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Pressemitteilung der BPtK: Für ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit - BPtK zum geplanten Präventionsgesetz

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Für ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit BPtK zum geplanten Präventionsgesetz

Berlin, 17. Januar 2013: Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Heute gehen circa 13 Prozent aller Krankheitstage in den Betrieben auf psy- chische Erkrankungen zurück. Psychische Erkrankungen sind seit zehn Jahren der Hauptgrund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Mehr als jede dritte Frührente ist inzwi- schen durch dauerhafte psychische Erkrankungen verursacht. „Erfolgreiche Prävention muss diese neue Morbidität berücksichtigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) regt daher ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit an. Das Aktionsprogramm soll wirksame Präventionsansätze ressortübergreifend zusammenführen, weil mit einer abgestimmten Strategie bessere Effekte erzielt werden als mit vielen Einzelmaßnahmen“, erläutert Prof. Dr. Rainer Rich- ter, Präsident der BPtK.

„Die Präventionsstrategie der Bundesregierung greift mit ihrer starken Fokussierung auf Ärzte und die Abwälzung sämtlicher Kosten auf die gesetzliche Krankenversicherung zu kurz. Wir un- terstützen die Forderung Hamburgs nach gesetzlichen Regelungen für eine Prävention und Ge- sundheitsförderung, die gesamtgesellschaftlich verantwortet und finanziert wird“, betont BPtK- Präsident Richter anlässlich der am Freitag anstehenden Entschließung im Bundesrat.

Prävention und Gesundheitsförderung werden in einer älter werdenden Gesellschaft mit multi- morbiden und chronischen Erkrankungen immer wichtiger, damit Krankheiten erst gar nicht ent- stehen oder möglichst kurz verlaufen. „Prävention ist insbesondere dann erfolgreich, wenn Men- schen in ihren Lebenswelten erreicht werden“, stellt Prof. Richter fest. Entscheidende Faktoren seien partizipative Angebote und ihre zielgruppenspezifische Ausrichtung (z. B. Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, kultureller Hintergrund, sozialer Status, Bildungshintergrund). Dies erfordere die Kooperation der Gesundheitsberufe untereinander und die Zusammenarbeit mit den Verant- wortlichen in den jeweiligen Lebenswelten (z. B. Familie, Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Ver- ein, Senioreneinrichtung). Dabei bedeute frühzeitiges Handeln, schon bei Kindern und Jugendli- chen initiativ zu werden, um ihnen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Die BPtK teilt grundsätzlich das primäre Ziel der Präventionsstrategie der Bundesregierung, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung in allen gesellschaftlichen Gruppen und sozialen Schichten zu aktivieren. Dazu reiche es in der Regel jedoch nicht aus, lediglich über Gesundheitsrisiken und Präventionsmöglichkeiten zu informieren – insbesondere dann nicht, wenn Lebensstile geändert werden sollen, z. B. zur Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 bei übergewichtigen Patienten oder zur Vorbeugung depressiver Episoden bei Patienten mit „Burn- out“-Symptomen. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Spezialisten für Verhal- tensänderung. Sie können Patienten zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen motivieren oder selbst wirksame Präventionsleistungen anbieten“, so Richter. „Dazu brauchen sie aber einen gesetzlichen Rahmen.“ Neben der Eigenkompetenz müssen im Sinne der Verhältnisprävention die äußeren Lebensbedingungen so gestaltet werden, dass Erkrankungen verhindert und Ge- sundheit gefördert wird. „Eine Präventionsstrategie muss gesunde Arbeitsbedingungen genauso im Blick haben wie die Eigenverantwortung des einzelnen Beschäftigten“, fordert BPtK-Präsident Richter.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Kay Funke-Kaiser Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030 278785-0 E-Mail: presse@bptk.de

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