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Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG

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Academic year: 2022

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Wesling

Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG

Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck

Salzlandkreis

2. Nachtrag zum

Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

August 2020

Stadt und Land

Planungsgesellschaft mbH

Ingenieure und Biologen

Umwelt- und Landschaftsplanung / Bauleitplanung / Regionalplanung

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Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck

2. Nachtrag zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

Auftraggeber: Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Förderstedter Straße 6c

39419 Staßfurt

Tel.: 03 92 66 / 96 70 0 Fax: 03 92 66 / 96 71 1

Auftragnehmer: Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Hauptstraße 36

39596 Hohenberg-Krusemark Tel.: 03 93 94 / 91 20 - 0 Fax: 03 93 94 / 91 20 - 1 E-Mail: stadt.land@t-online.de Internet: www.stadt-und-land.com

Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Elke Rösicke

Kartographie: M. Eng. Frank Benndorf

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Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck 2. Nachtrag zum AFB, Stand: 2020-08-03

Seite 1

0 Vorbemerkungen

Die Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG plant zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit sehr geringem organischem Anteil am Standort Schönebeck die Errichtung einer Deponie der Klasse I (DK I). Die Antragsunterlagen wurden hierzu bereits eingereicht, ein Erörterungstermin hat stattgefunden. Bestandteil der Antragsunterlagen waren auch die naturschutzfachlichen Planwerke (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH-Vorprüfung, faunistisch-floristisches Gutachten). Im Rahmen der naturschutzfachlichen Kompensation, insbesondere für besonders geschützte Arten, war geplant einen Teil des Ausgleichs auf dem Südhang des Frohser Bergs auf einer verbuschten Halbtrockenrasenbrache zu erbringen. Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Flächen, welche im Besitz des Bundesforstes sind, vollständig nicht zur Verfügung stehen, da diese bereits im Rahmen des Baus der BAB 14 als Kompensationsflächen vorgesehen sind. Aus diesem Grund entfällt die Maßnahme M

AFB

02 und wird umgeplant.

Nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises kann diese Artenschutzmaßnahme aber auch auf der rekultivierten Halde stattfinden. Hierzu werden die jeweiligen fertiggestellten Bauabschnitte (BA) der Deponie (6 BA) einzeln rekultiviert. Dabei wird die Fläche außerdem mit Versteck-, Überwinterungs- und Eiablageplätzen ausgestattet.

Hierzu werden Steinriegel mit vorgelagerten Sandflächen errichtet, sowie Wurzelstubben in Kombination mit vereinzelten Gebüschen aufgebracht bzw. angepflanzt. Um die Abdichtung der Deponie nicht zu beschädigen, wird die Wasserhaushaltsschicht im Bereich der aufzubringenden Strukturen um 60 cm verstärkt. Eine solche Vorgehensweise ist unteranderem deswegen möglich, da die Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co.

KG nicht wie ursprünglich geplant, die Schaffung des Planums für zwei Bauabschnitte durchführt, sondern da Bauabschnitt für Bauabschnitt bearbeitet werden soll. Somit verbleiben den relevanten Arten (u. a. Zauneidechse, Steinschmätzer) zunächst noch Ausweichplätze im noch nicht in Anspruch genommenen Bereich sowie anschließend zusätzlich in den abgeschlossenen Bauabschnitten und der M

AFB

01. Dieser verbleibt somit ausreichend Zeit (>2 Jahre), um als Ersatzlebensraum die Funktionstüchtigkeit zu erreichen.

Der neu geschaffene Lebensraum auf den Bauabschnitten wird zunächst mit einem

Reptilienschutzzaun umgrenzt, um ein Einwandern der in diesen Bereich umgesetzten

Zauneidechsen in den nächsten Bauabschnitt zu verhindern. Die einzelnen

abgeschlossenen Bauabschnitte werden jeweils für die Zauneidechse eingegrenzt, bis nach

endgültigem Abschluss der Arbeiten die gesamte rekultivierte Deponiefläche als Habitat zur

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Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Verfügung steht. Nach Abschluss der gesamten Rekultivierungsarbeiten werden die Reptilienzäune wieder zurück gebaut.

