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Academic year: 2022

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(1)

Tel: 05105.77434-00 Fax:05105.77434-50

GOETHESCHULE

BARSINGHAUSEN Goethestr. 29

D-30890 Barsinghausen www.goetheschule-barsinghausen.de

sekretariat@goetheschule-kgs-barsinghausen.de

Goetheschule - KGS Barsinghausen / Goethestraße 29/ 30090 Barsinghausen

Barsinghausen, den 10.12.2021 Anmeldung für den 5. Jahrgang 2022/2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, Ihnen unsere Anmeldeunterlagen aushängen zu können.

Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen wir folgende Unterlagen:

- Anmeldung

- Profilvereinbarung - das letzte Zeugnis - Impfpass zur Vorlage

- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von multimedialen Inhalten mit und von Ihrem Kind

Ihr Kind kann gerne einen Freundschaftswunsch äußern. Ich weise aber vorsorglich daraufhin, dass es hierfür keine Garantie gibt.

Sie können Ihr Kind auch gerne persönlich an folgenden Terminen an unserer Schule anmelden:

Donnerstag, 03. Juni 2022 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag, 04. Juni 2022 von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Mit freundJlcbßö,Grüßen

R. Ehrhardt

Gesamtschuldirektor

(2)

Anmeldung für das Schuljahr 2022/2023 _ OGOETHESCHULE

(\^/ BARSINGHAUSEN

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE

' www.goetheschu Io* ba r singhau so n,dö

Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn an der Goetheschule - KGS Barsinghausen an.

Gewünscht wird die Aufnahme in den Schulzweig

□ Hauptschule □ Realschule □ Gymnasium

Profilklasse

Alle folgenden Felder des Abschnitts sind Pfiichtfelder:

Meine Tochter/Mein Sohn möchte in eine der folgenden Profilklassen aufgenommen werden (Die entsprechenden Verträge füge ich bei)1:

Wir planen folgende Profile: Bühne, Europa, Forschung, Informatik, Musik, Sport.

Bitte nennen Sie alle drei Möglichkeiten für die Profile, wobei die erste Möglichkeit den Erstwunsch Ihres Kindes deutlich macht:

1._________________ 2.__________________ 3.__________________

Anmeldungen, ohne die drei Möglichkeiten können leider nicht berücksichtigt werden. 1 Bei Überbelegung entscheidet das Los.

Name:______________________________Vorname:___________________________

Geschlecht:____________ geboren am:____________ in_______________________

Religion:___________Staatsangehörigkeit:________________ ggfs. Muttersprache___________

Anschrift: _______________________________________________________________

Telefon: __________________________im Notfall:_____________________________

E-Mail:

Erziehungsberechtigte (Bitte vollständig ausfüllen). Falls Sie getrennt lebend sind, bitte Partner/Partnerin mit Sorgerecht angeben und Nachweis in Kopie beifügen. (Angaben zu denen Sie verpflichtet sind.)

□ Vater*1

Familienname____________________Vorname_______________________

Anschrift_______________________________________________________

(falls abweichend von oben)

Telefon/Email: __________________________________________________

□ Mutter*2

Familienname________________________Vorname___________________

Anschrift_______________________________________________________

(falls abweichend von oben)

Telefon/Email:________ _________________________

□ ggf. andere Sorgeberechtigte*3

Familienname____________________________Vorname Anschrift________________________________________

Telefon/Email:

(3)

Schullaufbahndaten

Einschulungsjahr: _____________

Grundschule: ____________________________________________________________

Hat Ihr Kind eine Klasse wiederholt? Wenn ja, welche________________

Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung? □ Ja □ Nein

Wenn ja, mit welchem Förderschwerpunkt:_________________________________________

Ist das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eröffnet worden?

□ Ja □ Nein

Wenn ja, mit welchem Förderschwerpunkt:_________________________________________

Hat Ihr Kind eine Schulbegleitung? □ Ja □ Nein

Sonstige Angaben

Mein Kind kann schwimmen □

kann nicht schwimmen □ Mein Kind hat folgende Jugendschwimmabzeichen (Bitte Nachweis vorlegen):

Bronze □ Silber □ Gold □ kein Abzeichen □

Gesundheitshinweise (Angaben, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind.)

Mein Kind ist von folgenden gesundheitlichen Problemen betroffen/ lebensbedrohliche Allergien (z.B. Asthma, Diabetes, Epilepsie etc.):

Mein Kind muss regelmäßig lebensnotwenige Medikamente einnehmen: □ ja □ nein Falls ja, welche und in welcher Form (z.B. Insulin/Spritze; Cortisonspray etc.)?

Geschwisterkind? Mein Kind hat eine Schwester/einen Bruder an der Goetheschule: □ ja □ nein

(Name und Klasse) Religionsunterricht (Hinweis)

Meine Tochter/Mein Sohn nimmt am konfessionell kooperativen Religionsunterricht teil.

Bemühen Sie sich zugleich um die Aufnahme an eine andere Schule?

□ ja □ nein wenn ja, an welcher Schule _______________________________

Anmeldetag Unterschriften der Erziehungsberechtigten ■1‘2'3

Unterschrift Erziehungsberechtigter

Ihre Bereitschaft in den Förderverein einzutreten, setzen wir als obligatorisch voraus. Danke!

(4)

f~)GOE‘GOETHESCHULE

BARSINGHAUSEN GESAMTSCHULE

•barsinghausen.de

Profilvereinbarung für das Profil

zwischen

Goetheschule - KGS Barsinghausen und

Herrn/Frau Schülerin/Schüler

Name, Vorname Name Vorname

Straße Ort Telefon

1. Die Schülerin/Der Schüler verpflichtet sich, aktiv am angewählten Profil teilzunehmen.

Sie/Er soll bereit sein, auch an Nachmittagen ihre/seine Kenntnisse und Fertigkeiten für Präsentationen anzuwenden, sie zu vervollständigen und zu vertiefen.

2. Im Falle einer Veränderung, die die Teilnahme an der Profil-Klasse unmöglich macht, z.B.

Umzug oder Krankheit, wird die Vereinbarung aufgehoben. Die Entscheidung hierüber fällt die Schule nach Rücksprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten.

3. Diese Vereinbarung wird erst nach Ableistung der Unterschriften aller Beteiligter wirksam.

Ort, Datum

Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte Unterschrift Schülerin/Schüler

(5)

Tel: 05105.77434-00 Fax:05105.77434-50

vJUvvLZ. I I ItZ.'Ov^l I1—tH BARSINGHAUSEN Goethestr. 29

D-30890 Barsinghausen

www.goetheschule-barsinghausen.de

sekretariat@goetheschule-kgs-barsinghausen.de

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE

Stand 12.2021 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Goetheschule-KGS Barsinghausen ist eine in und mit den Medien der Zeit arbeitende und lebende Schule.

