• Keine Ergebnisse gefunden

Hygienekonzept. des Projektes Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg. Für Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen. Stand 7.05.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hygienekonzept. des Projektes Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg. Für Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen. Stand 7.05."

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Hygienekonzept LoB Stand 7.05.2021

Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg Tel.: 07524/4003-20 oder -19

Zentrale Koordination Fax: 07524/4003-33

Frauenbergstr. 15 lernortbauernhof@lbv-bw.de

88339 Bad Waldsee www.lob-bw.de

Hygienekonzept

des Projektes Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg

Für Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen

Stand 7.05.2021

Mit dem vorliegenden Hygienekonzept wird sichergestellt, dass die Vorgaben der aktuellen Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt und umgesetzt werden, um alle Beteiligten im Rahmen von Lernort Bauernhof-Veranstaltungen optimal zu schützen. Durch die Umsetzung des Hygienekonzepts werden durch das Coronavirus SARS-CoV-2 bedingte Risiken im Rahmen von Veranstaltungen im Projekt Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg reduziert. Das Hygienekonzept ist unter www.lob-bw.de online verfügbar. Das Projekt Lernort Bauernhof in Baden- Württemberg übernimmt keine Verantwortung für Veranstaltungen mit Schulklassen; die Verantwortung liegt bei jedem Veranstalter selbst.

Weil uns das Wohl der Landwirt*innen, Kinder und Jugendlichen, sowie aller Beteiligten sehr am Herzen liegt und das Lernen am Bauernhof weiterhin Freude bereiten soll, achten wir gemeinsam darauf, dass die nachfolgenden Hygienemaßnahmen die Gesundheit aller Beteiligten bewahrt.

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Wichtige Hinweise zum Hygienekonzept ... 1

2. Zentrale Hygienemaßnahmen ... 1

3. Organisation einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof ... 2

3.1. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung ... 2

3.2. Datenerhebung bei einer Veranstaltung ... 2

4. Hygienemaßnahmen während einer Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof 3 4.1. Einweisung in die Hygienemaßnahmen ... 3

4.2. Beschilderung und Hygienehinweise ... 3

4.3. Gründliche Händehygiene ... 3

4.4. Betreuungspersonal ... 3

4.5. Verpflegung ... 4

4.6. Sanitärbereich ... 4

4.7. Reinigung ... 4

5. Das Wichtigste in Kürze ... 4

(3)

Hygienekonzept LoB Stand 7.05.2021

1 1. Wichtige Hinweise zum Hygienekonzept

Die nachfolgenden Hygienehinweise sind bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Projektes Lernort Bauernhof in Baden-Württemberg umzusetzen. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die aktuellen Vorgaben aus der Corona-Verordnung Baden-Württemberg umgesetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen basiert auf einem verantwortungsbewussten und eigenverantwortlichen Verhalten aller Beteiligten im Sinne Corona-Verordnung.

2. Zentrale Hygienemaßnahmen

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar, dabei ist der Hauptübertragungsweg die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Des Weiteren ist eine Infektionsübertragung über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Abstandsgebot: Zwischen Personen muss (je nach Vorgaben) der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden.

Gründliche Händehygiene: Nach dem Naseputzen, Husten, Niesen, der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen, nach dem Kontakt mit Tieren, vor und nach dem Essen/Kontakt mit Lebensmitteln, nach dem Toiletten-Gang, vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen einer Mund-Nasen-Bedeckung

o Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20-30 Sekunden (https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html), Abtrocknen mit Einmal- Handtüchern; wenn Händewaschen nicht möglich ist, muss alternativ Handdesinfektionsmittel vorhanden sein und vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.

Husten- und Nießetikette: wichtige Präventionsmaßnahme sind Husten und Niesen in die Armbeuge; größtmöglicher Abstand beim Husten und Niesen zu anderen Personen, am besten wegdrehen

Mund-Nasen-Bedeckung: Durch das Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung kann das Risiko, andere Personen zu infizieren, verringert werden.

Tipps zum richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung: https://sozialministerium.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-masken-helfen/

 Mit Händen nicht Gesicht, insbesondere Schleimhäute, Mund, Augen, Nase berühren

 Keine Berührungen, Umarmungen, kein Händeschütteln

 Handkontaktstellen wie Türklinken, Griffe etc. möglichst nicht mit der Hand, sondern z.B. mit dem Ellenbogen benutzen

Regelmäßiges Lüften in Räumlichkeiten (alle 20 Minuten), Luftaustausch durch Stoßlüften

 Der Nachweis eines aktuellen negativen Covid-19-Schnelltests oder PCR-Tests wird empfohlen

(4)

Hygienekonzept LoB Stand 7.05.2021

2 3. Organisation einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof

Bei der Organisation einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof sind stets die aktuelle allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten.