Die Maßnahmen werden im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie einer ökologischen Baubegleitung mit anschließendem Monitoring naturschutzfachlich betreut. Somit kann auf eventuelle Veränderungen während der Maßnahmenausführung kurzfristig reagiert werden.

Nachstehend befindet sich das überarbeitete und angepasste Maßnahmenblatt für die

M

AFB

02

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Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck 2. Nachtrag zum AFB, Stand: 2020-08-03

Seite 3

Maßnahmeblatt M AFB 02

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Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Errichtung der Deponie DK I

„Frohser Berge“ Schönebeck

Maßnahmenblatt

Maßnahme-Nr.: MAFB02 Maßnahmenplan: Abb. 1 Kurzbezeichnung der Maßnahme: Gestaltung eines Teils der rekultivierten Deponie DK I. als Habitat für Vogelarten des Halb- und Offenlandes, Zauneidechse und Heuschrecken

K

ONFLIKT

/B

EEINTRÄCHTIGUNG

Beschreibung: Beeinträchtigung von Arten- und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild Umfang: Populationsbezogen

M

AßNAHME

Begründung/Zielsetzung:  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Zauneidechse und Vogelarten des Offenlandes (insbes. Neuntöter, Bluthänfling, Steinschmätzer)

 Positive Effekte auf das Landschaftsbild Biotopentwicklungs- und

Pflegekonzept/Kontrolle: Auf den bereits rekultivierten Bauabschnitten soll parallel zur Maßnahme MLBP01 eine Aufwertung der Fläche durch eine für Zauneidechsen und Offenlandbrüter freundliche Gestaltung stattfinden. Da die ursprünglich dafür vorgesehene Fläche auf dem Südhang des Frohser Bergs nicht für Maßnahmen zur Verfügung steht, wurde nach Rücksprache mit der zuständigen UNB eine Verlagerung auf die 6 Deponieabschnitte vorgenommen.

Die zur Verfügung stehende Fläche besitzt eine Größe von etwa 8,96 ha.

Die relevanten Bauabschnittsbereiche besitzen folgende Größen BA 1 (1,4 ha), BA 2 (1,7 ha), BA 3 (1,4 ha), BA 4 (1,7 ha), BA 5 (1,5 ha) und BA 6 (1,2 ha). (Lage:

Siehe Abbildung 1)

Die Maßnahme umfasst die Neuanlage eines strukturreichen, halboffenen Lebensraumes, der als Ersatzlebensraum für Zauneidechsen dient. Dazu werden innerhalb eines strukturarmen Offenlandbereichs gezielt die von der Zauneidechse präferierten Habitatstrukturen entwickelt, indem Winterquartiere (Steinriegel mit Hohlraumsystemen), Sonn- und Balzplätze (Reisighaufen, Gehölze/Sträucher), Eiablageplätze (Sandhaufen,), Nahrungsflächen (Grünland- und Grenzstrukturen) und Deckungsstrukturen (Reisighaufen, Gehölze/Sträucher) geschaffen werden.

Nach Fertigstellung des Ersatzlebensraumes dient die Fläche zur Umsetzung von Zauneidechsen aus den Eingriffsbereichen (vgl. VAFB04).

Folgende Maßnahme ist auf dem Gelände geplant:

Um die Wasserhaushaltsschicht nicht zu beschädigen, wird im Bereich der geplanten Strukturen zunächst Boden aufgefüllt. Die Schichtdicke beträgt ca. 60 cm.

