• Keine Ergebnisse gefunden

Die bereits bestehenden Klassen reichen aber nicht aus, um allen Kindern und Jugendlichen den Sprachunterricht zu gewährleisten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die bereits bestehenden Klassen reichen aber nicht aus, um allen Kindern und Jugendlichen den Sprachunterricht zu gewährleisten"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2016.RRGR.865 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 27. März 2017

Polizei- und Militärdirektion

43 2016.RRGR.865 Motion 174-2016 Linder (Bern, Grüne)

Deutschunterricht für schulpflichtige Asylsuchende: Kanton Bern muss die Kräfte der freiwilligen Organisationen abholen und unterstützen

Vorstoss-Nr.: 174-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 07.09.2016

Eingereicht von: Linder (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Mühlheim (Bern, glp) Streit-Stettler (Bern, EVP) Hebeisen-Christen (Münchenbuchsee, SVP) Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP) von Greyerz (Bern, SP)

Weitere Unterschriften: 0

RRB-Nr.: 53/2017 vom 18. Januar 2017

Direktion: Polizei- und Militärdirektion

Deutschunterricht für schulpflichtige Asylsuchende: Kanton Bern muss die Kräfte der frei- willigen Organisationen abholen und unterstützen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. freiwillige Organisationen, die im Kanton Bern Kindern und Jugendlichen Deutschunterricht ertei- len, in geeigneter Form zu unterstützen, zum Beispiel bei Koordinations- und Vernetzungsarbeit 2. bei Bedarf pädagogische Fachkräfte für das Coaching von freiwilligen Organisationen zur Verfü-

gung zu stellen Begründung:

Die Anzahl der Flüchtlingskinder und -jugendlichen im Kanton Bern ist seit dem letzten Jahr massiv gestiegen. Das ist eine grosse Herausforderung einerseits für Schule und Lehrpersonen, anderer- seits auch für den Kanton. Die Kinder müssen Deutsch lernen. Der Kanton hat bereits reagiert und entsprechende Spezialklassen eröffnet. Die bereits bestehenden Klassen reichen aber nicht aus, um allen Kindern und Jugendlichen den Sprachunterricht zu gewährleisten.

Damit die sprachliche Integration der Kinder und Jugendlichen gelingt, sind auch viele freiwillige Organisationen massgeblich beteiligt. Diese Organisationen arbeiten oft in Asylzentren, Notunter- künften oder Kirchgemeinden. Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Spracherwerbspro- zess. Dieses Engagement und Knowhow ist eine wertvolle Ressource. Es fehlt aber oft an Know- how, wie Kinder und Jugendliche unterrichtet werden können. Mit dem Einsatz von pädagogischen Fachkräften, beispielsweise pensionierten Lehrpersonen oder Studierenden in höheren Semestern, könnte dem Rechnung getragen werden. Zudem braucht es Organisation und Struktur (z. B. wann Unterricht stattfindet) sowie Infrastruktur (z. B. Räume).

Der Regierungsrat wird darum gebeten, die Angebote im Kanton, die von Freiwilligen geleistet wer- den, zu unterstützen, allenfalls zu koordinieren und zu vernetzen.

Die Kosten für die Deutschlektionen und das Führen der Spezialklassen sind enorm hoch. So betragen die Kosten für das Jahr 2016 23 Millionen Franken. Im Gegenzug wird bei anderen Brü- ckenangeboten gespart. Damit diese Situation entschärft werden kann, müssen neue Wege gegan- gen werden.

Antwort des Regierungsrats

(2)

Märzsession 2017 2016.RRGR.865 2

CONVERT_d1cdb7816db6478da8269346db326164 17.04.2017

Zu Beginn möchte der Regierungsrat festhalten, dass sich die nachstehende Antwort lediglich auf schulpflichtige Kinder des Asylbereichs bezieht. Die von den Motionären in ihrer Begründung er- wähnten Flüchtlingskinder und -jugendlichen fallen aufgrund ihrer durch das SEM zuerkannten Flüchtlingseigenschaft nicht unter die Asylsozialhilfe.

