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M A R K T G E M E I N D E R A T E S O F F I N G E N

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Academic year: 2022

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N I E D E R S C H R I F T über die 5. öffentliche Sitzung des

M A R K T G E M E I N D E R A T E S O F F I N G E N

am 02.05.2016 von 18.00 Uhr bis 19.25 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

Offingen, 04.05.2016 abwesend Grund der Abwesenheit

Vorsitzender:

Wörz Thomas

Erster Bürgermeister Marktgemeinderatsmitglieder::

Zweiter BGM Hieber Robert Dritter BGMin Eberle Marie-Luise

Bader Georg

Eberle Volker Feil Karsten Hascher Andrea

Haupeltshofer Florian

Krupka Karl

Lüttecken-Mayr Claudia

Marks Ingeborg, ab TOP 4 Beruflich verhindert Schmucker Erich

Schuster Manfred Schweizer Monika

Süß Ernst

Süß Michael

Dr. Zischak Rüdiger Ferner waren anwesend:

Herr Stephan Uano zu TOP 4 Herr Lothar Kempfle zu TOP 5 Schriftführer:

Frau Doris Osterlehner

I. Die Zahl der Marktgemeinderatsmitglieder einschließlich 1. Bürgermeister beträgt: 17 II. Die Marktgemeinderatsmitglieder wurden am 26.04.2016 schriftlich unter Angabe der Ta-

gesordnung geladen.

III. Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO fest und eröffnet die Sitzung.

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Bürger fragen

Aus den Reihen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine Wortmeldungen.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.04.2016

Gegen die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 11.04.2016 werden Einwände nicht erhoben.

Beschlussfassung:

Die Niederschrift vom 11.04.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis 16:0

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Nichtöffentliche MGR-Sitzung vom 11.04.2016

a. Feuerwehr Offingen – Vorstellung des Konzeptes zur Ersatzbeschaffung des vorhandenen Rüstwagens mit Beschlussfassung zum Start der Ausschreibung b. Zuschussanträge

c. Mittelschule Offingen – Vergabe von Planungsleistungen zur Durchführung der geforderten Brandschutzsanierung

d. Neubau Kindertagesstätte Offingen – Einbau eines Systems zur Leckortung e. Genehmigung notarielle Urkunden – Nuray An ./. Markt Offingen – Bahnhof

Offingen

3. Bauanträge

a) Antrag auf Neubau einer Gerätehalle auf Flur-Nr. 2085, Gemarkung Offin- gen, Rappenwörthstraße 18, 89362 Offingen

Der Antrag wurde am 27.04.2016 vorgelegt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Mindel-Kammel für welchen kein Be- bauungsplan vorliegt. Der Flächennutzungsplan sieht hier Flächen zur Ver- und Entsorgung mit der Zweckbindung Kläranlage vor.

Die geplante Halle im Süden des Werksgeländes der Kläranlage soll in Stahlbau- weise mit Wänden aus Gasbetonfertigteilen errichtet werden. Das nach Norden offene Bauwerk mit ca. 20 x 21 m erhält ein Pultdach mit 5° Dachneigung und einer Höhe zwischen 6,0 und 7,8 m.

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Beschlussfassung:

Der Marktgemeinderat Offingen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf Flur-Nr.

2085, Gemarkung Offingen, Rappenwörthstraße 18, 89362 Offingen.

Abstimmungsergebnis 15:0

Bürgermeister Thomas Wörz ist aufgrund Art. 49 GO von Beratung und Beschluss- fassung ausgeschlossen.

4. Informationen zu der Festsetzung eines amtlichen Überschwem- mungsgebietes der Mindel im Bereich des Marktes Offingen

Das Landratsamt Günzburg beabsichtigt das ermittelte und seit 2009 „vorläufig ge- sicherte“ Überschwemmungsgebiet der Mindel amtlich festzusetzen. Die Unterla- gen, aus denen sich die genaue Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes ergibt, sowie ein Entwurf der geplanten Verordnung liegen vom 4. April 2016 bis einschließlich 4. Mai 2016 öffentlich aus.

Der Markt Offingen hat bis zum 18.05.2016 Gelegenheit sich zu dem geplanten Entwurf in Form einer Stellungnahme zu äußern.

