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Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Montag, 24. Januar 2022 Ausgabe 015 ru.muenchen.de

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Montag, 24. Januar 2022 Ausgabe 015

ru.muenchen.de

Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo

Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München

Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313

Rathaus Umschau

Inhaltsverzeichnis

Terminhinweise für Medien 2

Meldungen 2 › München untersagt weitere „Corona-Spaziergänge“ 2 › Gesundheitsreferat informiert über neue Corona-Regeln in Schulen 3 › Verleihung Innovationspreis Volkskultur 2021 4 › München für den Deutschen Fahrradpreis 2022 nominiert 4 › Informationsabende an den Münchner Realschulen 5 › Informationsveranstaltungen der öffentlichen Münchner Gymnasien 6 › Jüdisches Museum: Online-Zeitzeugengespräch mit Abba Naor 8 › Filmmuseum: Hommage an Herbert Achternbusch 9 › Stadtmuseum: Grand Tour XXL des Reisekünstlers Emel‘jan Korneev 9

Antworten auf Stadtratsanfragen 11

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Terminhinweise für Medien

Mittwoch, 26. Januar, 20 Uhr, Hofspielhaus, Falkenturmstraße 8 Übergabe des Innovationspreises Volkskultur in München 2021 an Ko Bylanzki und Moses Wolff mit Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Kulturreferent Anton Biebl. Die Verleihung findet im Rahmen der Poetry- Slam-Veranstaltung im Hofspielhaus statt, mit begrenzter Gästezahl und unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen, zu finden un- ter www.hofspielhaus.de.

Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist aufgrund des begrenzten Platzangebotes erforderlich per E-Mail an volkskultur@muenchen.de.

(Siehe auch unter Meldungen)

Meldungen

München untersagt weitere „Corona-Spaziergänge“

(24.1.2022 – teilweise voraus) Aufgrund zurückliegender Ereignisse und ak- tuell vorliegender konkreter Erkenntnisse untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr am 24.

und 26. Januar im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbe- wegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spazier- gängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.

Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzu- beugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Na- sen-Bedeckungen getragen werden. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebe- kämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt wer- den.

Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, kön- nen weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisver- waltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Gesetzlich ist grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen sind. Den behördlichen Auflagen ist strikt Folge zu leisten.

Die Allgemeinverfügung in vollem Wortlaut ist im Internet bekanntgegeben

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Rathaus Umschau Gesundheitsreferat informiert über neue Corona-Regeln in Schulen

(24.1.2022 – teilweise voraus) Vor dem Hintergrund des aktuellen Infek- tionsgeschehens, das durch die deutlich höhere Infektiosität der Omi- kron-Variante des SARS-CoV-2-Virus bestimmt wird, hat das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Regelungen zum Infekti- onsschutz und Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld mo- difiziert (GMS vom 20.01.2022, G54e-G8390-2022/187-4).

Das Vorgehen wird differenziert nach der Einhaltung der Bestimmungen des Rahmenhygieneplans, der allgemeinen Hygieneregelung einschließlich des Lüftens und dem Einsatz von Luftreinigungsanlagen. Schulleitungen müssen dem Gesundheitsreferat unverändert alle infizierten Personen mel- den. Das Gesundheitsreferat geht davon aus, dass an den Münchner Schu- len grundsätzlich die Hygiene-Regeln beachtet und Luftreinigungsanlagen, soweit vorhanden, entsprechend den Vorschriften benutzt werden. Unter diesen Voraussetzung ergeben sich folgende Regelungen:

- Zeigt ein Nukleinsäuretest einer Schülerin oder eines Schülers ein posi- tives Ergebnis, erfolgt eine Isolation nach den aktuell gültigen Regelun- gen der AV Isolation: Der/die infizierte Schüler*in muss für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fach- kraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind für mindestens 48 Stunden frei von Covid-19-typischen Symptome ist. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

- Mit dem Bekanntwerden des positiven Falls in einer Klasse greift auto- matisch und ohne weitere Anordnung durch das Gesundheitsamt das intensivierte Testregime für Schüler*innen nach 15. BayIfSMV (d. h.

an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzli- cher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am nachfolgenden Schultag nachgeholt, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist). Das intensivierte Test- regime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein.

- Wurden die oben genannten Regelungen zu Hygiene und Lüften nicht eingehalten, muss wie bisher eine Kontaktpersonenermittlung erfolgen.

- Wurden die oben genannten Regelungen zu Hygiene und Lüften einge- halten, entfällt die Kontaktpersonenermittlung und alle negativ geteste- ten Schüler*innen besuchen weiter den Unterricht.

- Kommt es innerhalb von 5 Tagen zu einem oder zwei weiteren Fällen, so findet bei Einhaltung der Hygiene-Regeln weiterhin keine Kontaktper- sonenermittlung statt, das intensivierte Testregime wird fortgeführt.

Das intensivierte Testregime wird solange beibehalten, bis in der Klasse

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für 5 aufeinander folgende Schultage keine Infektion mehr festgestellt wurde.

- Kommt es zu einem vierten Fall innerhalb von fünf Tagen, ist ein epide- miologischer Zusammenhang in jedem Fall anzunehmen und es liegt ein Ausbruch vor. Es müssen alle Schüler*innen nach Hause geschickt werden und durch das Gesundheitsreferat wird Quarantäne angeord- net.