Für die Durchführung einer Veranstaltung mit einer Kinder-/Jugendgruppe ist eine Absprache mit der Gemeinde bzw. dem Gesundheitsamt vor Ort Voraussetzung. Abhängig von regionalen Inzidenz- Werten können Gemeinden/Städte Veranstaltungen untersagen.

Die maximale Gruppengröße liegt bei 100 Personen. In geschlossenen Räumen bestimmt die Raumgröße die maximal Gruppengröße, sodass stets der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Veranstaltungen finden weitestgehend im Freien, an der frischen Luft bzw. in großen, offenen Ställen statt. Das Betreten von geschlossenen Räumen oder Ställen mit der Gruppe ist zu vermeiden. Zudem wird darauf geachtet, dass ausreichend Betreuungspersonal dabei ist, um die Einhaltung der Hygieneregeln zu kontrollieren.

3.1. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung Personen, die

 in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder

 die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Huste, Störungen des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder

 im Falle der Notwendigkeit keine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen,

Ausnahme: Für Kinder von 6 bis 14 Jahre ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbar Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, ebenso Personen, für die das das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (CoronaVO §3).

sind von Veranstaltungen auszuschließen bzw. dürfen nicht teilnehmen.

3.2.Datenerhebung bei einer Veranstaltung

Im Rahmen einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen werden durch den Veranstalter von allen Beteiligten folgenden Daten ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt bzw. Ortspolizeibehörde erhoben und gespeichert.

 Bezeichnung der Veranstaltungen, Ort, Datum

 Beginn und Ende der Teilnahme an der Veranstaltung

 Name, Vorname des Teilnehmenden

 Anschrift des Teilnehmenden

 Telefonnummer

Die Datenerhebung erfolgt über das Ausfüllen einer Teilnahmeerklärung durch die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten. Mit dieser bestätigen alle Beteiligten mit ihrer Unterschrift zudem, dass die oben benannten Faktoren, die zum Ausschluss von der Teilnahme führen, nicht zutreffen.

(5)

Hygienekonzept LoB Stand 7.05.2021

3 Die Daten werden maximal vier Wochen vom Veranstalter gespeichert und im Anschluss unwiderruflich gelöscht. Ohne das vollständige Ausfüllen der Teilnahmeerklärung und ohne die Datenerhebung ist eine Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich.

4. Hygienemaßnahmen während einer Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof

Folgende Maßnahmen sind einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen am Bauernhof basierend auf der aktuellen allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten.

Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen sollte wo immer möglich eingehalten werden.

Die Veranstaltung wird weitestgehend im Freien, an der frischen Luft, durchgeführt. Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos werden Aktionen mit Kindern/Jugendlichen, die starke sportliche Aktivität erfordern, vermieden. Ebenso werden Partner- oder Gruppenarbeiten bzw. Tätigkeiten, die eine engeren körperliche Nähe erfordern, wenn möglich vermieden. Auf Anschauungsmaterial oder allgemein Material, das durch die Runde weitergegeben wird, sollte verzichtet werden. Sitzplätze und Arbeitsmaterialien werden Personen fest zugeordnet. Der Nachweis eines negativen Covid-19- Schnelltests oder PCR-Test der Teilnehmenden wird empfohlen.

Um Stoßzeiten zu vermeiden, muss der Veranstalter sicherstellen, dass Toilettenbesuche jederzeit erfolgen können.

4.1. Einweisung in die Hygienemaßnahmen

Alle Beteiligten einer Veranstaltung, sowie die Eltern der minderjährigen Kinder und Jugendlichen sind über alle Hygienemaßnahmen bereits im Voraus durch den Veranstalter zu informieren; das Hygienekonzept wird mit der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Das Betreuungspersonal ist ebenfalls vorab durch den Veranstalter in das Hygienekonzept und die Hygienemaßnahmen zu unterweisen. Zu Beginn jeder Veranstaltung erhalten alle Beteiligten durch den Veranstalter eine Einweisung in das Hygienekonzept und die spezifischen Hygienemaßnahmen vor Ort. Dabei wird durch den Veranstalter speziell auf Toiletten und Möglichkeiten zum Händewaschen hinweisen.