Herr Stephan Uano informiert das Gremium wie folgt und steht für Fragen zur Ver- fügung:

Die geplante Verordnung zum amtlichen Überschwemmungsgebiet orientiert sich weitgehend an § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), was erhebliche Einschrän- kungen in Bezug auf die Ausweisung von Baugebieten und die Erweiterung bzw.

den Neubau von baulichen Anlagen betrifft.

Als Bemessungshochwasser wurde das sog. HQ100 herangezogen, welches im statistischen Durchschnitt einmal in 100 Jahren eintritt oder überschritten wird.

Hochwasserereignisse der Seitengewässer wie der Kammel werden dabei nicht berücksichtigt.

Wesentliche Änderungen zwischen den vorläufig gesicherten Flächen und den ak- tuell vorgelegten Bereichen im Gemeindegebiet Offingen sind:

 zusätzliche Flächen im Bereich GE Pfaffenbogen;

 zusätzliche Flächen im Bereich An der Papierfabrik;

 zusätzliche Flächen im Bereich des Firmenareals BWF;

 zusätzliche Flächen im Bereich nördlich der Reithalle;

 Reduzierung im Bereich Pfaffenbogen zwischen Buchenstraße und Erlen- weg;

 entfallen im Bereich Siedlung zwischen Bahnhofstr. und Ortsumfahrung;

Die BWF Group hat in einer Stellungnahme vom 22.04.2016 dem Landratsamt Günzburg mitgeteilt, dass Einwendungen vorgebracht werden. So wurden nach Ansicht der BWF bei der Ermittlung des Überschwemmungsgebietes weder der tatsächliche Geländeverlauf oder die bestehende Bebauung noch die inzwischen fertiggestellte Umgehungsstraße berücksichtigt. Es wird daher beantragt, dass die

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Festsetzung des amtl. Überschwemmungsgebietes auszusetzen und weitere Be- standserhebungen vorzunehmen sind.

Die Fa. Geiss hat bereits in einer separaten Stellungnahme an das Landratsamt Günzburg ihre Haltung zum Überschwemmungsgebiet dargelegt und den Markt Offingen um Unterstützung gebeten. Hierbei ist festzuhalten, dass in Bezug auf den Hochwasserschutz auf dem Firmengelände und Betriebserweiterungen bereits seit längerem Gespräche zwischen der Firma und dem Landratsamt Günzburg stattfinden. Insbesondere bittet die Fa. Geiss darum, dass aufgrund der Dammwir- kung der Umgehungsstraße Offingen keine Verschlechterung der Hochwassersi- tuation entsteht.

Beschlussfassung:

Der Marktgemeinderat Offingen nimmt Kenntnis von den Unterlagen zur Festset- zung des amtlichen Überschwemmungsgebietes der Mindel i.d.F.v. 01.03.2016.

Grundsätzliche Bedenken und Anregungen werden nicht vorgebracht.

Die von der Fa. BWF Group mit Email vom 29.04.2016 und von der Fa. Richard Geiss GmbH mit Schreiben vom 21.04.2016 dargelegten Punkte sind in die Stel- lungnahme des Marktes Offingen entsprechend aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis 17:0

5. Zertifizierter Qualitätswanderweg Donau Auwald – Kostenüber- nahme Baumprüfung und Wegeunterhalt

Im Jahr 2013 hat Donautal-Aktiv e.V. in Kooperation mit den Tourismusorganisati- onen der Landkreise im Schwäbischen Donautal und unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Region den Masterplan Naturtourismus erarbeitet. Dieser sieht u.a. die Entwicklung eines hochwertigen und national vermarktbaren Qualitätswan- derweges vor.

Ein Qualitäts- oder Premiumwanderweg ermöglicht eine deutliche Strahlkraft in der überregionalen Wahrnehmung. Aufgrund der geringen Angebotsdichte derartiger Wanderwege in Süddeutschland und wegen des Themas – Auwald – entsteht eine deutliche Alleinstellung (erster Weg in dieser Qualität in Bayerisch Schwaben, nur zwei in Gesamtschwaben). Diese Alleinstellung ist eine große Chance für das Schwäbische Donautal und für alle Partner entlang der geplanten Strecke.

