, denn falls sich die Vermutungen bewahrheiten sollten, bräuchten die Eltern sicherlich auch Hilfe, am besten wäre vielleicht jemand, der die Familie länger betreuen könnte.) An welchen Fachdienst oder welche Einrichtung wende ich mich? Wer macht was?

(In vielen Fällen ist es sinnvoll oder sogar notwendig, fachliche Expertise von außerhalb zur Gefährdungseinschätzung hinzuzuziehen.)

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Handlungsstandards für den Umgang mit

vermuteter häuslicher Gewalt

Quelle: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche -

Was ist zu tun? Ein Wegweiser für Berliner

Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer

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Wie spreche ich das Kind/den Jugendlichen an?

Vorbereitung

1. Phase: Einführung 2. Phase:

Eingangsfrage 3. Phase:

Gesprächsinhalt

4. Phase: Abrundung

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Vorbereitung

• Wer führt das Gespräch? Wer genießt das Vertrauen der Schülerin/des Schülers?

• Welches Setting ist angemessen (Spaziergang, Gespräch am Tisch, …)?

• Gibt es einen Raum, in dem eine angenehme Gesprächsatmosphäre hergestellt werden kann?

• Wie kann ich dem/der Schüler/in nach dem Gespräch einen guten Übergang in den Alltag ermöglichen?

• Brauchen Sie Zettel und Stifte, Taschentücher, Informationsmaterial o.ä.?

• Gibt es Beratungsstellen zu der vermuteten Problematik? Informieren Sie sich.

• Versetzen Sie sich in die Lage der Kinder: Will er/sie das Gespräch? Will er/sie es allein führen oder in Anwesenheit einer weiteren Person? Hat der/die Schüler/in hierüber schon mit jemand anderem gesprochen?

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Wie spreche ich das Kind/den Jugendlichen an?

Vorbereitung

1. Phase: Einführung 2. Phase:

Eingangsfrage 3. Phase:

Gesprächsinhalt

4. Phase: Abrundung

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1.Phase: Einführung

• Bauen Sie Spannungen ab, indem Sie Ihr Anliegen verdeutlichen.

• Sprechen Sie den zeitlichen Rahmen und das Ziel ab.

• Reden Sie über das Maß der Vertraulichkeit, falls Sie Aufzeichnungen machen, erwähnen Sie, wozu sie verwendet werden.

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„Du hast neulich eine Andeutung darüber gemacht, dass der Freund deiner Mutter manchmal grob zu ihr ist, wenn er von ihr genervt ist. Das beschäftigt mich noch, deshalb habe ich dich zu einem Gespräch

eingeladen. Ich möchte wissen, ob ich dir helfen kann. Was meinst du?“

„Mir ist seit einigen Wochen aufgefallen, dass du sehr unglücklich aussiehst und im Unterricht oft

unkonzentriert und müde wirkst. Neulich, als ich die Klassenarbeiten verteilt habe, sahst du dabei sehr ängstlich/beschämt aus. Ich weiß nicht, wie du das findest, mit mir darüber zu reden, aber vielleicht kann ich dich ja unterstützen. Was meinst du?“

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Wie spreche ich das Kind/den Jugendlichen an?

Vorbereitung

1. Phase: Einführung 2. Phase:

Eingangsfrage 3. Phase:

Gesprächsinhalt

4. Phase: Abrundung

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2. Phase: Eingangsfrage

• Überlegen Sie sich eine „erste Frage“, die für den/die Schüler/in einen Einstieg ins Thema markiert.

• Im besten Fall ist es gelungen in den

vorangegangenen Fragen der Einführungs- phase eine gute Gesprächsatmosphäre zu schaffen.

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„Ich frage mich, ob dir vielleicht etwas Sorgen macht, was dich nicht schlafen lässt. Erzähl doch mal, wie ist das bei dir mit dem Schlafen?“

„War mein Eindruck, dass du in dem Moment, als ich die Klassenarbeit

verteilt habe, ängstlich/beschämt warst, richtig? Erzähl doch mal?“

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Wie spreche ich das Kind/den Jugendlichen an?

Vorbereitung

1. Phase: Einführung 2. Phase:

Eingangsfrage 3. Phase:

Gesprächsinhalt

4. Phase: Abrundung

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3. Phase: Gesprächsinhalt

• Hören Sie in dieser Phase aktiv zu und nehmen Sie die Kinder und Jugendlichen ernst.