Nach Art. 7 Abs. 1 VSG besucht jedes Kind die öffentliche Schule an seinem Aufenthaltsort. Dieser Grundsatz gilt auch für Kinder des Asylbereichs. Die Gemeinde, in der ein Kind untergebracht ist, bzw. die Mehrheit der Nächte schläft, ist für die Sicherstellung des Volksschulunterrichts und bei unzumutbaren Schulwegen auch für den Schultransport zuständig.

Kinder aus Kollektivunterkünften besuchen i. d. R. einen Intensivkurs Deutsch bzw. Französisch als Zweitsprache (IK DaZ oder IK FaZ) gemäss Art. 7 BMDV, der oftmals eigens für die Kinder aus der Kollektivunterkunft an der Schule der Gemeinde eingerichtet ist. Der Anfangs-DaZ-Unterricht für Kindergartenkinder erfolgt i. d. R. integrativ in der Kindergartenklasse.

Bei der Neueröffnung einer Kollektivunterkunft erarbeitet das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde eine auf die lokalen Schulverhältnisse abgestimmte Schulungslösung.

Die Kosten für zusätzliche Intensivkurse und Deutsch- bzw. Französischlektionen für schulpflichtige Asylsuchende im laufenden Schuljahr sind aufgrund der ausserordentlichen Zuwanderung auf rund 3 Mio. Franken angestiegen.

Ziff. 1 und Ziff. 2

Im Bereich der Volksschule besteht grundsätzlich kein Engpass. Das Sprachförderangebot wird laufend dem Bedarf angepasst. Bei einer grösseren Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit DaZ- Bedarf bewilligt das AKVB entweder zusätzliche DaZ-Lektionen oder das Führen von Intensivkursen DaZ à 20 Wochenlektionen an den Volksschulen. Die Bewilligung von Zusatzlektionen sowie von Intensivkursen DaZ (IK DaZ) erfolgt bedarfsgerecht, aufgrund der Anzahl zugezogener schulpflichti- ger Asylsuchender. Die Anzahl bewilligter IK-DaZ für Asylsuchende ist mit der starken Zuwande- rung im laufenden Jahr auf 34 angestiegen und wird im neuen Schuljahr wegen des Rückgangs von schulpflichtigen Asylsuchenden voraussichtlich wieder zurückgehen.

Für die Bildung von neu zugezogenen Jugendlichen ohne Deutsch- bzw. Französischkenntnissen besteht zudem seit dem 1. August 2016 ein neues Förderangebot im Rahmen der Volksschule, in dem die Jugendlichen insbesondere in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Alltagsorientierung und Berufserkundung unterrichtet werden. Dieses neue Bildungsangebot, RIK+, ist für die Zielgruppe der 13- bis 17-Jährigen konzipiert und soll den Übergang in die Brückenangebote der Sekundarstu- fe II bzw. in die oberen Klassen der Sekundarstufe I erleichtern. Insofern unterscheidet sich dieses Angebot von reinen DaZ/FaZ Angeboten.

Weitere freiwillige Unterstützung für den Erwerb der Unterrichtssprache ausserhalb des Volksschul- besuchs kann sinnvoll sein, insbesondere dort, wo die in der Schule verfügbaren Ressourcen knapp sind. Ein Eingriff in die Autonomie der Schulen und Unterkünfte bzw. eine kantonale Koordination der freiwilligen Angebote wird jedoch als nicht notwendige Bürokratie erachtet, die der lokalen Viel- falt kaum gerecht werden könnte.

