• Keine Ergebnisse gefunden

___________________ (vom Arbeitgeber auszufüllen)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "___________________ (vom Arbeitgeber auszufüllen)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1 Hochschule Geisenheim | Von-Lade-Straße 1 | 65366 Geisenheim | www.hs-geisenheim.de

Eingang am ___________________

(vom Arbeitgeber auszufüllen)

Hochschule Geisenheim Abteilung Personal/PE Von-Lade-Straße 1 65366 Geisenheim

Name Vorname

Straße, Haus-Nr.

PLZ, Ort Geb. Datum

Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

(§ 2 Abs. 2 Tarifvertrag Altersversorgung - ATV - )

Die Informationsschrift der VBL zur Sonderregelung nach § 2 Abs. 2 ATV (VBLspezial Wissenschaftler West) habe ich zur Kenntnis und zu meinen Unterlagen genommen. Das VBLspezial steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung unter www.vbl.de oder unter Informationen zur VBL (uni-kassel.de).

Mir ist insbesondere bekannt, dass

• dieser Antrag nur innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei meinem Arbeitgeber gestellt werden kann.

• eine Befreiung nicht möglich ist, wenn bisher bereits eine Pflichtversicherung bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes besteht/bestanden hat (ohne das für diese Versicherungszeit eine Beitragserstattung durchgeführt wurde);

• der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nicht widerrufen werden kann.

• sich durch die Befreiung bei einer später eintretenden Pflichtversicherung Nachteile ergeben können.

• der Arbeitgeber zu meinen Gunsten Beiträge in eine freiwillige kapitalgedeckte Versicherung bei der VBL entrichtet und ich selbst die Möglichkeit habe, an Stelle der Pflichtversicherung eine eigene freiwillige Versicherung bei der VBL zu vereinbaren.

• die Befreiung endet, sobald das befristete Arbeitsverhältnis über 5 Jahre hinaus verlängert oder fortgesetzt wird.

• es Unterschiede im Leistungsrecht der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung (VBLextra) gibt, die wiederum zu Unterschieden beim späteren Rentenbezug führen können.

(2)

2 Hochschule Geisenheim | Von-Lade-Straße 1 | 65366 Geisenheim | www.hs-geisenheim.de

Ich beantrage für mein am _____________ beginnendes/begonnenes Beschäftigungsverhältnis die Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und erkläre, dass ich bisher nicht bei einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes pflichtversichert war.

Datum, Unterschrift Antragsteller

____________________________________________________________________________

Bestätigung der Beschäftigungsdienststelle (Abteilung Personal/PE)

Der/die Beschäftigte übt eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 2 des ATV aus.

Die Personalnummer lautet: ______________

Zuständige/r Sachbearbeiter*in BHF: _________________

Datum, Unterschrift Sachbearbeiter*in Stempel Dienststelle

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch das zentrale Angebot soll erreicht werden, dass Befragungen im Gesundheitsmanagement in guter Qualität durchgeführt, die Vergleichbarkeit von Er- gebnissen im

Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Dienstvereinbarung wurde vom Referat 33 des Senators für Finanzen eine Befragung der Verantwortlichen der Dienststellen zum

Ergebnis einer erneuten Abfrage bei Dienst- stellen mit weniger als 100 Beschäftigten zeigt im Vergleich zum Jahr 2011 jetzt eine deutliche Zunahme der Dienststellen, die mit

Auch wenn wir im Gesundheitsbericht 2014 nicht auf eine neue Erhebung zurückgreifen können, um die Weiterentwicklung des Ge- sundheitsmanagement zu beschreiben, so können wir

Die Fachdienste für Arbeitsschutz und auch das Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement bei der Senatorin für Finanzen (Ref. 33) koope- rieren dabei miteinander, leisten die notwendige

7.2 Auszubildende nach dem BBiG nach Beendigung der Einstiegsqualifizierungsmaßnahme für junge Flüchtlinge -. korrespondiert mit 9.1 19 14 22

Wenn Tarifbindung besteht, ist auch der tarifliche, erhöhte Urlaubsanspruch sowie die tarifliche Sonderzahlung, also das Weihnachtsgeld, im Minijob gegeben (allerdings muss

Ein mo- dernes Dienstrecht für die öffentliche Verwaltung muss daher einen flexiblen Arbeits- einsatz der MitarbeiterInnen gewährleisten, wenn die hohe individuelle