4.2. Beschilderung und Hygienehinweise

Mittels einfacher und übersichtlicher Piktogramme oder Aushänge wird durch den Veranstalter auf die geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandstandregelungen, und im Speziellen über Möglichkeiten zum Händewaschen hingewiesen. In den Toiletten wird zusätzlich auf gründliches Händewaschen hingewiesen. (https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html)

4.3.Gründliche Händehygiene

Während der Veranstaltung wird aus das Erfordernis des regelmäßigen und grünlichen Händewaschens hingewiesen; es besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Entsprechend der Hygienevorschrift sind in den Sanitärräumlichkeiten Anleitungen zum richtigen Händewaschen angebracht. Dort befindet sich ausreichend Handwaschmittel, nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern und alternativ mit Handdesinfektionsmittel ausgestattet.

4.4.Betreuungspersonal

Das Infektionsrisiko für das Betreuungspersonal ist so weit wie möglich zu minimieren. Betreuer*innen haben auf die eigene körperliche Hygiene und Handhygiene zu achten. Betreuungspersonen haben untereinander stets den Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten. Der Veranstalter muss ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen (FFP2) für das Betreuungspersonal zur Verfügung stellen.

(6)

Hygienekonzept LoB Stand 7.05.2021

4 Landwirt*innen und Betreuungspersonal gehen bezüglicher der Hygienemaßnahmen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen die Hygienehinweise verstehen, ernst nehmen und umsetzen.

Veranstalter/Landwirt*innen und Betreuungspersonal haben am Tag der Veranstaltung einen aktuellen Nachweis für einen negativen Covid-19-Schnellstest oder einen PCR-Test nachzuweisen.

4.5.Verpflegung

Es wird empfohlen, dass sich alle Teilnehmer*innen während der Veranstaltung selbst verpflegen.

Wenn eine Verköstigung vorgesehen ist, sind die Hygienevorschriften für die Ausgabe (z.B. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) von Lebensmitteln einzuhalten und die beteiligten Personen zu unterweisen.

4.6. Sanitärbereich

Der Veranstalter gewährleistet, dass in den Toiletten ausreichend Flüssigseife, Papiereinmalhandtücher und Desinfektionsmittel vorhanden sind. Für die Papiereinmalhandtücher sind Müllbehälter zur Entsorgung bereitzustellen. An den Toilettentüren ist auf den Mindestabstand und die Personenbegrenzung zur gleichzeitigen Nutzung des Sanitärbereichs hinzuweisen.

Die Sanitärbereiche sind ebenso wie Barfußbereiche regelmäßig zu reinigen.

4.7.Reinigung

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle Oberflächen, Tische, Armlehnen, Lichtschalter, Türgriffe, und alle weiteren Griffbereiche und benutzte Gegenstände mindestens einmal täglich gereinigt und desinfiziert werden. Ebenso sind ausgegebene Textilien nach der Benutzung auszutauschen.

5. Das Wichtigste in Kürze

 Grundregel Nr. 1: Wo immer möglich sollte der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden.

 Grundregel Nr. 2: Regelmäßig Hände waschen/desinfizieren. Körperkontakt vermeiden.

 Enge Absprache mit Gesundheitsamt und Gemeinde vor Ort

 Teilnahmeerklärung ist Voraussetzung (Datenerhebung)

 Veranstaltungen finden weitestgehend im Freien statt

 ausreichend Handwaschgelegenheiten (mit Flüssigseife, Einwegpapierhandtücher, Desinfektionsmittel…) schaffen

 Beschilderung beachten

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein unbefristeter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Betreuung und Begleitung des Kindes besteht ins- besondere auch dann, wenn das Kind stationär in einem Kinderhospiz

9.. Ich-Botschaften lassen den Eltern die Chance, sich kooperativ zu zeigen. Da die Eltern nicht angegriffen und beschimpft werden. Die Eltern können offener gegenüber Ihren Problemen

Der Allgemeine Sozialdienst - „Hilfen zur Erziehung“ des Jugendamtes gibt Beratung und Hilfe für alle Kinder und Jugendlichen, die persönliche Sorgen und Probleme mit

Für sie ist nicht nur der Schulunterricht weggefallen, sondern auch viele Therapieangebote und häufig sind diese nach dem Ende des ersten Lockdowns auch nicht wieder

Die Anwesenheitsliste sollte zentral geführt werden; in keinem Fall sollten Stifte durch mehrere Personen genutzt werden.. Die Liste muss folgende Punkte umfassen (eine

Sofern gemäß der aktuellen Corona-Verordnung von der Landesregierung Baden- Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus

Ich möchte an dieser Stelle ausdrück- lich auf Folgendes hinweisen: In meinem Vorstoss ist nur von Deutschunterricht die Rede, selbst- verständlich gilt dies auch für

Für sie ist nicht nur der Schulunterricht weggefallen, sondern auch viele Therapieangebote und häufig sind diese nach dem Ende des ersten Lockdowns auch nicht wieder