Der Regierungsrat ist aber bereit, den Vorstoss aufgrund der Planungserklärung Nr. 2.2. zur Ge- samtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich (NA-BE) als Postulat entgegen zu nehmen und das Anliegen nochmals einer Prüfung zu unterziehen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Präsident. Herzlich willkommen in der zweiten Sessionswoche. Bis alle installiert sind, erzähle ich Ihnen eine kleine Bärengeschichte: Wer unserem Wappentier einmal Live begegnen sollte, sollte ein paar Tipps kennen. Bären haben einen ausgesprochen guten Geruchssinn. Campingplätze sind für diese Allesfresser eine Art Feinkostladen, insbesondere für Lebensmittel und Abfälle. Persönli- ches Gepäck sollte mindestens 50 m vom Zeltplatz entfernt deponiert werden. Grundsätzlich gilt für den Menschen: kein Kontakt mit dem Bären. Kommt es anders als man denkt, hilft Pfeifen, Singen oder lautes Reden. Viele Bärenkenner schwören zudem auf ein am Rucksack angebrachtes Glöck- chen, das unter anderem für Lärm sorgt. Weicht ein Bär beim direkten Kontakt nicht von der Stelle, bedeutet das Ruhe bewahren. Man sollte auf keinen Fall wegrennen. Vielmehr sollte man langsam rückwärts gehen und dabei laut reden. Sonst droht Unheil, und das schneller als man denkt.

Jetzt komme ich noch zu einem Geburtstag. Heute feiert unsere Grossratskollegin Regina Fuhrer

(3)

Märzsession 2017 2016.RRGR.865 3

CONVERT_d1cdb7816db6478da8269346db326164 17.04.2017

ihren Geburtstag, herzliche Gratulation. (Applaus).

Wir sind bei Traktandum 43, der Motion von Grossrätin Linder, stecken geblieben. Der Regierungs- rat ist bereit, diesen Vorstoss als Postulat anzunehmen. Ich übergebe zuerst das Wort der Motionä- rin Linder. Wir führen eine freie Debatte.

Anna-Magdalena Linder, Bern (Grüne). Die Anzahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr auch hier im Kanton Bern massiv angestiegen. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen müssen jetzt also unsere Sprache lernen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrück- lich auf Folgendes hinweisen: In meinem Vorstoss ist nur von Deutschunterricht die Rede, selbst- verständlich gilt dies auch für die französische Sprache, also für beide Sprachen, die wir hier im Kanton Bern sprechen. Die vielen Kinder und Jugendlichen müssen nun also Deutsch oder Franzö- sisch lernen, was für die Schulen und die Lehrpersonen eine grosse Herausforderung ist. Es ist eine grosse Herausforderung, wenn sich auf einmal von einem Tag auf den anderen neue Kinder und Jugendliche in der Klasse befinden, die kaum ein Wort Deutsch oder Französisch sprechen können.

Der Kanton Bern hat jetzt diese brisante Situation erkannt und mit der Eröffnung von Spezialklassen reagiert. Dies vor allem in der zweisprachigen Stadt Biel. Die bereits bestehenden Klassen reichen jedoch nicht aus, um sämtlichen Kindern und Jugendlichen Sprachunterricht zu erteilen. Diese Spe- zialklassen sind zudem sehr kostenintensiv, so belaufen sich die Kosten für die Deutschlektionen und das Führen der Spezialklassen für den Kanton Bern auf 23 Mio. Franken pro Jahr. Sicher müs- sen wir bereits bald hier im Rat über einen Nachkredit abstimmen.

Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Freiwillige, die in Kirchgemeinden, in Durchgangszentren, mit Quartierarbeit wertvolle Arbeit leisten und jungen Asylsuchenden Deutsch- und Französischun- terricht erteilen. In Gesprächen mit Freiwilligen hat sich gezeigt, des es teilweise an elementaren Dingen mangelt. Ich möchte ganz kurz auf ein paar Beispiele eingehen: Erstens gibt es sehr viele Leute, die gerne in der Sprachvermittlung arbeiten möchten, aber keine Kenntnis davon haben, wie sie vorgehen sollten. Fremdsprachigen Deutsch- und Französischunterricht zu erteilen ist nämlich nicht so leicht aus dem Ärmel geschüttelt. Zweitens ist oftmals nicht klar, welches Rüstzeug Kinder und Jugendliche für die Schule benötigen. Drittens fehlt es teilweise an Material, so ist zum Beispiel nicht klar, welche Lehrmittel verwendet werden sollen. Hier könnte jetzt der Kanton als Koordinati- ons- und Vernetzungsstelle, als beratendes Organ unterstützend zur Seite stehen, wenn Organisa- tionen auf Hilfe angewiesen sind.

