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Ich bestätige den Erhalt von insgesamt _______ Antigen-Selbsttests für nachfolgend aufgeführte zu testende Person:

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Academic year: 2022

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[Schulstempel]

Anlage Empfangsbekenntnis

Empfangsbekenntnis:

Aushändigung von Antigen- Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus zur Durchführung in der privaten Häuslichkeit

Ich bestätige den Erhalt von insgesamt _______ Antigen-Selbsttests für nachfolgend aufgeführte zu testende Person:

Name, Vorname

Anschrift Hauptwohnung

(Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Land)

ggf. Anschrift derzeitiger Aufenthaltsort

Geburtsdatum

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Der ausgehändigte Coronavirus Antigen-Selbsttest / die ausgehändigten Coronavirus Antigen-Selbsttests sind für die Testungen an folgenden Tagen vorgesehen:

Datum

Ich stimme zu, im Nachgang zur Testdurchführung in der privaten Häuslichkeit mittels der Qualifizierten Selbstauskunft wahrheitsgemäße sowie vollständige Angaben über das Vorliegen eines negativen Antigen- Selbsttests zu machen.

Ja: [ ] Nein: [ ]

Für den Fall, dass ein positives Testergebnis vorliegt, finden Sie auf Seite 2 dieses Formulars wichtige Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.

Datum, Unterschrift der getesteten Person

Bei Minderjährigkeit der getesteten Person: Datum, Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten

(2)

Seite 2 von 2

Wichtige Hinweise bei positivem Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht:

Sie sind verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test bei einem Arzt oder einem Testzentrum durchführen zu lassen.

Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie zu Hause bleiben und sich absondern. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen.

Ihre Hausstandsangehörigen (Familie, Wohngemeinschaft) sollen ihre Kontakte reduzieren. Wenn der PCR-Test die Infektion bestätigt (also positiv ist), gelten die Regelungen für positiv getestete Personen, insb. die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt, 14 Tage Absonderung ab Testung und sofortige Absonderung der Hausstandsangehörigen. Mehr Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Vedachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt.

Wenn der PCR-Test die Infektion nicht bestätigt (also negativ ist), ist die Pflicht zur Absonderung sofort aufgehoben. Informieren Sie auch Ihre Hausstandsangehörigen.

Datenschutzhinweis:

Die Aushändigung von Antigen- Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus zur Durchführung in der privaten Häuslichkeit kann von der Schule mittels dieses

Empfangsbekenntnisses erfasst und dokumentiert werden. Die Dokumentation ist unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, wenn die Anzahl der hier ausgehändigten Selbsttests aufgebraucht wurde.

Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist die Schule. Diese erfüllt die Betroffenenrechte gemäß Artikel 13 Absatz 2 der EU-Datenschutz-

Grundverordnung - DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,

Einschränkung der Verarbeitung). Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) können dem

Verantwortlichen gegenüber geltend gemacht werden. Beschwerden hinsichtlich der Datenverarbeitung können beim Verantwortlichen, dem Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen- Anhalt eingelegt werden.

Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Schule können bei der Schule erfragt werden.

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