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Rahmenvereinbarung für Referentinnen über die Verwertung von Bild- und Textmaterial

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Academic year: 2022

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(1)

WM3 Weiterbildung Mittelhessen

Rahmenvereinbarung

für Referentinnen

über die Verwertung von Bild- und Textmaterial

Justus-Liebig-Universität Gießen

Philipps-Universität Marburg

Technische Hochschule Mittelhessen

(2)

WM³ Weiterbildung Mittelhessen www.wmhoch3.de

Die erste Förderphase des Verbundprojekts „WM³ Weiterbildung Mittelhessen“ wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union mit den Förderkennzeichen: 16OH11008, 16OH11009 und 16OH11010 ge- fördert.

Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäi- schen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung d urch Förderung der Be- schäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancen- gleichheit und der Investition in die Humanressourcen.

- 1 -

(3)

Rahmenvereinbarung für Referentinnen über die Verwertung von Bild- und Textmaterial

zw ischen der

Technischen Hochschule Mittelhessen Wiesenstr. 14

35390 Gießen

- THM - und

- Ref erent in -

Präambel

Die THM ist Verbundpart ner im Projekt WM ³ Weit erbildung M it t elhessen. Ziel des Projekt es ist es, ein an w irt schaf t lichen und gesellschaf t lichen Int eressen opt imal ausgericht et es Wei- t erbildungs-angebot f ür die Region M it t elhessen und darüber hinaus zu schaf f en. Im Rahmen dieses Projekt es sollen zur Erreichung dieses Zieles u.a. auch Lehrveranst alt ungen, einschließ- lich des dort verw endet en Text - und Bildmat erials, per Video auf gezeichnet und anschlie- ßend vorrangig digit al online u.a. den jew eiligen Weit erbildungst eilnehmern zur Verf ügung gest ellt w erden.

Durch diese Auf zeichnungen w erden insbesondere urheberrecht liche und persönlichkeit s- recht liche Belange der Ref erent in sow ie gegebenenf alls w eit erer Schut zrecht sinhaber_innen an Lehrmat erialien berührt .

Die Part eien schließen diese Vereinbarung vorrangig, um die Recht esit uat ion an solchen Auf - zeichnungen sow ie die Verant w ort lichkeit en f ür die Inhalt e auf gezeichnet er Lehrveranst al- t ungen zu regeln.

Den Part eien ist bekannt , dass hinsicht lich der Inhalt e eine Veröf f ent lichungspf licht des Pro- jekt t rägers (VDI/VDE) best eht und der THM mit diesem Vert rag mindest ens sämt liche Recht e zur Erf üllung dieser Pf licht en eingeräumt w erden.

Die Einzelheit en der jew eiligen Veranst alt ungen (Tit el, Inhalt e, et c.) sind Regelungsgegen- st and anderw eit iger Vereinbarungen zw ischen den Part eien.

Dies vorangestellt, vereinbaren die Parteien folgendes:

- 1 -

(4)

1. Rechte und Pflichten der Referentin

(1) Die Ref erent in verpf licht et sich, w ährend der Lauf zeit dieses Vert rages auf Anf rage durch die THM dieser die audiovisuelle Auf zeichnung der jew eils vereinbart en Bildungsveranst al- t ung nach M aßgabe der nachf olgenden Regelungen zu gest at t en.

(2) Die Ref erent in verpf licht et sich, solche Bildungsveranst alt ungen f achlich neut ral, herst el- ler- und produkt unabhängig sow ie dem zum Zeit punkt der Auf zeichnung akt uellen St and der Wissenschaf t ent sprechend durchzuf ühren. Insbesondere dürf en die auf zuzeichnenden Inhalt e nicht vorrangig dem Zw eck der Unt erst üt zung w irt schaf t licher Eigenint eressen oder der Vermarkt ung der Ref erent in dienen. Die inhalt lich mit der THM vereinbart en Vorgaben sind dergest alt einzuhalt en, dass das Veranst alt ungst hema in vereinbart em Umf ang und ver- einbart er Weise behandelt w ird. Die Ref erent in darf hiervon nicht ohne vorherige Zust im- mung der THM abw eichen. Geringf ügige Änderungen, insbesondere auf Wunsch der Teil- nehmenden, darf die Ref erent in auch ohne vorherige Zust immung der THM selbst ändig um- set zen.

