1 Studienplan für das Masterstudienfach Near & Middle Eastern Studies
Studienbeginn (§5)
Der Studienbeginn ist im Herbst- oder im Frühjahrsemester möglich. Ein Beginn im Frühjahrsemester kann zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen.
Zulassungsvoraussetzungen (§ 3)
- Eine Zulassung ohne Auflagen erfolgt mit einem Bachelorabschluss im Studienfach Nahoststu- dien der Universität Basel oder mit dem Nachweis von gleichwertigen Studienleistungen, er- bracht an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule, in denen mindestens 15 KP Arabisch oder 12 KP Türkisch enthalten sein müssen.
Studienaufbau und -struktur
Bestehen des Studienfachs, KP Module Erlaubte
Lehrveranstaltungsfor- men
8 KP, davon
- mindestens 3 KP aus Seminar oder For- schungsseminar
- restliche KP aus Lehrveranstaltung(en) nach Wahl
Themen der Near & Middle Eastern
Studies Alle gem. § 7 Abs. 4
und 5
8 KP, davon
- mindestens 3 KP aus Seminar oder For- schungsseminar
- 5 KP aus Seminararbeit
Vertiefung Near & Middle Eastern
Studies Seminar,
Forschungsseminar, Seminararbeit 6 KP, davon
- 3 KP aus Kurs
- 3 KP aus Lehrveranstaltung(en) nach Wahl
-
Methoden der Near & Middle Eastern Studies und der Gesellschaftswissen- schaften
Alle gem. § 7 Abs. 4 und 5
8 KP, davon
- 5 KP aus begleitetem Selbststudium (Learning Contract)
- 3 KP aus Kolloquium
Forschung in den Near & Middle
Eastern Studies begleitetes Selbststu-
dium, Kolloquium
5 KP Masterprüfung
35 KP Minor
30 KP Masterarbeit
65 KP Major
Verwendung Kreditpunkte
Müssen Kreditpunkte in einem der oben angeführten Module durch den Besuch von Lehrveranstaltun- gen erworben werden, die in einem anderen Fach oder für einen anderen Abschluss verwendet werden, ist an deren Stelle die gleiche Anzahl Kreditpunkte aus dem Lehrangebot des Masterstudienfaches Near
& Middle Eastern Studies zu erwerben. Die zweifache Verwendung von Kreditpunkten ist ausgeschlos- sen.
2 Masterarbeit
Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Masterprüfung
Für die Masterprüfung werden mit einer bzw. einem Prüfenden ein Thema aus dem Bereich des Mo- duls „Themen der Near & Middle Eastern Studies“ und ein Thema aus dem Bereich des Moduls „Ver- tiefung der Near & Middle Eastern Studies“ vereinbart. In der Prüfung werden beide Themen behan- delt.
Zuständige Unterrichtskommission Gesellschaftswissenschaft
Wirksamkeit
Dieser Studienplan wird am 1. August 2019 wirksam. Er gilt für alle Studierenden, die das Masterstu- dienfach Near & Middle Eastern Studies am 1. August 2019 oder später beginnen oder sich bereits im Masterstudienfach Near & Middle Eastern Studies befinden. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Stu- dienplan vom 28. Februar 2013 aufgehoben.
Erlass vom 25. Oktober 2018, Genehmigung Rektorat 27. November 2018