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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

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Academic year: 2022

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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

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bmwi.de

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Warum beraten lassen?

Energiesparen lohnt sich. Auch für Sie. Denn Ener gie­

effizienz bedeutet: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Bei trag zum Klimaschutz, mit dem Sie sich zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.

Das Beste daran: Energiesparen kostet weniger, als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energie effizienz deutlich erhöhen – und dadurch die laufenden Kosten senken. Die wirt­

schaftlichsten Maßnahmen, um Energie einzusparen, finden Sie mit der Unterstützung eines Energiebera­

ters. Die Kosten für den Expertenrat müssen Sie als mittelständisches Unternehmen, Kommune, gemein­

nützige Organisation oder als Nicht­KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh im Jahr nicht allein schultern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zu schüs sen.

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Was bringt eine Energieberatung?

Eine geförderte Energieberatung hilft, die Energieeffi­

zienz zu steigern. Dadurch senken Sie Ihre Energieaus­

gaben, stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und schüt­

zen das Klima. Das BMWi unterstützt Sie mit der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohnge­

bäude, Anlagen und Systeme“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.

Alle Vorteile im Überblick

Eine Energieberatung ...

ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Ener­

gie Sie einsparen können,

gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihr Gebäude und dessen Schwachstellen,

zeigt auf, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglich­

keiten zum Energiesparen sind,

schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.

Was wird gefördert?

Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung anfallen. Die Zuschüsse können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Aus­

fuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

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Die einzelnen Förderbausteine auf einen Blick

Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Hier werden Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen, gefördert mit höchs tens 6.000 Euro; für Beratungsempfänger, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro lie­

gen, kann höchstens eine Förderung von 1.200 Euro erfolgen. Voraussetzung: Die Energiebe ratung muss repräsentativ für die gesamte Einrichtung sein.

Ein maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan ist ge ­ mäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude je nach Nettogrundfläche mit 1.700 Euro bis maximal 8.000 Euro förderfähig.

Ebenfalls gefördert wird eine Contracting­Orientie­

rungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einspar­

maßnahmen geprüft werden können. Höchstens 7.000 Euro Förderung für Antragsteller, deren jähr­

liche Energiekosten unter 300.000 Euro liegen und höchstens 10.000 Euro Förderung, wenn deren jähr­

l iche Energiekosten unter 300.000 Euro pro Gebäude bzw. Gebäudepool liegen.

Außerdem ist die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsys­

tems möglich.

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen können Sie weitere staatliche Förderprogramme nut­

zen. Um fassende Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie unter www.machts­effizient.de/mittel­

stand­beratung oder 0800 0115 000.

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Wie beantragen?

Die Energieberatung und die Aus zahlung sind nur sieben Schritte entfernt:

1. Berater wählen

Wählen Sie aus der Energieeffizienz­Expertenliste einen Berater aus, der für eines der Module der Ener­

gieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zuge lassen ist.

2. Kostenvoranschlag anfordern

Der Berater erstellt für die Energieberatung einen Kostenvoranschlag.

3. Antrag ausfüllen

Beantragen Sie den Zuschuss für die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ on line beim BAFA und fügen Sie den Kostenvoranschlag bei.

Das kann für Sie aber auch der Energieberater überneh­

men, wenn Sie ihn für das Förderverfahren bevoll­

mächtigen.

4. Beratungsvertrag abschließen

Nach der Antragsstellung beim BAFA schließen Sie mit Ihrem Berater einen Vertrag ab.

5. Beratung durchführen lassen

Nachdem das BAFA Ihren Antrag bewilligt hat, muss die Energie beratung innerhalb von zwölf Monaten er folgen. Der Berater erstellt einen schriftlichen Ab ­ schluss bericht und stellt die Ergebnisse Ihnen oder der Geschäftsleitung vor.

6. Abrechnungsunterlagen einreichen

Nach der Beratung reichen Sie eine Kopie der Berater­

rechnung und den Abschlussbericht innerhalb von drei Monaten beim BAFA ein. Frist unbedingt einhalten!

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Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit

11019 Berlin www.bmwi.de Stand November 2020

Diese Publikation wird ausschließlich als Download angeboten.

Gestaltung

PRpetuum GmbH, 80801 München Bildnachweis

Sam Edwards / Getty Images / Titel Rido / Fotolia / S. 2

7. Zuschuss erhalten

Nach der Prüfung der Abrechnungsunterlagen zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie aus.

Starten Sie jetzt und sparen Sie Energie und Geld!

Alle Informationen und Beratungsangebote zur Energieeffizienz finden Sie unter machts-effizient.de oder 0800 0115 000.

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