(3) Im Übrigen gest alt et und verant w ort et die Ref erent in die Veranst alt ungen hinsicht lich der Art der Durchf ührung in Ablauf und inhalt lichem Zuschnit t vorbehalt lich vorst ehender Rege- lungen und der Zusicherungen in Zif f er 4 w eisungsf rei.

(4) Die Ref erent in hat die Veranst alt ung persönlich durchzuf ühren.

(5) Die Ref erent in ist verpf licht et , die Seminarunt erlagen der THM , sow eit möglich und zu- mut bar, recht zeit ig vor Durchf ührung (mindest ens 10 Arbeit st age) der jew eiligen Veranst al- t ung in digit aler Form zur Verf ügung zu st ellen (i.d.R. im Format M icrosof t Word oder M icro- sof t Pow erPoint ).

2. Vergütung

(1) Im Int eresse der Weit erent w icklung des Projekt es verzicht et die Ref erent in auf die Zah- lung einer Vergüt ung f ür die Auf zeichnung der Veranst alt ung, einschließlich der Erst ellung und Übergabe der Seminarunt erlagen f ür [genaue Bezeichung des M ast ers, des Zert if ikat es], sow ie f ür die Einräumung der Nut zungsrecht e gemäß Zif f er 3.

(2) Die Ref erent in erhält im Gegenzug f ür ihre Leist ungen das Recht , die Auf zeichnungen im Rahmen eigener Veranst alt ungen auch außerhalb der THM zu nut zen. Hiervon ausdrücklich nicht umf asst ist das Recht , die Auf zeichnung (oder Vervielf ält igungen) Drit t en außerhalb von selbst durchgef ührt en Veranst alt ungen zur Verf ügung zu st ellen.

- 2 -

(5)

3. Nutzungsrechte

(1) Die Ref erent in räumt der THM an den audiovisuellen Auf zeichnungen ein ausschließliches - sow ie an sämt lichen veranst alt ungsbegleit enden Arbeit smappen, Unt erlagen und elekt roni- schen Trainingsmedien (Veranst alt ungsunt erlagen) ein einf aches - zeit lich, räumlich und in- halt lich uneingeschränkt es sow ie unw iderruf liches Nut zungsrecht ein. Hiervon umf asst ist insbesondere das Recht , die Unt erlagen auch durch Drit t e und in allen denkbaren Format en (Print , analog oder digit al) zu vervielf ält igen, zu verbreit en, öf f ent lich zugänglich zu machen und zu bearbeit en. Sind die Ref erent in und die Erst ellerin oder der Erst eller der veranst al- t ungsbegleit enden M at erialien (t eilw eise) nicht personenident isch, ist die Ref erent in ver- pf licht et , sich zuvor die zur Übert ragung der genannt en Nut zungsrecht e erf orderlichen Rech- t e bei der Erst ellerin oder dem Erst eller einzuholen. Die Ref erent in hat dies der THM auf Ver- langen nachzuw eisen.

(2) Das Bearbeit ungsrecht gest at t et der THM insbesondere, die veranst alt ungsbegleit enden M at erialien mit dem Logo der THM zu versehen und dergest alt in sonst ige M at erialien der THM zu int egrieren, dass ein einheit liches Außenbild sämt licher THM -M at erialien gew ährleis- t et w ird.

(3) Die Ref erent in w ird in M at erialien und Auf zeichnungen unt er ihrem persönlichen Namen als Ref erent in bezeichnet und ausgew iesen, sof ern sie der THM gegenüber nicht recht zeit ig mit t eilt , dass sie nicht oder unt er einem anderen Namen genannt w erden möcht e. Ist eine Drit t e Erst ellerin oder ein Drit t er Erst eller der veranst alt ungsbegleit enden M at erialien, w ird die Ref erent in dies der THM mit t eilen unt er gleichzeit iger Angabe, f ür w elche Teile die oder der Drit t e mit w elchem Namen zu nennen ist .

(4) Diese Vereinbarung hat keine Ausw irkungen auf Recht e an Arbeit sergebnissen, die w äh- rend Veranst alt ungen erzielt w erden (einschließlich aller Erf indungen, Know -how , Anregun- gen, Ideen, Ent w ürf e, Gest alt ungen, Vorschläge, M ust er, M odelle et c.). Die Reglung der Recht e an solchen Arbeit sergebnissen bleibt einer gesondert en Vereinbarung vorbehalt en.