Das Projektkonzept für die Umsetzung des Mehrtageswanderweges Auwaldtrail zwischen Günzburg und Schwenningen ist nun soweit fertig und die Finanzierung ist bei Gesamtkosten in Höhe von ca. 210.000 Euro ebenfalls geklärt. Diese werden durch Eigenmittel in Höhe von 10 % von Donautal-Aktiv e.V. und den Landkreisen sowie 90 % Fördermittel (chance.natur) getragen.

Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht und des Wegeunterhalts muss nun noch die Frage der Kostenübernahme durch die Kommunen geklärt werden. Vorbespre- chungen mit den beteiligten Kommunen ergaben, dass Wegeunterhalt und Baum- schau komplett vergeben werden sollen, damit bei den beteiligten Kommunen kein

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zusätzlicher Organisations- und Arbeitsaufwand bei den Bauhöfen entsteht. Ein konkretes Angebot beziffert diese Kosten auf jährlich 17.076,50 Euro.

Zur Kostenaufteilung liegt ein Vorschlag von Donautal-Aktiv e.V. vor, welcher sich an den gegebenen touristischen Ausgangssituationen und dem absehbaren Nut- zen aufgrund von Wertschöpfungsmöglichkeiten bezieht.

Dieser sieht die Übernahme von Kosten in Höhe von 8,1% der oben genannten Gesamtkosten durch den Markt Offingen vor.

Herr Lothar Kempfle stellt als Geschäftsführer und Teamleiter Regionalentwicklung von Donautal-Aktiv e.V. das Projekt „Qualitätswanderweg DonAUWALD“ anhand einer Präsentation (Anlage I) vor und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Dabei berichtet Herr Kempfle, dass die 1. Tagesetappe von Günzburg nach Offin- gen verläuft und ab der Donau-Radler-Tankstelle bis zum Offinger Bahnhof als nicht qualifizierter Wanderweg weitergeführt wird. Zusätzlich wird, ebenfalls als nicht qualifizierter Wanderweg, eine Alternativstrecke über Landstrost zurück nach Günzburg ausgewiesen. Dies habe den Vorteil, dass sich die Wertschöpfung des Wanderweges für Offingen deutlich erhöht.

Der Vorsitzende begrüßt diese Planung ausdrücklich und erinnert daran, dass be- reits seit mehreren Jahren über einen Rundwanderweg Offingen-Günzburg nach- gedacht wird.

Beschlussfassung:

Der Marktgemeinderat Offingen spricht sich für die Übernahme der jährlich anfal- lenden Kosten für den Wegeunterhalt und die Baumschau in Höhe von 8,1 % der Gesamtkosten aus.

Abstimmungsergebnis 15:2

6. Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 – Öffentlichkeitsbe- teiligung; Bereich Schiene, Projekt ABS/NBS Ulm-Augsburg

Zwischen Ulm und Augsburg ist eine Reisezeitverkürzung für den Schienenperso- nenfernverkehr vorgesehen. Gleichzeitig soll sowohl im Fern- wie auch im Nahver- kehr das Bedienungsangebot verdichtet werden. Durch die zusätzlichen Kapazitä- ten bzw. die Entmischung der schnellen und der langsamen Verkehre steigt auch die Anbindungsqualität im Güterverkehr zwischen Stuttgart und München. Zum Er- reichen dieser Ziele wurden drei Aus- und Neubauvarianten geprüft.

Variante 1 (2-041-V01) umfasst den Bau eines 3. Gleises Neu-Ulm – Günzburg u.

Dinkelscherben – Augsburg sowie den Ausbau für Vmax 200 km/h auf diesen bei- den Abschnitten;

Variante 2 (2-041-V02) umfasst den Bau eines 3. Gleises Neu-Ulm – Abzw. Unter- fahlheim u. Dinkelscherben – Augsburg, Vmax 200 km/h auf diesen beiden Ab- schnitten sowie eine 2-gleisige NBS Abzw. Unterfahlheim – Jettingen – Dinkel- scherben, teilweise in Anlehnung an den Verlauf der BAB 8, Vmax 250 km/h;

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Variante 3 (2-041-V03) umfasst den Bau eines 3. Gleises Neu-Ulm – Abzw. Unter- fahlheim, Vmax 200 km/h sowie eine 2-gleisige NBS Abzw. Unterfahlheim – Burgau – Augsburg in Anlehnung an den Verlauf der BAB 8, Vmax 250 km/h;

Der Planfall 2-041-V01 besitzt keine gesamtwirtschaftliche Rentabilität. Der Wirt- schaftlichkeitsnachweis wurde für die Planfälle 2-041-V02 u. 2-041-V03 bereits er- bracht. Aufgrund der geringeren Gesamtkosten wurde 2-041-V02 für den VB aus- gewählt. Die Lärm- und Umweltbewertungen erfolgen noch.