Unsere Homepage ist ein aktuelles Mittel, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Ebenfalls ist unser Jahrbuch das Kompendium der jährlichen Arbeit. Um das Schulleben dem Betrachter zu zeigen, sind multimediale Inhalte (Fotos, Filme, Podcasts etc.) ein wichtiger Bestandteil.

Wir gehen fest davon aus, dass Sie Ihren Kindern erlauben, mit schulischen Medien abgebildet zu werden.

Ein Jahrbuch ohne Foto Ihres Kindes wäre schade, ein Projektbild ohne Ihr mitarbeitendes Kind ebenso.

Einen Teil der Verantwortung nehmen Sie als Erziehungsberechtigte den Kindern bis zum 12. Lebensjahr ab. Hier bedarf es Ihrer Zustimmung. Ab dem 12. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler selbstbestimmt entscheiden, ob Sie auf mit multimedialen Inhalten erscheinen möchten. Aber auch hier akzeptieren wir Ihre Entscheidung für oder gegen die Veröffentlichung von multimedialen Inhalten Ihres Kindes.

Unser Anliegen ist es nun, von Ihnen die Genehmigung zu erhalten, multimediale Inhalte Ihrer Kinder im Rahmen der neuen Medien veröffentlichen zu dürfen. Hierbei legen wir selbstverständlich allergrößten Wert auf den Datenschutz und treffen eine Reihe von Maßnahmen, um die Persönlichkeitsrechte unserer Schülerinnen und Schüler nicht zu verletzen.

1. Die veröffentlichten Fotos werden in einem relativ kleinen Format abgebildet und können nicht vergrößert werden.

2. Wir bilden keine Fotos ab, auf denen Schülerinnen oder Schüler bloßgestellt werden. Schön, unterhaltsam, informativ und witzig dürfen die Darstellungen sein, peinlich oder diffamierend jedoch auf keinen Fall.

3. Für Porträtaufnahmen räumen wir selbstverständlich ein Widerspruchsrecht ein. Sollte Ihnen oder Ihrem Sohn/Ihrer Tochter eine Nahaufnahme trotz genauer Überprüfung missfallen, können Sie dies mit einem kurzen formlosen Anschreiben dem Sekretariat mitteilen und das betreffende Bild wird umgehend entfernt.

4. Nachnamen von Schülerinnen und Schülern werden auf allen Unterseiten der Internetpräsenz generell weggelassen. Ausnahmen sind Funktionsträgerinnen und- träger (z.B. Schülersprecher etc.).

Um unsere tägliche schulische Arbeit zu unterstützen, bitten wir Sie ausdrücklich uns unter den genannten strengen Bedingungen des Datenschutzes eine Einwilligung zu geben, multimediale Inhalte Ihrer Tochter/Ihres Sohnes auf unseren Medien/Beiträgen/Jahrbüchern veröffentlichen zu dürfen. Sprechen Sie neben der schulischen Nutzung der eigenen Bilder auch ausführlich mit Ihren Kindern über die private Nutzung von Bildern bei WhatsApp (ab 16 Jahre zugelassen), Facebook (ab 16 Jahre zugelassen) und anderen sozialen Medien. Wir beraten Sie gerne bei Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Ehrhardt Gesamtschuldirektor

X...

(Diesen Rückläufer bitte abtrennen und bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes abgeben.) Rückläufer für die Schülerakte

Name des Kindes:_______________________________ Klasse:___________________

□ IchAA/irstimme/n der Veröffentlichung von multimedialen Inhalten (Fotos etc.) meiner Tochter/meines Sohnes zu.

IchAA/ir unterstützen die Goetheschule-KGS Barsinghausen in ihrem Bestreben tolle Schularbeit zu veröffentlichen.

□ IchAA/ir stimme/n der Veröffentlichung von multimedialen Inhalten (Fotos etc.) meiner Tochter/meines Sohnes nicht zu.

Mir/Uns ist der zeitliche und u.U. pädagogische Mehraufwand für die tägliche Arbeit der Schule bewusst.

Datum/Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

(6)

iGOETHESCHULE

www.goolhoschulo^arslnghoußon.do

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE BARSINGHAUSEN

Materialliste für dein 5 Jahrgang .

f-.— .m ■ — — 1 » *•*-*»**—. .. . i"—rw-^-.rr ■ - , , ... ->W^^—»

- Lineal -• Geodreieck - Schere - 2 Bleistifte - 1 Bleistift 6 B - Fineliner schwarz - Füller

» Buntstifte - Radiergummi - Anspitzer

- Deckfarbkasten (12er/ empfohlen: Pelikan) - Sammelmappe A3

- Zeichenblock A3

- Schreibblock Din A4 liniert - Schreibblock DIN A4 kariert - Postmappe

- Schnellhefter: Mathematik blau Deutsch

Englisch NW

Geschichte/ Erdkunde Kunst

Religion

Musik weiß

gelb orange grün rot rosa lila

Die benötigten Klassenarbeitshefte werden von den jeweiligen Lehrkräften bekannt gegeben.

(7)

_ OGOETHESCHULE

C^j bars!nghausen

cm KOOPERATIVE GESAMTSCHULE

www.goetheschule-barsinghausen.de

Verbot des Mitbricigeris von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81 704/03 - VORIS 22410- (Abdruck aus Nds. MBL S. 543)

1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu

führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog.

Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger,

Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als

zwölf cm usw.) sowie Schusswaffen.

2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff­

und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche

Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.

3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnis-pflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer

Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Jouie). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungs-biides mit Waffen i'. S. des WaffG verwechselt werden können.

4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zuiassen, z. B. für Sport- oder Theater­

veranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8 9

8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

9. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

X— --- --- --- --- -.--- Name des Schüiers/der Schülerin_____________________________

Den o.g. „Waffen-Erlass" vom 06.08.2014 des Niedersächsischen Kultusministeriums habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.

Datum Unterschrift

(8)

DOKUMENTATION (Schüleraktei

Datum:,______________ _______________

Hiermit bestätige ich den Empfang, die Kenntnisnahme und die Annahme der inhaltlichen Regelungen der Schuh/Prüfungsordnung.

(Schüler/m),

Name, Vorname, Klasse

Dies sind insbesondere:

A) Schulordnung der Goetheschule - KGS Barsinghausen,

B) die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss für digitale Endgeräte, Software und Hardware;

C) Nutzerordnung sowie

D) die Bedingungen für Prüfungen und Klassenarbeiten der Goetheschule - KGS Barsinghausen

fes müssen jstet doe sorge-Zerziehungsfoerechtigfeen Personen unterschreiben.