Anlage von Steinriegeln / Steinschüttungen

• Anlage von Steinriegeln aus Landschaftssteinen

• einzelne Steinriegel / Steinschüttungen werden nierenförmig mit 2 - 3 m Breite, ca. 10 m Länge und ca. 1 m Höhe in südexponierter Lage angelegt (Grundfläche: 15 – 30 m²), südlich diesen Flächen vorgelagert werden

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Wesling Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH & Co. KG Errichtung der Deponie DK I „Frohser Berge“ Schönebeck 2. Nachtrag zum AFB, Stand: 2020-08-03

Seite 5 Errichtung der Deponie DK I

„Frohser Berge“ Schönebeck

Maßnahmenblatt

Maßnahme-Nr.: MAFB02 Maßnahmenplan: Abb. 1 Sandflächen (2 m Breite, ca. 10 m Länge, ca. 0,5 m Höhe) angeschüttet.

• zur Gewährleistung der Frostsicherheit werden unter den Steinriegeln in einer Schichtdicke von ca. 0,6 m Schroppen (grober Naturstein) vorgesehen. Das umliegende Gelände wird entsprechend bis zur Oberfläche der Deponie angepasst. Die Wasserhaushaltsschicht darf nicht beschädigt werden.

• die Nordseite der Steinriegel / Steinschüttung wird mit Aushubmaterial hinterfüllt

• die Sandflächen werden auch mit Haufwerken versehen, je nach Größe ca. 1-2

Anhäufung von Stammholz- und Reisigteilen

• einzelne Haufwerke umfassen eine Grundfläche von jeweils ca. 2 x 2 m und eine Höhe bis 1,50 m

• als Material werden u. a. Baumstubben, Totholz- und Reisighaufen verwendet

• bei der Ausbringung von Haufwerken wird grobes Material nach unten und dünnere Zweige und Äste nach oben ausgebracht, einzelne dickere Äste werden nach außen gezogen, so dass zusätzliche Hohlräume entstehen

• im Umfeld der Sandoffenflächen werden einzelne Stammteile (Durchmesser 30 – 50 cm, Länge 1 – 2 m) in Gruppen zu je 3 Stück verteilt • insgesamt werden pro BA 8 Haufwerke aufgebracht

Gehölzpflanzung

• flächige und gruppenweise Strauch- und Gehölzpflanzungen aus standortgerechten, gebietseigenen Arten, Artenzusammensetzung nach Abstimmung mit der UNB des Landkreises, 48 Strauchgruppen á 5 Sträucher (ca. 8 pro BA), entspricht ca. 240 Sträucher

Einzäunung

• Errichtung eines reptiliensicheren Zauns, bestehend aus undurchsichtigem witterungsbeständigem Polyestergewebe (Mindesthöhe von ca. 60 cm) bis zur vollständigen Rekultivierung des Deponiekörpers, Untergrabeschutz (ca. 20 cm)

• entsprechend des Rekultivierungsfortschritts findet eine etappenweise Errichtung statt

• Sobald die Deponie vollständig rekultiviert ist, werden die Schutzzäune entfernt und die Fläche somit an die angrenzenden Flächen angebunden

Von der Maßnahme werden u. a. die Arten Zauneidechse, Bluthänfling, Neuntöter

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Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Errichtung der Deponie DK I

„Frohser Berge“ Schönebeck

Maßnahmenblatt

Maßnahme-Nr.: MAFB02 Maßnahmenplan: Abb. 1 und Steinschmätzer profitieren.

Zauneidechsen im Bereich des Bauabschnitts 1 werden zunächst auf die verbleibende Fläche (zukünftige Bauabschnitte 2-6) umgesetzt. Ab Bauabschnitt 2 werden die Zauneidechsen auf die Maßnahmefläche MAFB01(ca. 2-4 Jahre Entwicklungszeit) umgesetzt. Die MAFB01 soll im Halbjahr 2018/2019 umgesetzt werden und steht ab Bauabschnitt 2 als Ersatzhabitat mit zur Verfügung. Sobald eine Sättigung dieser Maßnahmefläche erreicht ist, werden die Zauneidechsen aus den verbleibenden Bauabschnitten auf die fertiggestellten Bereiche der MAFB02 umgesetzt.