4. Zusicherung/Rechte Dritter

(1) Die Referentin sichert der THM zu, dass die von ihr aufgrund ihrer Tätigkeit für die THM erbrachten Leistungen, insbesondere die im Rahmen der einzelnen V eranstaltungen verwen­

deten M aterialien sowie die von ihr gehaltenen V orträge selbst, keine Rechte Dritter verlet­

zen.

W ird die THM dennoch von einer oder einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in A n­

spruch genommen, verpflichtet sich die Referentin, die THM von solchen A nsprüchen freizu­

stellen. Daneben ist die Referentin zur Erstattung der im Zusammenhang mit der Inan­

spruchnahme durch den Dritten entstandenen K osten verpflichtet. Die THM ist daneben be­

rechtigt, auf K osten der Referentin die zur vertragsgemäßen V erwertung erforderlichen Nut­

zungsrechte von der oder vom Berechtigten einzuholen.

(2) Die Referentin versichert, dass sie

• nicht nach der Lehre von L. Ron Hubbard und/oder einer sonst mit der Scientology- Sekte zusammenhängenden Lehre arbeitet,

• keine V eranstaltungen, in denen die vorgenannten Lehren vermittelt wurden, in der V ergangenheit veranstaltet oder beworben hat,

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(6)

• nicht M it glied der IAS (Int ernat ional Associat ion of Scient ologist s) ist ,

• keine volksverhet zenden, polit ischen, ent sprechend § 1 AGG (Allgemeines Gleichbe- handlungsgeset z) diskriminierenden, anst ößigen (z.B. pornograf ischen), gegen die gu- t en Sit t en verst oßenden oder sonst recht sverlet zenden Inhalt e präsent iert .

(3) Die Ref erent in versichert f erner, dass die von ihr im Rahmen der Zusammenarbeit einge- set zt en Dat ent räger oder Dat en den anerkannt en Anf orderungen der IT-Sicherheit ent spre- chen, insbesondere keine Viren oder andere Dat en ent halt en, die den bei der Veranst alt ung von der THM eingeset zt en IT-Syst emen Schaden zuf ügen können.

5. Geheimhaltung / Know-how-Schutz / Datenschutz

(1) Die Referentin wird K now-how und sämtliche vertraulichen Informationen, die ihr anver­

traut oder bei Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt werden, während der Dauer und nach Beendigung des V ertragsverhältnisses nicht an Dritte weitergeben oder für eigene Ge­

schäftszwecke verwenden, sofern dies nicht zwingend für die Durchführung dieser V ereinba­

rung erforderlich ist. Die Geheimhaltungspflicht gilt entsprechend für den A bschluss und In­

halt dieses V ertrages.

(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

- der Referentin bereits außerhalb des V ertragsverhältnisses vorbekannt waren;

- rechtmäßig von Dritten erworben wurden;

- allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder werden;

- von der THM freigegeben werden.

(4) Nach Beendigung dieses V ertragsverhältnisses hat die Referentin alle vertraulichen Unter­

lagen und Informationen unaufgefordert zurückzugeben oder auf W unsch der THM zu ver­

nichten und hierüber einen Nachweis zu erbringen.

(5) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software der anderen Partei gewährt wird. Sie stellen sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflich­

ten sie sie vor A ufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die Parteien bezwecken keine V erarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im A uftrag der anderen Partei.

V ielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in A usnahmefällen als Neben­

folge der vertragsgemäßen Leistungen der Parteien. Die personenbezogenen Daten werden von den Parteien in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen be­

handelt.

6. Vertragsdauer

Dieser V ertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in K raft und läuft fest für die Dauer der ersten Förderphase (Ende: 31.3.2015). Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen K ündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche K ündigung besteht für die THM insbesondere dann, wenn die Referentin den vertraglichen Pflichten gemäß Ziffern 1 (2) und 4 nicht nachkommt.

Die Rechte und Pflichten gemäß Ziffern 3 und 5 haben auch nach Beendigung des V ertrages

- 4 -

(7)

uneingeschränkt e Gelt ung.

7. Sonstiges

(1) Sollte eine Bestimmung dieser V ereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des V ertrages insgesamt nicht berührt. In diesem Fall werden die Par­

teien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem von den V ertragsparteien verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Entsprechendes gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der THM und der Referentin gilt ausschließlich deut­

sches Recht unter A usschluss des CISG.

Gießen, den 02.07.2014 Gießen, den 02.07.2014

Prof. Dr. Günther Grabatin [Titel, Vorname, Nachname]

Präsident der Technischen Hochschule Mittelhessen Referentin

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