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Wichtige Informationen zur Hygiene im Schulalltag für Eltern und Kinder

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Academic year: 2022

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Wichtige Informationen zur Hygiene im Schulalltag für Eltern und Kinder

Liebe Kinder, liebe Eltern,

wir müssen uns weiterhin an verschiedene Hygieneregeln halten, um unsere und die Gesundheit anderer zu schützen! Im diesem neuen Hygieneplan findet ihr die wichtigsten Regeln und Verhaltensweisen. Bitte lest den Plan genau.

Quelle: https://pixabay.com/de/images/search/mundschutz/

Ergänzungen zum Hygienekonzept für die Grundschule Samtgemeinde Rehden

Die folgende Ergänzung basiert auf dem nach §36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstellten schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem IfSG geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an der Schule Beteiligten beizutragen. Die Informationen sind zu einem großen Teil aus dem „Niedersächsischer Rahmen- Hygieneplan Corona Schule“ entnommen.

Die hier vorgestellte Ergänzung bezieht sich auf den Umgang mit Corona und gilt, solange die Pandemie- Situation im Lande besteht. Er ist an den Vorgaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) orientiert.

Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.

Mit dem folgenden Konzept werden das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über die notwendigen Hygienemaßnahmen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler werden altersangemessen informiert.

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1. Anpassung der Maßnahmen an das Infektionsgeschehen

In der Niedersächsischen Corona-Verordnung sind für den Schulbetrieb im 1. Schulhalbjahr 2020/2021 in § 17 Abs. 1 das Szenario A, in § 17 Abs. 2 das Szenario B und in § 17 Abs. 3 das Szenario C beschrieben.

Szenario B – Schule im Wechselmodell

Szenario B sieht den Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem Distanzunterricht mit geteilten Lerngruppe und Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern vor. Der Ganztag und die dazugehörigen AG’s entfallen. Für eine Notbetreuung ist gesorgt.

Szenario C – Quarantäne und Shutdown (eingeschränkt)

Diese Stufe markiert die höchste Eskalationsstufe mit einem eskalierenden Infektionsgeschehen. Im Szenario C werden lokale oder landesweite Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet. Die Schülerinnen und Schüler lernen ausschließlich zu Hause.

Der Ganztag und die dazugehörigen AG’s entfallen. Für eine Notbetreuung ist gesorgt.

2. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- und Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen

 Mindestens 1,50 Meter Abstand zu Personen halten (zum Beispiel auf dem Flur).

 Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute (Mund, Auge, Nase) nicht berühren.

 Kein Rangeln, keine Umarmungen und kein Händeschütteln.

 Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien und Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

 Es sollte keinen Austausch von Speisen, Trinkflaschen oder Lebensmitteln untereinander geben.

 Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein sauberes Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Taschentücher nach einmaliger Benutzung entsorgen.

Gründliche Händehygiene

Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife, z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen

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Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes; nach dem Toilettengang.

Schuleingangsdesinfektion erfolgt, indem die Hände der Kinder morgens beim Betreten des Schulgebäudes durch das Schulpersonal desinfiziert werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmesituation, da die Kinder das Schulgebäude von außen betreten. Im normalen Schulalltag ist das Händewaschen mit Seife ausreichend.

Die Kinder werden über den achtsamen Umgang sowie über die Gefahren (leichte Entflammbarkeit) mit und von Desinfektionsmitteln aufgeklärt. Schulpersonal darf Desinfektionsmittel nie unbeaufsichtigt zusammen mit den Schülerinnen und Schülern in einem Raum lassen.

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn o ein Händewaschen nicht möglich ist,

o nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem.

Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr!

Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zuhause mitzubringen.

Erziehungsberechtigte sollen das Schulgebäude nicht betreten. In dringenden Fällen kann die Schule immer telefonisch über das Sekretariat erreicht werden.

 Falls die Schule betreten wird, müssen Erziehungsberechtigte sich in eine Liste eintragen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 Das prophylaktische Tragen von Infektionshandschuhen ist nicht gestattet.

3. Mund-Nasen-Schutz (MNS)

 Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist selbst mitzubringen und wird nicht vom Schulträger gestellt.

 Die Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal sind dazu verpflichtet während des Aufenthalts in der Schule durchgängig einen MNS zu tragen.

 Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann der MNS in folgenden Fällen kurzzeitig abgenommen werden:

o auf dem Pausenhof, wenn sich die Kinder in ihrer Kohorte befinden.

o auf dem Pausenhof, wenn Kinder unterschiedlicher Kohorten den Abstand von 1,5 m einhalten.

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o während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden

o beim Essen und Trinken, solange sich die Kinder am Sitzplatz befinden und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten bzw. das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird.

 Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden. Es besteht die Gefahr des Hängenbleibens.

 Der MNS darf nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Trotz MNS sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.

 Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies mit ärztlichem Attest glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.

4. Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Schülerinnen und Schüler sowie Schulpersonal, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit o Fieber ab 38,5°C oder

o akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

o anhaltendem starkem Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

4.1. Ausschluss vom Schulbesuch oder Teilnahme an Veranstaltungen

Die Schule darf nicht betreten werden oder eine Teilnahme an Schulveranstaltungen darf nicht erfolgen, wenn SchülerInnen oder an der Schule tätige Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind oder im engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten.

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Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben. Über Wiederzulassung zur Schule nach einer Covid-19 Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

4.2. Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Be- treuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sollten sich dann nach Möglichkeit umgehenden in ärztliche Behandlung begeben.

5. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

 Der Klassenraum soll regelmäßig gelüftet werden (20-5-20-Prinzip).

 Warteabstände vor den Verwaltungsräumen werden durch Markierungen gekennzeichnet.

 Die Tische in den Klassen- und Fachräumen, sowie die Räume selbst werden nach den aktuellen Vorgaben vom Reinigungspersonal gereinigt.

6. Gemeinsam genutzte Gegenstände

 Persönliche Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

 Die Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Gegenständen, die intensiv mit den Händen oder dem Gesicht berührt werden, sollte möglichst vermieden werden.

Gegenstände, die ausnahmsweise von mehreren Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu reinigen. Handelsübliche tensidhaltige Reinigungsmittel sind hier ausreichend (z. B. Spülmittel, Haushaltsreiniger).

 Ist eine Reinigung nicht möglich, so haben sich die Nutzenden vor und nach der Benutzung die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall insbesondere die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden

7. Lüftung

 Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Es ist das „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten).

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 Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden. In den Pausen kann und sollte darüber hinaus länger gelüftet werden.

 Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften. Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.

 Die Raumluft kühlt beim Stoßlüften in Räumen über wenige Minuten nur um ca. 2 - 3 Grad ab, was für die Schülerinnen und Schüler gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden. Eine alleinige Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

8. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt; sie werden täglich kontrolliert und aufgefüllt.

 Durch einen gut sichtbaren Aushang am Toiletteneingang werden die Kinder darauf hingewiesen, maximal nur zu zweit die Sanitärräume zu nutzen.

Durch eine auf dem Fußboden vor den Sanitäranlagen angebrachte Markierung sind die Kinder dazu angehalten, Abstand zu wahren.

Die Toiletten werden regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel geprüft.

9. Infektionsschutz in den Pausen und an der Haltestelle

 Die Kinder verbringen die Pausen in ihren Kohorten in einem jeweils gekennzeichneten Bereich. Dabei gilt für

o Rehden: Die Kinder besuchen nach Kohorten getrennt abwechselnd den Schulhof.

o Wetschen: Die Kinder der Klassen 1 bis 4 werden auf dem Schulhof räumlich getrennt (Spielplatz und vorderer Pausenbereich).

 Um auf die Toilette zu gehen, müssen die Kinder der Aufsichtsperson Bescheid geben.

 Im Klassenraum wird gemeinsam gefrühstückt. Das Frühstück sowie die Getränke dürfen nicht mit nach draußen genommen werden.

 An der Haltestelle muss ein MNS getragen werden; auch der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.

10.Infektionsschutz beim Schulsport

 Der Sportunterricht findet im Klassenverband statt. Der Schwimmunterricht ist ausgesetzt.

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 Während der Sportausübung besteht nicht die Pflicht zum Tragen eines MNS.

 Nach dem Sportunterricht müssen die Hände gründlich gewaschen werden.

 Umkleidekabinen müssen regelmäßig und intensiv gelüftet werden. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

 Während der Sportausübung muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden (Hilfestellung nur mit MNS).

 Sporthallen sollen ebenfalls nach dem 20-5-20-Prinzip gelüftet werden (s.o.) und hierfür sollten (falls möglich) alle Fenster und Türen sowie Notausgänge geöffnet werden.

11.Infektionsschutz beim Musizieren

 Chorsingen ist unter freiem Himmel und mit Einhaltung des Mindestabstands erlaubt.

 Auf das Spielen von Blasinstrumenten wird verzichtet.

12.Schülerinnen und Schüler mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf

Zum Beispiel:

 Herz-Kreislauf Erkrankungen

 Lungenerkrankungen

 Lebererkrankungen

 Diabetes mellitus

 Einschränkungen des Immunsystems aufgrund einer Krebserkrankung

 Allgemein geschwächtes Immunsystem durch Einnahme von Medikamenten

Diese Kinder sollen nach Rücksprache mit den behandelnden Arzt oder Ärztin die Schule besuchen.

Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.

13.Versammlung

 Notwendige Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig

 Es ist ein MNS mitzubringen und dieser sollte während des Aufenthalts in der Schule getragen werden.

 Der Mindestabstand soll eingehalten werden.

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 Die Anwesenheit wird dokumentiert.

 Elternsprechtage/Elternabende: Es sollte nach Möglichkeit nur ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter/ eine Erziehungsberechtigte teilnehmen.

Referenzen

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