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Bestätigung der Lehrtätigkeit
Diese Bestätigung dient im Verfahren auf Zulassung als Energieberater/in für das Modul Energieberatung DIN V 18599 des Bundes förder
programms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ dem Nachweis einer einschlägigen Lehr/Referenten
tätigkeit. Näheres hierzu in dem unter www.bafa.de veröffentlichten Merkblatt zu den Anforderungen an die Qualifikation der Energieberater für das Modul Energieberatung DIN V 18599.
1 Angaben zum Referenten/Dozenten
Anrede Vorname nachname
2 Angaben zum Bildungsträger
name des bildungsträgers PLZ Ort
3 Zuständige Person beim Bildungsträger
Anrede Vorname nachname
4 Angaben zur Aus-/Weiterbildungsmaßnahme
Titel der Aus-/Weiterbildungsmaßnahme
5 Umfang der Lehrtätigkeit
Lehrtätigkeit begonnen am [TT.MM.JJJJ] Lehrtätigkeit beendet am [TT.MM.JJJJ] Anzahl der Unterrichtseinheiten
6 Themenbereiche der Lehrtätigkeit
Hinweis: Die vorgeschriebenen Inhalte der Themenbereiche ergeben sich aus Anlage des o.g. Merkblatts des BAFA in der zum Zeitpunkt der Lehrtätigkeit gültigen Fassung.
Modul/Block Basis Vertiefung Wohngebäude Vertiefung
Nichtwohn gebäude
Block 1: Rechtliche Grundlagen
Block 2: Bestandsaufnahme und Dokumentation Block 3: Beurteilung der Gebäudehülle Block 4: Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
Block 5: Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
Block 6: Beurteilung von Beleuchtungs-und Belichtungssystemen
Block 7: Strom aus Erneuerbaren Energien
Block 8: Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
Block 9: Beratung, Planung und Umsetzung
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7 Bestätigung des Bildungsträgers
Ich (unter Nr. 3 genannte Person) bestätige für den Bildungsträger, dass die unter Nummer 1 genannte Person im Rahmen der hier angegebenen Aus-/
Weiterbildungsmaßnahme für die o. g. Themenbereiche als Referent/Dozent tätig war.
Ich erkläre, dass sämtliche vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass es sich bei diesen Angaben um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch handelt und dass Subventionsbetrug strafbar ist.
Datum Unterschrift und Stempel