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Hygienekonzept des Kongresshaus Baden-Baden. Für Veranstaltungen während der Covid-19-Pandemie Stand

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept des Kongresshaus Baden-Baden

Für Veranstaltungen

während der Covid-19-Pandemie

Stand 24.11.2021

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Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Sofern gemäß der aktuellen Corona-Verordnung von der Landesregierung Baden- Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat der Veranstalter dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 3 -7 umgesetzt werden sollen.

Gemäß § 4 Abs. 5 hat der Veranstalter das Hygienekonzept auf Verlangen der zuständigen Behörden vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.

DEKRA-Hygiene-Zertifizierung

Das Kongresshaus Baden-Baden ist das erste, von DEKRA nach Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Hygienezertifizierte

Veranstaltungshaus Deutschlands.

Insgesamt 124 Einzelkriterien wurden in einem umfangreichen, mehrstufigen Zertifizierungsprozess von unabhängigen Experten der DEKRA überprüft.

Das Ergebnis: Das Kongresshaus erfüllt verlässlich hohe Standards bei Infektionsschutz und Hygiene und darf das Qualitätssiegel „DEKRA Standard Trusted Facility –

Hygienemaßnahmen“ führen

Das heißt: wir als Veranstaltungshaus haben die letzten Monate aktiv genutzt, um unseren Hygienestandard noch weiter zu verbessern und diesen optimal auf die derzeitige Pandemie- Situation anzupassen.

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Covid-19 Regeln

Bei Krankheitsanzeichen kein Zutritt!

Ab dem Betreten des Gebäudes ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen

Nies- und Hustenetikette wahren

2G-Regel

geimpft und genesen

2G

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Regelung

Seit Mittwoch, 24. November 2021, gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Das dreistufe Warnsystem (Basis, Warn- und Alarmstufe) wird um die Alarmstufe II erweitert.

Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 oder weniger als 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen.

Warnstufe: Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe I: Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe II: Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 Covid-Patienten auf den Intensivstationen.

Die Warnstufe, Alarmstufe I und II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert erreicht oder überschritten hat.

In den Bereichen Messen, Ausstellungen und Kongresse gilt folgendes:

Basis- und Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die Regel 3-G.

Alarmstufe I + II: In geschlossenen Räumen gilt die Regel 2-G.

Teststationen

Einen Corona-Schnelltest können in unmittelbarer Nähe am Augustaplatz, in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden.

Als Servicedienstleistung organisieren wir für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit Apotheken, die Durchführung von Schnelltests in unserem Haus.

Raumkonzept

Wir empfehlen nach wie vor und wo möglich, den Mindestabstand einzuhalten. Mit der flexiblen Bestuhlung und der Vielzahl der Räume, kann die Einhaltung des Mindestabstands gewährleistet werden. Eine Verpflichtung besteht dazu nicht.

Die Durchführung von Online- und Hybride-Veranstaltungen sind durch Streaming und Online-Konferenzen möglich.

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Messestandes

Um einen Mindestabstand zwischen mehrere Personen einzuhalten, empfehlen wir bei der Standplanung:

 Eine Standgröße 3x3m.

 Bei kleineren Ständen ist eine geeignete, feste Trennvorrichtung am/um den Stand anzubringen.

oder

 Bei der Standplanung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum nebenstehenden Stand einzuhalten.

 Einbahnstraße-Laufwege

Gastronomie

Unser exklusive Gastronomie-Partner das Hotel am Sophienpark hat seine Hygienekonzepte an die Bedingungen angepasst.

Hygienemaßnahmen

Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden und bei wem die Verantwortlichkeit liegt:

Verantwortlichkeit Veranstalter:

 Einlasskontrollen am Haupteingang auf 2G-Regel

 Alle Gäste und Mitarbeiter darauf hinweisen, dass innerhalb des Veranstaltungsortes das Tragen von medizinischen Masken Pflicht ist

 Fiebermessung vor dem Einlass

 Vermeidung von Warteschlagen

 Kontaktdatenerfassung

Name, Vorname, Kontaktdaten, Datum

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Verantwortlichkeit Kongresshaus:

 Getrennte Ein- und Ausgangswege

 Möglichkeit zur Fiebermessung vor dem Einlass

 Lautsprecher-Ansagen im Haus

 Bodenmarkierungen für kontrollierte Besucherlenkung

 Desinfektionsspender auf allen Ebenen des Hauses sowie am Ein- und Ausgang

 Hinweisschilder:

Abstandsempfehlungen, Begrenzung der Personenanzahl in den Sanitäranlagen und Aufzügen, Händewaschen und Desinfektion, Husten- und Nies-Etikette

 Empfangscounter mit Plexiglasvorrichtung versehen

 Plexiglasvorrichtungen zur Abtrennung im Sanitärbereich

 Hygieneartikel - Seife und Desinfektionsspender in den Sanitäranlagen

 Mehrmals tägliche Reinigung der Sanitäranlagen und Oberflächen im gesamten Haus

Belüftung der Räumlichkeiten:

 Betrieb der Lüftungsanlagen grundsätzlich mit 100% Zuluft

Dadurch ist das Wiedereinbringen von eventuell keimbelasteter Abluft in die Räume praktisch ausgeschlossen.

 Betrieb der Lüftungsanlagen mit voller Leistung

Reduktion der Keimzahlen durch überdurchschnittlich hohe Luftwechsel, da die Anlagen für deutlich mehr Personen ausgelegt sind als sich unter Einhaltung der Abstandsregeln in den Räumen aufhalten dürfen

 Beginn der Belüftung mindestens 1 Std. vor Ankunft der Teilnehmer und 1 Std. nach Veranstaltungsende

Gerne unterstützen wir Sie, angepasst auf die neuen Gegebenheiten, bei der Planung und Umsetzung Ihrer Veranstaltung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Kongresshaus-Team Telefon: (+49) 7221 304 -0 Fax: (+49) 7221 304 -304 info@kongresshaus.de

Referenzen

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