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1.54 Satzungsänderung aufgrund erhöhter Anforderungen der Steuerverwaltung – „Ehrenamtspauschale“

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1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend 1.54

1.54 Satzungsänderung aufgrund erhöhter Anforderungen der Steuerverwaltung – „Ehrenamtspauschale“

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2010

Die BDKJ-Hauptversammlung hat der folgenden Satzungsänderung der Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V. zugestimmt:

Der § 12 (Vorstand) der Satzung des BDKJ- Bundesstelle e.V. wird wie folgt ergänzt:

„Bei Bedarf können Satzungsämter im Rahmen der Angemessenheit und haushaltsrechtlichen

Möglichkeiten auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.“

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