• Behandeln Sie Äußerungen der von Gewalt betroffenen Kinder wertfrei.

• Unterstützen Sie die Kinder dabei, eigene Lösungswege vorzuschlagen und respektieren Sie ihre Entscheidungen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.

• Unterstützen Sie diese Kinder bei der Erstellung eines

„Notplans“.

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„Am wichtigsten ist es für mich zu wissen wie es dir damit geht. Es wäre schön, wenn du dazu etwas sagen würdest.“

„Du sagst, du seist schuld, wenn deine Eltern streiten oder dein Vater/deine Mutter dich ab und zu

schlägt/dich anschreit, weil du ihn/sie provozierst.

Wie meinst du das?“

„Wie können wir sicherstellen, dass du nicht in Gefahr gerätst, wenn es zwischen deinen Eltern zu Gewalt kommt?“

„An wen kannst du dich wenden, wenn es zu Gewalt zwischen deinen Eltern kommt? Gibt es eine

Nachbarin? Wohnt eine Oma/ein Onkel in der Nähe?

Hast du ein Telefon?“

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Wie spreche ich das Kind/den Jugendlichen an?

Vorbereitung

1. Phase: Einführung 2. Phase:

Eingangsfrage 3. Phase:

Gesprächsinhalt

4. Phase: Abrundung

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4. Phase: Abrundung

• Kommen Sie auf das Gesprächsziel zurück, es muss klar sein, ob es eine Fortsetzung geben bzw. wie das weitere Vorgehen sein wird.

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„Die halbe Stunde ist fast um und es wird Zeit, dass wir zum Ende kommen. Was möchtest du gerne noch

erzählen? Was sollte ich noch wissen?“

„Ich habe gemerkt, dass es nicht immer leicht für dich war, aber …“

„Ich finde, dass wir ein gutes Gespräch hatten. Jetzt weiß ich, was in dir vorgeht. Vielleicht ist es gut, wenn ich dich in einer Woche noch einmal frage, wie es dir geht?“

„Ich danke dir, dass du mir so viel erzählt hast / …, dass du so ehrlich warst/ …, dass du den Mut hattest, das alles zu erzählen, denn es war für dich bestimmt sehr schwer.“

„Ich werde wie besprochen deine Mutter zu einem Gespräch einladen. Wir bleiben auch im Gespräch.“

„Ich überlege noch, was ich mit den Informationen mache und berate mich mit Fr. Meyer. Ich informiere dich über jeden weiteren Schritt.“

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Tipps für schwierige Situationen

Schweigen

• Akzeptieren Sie, wenn der/die Schüler/in nicht reden kann oder zum Thema schweigen möchte.

• Es ist gut für sie zu wissen, dass Gesprächspausen erlaubt sind.

Loyalitätskonflikte

• Respektieren Sie die Loyalitäten der Kinder.

• Benennen Sie gewalttätiges Verhalten sprechen sich klar dagegen aus.

• Respektieren Sie gleichzeitig die Menschen, um die es geht.

Geheimhaltungswunsch

• Lassen Sie sich nie auf eine Geheimhaltung ein.

• Bedenken Sie: Gewalt ist ein Thema, das den Kinderschutz berührt!

• Sprechen Sie mit dem/der Schüler/in die nächsten Schritte ab.

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Wie spreche ich die Eltern an?

Vorbereitung 1. Phase:

Gesprächseröffnung 2. Phase: Klärung des Sachverhalts

3. Phase:

Lösungssuche 4. Phase:

Vereinbarung

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Hilfreiche Haltung im Gespräch

• Zeigen Sie den Eltern Wertschätzung. Bleiben Sie vorwurfsfrei und frei von Anklagen.

• Im Zentrum des Gespräches steht die Sorge um den/die Schüler/in.

• Setzen Sie im Gespräch bei den Ressourcen der Kinder (und ggf. der Eltern) an. Es sollte weniger darum gehen herauszufinden was genau passiert ist, vielmehr sollten Sie im Gespräch darauf

achten, dass es möglichst zukunftsorientiert ist.

