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Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung

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Academic year: 2022

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Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung

gemäß

– Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen –

§ 3183 - Beschlussausfertigung aus der 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018

Antrag auf Mittel aus dem Verfügungsfonds

An

Stadt Frankfurt am Main DER MAGISTRAT

Stadtplanungsamt - 61.S Kurt-Schumacher-Straße 10 60311 Frankfurt am Main

Zur Stärkung eines gemeinwohlorientierten Engagements stellt die Stadt Frankfurt am Main in den Gebieten der Stadterneuerung ein Budget (Verfügungsfonds) für die Durchführung von lokalen Kleinprojekten und Maßnahmen im Sinne der programmatischen Entwicklungsziele der Städtebauförderung zur Verfügung.

Ziel des Verfügungsfonds ist es, bürgerschaftlich orientierte Projekte und Maßnahmen auf der Stadtteilebene zu unterstützen, die eine positive Wirkung für die weitere Stadtteilentwicklung entfalten. Beispiele sind u.a. Projekte und Aktionen, die

nachbarschaftliche Kontakte, Aktivitäten und Zusammenhalt fördern

das Zusammenleben der unterschiedlichen Ethnien und Generationen fördern

die Qualität und Attraktivität des Stadtteils erhöhen

die Identifikation mit dem Stadtteil stärken

die Stadtteilkultur beleben

Integration und soziales Miteinander fördern

Selbsthilfe, Eigeninitiative und Verantwortung unterstützen

demokratische Teilhabe ermöglichen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende des Antragsformulars.

(2)

Antragsteller*in

Name:

Vorname:

Rechtsform:

Privatperson, e.V., Genossenschaft etc.

Anschrift:

Telefon / Handy:

Fax:

E-Mail:

Hiermit beantrage(n) ich / wir Fördermittel aus dem

Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von ____________

für folgendes Projekt / Maßnahme: _____________________________________________

(Projekttitel oder Maßnahmenbezeichnung)

Finanzierungsplan

Die voraussichtlichen Gesamtkosten (BRUTTO)

des Projektes / der Maßnahme betragen:

____________

Die Finanzierung erfolgt über:

Eigenmittel: ____________

Sonstiges (z.B. Spenden, etc.)

__________________________________ : ____________

Sonstiges (z.B. Spenden, etc.)

__________________________________ : ____________

(3)

Bankverbindung Antragsteller*in

Kontoinhaber*in:

IBAN-Nr.:

Bankinstitut:

Kurzbeschreibung des Projektes / der Maßnahme

Titel des Projektes / der Maßnahme:

Anlass:

Ort:

Ziel:

Zielgruppe:

Inhalte:

(4)

Nutzen für den Stadtteil:

Beteiligte:

Eigenleistung:

Projektzeitrahmen:

(von – bis)

bzw. Projektbeginn:

Sonstiges:

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen vollständig:

1. Hat es dieses Projekt / diese Maßnahme schon einmal in diesem Fördergebiet

gegeben?  ja  nein

1.1 Wenn ja, wann?______________________________________________________

1.2 Wie wurde es damals finanziert?_________________________________________

2. Wurde für das jetzige Projekt / die Maßnahme bereits Fördermittel beantragt?

 ja  nein 2.1 Wenn ja, wo?________________________________________________________

2.2 In welcher Höhe sind die Fördermittel beantragt worden? ____________ € bzw. warum wurden diese seinerzeit abgelehnt?_____________________________

3. Wurde mit dem Projekt / der Maßnahme bereits begonnen?

 ja  nein

(5)

Hinweise

 Die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Stadterneuerung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

 Die Entscheidung über eine Förderung obliegt in den Gebieten ohne Gebietsbetreuung dem Stadtplanungsamt (Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau).

In den Gebieten mit Gebietsbetreuung knüpft das Auswahlverfahren an die örtlichen Beteiligungsstrukturen (Beirat / Lokale Partnerschaft etc.) an. Die Entscheidung über eine Förderung trifft das vor Ort eingerichtete Begleitgremium (Beirat / lokale Partnerschaft).

 Abgabefrist für die Anträge sind jeweils 2 Wochen vor den jeweils nächsten Sitzungen der Jury (Beirat / Lokale Partnerschaft etc.).

 Die beantragten Maßnahmen und Projekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden. Projekte, die als dauerhaftes oder wiederkehrendes Angebot konzipiert sind (z.B. Kurs- und Freizeitangebote oder auch wiederkehrende Events und Feste) können im Jahreszyklus nur einmal gefördert werden.

 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Richtlinie oder falsch gemachter Angaben kann die Bewilligung auch nach Auszahlung der Zuwendung ganz oder teilweise widerrufen werden. Zu Unrecht ausgezahlte Mittel werden inklusive Zinsen zurückgefordert. Sie sind ab dem Fälligkeitsdatum mit 5% über dem jeweiligen Basissatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB) zu verzinsen.

 Die Richtlinien Verfügungsfonds der Stadt Frankfurt am Main für Gebiete der Städtebauförderung – Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen – finden Sie im Internet unter: https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/show.php?ID=17671&psid=d

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