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit Landrat Hubert Hafner, MdB Lange, MdL Sauter und MdL Dr. Reichart, Bürgermeistern der betroffenen Gemein- den und den Vertretern der Kreistagsfraktionen einigte man sich auf die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen der noch bis zum 02.05.2016 lau- fenden Öffentlichkeitsbeteiligung durch die betroffenen Gemeinden und dem Land- kreis Günzburg. Der Kreisausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung eine entspre- chende Stellungnahme beschlossen.

Diese Stellungnahme wurde dem Gremium zusammen mit der Sitzungsvorlage, den PRINS Entwurf BVWP 2030 – Projekt 2-041-V02, das Protokoll des Abstim- mungsgespräches vom 02.04.2016 und die im Rahmen dieser Besprechung vor- getragene Präsentation als Vorinformation zur Verfügung gestellt.

Die vom Landkreis auf Grundlage der Besprechung vom 02.04.2016 gefasste Stel- lungnahme kann mit wenigen Änderungen direkt übernommen werden.

Beschlussfassung:

Zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, der am 16.03.2016 im Internet vorgestellt wurde, gibt der Marktgemeinderat folgende Stellungnahme ab:

Die Aufnahme des Projekts ABS/NBS Ulm - Augsburg in der Variante 2-041-V02 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird von Seiten des Marktes Offingen begrüßt.

Zu begrüßen ist auch, dass Günzburg am sog. „Deutschlandtakt" teilhaben soll.

Dabei ist jedoch auf die besonderen Belange des Landkreises Günzburg, seiner Bewohnerinnen und Bewohner, seiner Gewerbetreibenden und seiner natürlichen Ressourcen Rücksicht zu nehmen. Eine einseitige und übermäßige Belastung des Landkreises Günzburg darf durch die in der Variante 02 geplanten Neubaustrecken nicht erfolgen.

Dazu gehört insbesondere:

 Der Landkreis Günzburg wird bereits heute durch die Bundesautobahn A8 und die bestehende Eisenbahntrasse durchquert. Durch eine geplante Neu- bautrasse darf es nicht zu einem Einkesseln bestehender Ortschaften zwi- schen zwei Eisenbahnlinien bzw. der Eisenbahnlinie und der Bundesautob- ahn A8 kommen. Dies gilt ausweislich der bestehenden kartenmäßigen Dar- stellung im Projektinformationssystem zum Entwurf des Bundesverkehrs- wegeplans 2030 insbesondere für die Ortschaften Freihalden, Hammerstet- ten und Limbach.

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 Durch die geplante Neubautrasse soll der Fernverkehr durch den Landkreis Günzburg deutlich beschleunigt werden. Dies darf nicht einhergehen mit dem Abkoppeln des Landkreises Günzburg vom Fernverkehr. Die Große Kreisstadt Günzburg muss auch weiterhin an der bestehenden Mobilitäts- drehscheibe eine Haltestelle für den Fernverkehr bleiben.

 Bei allen Ausbau- und Neubaumaßnahmen ist auf die Belange von Woh- nungseigentümern, landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbetreibenden Rücksicht zu nehmen und auf einen sparsamen Landverbrauch zu achten.

Gleichzeitig müssen durch Lärmschutzmaßnahmen weitere Beeinträchti- gungen auch an der Bestandsstrecke vermieden und abgemindert werden.

 Die Planungen zum Ausbau der Bahntrasse Augsburg - Ulm müssen örtlich eingebettet sein. Daher soll zeitnah nach Verabschiedung des Bundesver- kehrswegeplanes ein Projektbeirat installiert werden, der auch mit Vertre- tern der örtlichen Kommunalpolitik besetzt ist und der die Umsetzung des Bauvorhabens begleitet.