Eine 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist zu beachten.

Die Maßnahmenfläche ist nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im regelmäßigen Turnus zu mähen (vgl. MLBP01). Insbesondere sind die Steinriegel und Haufwerke freizuhalten.

Alle 10-15 Jahre ist, nach örtlicher Festlegung des Bedarfs, abschnittsweise ein Pflegeschnitt und eine selektive Verjüngung der Gebüsche durchzuführen (im Zeitraum vom 01. November und 28. Februar), wobei die Sträucher auf den Stock zu setzen sind (jeweils nicht mehr als 50 % der Bestände).

Zielbiotopspezifische Funktionskontrolle nach 3 Jahren, regelmäßiges Kontrollintervall: alle 3-5 Jahre (oder nach Absprache mit der UNB), Bewertungskriterien: Gehölzaufwuchs, Anteil Offenbodenbereiche, Streuauflage etc.

Jährliche Kontrolle des Reptilienschutzzaunes auf Dichtigkeit und Freistellung von aufkommender Vegetation.

Die beiden letzten Punkte gelten bis zur Beseitigung des Reptilienschutzzauns.

Die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmenausführung wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt. Die Maßnahme findet unter Rücksprache und Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises statt.

Kostenschätzung:

- Baustelleneinrichtung  ca. 4.350,00 € für alle 6 Abschnitte - Anlage von Steinriegeln/Steinschüttungen  12 Stück  5.502,00 € - Aufschichtung von Haufwerken  ca. 24 Stück  5.145,60 € - Pflanzarbeiten (3 Jahre Pflege) ca. 3.148,40 €

- Gehölzgruppen (Gruppen zu je 5 Sträuchern á 9 m², ca. 240 Sträucher, etwa 48 Gruppen)

- Einzäunung  insgesamt ca. 1.249 m á 80 cm Höhe  999 m² 

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Seite 7 Errichtung der Deponie DK I

„Frohser Berge“ Schönebeck

Maßnahmenblatt

Maßnahme-Nr.: MAFB02 Maßnahmenplan: Abb. 1 7.193,14 €

- Planungsleistung  3.041,90

Insgesamt wird mit Gesamtkosten (netto) von etwa 28.391,04 € gerechnet.

Fläche: ca. 89.592 m²

Abbildung 1: Zuordnung der Ausgleichsflächen der Maßnahme MAFB02 zu den einzelnen Bauabschnitten Durchführungszeitpunkt: vor Baubeginn

mit Baubeginn während der Bauzeit

nach Fertigstellung des Bauvorhabens (der einzelnen Bauabschnitte); in Abstimmung mit Eigentümer

Beeinträchtigung vermieden vermindert

Netzzusammenhang „Natura 2000“ gesichert

Netzzusammenhang „Natura 2000“ gesichert i.V.m. Maßn.-Nr.

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Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Errichtung der Deponie DK I

„Frohser Berge“ Schönebeck

Maßnahmenblatt

Maßnahme-Nr.: MAFB02 Maßnahmenplan: Abb. 1 ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßn. MAFB01 nicht ausgleichbar

ersetzbar

ersetzbar i.V.m. Maßn.-Nr.

nicht ersetzbar

D

ATEN ZUR

A

USGLEICHS

-

UND

E

RSATZMAßNAHME

Gemarkung Frohse, Flur 1, FLS 10047, 10049, 10051, 10054, 10059, 10060, 10061, 10062 Flächen der öffentlichen

Hand

jetziger Eigentümer:

Wesling

Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH

& Co. KG

künftiger Eigentümer:

Wesling

Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH

& Co. KG

künftiger Unterhaltungspflichtiger:

Wesling

Mineralstoffdeponiebetriebe GmbH

& Co. KG Flächen Dritter:

ca. 89.592 m² vorübergehende

Flächeninanspruchnahme Grunderwerb erforderlich

Nutzungsbeschränkung Flächengröße der Maßnahme/Umfang Fläche: ca. 89.592 m²

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