Hiermit erkenrse/n ich/wir (Erziehungsberechtigte/r)

Name, Vorname,

Name, Vorname,__

A) Schulordnung der Goetheschule ~ KGS Barsinghausen,

B) die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss für digitale Endgeräte, Software und Hardware;

C) Nutzerordnung sowie

D) die Bedingungen für Prüfungen und Klassenarbeiten der Goetheschuie - KGS Barsinghausen an.

(9)

Scholl“ omd Präfuogsordeiyi'ng

d©r ß©@i'h®s©lhyl® = 1CGS Barsioolhayi

m

Die Goetheschule-KGS Barsinghausen ist ein Haus des Lernens. Die Goetheschule ist. der zentrale Arbeitsplatz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleitung,

Verwaltungsangestellten, städtischem Personal und vielen weiteren Mitgliedern der Schulgemeinschafc. An diesem Arbeitsplatz und Lebensraum begegnen sich alle als Mitglieder einer Schulgemeinschaft. Alle tragen hier gemeinsam Verantwortung.

Das Verhalten ist gekennzeichnet durch Hilfsbereitschaft, gegenseitigen Respekt, Verantwortungsbereitschaft, Leistungsbereitschaft, Toleranz, Gewaltlosigkeit und einen freundlichen Umgang miteinander.

Mit dieser Schul- und Prüfungsordnung sind die Regeln für eine reibungslose

Zusammenarbeit bindend. Diese Verabredungen sind Möglichkeiten, Begrenzungen und Schutzräume zugleich.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Unterrichtszeiten und alle

Schulveranstaltungen, für das Schulgebäude, die Sportanlagen und das gesamte

Schulgelände einschließlich der Bushaltestellen sowie alle außerunterrichtliche Lernorte -•

Schulfahrten eingeschlossen.

AfoHauff des Sdnulbetriebes.

Die Kernarbeitszeit ist von 07.30 Uhr bis 15.45 Uhr.

Der Unterricht findet von 07.50 Uhr bis 15.25 Uhr statt.

Konferenztage sind i.d.R. montags und donnerstags (u.U. bis in die Abendstunden).

Besucher

Die Schule ist kein Aufenthaltsort für schulfremde Personen.

Besucher melden sich immer.bei einem Schulleitungsmitglied an und erhalten ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung.

Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte von KGS Schülerinnen und Schülern während des Schulbetriebes. Ausnahme hier sind Unterrichts- und schulbezogene Veranstaltungen.

1

(10)

Es gilfc ©tn Rauch- sowie Alkohof»/Bmgenverbot auf dem Schuigefände.

Dieses umfasst auch das Beisich.fühien und den Konsum von drogenähnlichen Substanzen (z.B. E-Zigaretten, etc.).

Es gilt das Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen,

RdErl d, MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBL Nr. 29/2014 S. 543; SVBL 9/204 S. 458)

Haftungsausschluss für Wertgegenstände

Für Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüsseln, Geldbörsen, Brieftaschen, Mobiltelefone und

Unterhaltungselektronik) besteht keine Haftung durch die Schule. Wertgegenstände sind ausschließlich in den zu mietenden Schließfächern durch den Anbieter versichert, soweit diese ordnungsgemäß verschlossen sind.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Wertgegenstände, die im Rahmen des

Sportunterrichtes mitgebracht werden. Wenn nämlich entgegen den Regelungen dennoch auf eigene Verantwortung und Gefahr Wertgegenstände an Tagen an dem Sportunterricht stattfindet, mitgebracht werden, sind diese eigenverantwortlich in den Schließfächern abgeschlossen zu verwahren.

Laptops der sog. Laptopklassen und die verbindlichen Taschenrechner (siehe Beschluss der Fachkonferenz Mathematik) sind im Schutzsystem des kommunalen

Schadenausgleiches eingebunden. Es ist zu beachten, dass der Deckungsschutz auf 300 Euro begrenzt ist. An die Verwendung der Geräte und deren Aufbewahrung werden

seitens des Versicherungsträgers hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler gestellt.

Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss für IServ

Jeder Nutzer (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie freigeschaltete Personen) erkennt die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss für den schulinternen Server an. Diese werden bei der Aktivierung des Accounts ausgehändigt. Der Account wird beim endgültigen Verlassen der Schule mit allen Daten binnen vier Wochen gelöscht.

Eine missbräuchliche Verwendung der Nutzungsmöglichkeit oder der Zugangsdaten kann zum zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Nutzung führen und hat

u.U. schul-, straf- und zivilrechtliche Folgen.

2

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Bfötfogimgim für P'rüfyrtge-rt/KiasseiiijarröKStert

Für Prüfungen an der Goetheschule ~ KGS Barsinghausen gelten die Vorschriften der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch kann den Ausschluss von der Prüfung und/oder eine Sanktionsnote zur Folge haben. Dies gilt insbesondere für

Täuschungsversuche und die Fälschung von Ergebnissen sowie für die nicht gekennzeichnete Übernahme fremder Leistungen und Werke.

Des Weiteren ist die Inbetriebnahme (Anschalten) oder Nutzung von internetfähigen Mobilfunk“ und Endgeräte (Bsp.: IWatch, Smartphones, multimediale Ohrstecker, googleglasses, BluetootlvEmpfangsgeräte etc. sowie sonstigen elektronischen oder netzfähigen Geräten) im Rahmen der gesamten Prüfung untersagt.

Die vorgenannten / o.g. Findgeräte müssen vor der Prüfung bei der Aufsicht abgeben werden. Es gilt auch hier der Haftungsausschluss für Wertgegenstände.

Schulweg

Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich auf direktem Weg in die Schule.

Vordem Unterrichtsbeginn informiert sich jeder Schüler/jede Schülerin überden

Vertretungsplan (FServ/Homepage/Untis~App/Monitor) über aktuelle Veränderungen des Stundenplans.

Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht eher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts zur Schule kommen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die aufgrund der notwendigen Schülerbeförderung früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn eintreffen, halten sich ausschließlich in der Eingangshalle auf.

Schülerinnen und Schüler, die in den ersten beiden Stunden keinen Unterricht haben, aber schon in der Schule sind, halten sich in der Eingangshalle, im Freizeitbereich oder in der Schulbibiiothek auf. Bei Vorfällen oder Unfällen oder ungewöhnlichen Umständen melden sich die Schülerinnen und Schüler im Sekretariat.