Deshalb wird von Seiten des Marktes Offingen eine entsprechende Modifizierung der Variante V02 im Bundesverkehrswegeplan 2030 gefordert, soweit das Projekt im Abschnitt zwischen Unterfahlheim - Jettingen - Dinkelscherben eine 2-gleisige Neubaustrecke mit einer Streckenführung in Anlehnung an die Bundesautobahn A 8 vorsieht.

Die Modifizierung muss folgende Kriterien erfüllen:

Streckenführung in Höhe Günzburg nur über Bahnhof Günzburg:

Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ist die in Variante 02 vorgeschla- gene Trasse so zu modifizieren, dass die Ausbau-/Neubauplanungen über den Bahnhof Günzburg zu führen sind. Der Bahnhof Günzburg fungiert in der Region als wichtiger Knotenpunkt der gegenständlichen Bahnlinie Ulm-Augsburg („Magist- rale") mit der Donautalbahn und der Mittelschwabenbahn und hat damit eine sehr hohe Bedeutung als Nahtstelle zwischen den regionalen Nah- und überregionalen Fernverkehrsverbindungen. Erst vor wenigen Jahren wurde der Bahnhof mit hohen Investitionen als Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut. Dieser nun nach neuesten Vor- gaben erstellte Haltepunkt muss auch an die nun zum Ausbau anstehende TEN- Magistrale angeschlossen bleiben. Eine Abkopplung Günzburgs vom Fernverkehr oder alternativ ein Bau eines eigenen Haltepunkts südlich der Stadt wäre nicht dar- stellbar. Um einer Abkopplung vorzubeugen, ist deshalb bereits jetzt im BVWP 2030 festzulegen, dass die Streckenführung auch im Falle eines Neubaus über den Bahnhof Günzburg erfolgen soll.

Neubau nur in den Abschnitten Günzburg - Burgau und Jettingen - Dinkel- scherben:

Bei der modifizierten Lösung der Streckenführung über Günzburg, würden sich die Neubauabschnitte reduziere, auf eine Umfahrung von Offingen im Süd-Westen und eine Begradigung im Streckenabschnitt zwischen Jettingen und Dinkelscherben.

Dabei darf Freihalden durch eine neue Bahnlinie nicht eingekesselt werden.

Nutzen-Kosten-Verhältnis deutlich positiv über 1,0:

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Auch bei einer Modifizierung mit Streckenführung der Trasse über Günzburg wird sich die Variante 02 in einem Rahmen bewegen, dass das Nutzen-Kosten-Verhält- nis weiterhin deutlich positiv verbleibt. Denn bei der modifizierten Trasse sind we- sentlich geringere Baumaßnahmen unter deutlich günstigeren topographischen Verhältnissen nötig. Auch werden die Anteile des Freistaats Bayern entsprechend höher angerechnet werden können (wegen des Nahverkehrsanteils im Ausbaube- reich) und somit der Anteil des Bundes entsprechend geringer ausfallen.

Beschränkung des Landverbrauchs:

Die vorgeschlagene Modifizierung hätte zudem einen geringeren Landverbrauch zur Folge. Dieser Aspekt darf im Rahmen der Umweltprüfung nicht unbeachtet blei- ben.

Beim Projekt 2-041-V02 im Bundesverkehrswegeplan - Teilbereich Schiene - muss deshalb folgende modifizierte Formulierung erfolgen:

Projektnummer 2-041-V02

Maßnahmetitel ABS/NBS Ulm – Augsburg

Teilmaßnahmen ABS Neu-Ulm – Günzburg, ABS/NBS Günzburg – Jet- tingen – Dinkelscherben, ABS Dinkelscherben – Augs- burg

Maßnahmenbeschreibung Modifizierte Formulierung

3-gleisiger Ausbau Neu-Ulm – Günzburg, Vmax = 200 km/h – 2-3-gleisiger Neubau / Ausbau Günzburg – Jet- tingen, Streckenführung über Günzburg Bahnhof), Vmax = 250 km/h, - 2-3-gleisiger Neubau / Ausbau Jet- tingen – Dinkelscherben, Vmax = 250 km/h – 3-gleisiger Ausbau Dinkelscherben – Gessertshausen, Vmax = 200 km/h – 3-gleisiger Ausbau Gessertshausen – Augsburg, Vmax = 200 km/h

Wir gehen davon aus, dass auch mit der Modifizierung die Variante 02 des Projekts ABS/NBS Ulm-Augsburg im vordringlichen Bedarf verbleibt und der notwendige Lü- ckenschluss der TEN-Magistrale erfolgen kann.