In der Antwort auf den Vorstoss ist zu lesen, dass bereits vieles gemacht wird. Das erkennen wir Motionäre auch an. Wir fordern nicht neue Angebote, sondern dass die bestehenden bestmöglichst genutzt werden. Der Vorstoss ist sehr offen und moderat formuliert. Es geht nicht darum, Freiwilli- genorganisationen Vorschriften zu machen. Auch werden keine Standards oder Ähnliches gefor- dert. Ziel soll eine gute Entlastung im Bereich Sprachunterricht sein. Zudem sollen die Unterstüt- zungsmassnahmen kostenneutral sein. Unsere Forderung ist auch in der Planungserklärung zur Gesamtstrategie für den Asyl-und Flüchtlingsbereich festgehalten. Es steht darin, dass das Poten- zial der Zivilgesellschaft besser genutzt werden soll. Die Antwort auf die Planungserklärung zeigt, dass die Problematik erkannt wurde und dass nichts gegen unsere Forderung spricht, die Kräfte der Freiwilligenorganisationen zu bündeln. Wir Motionäre sind bereit, die Motion in ein Postulat zu wan- deln und bedanken uns bei der Regierung, die bereit ist, diese Forderung zu prüfen. Ich wünsche ziffernweise Abstimmung, da ich festgestellt habe, dass beide Forderungen unterschiedlich unter- stützt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Präsident. Der Vorstoss wurde in ein Postulat gewandelt. Ist ein Postulat bestritten? Wer bestreitet ein Postulat? – Es ist unbestritten. Wir stimmen also darüber ab. Es besteht ein Antrag auf ziffern- weise Abstimmung. Wer Ziffer 1 annehmen als Postulat, stimmt ja, wer es ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung (Ziff. 1 als Postulat)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat

Ja 99

Nein 28

Enthalten 2

(4)

Märzsession 2017 2016.RRGR.865 4

CONVERT_d1cdb7816db6478da8269346db326164 17.04.2017

Präsident. Sie haben Ziffer 1 als Postulat angenommen. Wer Ziffer 2 als Postulat annehmen will, stimmt ja, wer das ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung (Ziff. 2 als Postulat)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat

Ja 91

Nein 40

Enthalten 2

Präsident. Sie haben auch Ziffer 2 als Postulat angenommen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In einer der ersten Studien über das akute Skrotum bei Kindern wurde ersichtlich, dass die technische Ausrüstung der Untersucher noch nicht sensitiv genug für kleine Hoden von unter

Dies stellt ei- nen bedeutenden Nachteil der Extensionsbehandlungen gegenüber der ESIN dar und ist einer der Gründe warum diese beiden Verfahren in den letzten Jahren immer

❖ zwei oder mehr der folgenden Symptome rasch nach Kon- takt mit einem wahrscheinlichen Antigen: Reaktionen an Haut oder/und Schleimhaut (u.a. Urtikaria, Lippen- oder

Wenn die Spastik Beschwerden oder Schmerzen auslöst oder zu Muskelkrämpfen oder funktioneller Behinderung führt, ist die Gabe von oralem Diazepam oder oralem Baclofen in Betracht

Tagesmüdigkeit kann viele Ursachen haben, beispielsweise eine inadäquate Schlafhygiene, neurologische und psychiatri- sche Störungen, schlafbezogene Atmungsstörungen oder auch

Weil mich vieles interessierte, schnup- perte ich in der Oberstufe eine ganze Reihe von Berufen. Der Mediamatiker gefiel mir von Anfang an. Da ich keine Lust mehr auf Schule

z Auch heute noch gibt es viele Tiere die den Menschen z Auch heute noch gibt es viele Tiere, die den

vereinbarte Verträge zwischen Leihmutter und Wunscheltern sind rechtlich nicht bindend (bspw. wenn eine Leihmutter ein Kind nach der Geburt nicht abgeben will, kann dies nicht