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Vorbereitungen auf das Elterngespräch

• Laden Sie bei einem Verdacht auf häusliche Gewalt in der Familie nur den Elternteil teil, von dem Sie

vermuten, dass er/sie das Opfer der Gewalt ist.

• Sammeln und dokumentieren Sie, welche

Beobachtungen Sie bzw. Ihre Kolleg/innen gemacht haben.

• Tauschen Sie sich mit Kolleg/innen aus, die mit dem/der betroffenen Schüler/in zu tun haben.

• Lassen Sie sich ggf. von einer Fachstelle beraten.

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Vorbereitungen auf das Elterngespräch

• Haben Sie Informationsmaterial, Flyer, Hilfeadresse parat.

• Überlegen Sie sich, wie Sie ggf. mit Ihrer

Befürchtung umgehen, dass sich die Situation für den/die Schüler/in durch ein Gespräch

verschlimmert.

• Informieren Sie ggf. die Schulleitung, auch um

‚Rückendeckung‘ für Ihr weiteres Vorgehen zu erhalten.

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Vorbereitungen auf das Elterngespräch

• Bieten Sie in einer Einladung den Eltern das Gespräch als einen Austausch über die Entwicklung des Kindes an.

• Überlegen Sie, was Sie tun werden, wenn das Gespräch nicht zustande kommt.

• Versetzen Sie sich in die Perspektive der Eltern: Wie sehen die Eltern möglicherweise die Situation?

• Entwickeln Sie eigene Vorschläge für die Problemlösung bzw. berücksichtigen Sie Wünsche der Kinder.

Informieren Sie sich in dem Zusammenhang auch über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

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Wie spreche ich die Eltern an?

Vorbereitung 1. Phase:

Gesprächseröffnung 2. Phase: Klärung des Sachverhalts

3. Phase:

Lösungssuche 4. Phase:

Vereinbarung

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1. Phase: Gesprächseröffnung

• Nennen Sie den Anlass und das Ziel des Gespräches.

• Sprechen Sie den zeitlichen Rahmen an.

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„Wir haben Sie eingeladen, um heute über Ihre Tochter zu

sprechen. Wir alle möchten,

dass es ihr gut geht und sie sich gut entwickeln kann. Deshalb möchten wir mit Ihnen

gemeinsam überlegen, was jede/r dazu beitragen kann.“

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Wie spreche ich die Eltern an?

Vorbereitung 1. Phase:

Gesprächseröffnung 2. Phase: Klärung des Sachverhalts

3. Phase:

Lösungssuche 4. Phase:

Vereinbarung

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2. Phase: Klärung des Sachverhalts

• Überlegen Sie sich einen Anfangssatz, mit dem Sie das Elterngespräch beginnen wollen.

• Sprechen Sie nicht gleich das Thema

Verantwortung an; aus Sicht der Eltern ist dies das Thema Schuld!

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„Ich beobachte seit ca. zweieinhalb Monaten, dass sich ihre Tochter

verändert hat: Sie meldet sich im Unterricht nicht mehr, wirkt

zurückgezogen und hat in den letzten drei Klassenarbeiten eine vier

geschrieben. Haben Sie eine Idee, wie sich das erklärt?“

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2. Phase: Klärung des Sachverhalts

• Sprechen Sie mögliche Befürchtungen der Eltern aktiv an und begegnen Sie diesen mit sachlichen

Informationen, ohne das kindeswohlgefährdende Verhalten zu verharmlosen oder zu tabuisieren.

• Führen Sie das Gespräch mit „offenen Karten“ und informieren Sie die Eltern, dass bei einer Gefährdung ggf. das Jugendamt informiert werden muss.

• Versuchen Sie den Eltern die Angst davor zu nehmen und stellen Sie die Hilfe in den Vordergrund, die die Familie erfahren kann.

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„Ich kann verstehen, dass Ihnen dieses

Gespräch schwerfällt. Es geht um Ihr Kind und um familiäre Angelegenheiten,

darüber spricht man nicht gern… Ich muss gestehen, mir fällt das auch schwer!“

„Wir führen ein schwieriges Gespräch … Sie wissen nicht, was ich tue, wenn Sie erzählen, dass es zuhause Probleme gibt

…Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mit Ihnen weitere Schritte abspreche.“

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2. Phase: Klärung des Sachverhalts

• Wenn Sie eine Konfrontation mit dem Verdacht auf häusliche Gewalt vorhaben, sparen Sie den Begriff „Gewalt“ aus.

