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Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern Contracting-Orientierung

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Academic year: 2022

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(1)

A

Anforderungen an die Quali- fikation von Contracting-

Beratern

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Sys- teme (EBN)

(2)

Inhalt

Änderungschronik ... 3

A. Fachliche Voraussetzungen für eine Zulassung ... 4

1. Grundqualifikation ... 4

2. Zusatzqualifikation ... 5

3. Praktische Erfahrung ... 5

B. Allgemeine Anforderungen an eine Weiterbildung ... 6

1. Nachweis der Weiterbildung... 6

2. Parallelerwerb im Rahmen der Ausbildung ... 6

3. Weiterbildung durch Fernunterricht/E-Learning ... 7

4. Besondere Sachkunde (Lehr-/Referententätigkeit) ... 7

Anlage Aus-/Weiterbildung ... 8

(3)

Änderungschronik

10.12.2021

- Anpassung der Abschlussprüfung an die Praxis gemäß Regelheft zur EEE-Liste

(4)

Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern für die

„Contracting-Orientierungsberatung“

Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Contracting-Orientierungsberatung nach der Richtlinie

„Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ vom 13.11.2020 ist, dass ein Energieberater1 sie durchführt, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert für dieses Beratungsmodul zugelassen wurde.

Contracting-Berater, die bereits nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energie- spar-Contracting vom 14.12.2017 zugelassen worden sind, behalten ihre Zulassung auch für die EBN-Richtlinie.

A. Fachliche Voraussetzungen für eine Zulassung

Contracting-Berater müssen über eine entsprechende Grundqualifikation verfügen, darüber hin- aus benötigen sie eine fachliche Zusatzqualifikation sowie praktische Erfahrung.

1. Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird bei folgenden Personen anerkannt:

 Personen mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer Fachrichtung mit na- turwissenschaftlichem oder technischem Hintergrund und einem Schwerpunkt auf ge- bäude- , anlagen- oder energietechnischem Gebiet. Dazu gehören insbesondere: Energietech- nik, Energieerzeugung, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Verbrennungstechnik, Umwelt- technik, technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Bauingenieurwesen, Maschi- nenbau, Elektromaschinenbau.

 Personen mit einer Zulassung für die Bundesförderung für Nichtwohngebäude und/oder Energieaudits nach DIN EN 16247, oder die die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Nachweis: Vorlage des Zeugnisses (Kopie) über den Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums o- der ggf. der Unterlagen entsprechend den jeweiligen Merkblättern über die Zulassungsanforderungen.

1 Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich nach geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen diffe- renziert. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche Form gleichberechtigt ein.

(5)

2. Zusatzqualifikation

Über die erforderliche Zusatzqualifikation verfügt, wer eine Weiterbildung für Contracting-Orientie- rungsberatung, die den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Anlage „Aus-/Weiterbildung Contracting-Orientierungsberatung“ entspricht, erfolgreich absolviert hat.

Nachweis: Vorlage des vom Weiterbildungsträger ausgefüllten BAFA-Formblatts „Formblatt für eine Weiterbildung Contracting-Orientierungsberatung“ und des vom Weiterbildungsträger auszustellenden Zertifikats.

3. Praktische Erfahrung

Ausreichende praktische Erfahrung besitzt, wer mindestens ein Energiespar-Contracting-Projekt mit folgenden Schritten durchgeführt hat:

1. Bestandsaufnahme der planungsrelevanten Daten und Rahmenbedingungen, 2. Bewertung und Analyse der Gegebenheiten,

3. Konzept- und/oder Maßnahmenentwicklung und 4. Angebots- und/oder Vertragsgestaltung.

Als gleichwertig werden Erfahrungen angesehen, die in Projektkooperation mit einem anderen Contracting-Berater, der zu Projektbeginn in eigener Person die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, gesammelt wurden (sog. Twinning-Projekt). Diese begleitende Praxisvermittlung muss ebenfalls mindestens die vier vorgenannten Schritte eines Energiespar-Contracting-Projektes umfassen.

Nachweis: Angaben zum Durchführungszeitraum des Projekts, zu den Tätigkeiten im Rahmen des Pro- jekts, zur Art und dem Ort der betrachteten Gebäude bzw. Anlagen sowie Kontaktdaten zum jeweiligen Auftraggeber im entsprechenden PDF-Formular.

Als praktische Erfahrung kann alternativ eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Energiedienstleister (auf dem Gebiet des Energie-Contracting, der Energieberatung und/oder des Energiemanagements) anerkannt werden.