Sie achten darauf, dass durch ihr Verhalten der laufende Unterricht nicht gestört wird.

Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgelände darf nicht vor Ende des Schultages verlassen werden, nicht

während der Pausen und auch nicht in Freistunden. Ausnahmegenehmigungen können nur auf ausdrückliche Anordnung der Klassenlehrkraft oder eines Mitgliedes der

Schulleitung erteilt werden. Die Ausnahme wird schriftlich erteilt (Kopie Schülerakte).

3

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Aufsicht

Alle Schülerinnen und Schüler stehen in der Aufsichtspflicht der Schule. Diese Aufsicht wird durch alle Lehrkräfte ausgeübt. Schülerinnen und Schüler, die irn Zusammenhang mit dieser Schulordnung von Lehrkräften angesprochen werden, haben angemessen Auskunft zu geben. Zur Unterstützung der Aufsicht fühl enden Lehrkräfte sind in verschiedenen Bereichen der Schulanlage Schüleraufsichten tätig. Ihren Anweisungen ist gleichermaßen Folge zu leisten.

Notlagen

Das Verhalten im Alarmfall richtet sich nach dem Rettungsplan, der in jedem Unterrichtsraum aushängt und den Lehrkräften und Mitarbeitern bekannt ist.

Die Treppen sind als Fluchtwege immerfreizuhalten.

Pünktlichkeit

Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind für ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht selbst verantwortlich. Pünktlichkeit ist die Voraussetzung dafür, dass sich das Recht auf Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler optimal entfalten kann. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn den Unterricht nicht aufgenommen hat, meldet sich der/dje Klassensprecher/in bzw. ein/e Kurssprecher/in im Sekretariat.

Treffpunkte vor dem Unterricht

e Um 7.40 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenräumen.

© Zum Unterricht in den Naturwissenschaftsräumen werden die Schülerinnen und Schüler von den Fachlehrkräften aus der Eingangshalle abgeholt.

® Zum Unterricht in den Computerräumen werden die Schülerinnen und Schüler aus dem Erdgeschoss des Westflügels abgehoil.

® Zum Unterricht in den Musikräumen werden die Schülerinnen und Schüler aus dem Vincent-van-Gogh- Karree abgeholt.

® Zum Unterricht in den Sporthallen werden die Schülerinnen und Schüler vor den Eingängen der Sporthalle abgeholt.

© Zum Unterricht in den Schwimmhallen werden die Schülerinnen und Schüler an der Bushaltestelle abgeholt.

« Das Betreten der Fachräume und der Sportstätten ist ohne Fachlehrkraft nicht gestattet.

4

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ln Unterrichtsstunden, die nicht durch eine Lehrkraft versorgt werden Sollte es im seltenen Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, eine Lemgruppe

mit einer Lehrkraft zu versorgen, so ist auf dem Verfrefungsplan ein Ort angegeben, an dem sich die Lerngruppe aufzuhalten hat. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich dorthin zu begeben.

Beim selbstverantwortlichen Lernen ist das Verfahren für diese Form des Lernens einzuhalten.

Lerngruppen, die nicht unmittelbar mit einer Lehrkraft versorgt sind, achten darauf, dass der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird.

Schülerinnen und Schüler ohne Unterricht halten sich ausschließlich im Eingangsbereich, in der Bibliothek, im Schülercafe, Freizeitbereich oder im Vincent-van-Gogh-Karree auf.

Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben werden vollständig mitgebracht und liegen zu Stundenbeginn auf dem Tisch bereit.

Während des Unterrichts

© werden keine Kopfbedeckungen getragen. Ausnahme mit Nachweis durch die Erziehungsberechtigten kann ein medizinischer oder religiöser Grund; z.B.

Kopftuch bei Schülerinnen sein.

© hängen Jacken und Mäntel überden Stühlen.

© ist Essen/Kaugummikauen nicht erlaubt. Ausnahme mit Nachweis durch die Erziehungsberechtigten kann ein medizinischer Grund sein,

c Trinkunterbrechungen werden von der Lehrkraft in der Unterrichtssituation angemessen gesteuert.

© sind internetfähige Mobilfunk“ und Endgeräte sowie sonstige elektronische und netzfähige Geräte (Bsp. IWatch, Smartphones, multimediale Ohrstecker, googleglasses, Bluetooth-Empfangsgeräte etc.) verboten sowie ausgeschaltet und unsichtbar. Ausnahme: Ausdrückliche Weisung der Lehrkraft

zu Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungszwecken.

© werden die Klassen- und Gesprächsregeln beachtet.

© ist von Toilettengängen abzusehen.

5

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Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler ihren Unterrichtsraum, schließen die Fenster und schalten das Licht aus.

Die Lehrkraft schließt den Raum ate

In den Pausen wird ein verantwortungsbewusster und rücksichtsvoller Umgang mit Handys und Musikgeräten toleriert.

Die Jahrgänge 5 und 6 machen bei der Aktion „Mein Handy ist unsichtbar!" mit.

« Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen (z.B. Schneebälle) ist wegen der Unfall- und Verletzungsgefahr untersagt.

» Im Schulgebäude sind sportliche Aktivitäten nicht erlaubt.

o* Für alle Schülerinnen und Schüler, die toben, laufen und Ball spielen wollen, stehen die Pausenhöfe/der Tartanplatz zur Verfügung.

© ln den Pausen ist Ballspielen auf den Pausenhöfen möglich. Dafür dürfen jedoch keine Kunstlederbälle verwendet werden. Fußballspielen mit einem Kunstlederball ist nur auf dem Multifunktionsfeld (Tartanplatz) möglich.

© Skateboards und Tretroller sind nicht erlaubt.

© Parcours ist nicht erlaubt.

© Im Winter und bei schlechtem Wetter achten alle darauf, dass weder Schmutz noch Schneematsch ins Gebäude gebracht werden (Abtrefen der Füße auf den Matten).

Für den Aufenthalt in den Pausen sind folgende Bereiche vorgesehen:

« Freizeitbereich,

® das Erdgeschoss des Hauptgebäudes, Ausnahmen sind der naturwissenschaftliche Trakt und der Westflügel,

© die Pausenhöfe und das Multifunktionsfeld (Tartanplatz) sowie die Bereiche der bewegten Pause,

® der Bereich des Klettergerüstes, einschließlich der Terrasse des Westflügeis,

© Pausenbereiche vor dem Gebäude sind die Sitzgelegenheiten der Bushaltestellen sowie Mensa und Eingangsbereich.

Keine Pausenbereiche sind:

Treppenhäuser, Feuertreppen, Parkplätze, der Bullerbach und sein Uferbereich, Feuerwehrzufahrt Westflügel, Verwaltungsbereich.

