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Minister Schneider und Ministerin Löhrmann: Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen

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Presseinformation – 068/07/2012

Landeskabinett verabschiedet Aktionsplan „NRW inklusiv“

Minister Schneider und Ministerin Löhrmann:

Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen

Die Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilen mit:

Das Landeskabinett hat heute den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll mit mehr als 100 Maß- nahmen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.

„Der Aktionsplan ist der sozialpolitische Schwerpunkt der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Inklusion ist eine Mammutaufgabe. Mit dem Aktions- plan wird das Land die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen. Menschen mit Behinde- rungen sollen nicht länger ausgegrenzt werden, sondern gleichberechtigt teil- haben in der Gesellschaft“, sagte heute (3. Juli 2012) Sozialminister Guntram Schneider, der in der Landesregierung die Federführung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat.

Der Aktionsplan enthält Vorhaben aus allen Ministerien. So sollen etwa Bau- vorhaben, der öffentliche Verkehr oder auch Wohnprojekte behindertenge- recht ausgerichtet werden. Das Arbeits- und Sozialministerium will vor allem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt voranbringen. „Deshalb unterstützen wir Beschäftigungsmöglichkeiten außer- halb von Werkstätten für behinderte Menschen“, so Minister Schneider. „Bei- spielsweise sollen die Integrationsbetriebe ausgebaut werden, in denen Men- schen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Und wir wollen dem

03.07.2012 Pressereferat

Telefon: 0211 855-3118 Telefax 0211 855-3127 e-Mail: presse@mais.nrw.de http://www.mais.nrw.de

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2 Automatismus: Förderschule – Werkstatt entgegenwirken. Regionale Fallma-

nager sollen Jugendliche mit Behinderungen dabei unterstützen, in den regu- lären Arbeitsmarkt hineinzukommen.“ Außerdem sollen mehr Menschen mit Behinderungen die Chance bekommen, mit individuellen Hilfen auch außer- halb von Wohnheimen zu leben. Und ein Netzwerk von Beratungsstellen soll eine landesweit einheitliche, unabhängige Beratung gewährleisten, damit Menschen mit Behinderungen ihre Chancen nutzen können.

Zur Inklusion in der Schule – einem in der Öffentlichkeit viel diskutierten Akti- onsfeld – sagte Bildungsministerin Sylvia Löhrmann: „Schülerinnen und Schü- ler mit Behinderungen sollen das Recht auf einen Platz in einer allgemeinen Schule erhalten, in der sie gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung lernen. Unser Ziel ist, dass dieser gemeinsame Unterricht zum Normalfall wird. Eltern sollen aber auch weiterhin die Förderschule wählen können, sofern sie diese für ihr Kind vorziehen und ein entsprechender Bedarf an Förderschulen vorhanden ist.“

Von Landesseite sollen also keine Förderschulen mit bestimmten Schwer- punkten abgeschafft werden. Ministerin Löhrmann: „Wir folgen dem Landtags- beschluss. Entscheidend ist der Elternwille. Die Kreise und kreisangehörigen Kommunen sollen allerdings nach einer Schulgesetznovelle eine Öffnungs- klausel nutzen und auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache verzichten können.“

Um dem Wunsch vieler Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förder- bedarf nachzukommen, die wollen, dass ihre Kinder gemeinsam mit jenen lernen, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wird schon jetzt der Gemeinsame Unterricht kontinuierlich ausgebaut. Zurzeit besuchen rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder- bedarf allgemeine Schulen. Dies wird mit insgesamt 1.215 zusätzlichen Stel- len unterstützt, von denen mehr als die Hälfte in den vergangenen zwei Jah- ren hinzu gekommen sind. Dazu gehören auch 53 bei den Schulämtern ange- siedelte Stellen, die den örtlichen Inklusionsprozess koordinieren sollen (z. B.

durch Unterstützung der Schulen und Beratung der Eltern).

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3 Zur Umsetzung des schulischen Inklusionsplans sind eine Schulgesetznovelle

und die Änderung weiterer Rechtsvorschriften erforderlich. Dabei geht es un- ter anderem darum, dass der Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort auch durch so genannte Vorreiter- bzw. Schwerpunktschulen umgesetzt werden kann, Konsequenzen für die Lehreraus- und Lehrerfortbildung gezo- gen und insgesamt die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden, mit denen die Weiterentwicklung des Schulangebots in Nordrhein-Westfalen zu einem inklusiven Schulwesen begleitet werden soll.

„Inklusion ist nicht auf Knopfdruck machbar, sondern ein Prozess“, sagte Schneider. Dieser soll mit flankierenden Maßnahmen begleitet werden. „Bei- spielsweise wollen wir die Gesellschaft über eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für das Thema ‚Leben mit Behinderungen’ sensibilisieren und die Landesbeschäftigten für dieses Thema schulen. Ein Inklusionsbeirat mit Ver- treterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen und anderen wichti- gen Akteurinnen und Akteuren wird die Umsetzung des Aktionsplans beglei- ten“, so Minister Schneider.

Der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ betrifft insgesamt 2,6 Millionen Menschen mit Behinderungen in NRW, das sind 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Aktionsplan im Internet: www.mais.nrw.de.

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