Abschließend lehnt der Markt Offingen sämtliche Planungen bzgl. eines dritten bzw.

vierten parallel zur bisherigen Bahnstrecke verlaufenden Gleises im Gemeindegebiet ab.

Abstimmungsergebnis 17:0

7. Beitritt der Gde. Affing (LRA Aichach-Friedberg), der Gemeinde Horgau und der Marktgemeinde Zusmarshausen (LRA Augsburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwa- chung Schwaben-Mitte

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwa- chung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung vom 21.04.2016 die Aufnahme der Gemeinden Affing und Horgau sowie des Marktes Zusmarshausen zum gKU posi- tiv beschlossen.

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Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Be- schlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

Der Marktgemeinderat Offingen nimmt zur Kenntnis, dass die derzeitigen 28 Trä- gerkommunen um drei weitere Kommunen ergänzt werden. Damit erhöht sich das Stammkapital von bisher 330.500 € auf 352.000 €.

Beschlussfassung:

Der Marktgemeinderat Offingen stimmt dem Beitritt der Gemeinde Afffing, der Ge- meinde Horgau und der Marktgemeinde Zusmarshausen zum gemeinsamen Kom- munalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 352.000 € (bisher 330.500 €) zu.

Abstimmungsergebnis 16:0

MGRM Michael Süß ist zur Abstimmung nicht anwesend.

8. Sonstiges

a) Veranstaltungen

Der Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Veranstaltungen und bittet das Gremium, diese zu besuchen:

Schützenverein Schnuttenbach Vatertagsgrillfest 05.05.16 Markt Offingen Marktgemeinderatssitzung 06.06.16

b) Maibaumstellen 2016 - Dank

Der Vorsitzende berichtet über den jeweils gelungenen Verlauf des Maibaum- stellens 2016 in Schnuttenbach und Offingen und dankt allen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung.

c) Fahrzeugpark der Feuerwehren

Der Vorsitzende verteilt die mit Sitzung vom 11.04.2016 geforderte Auflistung der bei den Feuerwehren Offingen und Schnuttenbach vorhandenen Fahr- zeuge.

d) Förderkreis Feldkapelle Schnuttenbach e.V. – Kapellenführer „ALL-EINS- SEIN“

Der Vorsitzende informiert das Gremium über die Erscheinung des Kapellenfüh- rers „ALL-EINS-SEIN“ von Frau Gertrud Wiedemann. Der Kapellenführer be- steht aus zwei Teilen. Zum einen aus der Schnuttenbacher Geschichte und zum anderen über das ALL-EINS-SEIN-Zeichen.

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Dabei informiert er, dass bereits über 1000 Exemplare verteilt wurden. Unter anderem auch nach Israel, Brasilien, Russland und zum emeritierten Papst Be- nedikt dem XVI. in den Vatikanstaat. Der Vorsitzende verliest dabei ein Dankes- schreiben von Mons. Georg Gänsewein, dem Privatsekretär seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI.

Ebenso wird berichtet, dass Frau Gertrud Wiedemann aufgrund der Herausgabe und Verteilung des Buches bereits mehrere Einladungen zu Buchvorstellungen und Vorträgen erhalten hat. So wurden von Frau Wiedemann bisher Vorträge in Rieden am Wald, Balderschwang, Koblenz und Aschaffenburg abgehalten.

Der Vorsitzende sprach Lob und Anerkennung für Frau Wiedemann aus.

e) BWF Group – Einladung zur Betriebsbesichtigung

Der Vorsitzende verteilt die Einladung der BWF Group zur Betriebsbesichtigung am 02.06.2016 um 16 Uhr und bittet das Gremium bzgl. der Teilnahme um Rück- meldung an sein Vorzimmer bis spätestens 26.05.2016, damit die BWF Group den Imbiss organisieren kann.

f) Fragen allgemeiner Art

Im Rahmen des weiteren Sitzungsverlaufes beantwortet der Vorsitzende allge- mein Fragen aus dem Gremium zu folgenden Themen:

 2. Günzburger-Cross-Triathlon

Vorsitzender: Protokollführer:

Anlage I

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Referenzen

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