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(15)

KtsEdyrig

c Kleidung sollte den Witterungsverhältnissen angemessen sein.

c Das Tragen von verfassungsfeindlichen, links - oder rechtsradikalen oder/und

gewaltverherrlichenden bedruckten Kleidungsstücken oder Abzeichen/Symbolen ist verboten.

o Der Schulbesuch ist keine Freizeitveranstaltung. Dies kommt durch eine angemessene Kleidung zum Ausdruck. Es wird Kleidung ausgeschlossen, die durch unangemessene Weise Körperpartien betonen oder frei zeigen, sexuell aufreizend wirken oder die den allgemeinen Arbeitsplatzregeln für Bekleidung nicht entsprechen.

® Das Tragen von Schuhen/Stiefeln mit Sicherheitskappen ist verboten. Ausnahme ist der Unterrichtsbezug.

© Das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht ist verboten. Ausnahme mit

Nachweis durch die Erziehungsberechtigten kann ein medizinischer oder religiöser Grund; z.B. Kopftuch bei Schülerinnen sein.

o Das Tragen einer Burka oder Nikab ist in niedersächsischen Schulen verboten.

Schulbibliothek

Die Schulbibliothek ist eine städtische Einrichtung, die die Goetheschule-KGS

Barsinghausen nutzt und allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und allen übrigen Bediensteten zur Verfügung steht.

Die Nutzung ist durch eine eigene Nutzungsordnung geregelt, welche zu beachten ist.

Wer sich in der Bibliothek aufhält, beachtet Folgendes:

e Die Bibliothek ist ein Raum, in dem in Ruhe gearbeitet wird.

o Gespräche finden in gedämpfter Lautstärke statt.

o Die Einrichtung wird schonend behandelt.

© Entnommene Medien werden nach der Benutzung an ihren Stellplatz zurück gebracht.

o Essen und Trinken sind nicht erlaubt.

c Des Weiteren sind internetfähige Mobilfunk- und Endgeräte verboten.

© Die Anweisungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen.

o Es gilt auch hier der Haftungsausschluss für Wertgegenstände.

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(16)

Mensa und SchüSercafe

Die Mensa und das Schülercafe dienen der Erholung und Entspannung. Die Lautstärke und das Verhalten müssen daher entsprechend zurückhaltend sein. Grundsätzlich gilt, dass Ältere sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sind und sich bei Bedarf um Jüngere kümmern.

Die Mensa ist in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.50 Uhr geöffnet. Sie kann von den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Gästen genutzt werden.

Es gelten die Regeln des guten Miteinanders: das Einhalten der Zimmerlautstärke, das Aufräumen des Platzes und das Beachten der Mensaregeln für die Geschirrabgabe.

Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.

Nach dem Unterricht

Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume ist die Lerngruppe dafür verantwortlich, dass Stühle und Tische ordentlich stehen, der Fußboden besenrein und die Tafel geputzt ist.

Die Lerngruppe, die den Raum als letzte für den Tag verlässt, ist verantwortlich dafür, dass die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen werden. Licht und elektrische Geräte werden ausgeschaltet.

Die Klassenbücher werden im Verwaltungstrakt in den dafür vorgesehenen Schrank gestellt.

Bushaltestelle

Die Bushaltestelle ist ein Gefahrenpunkt. Die Schülerinnen und Schüler warten auf dem Fußweg auf die ankommenden Busse. Erst nachdem ein Bus zum Stillstand gekommen ist, wird der Fußweg verlassen und ohne Drängeln geordnet eingestiegen. Das Verhalten im Bus ist grundsätzlich von Ruhe und Rücksichtnahme geprägt.

Den Anweisungen von Schüleraufsichten und Lehrkräften ist Folge zu leisten.

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(17)

icüHJitz der CSesyindheit, fvfetyr, PersörtffefiteK urid von Sachwerten

Schutz der Gesundheit

Jeder verhält sich so, dass Lärm vermieden vi/ird.

Waffen, Munition, Messer, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper (vgi. Waffenerlass) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Für die gesamte Schulanlage gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Das Mitbringen oder der Genuss von Alkohol oder Drogen oder drogenähnlichen Substanzen (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas, Legal Highs, etc...) oder anderer Betäubungsmittel ist verboten.

Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen (z.B. Schneebälle) ist wegen der Unfall» und Verletzungsgefahr untersagt.

Schute der Matur und der Umwelt

Sämtliche Pflanzen in dem Gebäude und auf dem Schulgelände werden pfleglich behandelt.

Das Spielen im GebüschA/Vestflügel und am Bullerbach ist nicht erlaubt.

In der Fleizperiode ist jeder mitverantwortlich, dass die Fenster nur kurz geöffnet werden und sämtliche Außentüren geschlossen sind.

Beim Verlassen von Unterrichtsräumen wird darauf geachtet, dass die Beleuchtung ausgeschaltet wird.

Für Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule trägt jeder Verantwortung.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Müll zu vermeiden bzw. Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Müllbehälter zu werfen.

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(18)

Schute der Fersöinfichkeitt

Jede Person der Goetheschule KGS Barsinghausen hat das Recht auf den Schutz der Persönlichkeit. Jede Form der Diskriminierung und des Mobbings wird nicht toleriert.

Ebenso besteht das Recht am eigenen Bild. Die Bild-/Tonrechie verbleiben im Rahmen der Datenschutzrichtlinien Niedersachsens bei den Einzelpersonen. Dies gilt auch

entsprechend für Bilder auf den Monitoren der Schule, in sozialen Netzwerken der Schule, auf der Homepage und in Zeitungsartikeln.

Cybermobbing in sozialen Netzwerken, auf Homepages oder anderen Medien wird nicht geduldet. Dies gilt auch für Mobbing im eigentlichen Sinne.

Zuwiderhandlungen werden immer zur Anzeige gebracht und können schul-, straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Schutz von Sachwerten

Jeder hat das Schuleigentum in gutem Zustand zu erhalten.

Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte. Es besieht Schadensersatzpflicht.

Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel dürfen nur nach Absprache mit einer Lehrkraft aus den Räumen entnommen werden. Sie müssen nach dem Unterricht dorthin wieder zurückgebracht werden.

Lehrmittelräume, Fachräume und Computerräume dürfen nur in Begleitung einer Fachkraft betreten werden.

Die Toiletten müssen sauber verlassen werden.

Diese Schulordnung tritt zum 24.05.2016 in Kraft.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schul- und Prüfungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Schul- und Prüfungsordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame

und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der originären Zielsetzung am nächsten kommen, die die Verfasser mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Es folgt, zum Verbleib in der Schülerakte, die Dokumentation auf einer separaten Seite.

