• Keine Ergebnisse gefunden

Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: „Wir stärken die kommunale Integrations­arbeit“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: „Wir stärken die kommunale Integrations­arbeit“"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

17.07.2012 Seite 1 von 3

Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf

Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144

presse@stk.nrw.de www.nrw.de

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 670/7/2012

Minister Schneider und Ministerin Löhrmann:

„Wir stärken die kommunale Integrations- arbeit“

Start des Antragsverfahrens für Kommunale Integrationszentren Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und das Minis- terium für Schule und Weiterbildung teilen mit:

Ab sofort können Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen.

Das Integrationsministerium und das Schulministerium haben dazu eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die im Teilhabe- und Integrati- onsgesetz vorgesehenen Kommunalen Integrationszentren sollen vor Ort Aktivitäten und Maßnahmen der Integrationsarbeit bündeln, diese gegebenenfalls ergänzen und so zur Verstetigung und Stärkung der In- tegrations- und Bildungsarbeit beitragen. Hierzu arbeiten sie eng mit den anderen Akteuren der Integrations- und Bildungsarbeit zusammen, beispielsweise mit den Regionalen Bildungsnetzwerken oder den Integ- rationsräten.

Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir setzen ein kräftiges Signal für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese werden vom Land finanziell und personell gestärkt, um die Querschnittsaufgabe Integration effekti- ver wahrzunehmen. Denn Integration geschieht vor Ort. Der Landtag hat das Teilhabe- und Integrationsgesetz im Februar mit breiter Mehrheit verabschiedet. Wir haben trotz Auflösung des Landtags und Neuwahl keine Zeit verloren und die nötigen Erlasse und Richtlinien rechtzeitig auf den Weg gebracht.“

Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Die Kommunalen Integrationszentren unterstützen unter anderem interkulturelle Schul- und Unterrichtsent- wicklung, durchgängige Sprachbildung und Bildungspartnerschaften mit Eltern in Schulen und Bildungseinrichtungen.“

Die Kommunalen Integrationszentren werden in einem Entwicklungs- prozess zwei bewährte und erprobte Ansätze zu einer neuen, landes- weiten Struktur bündeln: Die seit mehr als 30 Jahren bestehenden „Re-

(2)

Seite 2 von 3

gionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ werden zeitgemäß weiterentwickelt und mit den Ansätzen und Erkenntnissen aus dem Landesprogramm „Inno- vation in der kommunalen Integrationsarbeit – KOMM-IN NRW“ ver- knüpft.

Ministerin Löhrmann: „Die Kommunalen Integrationszentren sollen eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung befördern. Wir wollen die Leistungen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für unser Land anerkennen und, wo nötig, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Fami- lien unterstützen.“

Minister Schneider: „Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, gerade auch aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshin- tergrund. Die kommunalen Integrationszentren setzen gleichermaßen auf frühe Förderung und auf die Stärkung der Jugendlichen in der für sie so wichtigen Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf.“

Die Kosten für das Personal der 54 Kommunalen Integrationszentren trägt das Land. Alle Kreise bzw. kreisfreien Städte können beim Ministe- rium für Schule und Weiterbildung jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte beantragen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwis- senschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Mio. Euro vorgesehen. Der Kreis bzw.

die kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs. Für die Beantragung sind ein Beschluss des Rates der Stadt bzw. des Kreistages und ein aktuelles Integrationskonzept vorzulegen.

Zum Angebot der Kommunalen Integrationszentren gehören z. B.:

- Bestands- und Bedarfsanalysen zu integrationsrelevanten Daten und Fakten,

- Entwicklung integrationspolitischer Handlungskonzepte,

- Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der biografiebegleitenden Bildungskette (Kindergarten, Schule, Übergang Schule-Beruf),

- Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für Erzieherin- nen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Leh- rerinnen und Lehrer,

- Programme wie „Griffbereit“, „Rucksack“ und „Schule ohne Ras- sismus – Schule mit Courage“,

- Bildungspartnerschaften zwischen KiTa, Schule und Elternhaus,

(3)

Seite 3 von 3

- Interkulturelle Profilierung von Kultureinrichtungen,

- Förderung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migra- tionshintergrund,

- Berücksichtigung kultursensibler Aspekte in der Altenhilfe.

Weitere Informationen: www.kommunale-integrationszentren.nrw.de sowie www.schulministerium.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867 3505 und -3506.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ministerin Löhrmann erklärte heute im Schulausschuss des Landtags, dass der erweiterte Aufgabenkatalog eine Antwort auf die zunehmende Bedeutung der Leitungsaufgaben an Schulen

Inklusion: Für die Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Grundbedarf der allgemeinen Schulen sind im Haushaltsentwurf 2017 rund

In den ersten 16 Kreisen und kreisfreien Städte werden die im neuen Teilha- be- und Integrationsgesetz vorgesehenen Kommunalen Integrationszentren eingerichtet.. Die

Der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ betrifft insgesamt 2,6 Millionen Menschen mit Behinderungen in NRW, das sind 14 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat ihre Besuche in Kommunalen Integrationszentren fortgesetzt und sich – nach Mülheim Ende Oktober – nun in Düren einen Überblick über

An der Eröffnungsfeier des ELBiZ nahmen neben Ministerin Löhrmann und Minister Schneider sowie den Vorsitzenden der drei Vereine auch Ullrich Sierau,. Oberbürgermeister der

Schulministerin Sylvia Löhrmann besuchte im Vorfeld des Weltfriedens- tages die Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“, um sich dort über die Aktivitäten

Integrationszentren für die gesellschaftliche Eingliederung von Zuwanderinnen und Zuwanderern betont: „Die Kommunalen Integrationszentren sind wichtige Säulen der Integration