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Öko-Bonus – Dienstgeberbestätigung

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Academic year: 2022

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An das

Amt der Bgld. Landesregierung

Abteilung 9 – Referat ESF und Individualförderungen Europaplatz 1

7000 Eisenstadt

E-Mail: post.a9-anf@bgld.gv.at

Öko-Bonus – Dienstgeberbestätigung

           

Nachname des/der Antragstellers/in ( in BLOCKSCHRIFT) Vorname

     

Straße, Hausnummer

           

PLZ, Ort Tel. Nr.

1) Der/Die Antragsteller/in war bei uns im Jahr 2021 von       2021 bis       2021

als       beschäftigt.

1.Arbeitsort (genaue Adresse)      

von       2021 bis       2021 2.Arbeitsort (genaue Adresse)      

von       2021 bis       2021 Es gab Arbeitsunterbrechungen (Gebührenurlaub, Karenzurlaub, Krankheit, Telearbeit),

die durchgehend länger als zwei Monate dauerten.

Ja von       2021 bis       2021

Nein

2) Vom Dienstgeber wurde ein Fahrtkostenersatz ( ausgenommen Pendlerpauschale und Pendlereuro!) jährlich in der Höhe von €       gewährt.

3) Die Beförderung zwischen Hauptwohnsitz zum Arbeitsort erfolgte Werksbus/Firmen-KFZ Nein

Ja, ab (genaue Adresse)      

Der jährliche Kostenbeitrag des/der Arbeitnehmers/in dafür betrug €      

4) Der/Die Antragsteller/in versah in unserem Betrieb Schicht-, Nacht- bzw. Wechseldienst.

Ja  Punkt 5. nicht ausfüllen Nein  Punkt 5. Ausfüllen

5) tägl. Arbeitszeit von       Uhr bis       Uhr

6) Anzahl der Arbeitstage pro Woche

Die obigen Angaben werden vom/von der Arbeit(Dienst)geber/in bestätigt.

     

Ort / Datum Unterschrift / Stampiglie des/der Arbeit(Dienst)gebers/in

Arbeit(Dienst)geber/in Telefonnummer      

E-Mail      

Zutreffendes bitte ankreuzen! Seite 1 von 1 Stand 1/2022

(2)

Hinweise zur Dienstgeberbestätigung

 Diese Bestätigung kann gescannt als elektronisches Dokument dem Online-Antrag Ökobonus angeschlossen werden.

Wird die Unterlage nachgereicht, kann dafür folgendes Online-Formular verwendet werden: Nachreichung zu einem Online-Antrag (http://e-government.bgld.gv.at/nachreichung).

 Es besteht auch die Möglichkeit die Beilage per Post zu senden oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und vorzulegen.

 Sollten für den Antragszeitraum mehrere Arbeit(Dienst)geber/innen vorliegen, ist diese Bestätigung von jedem/jeder Arbeit(Dienst)geber/in einzeln einzuholen und zu übermitteln.

Informationsblatt

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