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Archiv "Versicherungspflicht: Befreiung schon jetzt möglich" (11.12.1980)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Private Versicherer verlangen stärkere Kostendämpfung

Der Verband der privaten Kran- kenversicherung, Köln, hat erneut die expansive Kostenentwicklung beklagt. Die privaten Versiche- rungsgesellschaften könnten nicht auf die gesetzlich sanktio- nierten Instrumente zur „Kosten- dämpfung" zurückgreifen, wie sie etwa die gesetzlichen Krankenkas- sen seit dem Inkrafttreten des

„Krankenversicherungs-Kosten- dämpfungsgesetzes" (KVKG) be- säßen, klagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Heinz Bach (Dort- mund), anläßlich eines Pressege- spräches in München.

Die Privatassekuranz glaubt fest- stellen zu sollen, daß die Ärzte das, was ihnen an Einnahmen durch die staatliche Kostendämp- fung entzogen werde, durch „hö- here Privatliquidationen" kom- pensierten. Als Beweis dafür nannte Bach den aktuellen Ko- stentrend: Während die Arztko- sten in der gesetzlichen Kranken- versicherung von 1975 bis 1977 um 11 Prozent und bei der priva- ten Krankenversicherung um rund acht Prozent stiegen, sei die Ent- wicklung von 1977 bis 1979 umge- kehrt verlaufen. Daß sich die Lage in Zukunft wieder bessern soll, er- hoffen sich die privaten Versiche- rer von einem ganzen Maßnah- menbündel: Zunächst solle eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOA) rasch verabschiedet wer- den, um auf die Kostenentwick- lung stabilisierend zu wirken. Auf- klärungsarbeit, insbesondere ge- genüber der Ärzte- und Zahnärzte- schaft selbst, soll hinzutreten.

Neue Tarifkonzepte und Appelle an die Versicherten sollen zudem ein kostenbewußtes Verhalten ver- anlassen. Auch die Werbeaussa- gen der Branche sollen überprüft werden.

Die besonders expansiv verlaufen- den Zahnersatzkosten sollen da- durch gedämpft werden, daß künf-

tig verstärkt solche Tarifwerke an- geboten werden, die nach der Versicherungsdauer gestaffelte Höchstsätze vorsehen. Für den Krankenhausbereich fordert der Verband „angebotsgerechte" Zu- schläge bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen (insbesonde- re bei Einbett- und Zweibettzim- mern). Die Pflegesatznovelle müs- se einen ausreichenden Abschlag vom Pflegesatz bei privatärztlicher Behandlung („Arztkostenab- schlag") vorschreiben. Der ge- plante Krankenversicherungsbei- trag der Rentner sei „überfällig".

Außerdem wird die steuerliche Be- günstigung eines Krankenversi- cherungsbeitrages für Selbständi- ge als „ordnungs- und gesell- schaftspolitisch" wünschenswert bezeichnet (über einen Sonder- Vorwegabzug). Die Ausdehnung der Versicherungspflichtfür höher- verdienende Angestellte wird ab- gelehnt. Mit der geplanten Pflicht- krankenversicherung für Künstler und freie Publizisten will sich der Verband nicht abfinden. HC

Versicherungspflicht:

Befreiung

schon jetzt möglich

Angestellte mit einem Monatsbrut- togehalt zwischen 3150 und 3300 DM können sich bereits jetzt von der am 1. Januar 1981 eintreten- den Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Maßgebend ist die Jahresarbeitsverdienstgrenze zwi- schen 37 800 und 39 600 DM. Da- bei werden auch 13. und weitere Monatsgehälter anteilig sowie ver- mögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers einbezogen.

Voraussetzung für die Befreiung ist der Nachweis einer privaten Krankheitskosten- und Tagegeld- versicherung. Der Antrag auf Be- freiung kann schon jetzt bei der zuständigen Pflichtkrankenkasse, nicht jedoch bei einer Ersatzkasse gestellt werden. Er muß späte- stens am 2. Februar 1981 dort ein- gegangen sein. EB

Italiener informierten sich über das deutsche Gesundheitswesen

Vertreter des Nationalrats für Wirt- schaft und Arbeit — Consiglio Na- zionale Dell'Econnomia E Del La- voro (CNEL) — informierten sich bei der Bundesärztekammer über Probleme, die sich der öffentli- chen Verwaltung bei Organisation der medizinischen Versorgung der krankenversicherten Bevölkerung stellen, sowie über Reformen und Entwicklungen der Gesundheits- politik, insbesondere in der Aus- bildung der verschiedenen Berufs- gruppen des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik. Ein weite- rer Beratungsschwerpunkt des Besuches am 4. November 1980 waren die Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen, Kranken- kassen und der Ärzteschaft, insbe- sondere unter dem Gesichtspunkt der anwachsenden Krankheitsko- sten.

Der Delegation gehören unter an- derem an: Dr. Giorgio Coppa, Ex- perte für Rechtsfragen im Gesund- heitswesen, Prof. Mario Alberto Coppini, Vorsitzender des wissen- schaftlichen Fachkomitees für Pla- nung im Gesundheitswesen, Rug- gero Ravenna, Gewerkschafts- sekretär, und Dr. Campelletti, Ver- treter der italienischen Ärzteorga- nisation, alle aus Rom. Sie wurden bei der Bundesärztekammer durch den Hauptgeschäftsführer Prof. J. F. Volrad Deneke und Di- plom-Volkswirt Franz Stobrawa begrüßt.

Der Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit (CNEL) ist ein beratendes Organ der Kammern und der italie- nischen Regierung für die Berei- che der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Der CNEL hat Gut- achten zur Weiterentwicklung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozial- politik zu geben und auch die Be- fugnis zu gesetzgeberischer Initia- tive. Vor allem aber hat der CNEL beratende Funktion gegenüber der Regierung in Rom und der re- gionalen Landesregierung. BÄK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50 vom 11. Dezember 1980 2947

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