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„Manchmal liegt der Grund dafür, dass es den Kindern in der Schule nicht gut geht, im häuslichen

Kontext. Ist das bei Ihnen möglich?

Kann es sein, dass Ihre Tochter sich Sorgen macht? Zum Beispiel um Sie?“

„Es kann sein, dass ich jetzt ganz falsch liege. Doch ich frage mich, ob es möglich ist, dass Ihr

Mann/Partner Druck auf Sie ausübt. Kann das sein?“

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2. Phase: Klärung des Sachverhalts

• Verdeckende oder bagatellisierende Reaktionen sind zunächst verständlich.

• Beim Elterngespräch lassen Sie bitte sämtliche Interpretationen und Bewertungen außen vor!

• Gegenseitiges Nachfragen und Zuhören ist in dieser Phase besonders wichtig!

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„Wir gehen davon aus, dass das stimmt, was ihr Sohn/ihre Tochter uns erzählt. Es geht jetzt aber nicht darum zu klären, was genau vorgefallen ist, sondern darum, was geschehen soll, damit es Ihrem Kind besser geht. Was kann dazu passieren?“

„Bei dem, was wir beobachten, sind wir verpflichtet zu reagieren. Es muss gewährleistet sein, dass sich Ihre Tochter gesund entwickeln kann. Wie kann das gelingen?“

„Dieses Gespräch soll dazu beitragen, dass es allen in der Familie besser geht. Manchmal gibt es

Situationen, in denen man nicht angemessen reagiert. Wir wollen jetzt überlegen, wie das verändert werden kann.“

„Das Gespräch soll dazu dienen, dass es Ihrer Tochter wieder besser geht. Wir wollen jetzt überlegen was wir alle dazu tun können.“

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Wie spreche ich die Eltern an?

Vorbereitung 1. Phase:

Gesprächseröffnung 2. Phase: Klärung des Sachverhalts

3. Phase:

Lösungssuche 4. Phase:

Vereinbarung

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3. Phase „Lösungssuche“

• Sammeln Sie gemeinsam mit den Eltern/dem Elternteil Ideen für das weitere Vorgehen.

• Schlagen Sie ihnen Ihre Ideen vor.

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Wie spreche ich die Eltern an?

Vorbereitung 1. Phase:

Gesprächseröffnung 2. Phase: Klärung des Sachverhalts

3. Phase:

Lösungssuche 4. Phase:

Vereinbarung

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4. Phase „Vereinbarung“

• Sprechen Sie konkrete Verabredungen ab und halten Sie diese schriftlich fest.

• Vereinbaren Sie ggf. einen Folgetermin zur Überprüfung der Einhaltung.

• Vereinbaren Sie einen Maßnahmeplan, der realistisch an die Möglichkeiten der Eltern anknüpft.

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Wann führe ich kein Elterngespräch, sondern informiere direkt das Jugendamt?

• Verdacht auf innerfamiliären sexuellen Missbrauch

• Akute Gefährdung / Krisensituation

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An wen kann ich mich wenden?

23.06.2021 Häusliche Gewalt: (K)ein Thema in der Schule?! 68

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An wen kann ich mich wenden?

• Kollegen und Kolleginnen, Vorgesetzte

• Polizei

• Jugendamt

• Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe

• Schulpsychologische Beratungsstellen

• Einrichtungen des Gesundheitswesens

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Clearingstelle Kinderschutz Münster

23.06.2021 Häusliche Gewalt: (K)ein Thema in der Schule?! 70

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Zartbitter Münster e.V.

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Welche

rechtlichen

Pflichten ergeben sich für mich?

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Muss ich bei einem Verdacht das Jugendamt informieren?

• Sie sind verpflichtet, Eltern über Anhaltspunkte für eine

Kindeswohlgefährdung zu informieren, solange dadurch der Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird.

• Es kann zur Abschätzung der

Gefährdungssituation erforderlich sein, fachliche Expertise von außen zu Rate zu ziehen, bevor weitere Schritte in Erwägung gezogen werden.

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Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Schüler oder eine Schülerin zuhause misshandelt oder vernachlässigt wird?

