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Hilfe in anderen Lebenslagen > Sozialhilfe - betanet

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Hilfe in anderen Lebenslagen

1. Umfang

Die Hilfen in anderen Lebenslagen zählen zur Sozialhilfe. Dazu zählen im Einzelnen:

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ( ​Haushalt Weiterführung)

​Sozialhilfe > Altenhilfe

​Blindenhilfe

​Bestattungskosten Sozialhilfe

Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen

Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Auffangregelung für atypische Fälle, für die Hilfen nirgendwo anders geregelt sind. Der Einsatz öffentlicher Mittel muss gerechtfertigt sein. Die Behörde trifft eine Ermessensentscheidung, bei der sie alle relevanten Umstände abwägen muss.

Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten und Vermögen wird nach den Grundsätzen der Sozialhilfe angerechnet. Näheres unter

​Sozialhilfe > Einkommen und ​Sozialhilfe > Vermögen.

2. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige ​Sozialamt.

3. Verwandte Links

​Sozialhilfe

​Hilfe zum Lebensunterhalt

​Sozialhilfe > Einmalige Leistungen

Gesetzesquellen: §§ 70 ff. SGB XII

https://www.betanet.de/pdf/573 Seite 1 von 1

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