10

(19)

www.goetheschule-barsinghausen.de

sek retaliat@goetheschule-kgs-barslnghausen.de

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE

Tel: 05105.77434-00 Fax:05105.77434-50

Barsinghausen, d. 24.05.2016 Wuteerordnung

für di© Benutzung des schuieigenen LAW und WLAW und für den Umgang mit schuleigenen Rechnern inclusiv© der darauf installiertem Software, sowie für di©

Benutzung schulisch lizensierter Software auf privaten Rechnern an der Goetheschule»KGS Barsinghausen

Das Computernetzwerk ist Eigentum der Goetheschule - KGS Barsinghausen und steht den Angehörigen der Goetheschule - KGS Barsinghausen im Rahmen ihrer Schulausbildung bzw.

dienstlichen Tätigkeit für schulische Zwecke zur Verfügung.

In den Computerräumen befinden sich kostspielige Geräte, die unter großem Arbeitsaufwand mit zum Teil teurer Software ausgestattet sind. Die Einsatzbereitschaft und der äußerlich optimale Zustand der Arbeitsplätze und aller ausleihbaren mobilen Geräte ist nur gewährleistet, wenn alle Nutzer mit dem Inventar rücksichtsvoll und sachgerecht umgehen und Ordnung halten.

Die Nutzerordnung ist Bestandteil der Schulordnung. Die Regelungen gelten für alle Rechner, die Bestandteil des Schülernetzes sind. In diese Nutzerordnung einbezogen sind auch Drucker, Beamer, Scanner, Kopfhörer, Lautsprecher und andere Geräte, die zur Dateierstellung und/oder - bearbeitung im Unterricht von der Schule beschafft wurden und eingesetzt werden.

Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Goetheschuie - KGS Barsinghausen sowie alle anderen Angehörigen der Schule, Elternvertreter und alle Personen, die mit Aufgaben im Rahmen des Schulbefriebes betraut sind. Die Nutzung der ortsfesten Computer in den Computerräumen und der anderen nicht mobilen Computer erfolgt im Rahmen der Unterrichtsdurchführung, der Unterrichtsvorbereitung oder anderer Tätigkeiten im Interesse der Schule unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung, welche Tätigkeit im Interesse der Schule liegt.

Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. die von der Schulleitung beauftragten Systembetreuer.

Die Nutzung der Computeranlage ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt und dies durch Unterschrift bestätigt.

Vorbemerkung

1. Geltungsbereich

2. Nutzungsberechtigung

(20)

3. Verhalten Im Computerraum

Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten.

Das Einnehmen von Speisen und Getränken sowie das Kaugummi kauen sind am Computerarbeitsplatz / im Computerraum nicht gestattet.

Festgestellte Mängel an den Arbeitsstationen und Systemstörungen sind der unterrichtenden bzw.

aufsichtführenden Lehrkraft unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Mängel, die am Ende der Nutzung auftreten, gehen zu Lasten des Nutzers.

Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen,

Manipulationen an Hard- oder Software, das Beschädigen, Beschmieren und Verkratzen von Geräten führen, sind verboten und führen zum Ausschluss von der Nutzung des Schulnetzes Das Lockern von Steckern zur Stromversorgung, dem Anschluss von Peripheriegeräten wie Maus, Tastatur, etc. und Netzwerksteckern hat zu unterbleiben und führt ebenfalls zum Ausschluss von der Nutzung des Schulnetzes und schuleigener Computer.

Die Aufsicht führenden Personen dürfen jederzeit von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Datenträger, die mit dem Schulnetz verbunden werden sollen, überprüfen und. bei groben Verstößen gegen Nutzerordnung (z.B. Produktpiräterie, Verbreitung von pornografischen -, rassistischen - oder persönlich verletzenden Inhalte) einziehen. Die Systemadministratoren werden umgehend benachrichtigt informieren die Schulleitung. Die Rückgabe erfolgt nach

Information der Erziehungsberechtigten.

Vor dem Verlassen des Raumes sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen. Die Computer müssen über die Softwaresteuerung heruniergefahren werden, der Bildschirm wird ausgeschaltet und die Maus muss auf den Computer gelegt werden.

4. Benutzung des Schulnetzes

Der Zugang zürn Schulnetz hat ausschließlich mit der persönlichen Benutzerkennung und dem persönlichen Passwort zu erfolgen. Das Kennwort darf anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe des persönlichen Kennwortes und der Gebrauch von Kennwörtern anderer Benutzer sind verboten und führen zum Ausschluss von der Nutzung des Schulnetzes.

Das Einrichten von leeren Kennwörtern ist verboten.

Jeder Nutzer darf sich zeitgleich mit seinem Account an nur einem Rechner in das Schulnetz einloggen. Vergisst ein Nutzer sein Kennwort, erhält er auf Nachfrage von den Systemadministratoren ein neues Kennwort.

Kennwörter sind so zu wählen, dass sie einprägsam und sicher sind. Sie müssen aus mindestens 10 Zeichen bestehen und Zahlen, Klein- und Großbuchstaben enthalten. Das Benutzen von Sonderzeichen erhöht die Sicherheit des Kennwortes.

Alle neuen Schülerinnen und Schüler erhalten im Verlauf des ersten Schuljahres an unserer Schule eine mehrstündige EDV-Grundbildung, die sie mit den Besonderheiten und den Regelungen zur Benutzung der schuleigenen EDV Einrichtungen vertraut macht.

Schülerinnen/Schüler, die im Verlauf eines Schuljahres an unsere Schule kommen, werden von den Systemadministratoren eingewiesen.

(21)

Die Zugangsberechtigung zum Schulnetz gilt für Schülerinnen/Schüler maximal bis zum Ende des Bildungsganges. Danach werden alle persönlichen Daten gelöscht,

Jedem Nutzer ist ein begrenzter Speicherplatz zugewiesen. Sobald ein Nutzer die Warnmeldung erhält, dass der zur Verfügung stehende Speicherplatz erschöpft ist, muss er Dateien auf private, externe Medien auslagern. Hat der Benutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Meldung den Dateiumfang verringert, ist der Administrator berechtigt Dateien zu löschen.

Die Verarbeitung privater Daten, die keinen unmittelbaren Bezug zum Unterricht haben, kann den Lernerfolg begünstigen und ist ausdrücklich zugelassen. Die Regelungen aus Abschnitt 9 (Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheit) gelten auch für private Daten,

Software (z.B. Plug-Ins) darf nicht installiert werden.

Versuche, die Systemkonfigurationen Inklusive Intemetoptionen zu verändern, sind verboten.