• Es gibt keine einheitliche Anleitung.

• Manche Bundesländer haben die Verpflichtung zur Hilfe gesetzlich klargestellt.

• Einige Schulen haben die Verpflichtung, bei Anzeichen auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung einzuschreiten in ihre Satzung oder in das

Schulprogramm aufgenommen.

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Muss ich überhaupt tätig werden?

• Die Pflicht zum Handeln folgt

unmittelbar aus den der Schule und damit den Lehrkräften obliegenden Fürsorgepflichten.

• Lehrkräfte und Schulleitung können sich unter Umständen nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen, wenn sie trotz deutlicher Anzeichen für Misshandlungen und

Vernachlässigung an einem Schüler oder einer Schülerin gar nichts

unternehmen.

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Darf ich eigenmächtig handeln?

• Lehrkräfte müssen den Dienstweg einhalten und insbesondere jede Aktion nach außen mit der

Schulleitung abstimmen.

• Der Dienstweg braucht allerdings nicht schon dann eingehalten

werden, wenn etwa

Elterngespräche geführt oder informeller Rat von anderen

Institutionen (zum Beispiel dem Jugendamt) eingeholt werden.

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Habe ich eine Anzeigepflicht bei der Polizei?

Es besteht keine gesetzlich bestimmte Anzeigepflicht bei der Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle anlässlich eines Verdachts auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung.

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Angenommen, der Verdacht stellt sich als falsch heraus, muss ich dann nicht selber eine Anzeige der

fälschlicherweise verdächtigten Eltern befürchten?

Nur wenn die Lehrkraft bzw.

die Schule objektive Tatsachen außer Acht lassen, kann es

passieren, dass die zu Unrecht erstattete Anzeige wegen

möglicher Kindesmisshandlung nachteilige Folgen für den

Anzeigenerstatter hat.

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Muss ich kooperieren, wenn ich vom Jugendamt oder der Polizei bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung um Hilfe gebeten werde?

• In einem solchen

Ermittlungsverfahren hätten Sie die Stellung eines

Zeugen.

• Weitere Verpflichtungen

ergeben sich gegebenenfalls aus den jeweiligen

landesbeamtenrechtlichen Vorschriften.

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Muss die Schule die Eltern des betroffenen Kindes oder

Jugendlichen benachrichtigen, wenn sie sich entschlossen hat, die Polizei oder das Jugendamt über ihren Verdacht zu informieren?

• Die Eltern sind zunächst auf die Anhaltspunkte hinzuweisen und

gegebenenfalls aufzufordern, Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

• Würde durch die Beteiligung der Eltern der wirksame Schutz des Kindes oder

Jugendlichen infrage gestellt, ist die Schule befugt, das Jugendamt unmittelbar zu

informieren.

• Die Aufgabe, Zeugen oder mögliche

Tatverdächtige anzuhören, obliegt der Polizei und der Justiz.

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Take home messages

• Häusliche Gewalt ist mehr als nur physische Gewalt.

• Sie, als angehende Lehrkräfte, sind häufig die erste Anlaufstelle für

Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt werden und können diese frühzeitig erkennen und intervenieren.

• Die Zusammenarbeit mit anderen Ersthelfern und Ersthelferinnen ist der effektivste Weg bei der

Bekämpfung von häuslicher Gewalt.

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Quellen

• Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Was ist zu tun? Ein Wegweiser für Berliner Erzieherinnen/Erzieher und

Lehrerinnen/Lehrer: https://www.big-

berlin.info/sites/default/files/medien/wegweiser_erzieherinnen.pdf

• Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen

http://gewaltpraevention.bildung-

rp.de/fileadmin/user_upload/oekonomische.bildung-

rp.de/Gewaltpraevention/Handreichung-Kindesmisshandlung.pdf

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Haben Sie noch Fragen?

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Kontakt

M.A. Paulina Juszczyk

Universitätsklinikum Münster Klinik für Radiologie

Arbeitsgruppe Cognition & Gender Albert-Schweitzer-Campus 1,

Gebäude A16 | 48149 Münster

paulina.juszczyk@uni-muenster.de

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(85)

@improdova IMPRODOVA.eu IMPRODOVA project IMPRODOVA Project IMPRODOVA

Referenzen

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