Nachweis:

1. Bei angestellten/in einem Arbeitsverhältnis stehenden Personen durch Vorlage eines Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitgeberbestätigung. Die erbrachten Tätigkeiten (Angaben zu den durchgeführten Projek- ten und den jeweiligen Tätigkeiten) müssen daraus eindeutig hervorgehen. Selbst erstellte Lebensläufe er- setzen eine Bestätigung oder ein Zeugnis nicht.

2. Bei selbstständig oder freiberuflich tätigen Personen in Form einer Selbsterklärung über die Berufser- fahrung und Anfertigung einer Referenzliste über mindestens drei durchgeführte Projekte, die nicht älter als 10 Jahre sein dürfen. Hierfür steht ein entsprechendes PDF-Formular zur Verfügung.

(6)

Hinweis:

Die Teilnahme an einem Twinning-Projekt wird bei nicht ausreichender praktischer Erfahrung in dem Bereich Energiespar-Contracting nachdrücklich empfohlen.

B. Allgemeine Anforderungen an eine Weiterbildung

Unter dem Begriff „Weiterbildung“ werden Schulungen eines Weiterbildungsträgers verstanden, die alle im Zeitpunkt der Durchführung der Weiterbildung für das Förderprogramm vom BAFA verlang- ten fachlichen Inhalte in dem geforderten zeitlichen Umfang vermitteln und mit einer schriftlichen Abschlussprüfung enden.

1. Nachweis der Weiterbildung

Vorzulegen hat der Contracting-Berater ein Abschlusszertifikat/Prüfungszeugnis mit folgendem In- halt:

 Vor- und Nachname des Kursteilnehmers mit Geburtsdatum;

 Benennung des Abschlusses;

 Unterrichtsfächer (ggf. Aufführung auf der Rückseite des Abschlusszertifikats);

 Lehrgangszeitraum;

 Anzahl der Unterrichtseinheiten;

 Angabe, ob Abschlussprüfung bestanden (oder Note).

Des Weiteren hat der Berater dem BAFA das vom Weiterbildungsträger ausgefüllte Formblatt vorzu- legen, mit dem dieser bestätigt, dass der vom Berater absolvierte Lehrgang in Umfang und Inhalt den Anforderungen an eine Aus-/Weiterbildung entsprochen hat (das BAFA stellt dieses Formblatt auf seiner Homepage zur Verfügung).

Der Vorlage dieses Formblatts bedarf es nicht, wenn diese Bestätigung in das Abschlusszertifikat/Prü- fungszeugnis integriert worden ist.

2. Parallelerwerb im Rahmen der Ausbildung

Die für die Weiterbildung vorgeschriebenen fachlichen Inhalte können auch Bestandteil der Ausbil- dung sein, das heißt sie können in ein einschlägiges Studium oder die Ausbildung zum staatlich ge- prüften oder anerkannten Techniker integriert werden (sog. Parallelerwerb).

Die erfolgreiche Teilnahme am integrierten Lehrgang ist ebenfalls nachzuweisen durch Vorlage des von der Hochschule oder dem Ausbildungsträger ausgefüllten BAFA-Formulars sowie eines separa- ten Abschlusszertifikats/Prüfungszeugnisses mit dem oben genannten Inhalt.

(7)

3. Weiterbildung durch Fernunterricht/E-Learning

Wird der Lehrstoff im Rahmen von Fernunterricht bzw. unter Einbeziehung von Formen des E-Lear- ning vermittelt, wird eine Weiterbildung unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:

 Neben Präsenzunterricht werden auch solche UE voll angerechnet, bei denen die Möglichkeit zu synchroner Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden besteht (z. B. bei webba- sierten Methoden des E-Learnings wie „virtuellen Klassenräumen“, Web-Seminaren oder Live-Chats).

 Selbststudium sowie weitere Formen des Fernunterrichts bzw. E-Learnings, bei denen keine Möglichkeit zu synchroner Kommunikation besteht, werden zur Hälfte angerechnet. Am Ende dieser Fortbildungen erfolgt eine Kurzprüfung.

 Die Weiterbildung wird unabhängig davon in vollem Umfang angerechnet, wenn der Lehr- gang durch die ZfU zugelassen ist.

 Die Abschlussprüfung kann vor Ort oder als webbasierte Abschlussprüfung erfolgen.