Die Manipulation einzelner Rechner oder des gesamten Netzwerkes z. B. durch das Erstellen, Ausfuhren oder Herunterladen jeglicher nicht dem Unterricht dienender Software, ist untersagt.

Arbeiten zur Beseitigung solcher Manipulationen an den schuleigenen EDV Einrichtungen werden vom mit der Wartung des schuleigenen Computemetzes beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Die Kosten hierfür sind vom verursachenden Nutzer zu tragen.

Das' Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden.

Publikationsrechte sind zu respektieren.

Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter der Adresse der Schule. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Schule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Goetheschule - KGS Barsinghausen in jedweder Weise Schaden zuzufügen.

Die Nutzer sind für den Inhalt ihrer E-Mails selbst verantwortlich.

Die im Internet bereitgestellten Informationen werden mit dem Erziehungsauftrag der Schule folgenden und dem Jugendschutz dienenden Software gefiltert und stehen so den Schülerinnen/Schüler nur eingeschränkt zur Verfügung.

Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann sich die Aufsichtsperson Bildschirminhalte der Arbeitsplatzcomputer mit Hilfe geeigneter Programme auf dem Lehrer-PC anzeigen lassen.

6. Verstöße gegen die Benutzerordnung

Um Verstöße gegen die Benutzerordnung feststellen zu können, werden die Logins protokolliert.

Bei begründetem Verdacht wird auf das Protokoll zurückgegriffen.

(22)

Verstöße gegen die Benutzerordnung können den zeitlich begrenzten oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Kommt es zu einem selbst verschuldeten Ausschluss von der. Nutzung des Schulnetzes und sollen in dieser Zeit zu benotende Arbeitsleistungen mit Hilfe eines schuleigenen Rechners in oder außerhalb des Schulnetzes erfolgen, so hat die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler hierfür die Konsequenz zu tragen, wenn die nicht erbrachte Leistung mit ungenügend bewertet wird.

Sollten durch die missbräuchliche Nutzung des Schulnetzes der Goetheschule - KGS Barsinghausen zusätzliche Kosten entstanden sein, so kann der Verursacher zu deren Begleichung herangezogen werden.

Zur Speicherung der im oder für den Unterricht sowie im Interesse der Schule erstellten Dateien steht jedem Nutzer Speicherplatz auf dem schuleigenen Server zur Verfügung. Diese Daten dürfen jederzeit von Schulleitung und Systemadministratoren eingesehen werden. Betroffene

Schülerinnen/Schüler sind darüber zu informieren.

Die Speicherung von Musik-, Video- oder Bilddateien mit einem Umfang von insgesamt mehr als .250 MB kann die Datenübertragungsrate im Schulnetz deutlich senken und ist verboten. Sollten für unterrichtliche Belange solche Dateien gespeichert werden müssen, sind die Systemadministratoren zu informieren.

7, Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheif

Jeder Nutzer verpflichtet sich die jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberechtes einzuhalten.

Die Weiterverbreitung von im intranet zur Verfügung gestellten Dateien und personenbezogenen Daten ist nicht zulässig.

Die auf den Arbeitsstationen und im Schulnetz zur Verfügung stehende Software ist für die Goetheschule - KGS Barsinghausen lizenziert und darf nicht kopiert werden.

Davon ausgenommen ist Software, die nicht lizenziert werden muss (Freeware, GPL usw.) und den Schülerinnen/Schüler zur Verfügung gestellt wird.

Software, die mit einer Schullizenz versehen ist und auf privaten Rechnern zum schulischen Gebrauch eingesetzt wird, geben die Systemadministratoren aus.

Die mit einer Schullizenz für die Goetheschule - KGS Barsinghausen versehene Software darf nur für Schul- und Ausbildungszwecke benutzt werden. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Die Nutzungsberechtigung erlischt sobald der Nutzer nicht mehr Schüler/in oder Angehörige/r der Goetheschule - KGS Barsinghausen ist und muss gelöscht werden. Die Verantwortung dafür trägt der Nutzer.

Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht.

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Goetheschule - KGS Barsinghausen auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.

Mit dem Erwerb einer Nutzungsberechtigung für das Internet erklärt der Nutzer, dass er in der Bundesrepublik Deutschland illegale Informationen weder aufrufen, herunterladen,

(23)

weiterverbreiten, noch speichern oder selbst anbieten wird. Dies gilt insbesondere für Seiten mit gewaliverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt.

S. iiräkrafftftrs'fein

Diese Nutzerordnung tritt zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Kraft. Damit werden alle bisherigen Nutzerordnungen ungültig.

(24)

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Fördeifwereem Gogtheschyie •*

KGS Bap'siriigthiayserii @.¥.

seit £97(3 mm Wühle unserer Kinder

Goethestraße 29 11 30890 Barsinghausen Web: http://www.foerdervereln-kgs.info eMail: vorstand@foerderverein-kgs.info Bankverbindung: Stadtsparkasse Barsinghausen

Konto 151 027, BLZ 251512 70

Hiermit erkläre(n) ich (wir) meinen (unseren) Betritt zum „Förderverein der Goetheschule-KGS Barsinghausen e. V.". Die Satzung und Beitragsordnung habe(n) ich (wir) zur Kenntnis genommen und erkenne(n) sie an.

Der Mindestbeitrag je Geschäftsjahr und Mitglied/Familie beträgt z. Zt. 12,00 EUR. Dieser Betrag kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

Name des Mitglieds Vorname

PLZ Wohnort Straße

Telefon eMall-Adresse

Name des Ehepartners Vorname

Name des Kindes Vorname

Klasse des Kindes mein persönlicher Jahresbeitrag (Mindestbeitrag 12,OOE)

Ort, Datum, Unterschrift(en)

Hiermit ermächtige ich den „Förderverein der Goethesehule-KGS Barsinghausen e. V." den oben genannten fälligen Jahresbeitrag von meinem (unserem) nachstehend benannten Konto einzuziehen. Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Name des Kontoinhabers Vorname

________________________________________________________________________________________________ '______________________________________________L_____________________

Name Geldinstitut Kontonummer / BanklelUahl

_____________________________ __________________________________________________________________ _________________________________________L__________

Ort, Datum, Unterschrift BIC / IBAN

(25)

Sehr geehrte Eltern,

herzlich willkommen bei Die Kantine I

Wir freuen uns, wenn wir auch Ihr Kind zur Mittagsverpflegung begrüßen dürfen.

Mein Name ist Jenny Künnemann, ich bin seit 21 Jahren selbstständig. Seit nunmehr 10 Jahren verpflege ich mit meinem Team Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder.

SO MELDEN SIE IHR KIND AN

Bitte pro Kind eine vollständig ausgefüllte "Anmeldung zur Essensversorgung" und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat in der Schule abgeben.

Falls eine BUT Bescheinigung vorhanden, bitte auch Diese in Kopie beifügen.

ESSENSBESTELLUNG

Voraussetzung ist ein vorliegendes und vollständig ausgefülltes SEPA - Lastschriftmandat.

Ab-(ausschließlich im Krankheitsfall) oder Zu-Bestellungen sind bis zum Vortag 16:00, gern per WhatsApp, ansonsten per E- Mail möglich.

BEZAHLUNG DES ESSENSGELDES UND ESSENSPREIS

Einzug im SEPA - Lastschriftverfahren:

Dazu erteilen Sie uns einmalig ein SEPA - Lastschriftmandat. Wir buchen den fälligen Betrag dann zu Beginn des Folgemonats rückwirkend für den Versorgungsmonat von Ihrem Konto ab. Sie erhalten eine Rechnung per Mail.

Sollten sich Ihre Mandatsdaten (siehe Lastschriftmandat) ändern, so bitten wir nach den aktuellen SEPA - Bestimmungen erneut um ein SEPA- Mandat

Der Essenspreis inkl. der gesetzl. MwSt.: beträgt pro Menü 3,90€

KONTAKT, BERATUNG & INFORMATION

Für Fragen rund um Anmeldung und Abrechnung ist Frau Jenny Künnemann gern für Sie da:

Anschrift: Die Kantine Osterstr. 6,30890 Barsinghausen Telefon: 0162/9657027

E-Mail: info-diekantine@web.de

Bürozeiten: Montag - Freitag in der Zeit von 15:00 -16:00

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und danken Ihnen gleichzeitig für das in uns gesetzte Vertrauen.

Ihr Kantinen - Team

(26)

Die Kantine

Inh. Jenny Künnemann Osterstr. 6

30890 Barsinghausen

ANMELDUNG ZUR ESSENSVERSORGUNG

1. EINRICHTUNG:

Schule:...

2. ESSENSTEILNEHMER:

Name:... Vorname:

Geboren am:...

3. GESETZLICHER VERTRETER

Name:... Vorname:

Geboren am:...

Straße / Haus / Nr.:...

Land:... Bundesland:

PLZ: ... Ort: ...

Telefon:... E - Mail:...

□ oben genannter Essensteilnehmer isst von Montag bis Freitag

□ Montag

□ Dienstag

□ Mittwoch

□ Donnerstag

□ Freitag

(27)

□ Lactoseintolerant

□ Vegetarier

□ ohne Schwein

□ ohne Fisch

4. MONATLICHE RECHNUNGSBEGLEICHUNG:

SEPA-Lastschrifteinzug per SEPA-Lastschriftmandat zu Beginn des Folgemonates durch Die Kantine gemäß den Bestimmungen des European Payments Council (EPC). Hierzu bitte das beigefügte SEPA_Lastschrift-Mandat vollständig ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung in der Schule abgeben.

5. BEAUFTRAGUNG ZUR ESSENSVERSORGUNG

Hiermit beauftrage ich das Unternehmen Die Kantine zur Essensversorgung des unter Punkt 2 genannten Kindes/Essensteilnehmers.

6. VERTRAGSDAUER

Die Essensversorgung erfolgt in der von der jeweiligen Einrichtung festgelegten Essensausgabezeit. Die vorliegende

Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und ist bis zu 4 Wochen vor Beginn des neuen Schulhalbjahres schriftlich kündbar. Nach Ausgleich aller Forderungen erlischt auch die Einzugsermächtigung.

7. ÄNDERUNGEN VON KUNDENDATEN

Änderungen von Namen, Anschrift und Bankverbindung sind dem Essenslieferanten unverzüglich mitzuteilen. Ggf. entstehende Kosten als Folge einer verspäteten Mitteilung trägt der Kunde.

8. GEBÜHREN

Gebühren wie z.B. für Rücklastschriften, welche der Essenslieferant nicht zu vertreten hat trägt der Kontoinhaber. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto des Essenlieferanten als fristgerecht bewirkt. Die fälligen Essengeldbeiträge sind sorgfältig zu prüfen. Grundlage ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum bestellten Essen, unabhängig von deren Inanspruchnahme.

Einwendungen gegen deren Höhe sind innerhalb von 12 Wochen nach dem jeweiligen Forderungsausgleich schriftlich gegenüber dem Essenlieferanten zu erheben. Die schuldhafte Unterlassung der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gegen den jeweiligen Ausgleich gilt als deren Genehmigung.

9. ZAHLUNGSVERZUG / DATENWEITERGABE

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Essenlieferant berechtigt, die für die Mahnung anfallenden Kosten als Verzugsschadenersatz zu erheben. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei gar nicht oder jedenfalls in geringerer Höhe entstanden. Nach dem Eintreten eines Zahlungsverzuges (nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung) ist der Essenlieferant berechtigt, die Essenlieferung einzustellen. In diesem Fall kann der Essenlieferant die Leitung der Einrichtung Ihres Kindes über den Ausschluss von der Essenteilnahme informieren.

10. ERMÄSSIGUNGEN

Evtl. Berechtigungen (BUT) auf Ermäßigung des Essengeldes sind der Anmeldung in Kopie beizufügen. Nicht vorgelegte bzw.

ungültige Unterlagen begründen keinen Anspruch auf Ermäßigung des Essenpreises. Ebenso sind dem Essenslieferanten Verlängerungen rechtzeitig und unaufgefordert vorzulegen.

Hiermit melde ich den in Punkt 2 bezeichneten Essensteilnehmer zu den dargestellten Bedingungen zur Essensversorgung an.

Ort / Datum Unterschrift gesetzlicher Vertreter/Vertragspartner

(28)

SEPA-Lastschriftmandat

DIE KANTINE

Inh. Jenny Künnemann

Osterstr. 6 / 30890 Barsinghausen Tel.: 0162/9657027

E-Mail: info-diekantine@web.de

Hiermit ermächtige/n ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu

entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen.

Einrichtung ___________ _________ Tel.-Nr. (privat)_____________________

Name des Kindes____________________________________________________

Straße

PLZ___________________________ Ort___________________________________

Kontoinhaber (falls abweichend)_______________________________________

E-Mail-

Ad resse_______________________________________________________________

Kontonummer_______________________________________________________

IBAN

Bank / Geldinstitut ________ __________________________ _

Bankleitzahl BIG

Ort: Datum : Unterschrift des / der Zahlungspflichtigen

Referenzen

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