 Bei der webbasierten Abschlussprüfung müssen gewährleistet werden:

- Sicherstellung der Identität der Prüfungsteilnehmenden mittels Ausweis - Abnahme der schriftlichen Prüfung über einen Safe-Exam-Browser - Beaufsichtigte Prüfsituation (auch webbasiert)

4. Besondere Sachkunde (Lehr-/Referententätigkeit)

An die Stelle einer Aus-/Weiterbildung kann auch der Nachweis der besonderen Sachkunde treten.

Anerkannt wird die Sachkunde von Personen mit verantwortlicher Lehrtätigkeit an Hochschulen o- der Referententätigkeit an anderen der Wissensvermittlung auf dem Gebiet der Energieeffizienz die- nenden Institutionen. Eine Lehr-/Referententätigkeit kann die an sich geforderte Aus-/Weiterbil- dung aber nur ersetzen, wenn die betreffende Person alle geforderten Weiterbildungsinhalte selbst lehrt.

Bezieht sich die Lehr-/Referententätigkeit lediglich auf einzelne Weiterbildungsblöcke, kommt eine Anrechnung auch nur insoweit in Betracht; nicht gelehrte Blöcke sind dann durch eine ergänzende Weiterbildung abzudecken. Dabei wird die Lehrtätigkeit nur anerkannt, wenn sie den vollständigen Inhalt eines Weiterbildungsblocks umfasst.

Der Nachweis der Lehr-/Referententätigkeit ist zu führen unter Verwendung des hierfür vom BAFA auf seiner Homepage zur Verfügung gestellten Formulars (das entsprechende, von der dena für die EEE-Liste entwickelte Bestätigungsformular wird ebenfalls anerkannt).

(8)

Anlage Aus-/Weiterbildung

Insgesamt 40 Unterrichtseinheiten mit folgendem Inhalt zuzüglich schriftlicher Abschlussprü- fung (siehe unten). Der inhaltliche Schwerpunkt aller Lehrinhalte muss im Bereich Energie- dienstleistungen mit vertraglicher Einspargarantie liegen.

Themengebiete Unterrichts-

einheiten à 45 Min.

 Grundlagen Contracting (wie Contracting-Modelle, Funktionsweise, Praxisbeispiele und Marktsituation)

4 UE

Rechtliche Grundlagen für Contracting (insbesondere Vergaberecht, Haushaltsrecht, Finanzierung und Haftung)

6 UE

Bewertung der Contracting-Eignung von Objekten (insbesondere Kri- terien, technische und organisatorische Bewertung, Entscheidungshil- fen für Modelle)

4 UE

Contracting-Leitfäden (insbesondere Inhalte, Unterschiede, Besonder- heiten)

2 UE

 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene sowie Zuständigkeiten der unterschiedlichen Stakeholder und deren effektive Einbindung, Lösungsmöglichkeiten für typische Hemmnisse und Vorbehalte

 Vergabeprozess: Wahl der Vergabeordnung, Teilnahmewettbewerb, Bewertungskriterien, Wirtschaftlichkeitsnachweis, Genehmigung und Durchführung von Angebotsbewertung, Pflichtmaßnahmen

 Berechnung der Energiekosten-Baseline

 Ermittlung des Einsparpotenzials (Potenzialermittlung)

 Dokumentation der technischen Anlagen

 Methoden der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Ermittlung der Investi- tionskosten und Kosteneinsparung (Überblick Berechnungsmetho- den), Lebenszyklus-Kostenanalyse, Nutzwertanalyse, Kapitalwertme- thode, Vergleich mit Eigendurchführung, statistische und dynamische Amortisation

 Durchführung von Grob- und Feinanalyse

18 UE

(9)

 Inhalte und Antragsverfahren der für Contracting relevanten Förder- programme

2 UE

UE zur freien Themenwahl bzw. spezieller Schwerpunktsetzung, Fokus auf Best-Practice-Beispielen

4 UE

Im Rahmen einer schriftlichen Präsenzprüfung von mindestens drei Zeitstunden ist ein typischer Contracting-Fall qualifiziert zu bearbeiten. Die Entwicklung eines adäquaten Lösungsvorschlags ist durch einen qualifizierten Contracting-Berater zu prüfen.

(10)

Impressum

Herausgeber

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35

65760 Eschborn http://www.bafa.de/

Referat: 512

E-Mail: ebn@bafa.bund.de

Tel: +49(0)6196 908-1880 Fax: +49(0)6196 908-1800

Stand 10.12.2021

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familien- freundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden.

Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

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