- Sind in der Klasse Schüler*innen mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko oder solche, in deren Haushalt Personen mit einem erhöhten Ri- siko leben, so ist diesen die Teilnahme am Unterricht bei Infektionsfällen in der Klasse/Gruppe generell freizustellen.

- Für Lehrkräfte findet weiterhin eine Einzelfallprüfung statt. Sollten Lehr- kräfte als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, so können sie sich frühestens am 7. Tag nach dem letzten engen Kontakt freitesten, wäh- rend bei den Schüler*innen, die enge Kontaktpersonen sind, ein Freites- ten nach 5 Tagen möglich ist.

- Für Lehrkräfte, in deren Klasse ein Infektionsfall auftritt, wird ein inten- siviertes Testregime (tägliche Selbsttests über die folgenden fünf Unter- richtstage) empfohlen.

Verleihung Innovationspreis Volkskultur 2021

(24.1.2022) Ko Bylanzky und Moses Wolff werden am Mittwoch, 26. Ja- nuar, durch Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Kulturreferent An- ton Biebl mit dem Innovationspreis Volkskultur 2021 der Landeshauptstadt München für ihr Projekt „wer ko der ko“ geehrt. Mit dem undotierten Preis werden seit 2012 herausragende Initiativen und neue Wege in der Volks- kultur in den Fokus gerückt und gewürdigt. Mit der Veranstaltungsreihe haben die beiden den ersten Mundart-Poetry-Slam in München etabliert, der genreübergreifend und szenevernetzend den aktiven Gebrauch der bayerischen Dialekte in einem urbanen Kontext fördert und damit deren zeitgenössisches künstlerisches Potenzial aufzeigt.

(Siehe auch unter Terminhinweise)

München für den Deutschen Fahrradpreis 2022 nominiert

(24.1.2022) Die Stadt München wurde in der Kategorie „Service & Kom- munikation“ für den Deutschen Fahrradpreis 2022 nominiert. Mit der wegweisenden Form der Informationsveranstaltungen zum Radentscheid, bei denen mit Unterstützung des „Digitalen Zwillings“ die geplanten Um- baumaßnahmen besonders bürgernah visualisiert werden, konnte das Mobilitätsreferat die Jury überzeugen. Der Münchner Beitrag ist eines von vier Projekten, die es in die Endrunde geschafft haben, in der Kategorie

„Infrastruktur“ wurden drei Projekte nominiert. Insgesamt wurden 128

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Rathaus Umschau Vorschläge für den Deutschen Fahrradpreis eingereicht. Die Gewinner

werden am Donnerstag, 17. Februar, verkündet. Weitere Informationen zu den Projekten finden sich unter www.der-deutsche-fahrradpreis.de/die-no- minierten-2022.

Der Stadtrat hat 2019 das Bürgerbegehren Radentscheid übernommen.

Nach und nach sollen in gut 40 Straßen auf beiden Seiten neue, breitere oder besser markierte Radwege entstehen. Bevor die Umgestaltung be- ginnt, stellt das Mobilitätsreferat bei Informationsveranstaltungen den An- wohner*innen, Gewerbetreibenden und Bezirksausschüssen verschiedene Varianten vor. Auf der Basis des sogenannten „Digitalen Zwillings“, eines digitalen 3D-Stadtmodells, das vom Kommunalreferat entwickelt wurde, können die Veränderungen verständlich und anschaulich erläutert werden.

Ein Beispiel findet man unter dem Link https://bit.ly/3nOfcSz.

Der Deutsche Fahrradpreis ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förde- rung des Radverkehrs in Deutschland, der in diesem Jahr zum 22. Mal vergeben wird. Er wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. verliehen.

Informationsabende an den Münchner Realschulen

(24.1.2022) Die Münchner Realschulen laden in den nächsten Tagen und Wochen zu Informationsveranstaltungen ein, um interessierte Eltern so- wie Schülerinnen und Schüler über das Angebot und die Einschreibung zu informieren. Der Haupttermine für die Einschreibungen zum Schuljahr 2022/2023 sind von Montag, 9. Mai, bis Freitag, 13. Mai. Über Aufnahme- voraussetzungen und Einschreibeformalitäten informiert das Referat für Bildung und Sport unter www.muenchen.de/schuleinschreibung.

Termine der Informationsveranstaltungen:

Montag, 31. Januar, 19 Uhr

- Städtische Artur-Kutscher-Realschule - Städtische Elly-Heuss-Realschule

- Städtische Werner-von-Siemens-Realschule Dienstag, 1. Februar, 19 Uhr

- Städtische Adalbert-Stifter-Realschule - Städtische Balthasar-Neumann-Realschule - Städtische Salvator-Realschule für Mädchen Mittwoch, 2. Februar, 19 Uhr

- Städtische Carl-von-Linde-Realschule Donnerstag, 3. Februar, 19 Uhr

- Staatliche Marieluise-Fleißer-Realschule

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Montag, 7. Februar, 19 Uhr

- Städtische Maria-Probst-Realschule - Städtische Realschule an der Blutenburg - Städtische Wilhelm-Röntgen-Realschule Dienstag, 8. Februar, 19 Uhr

- Städtische Anne-Frank-Realschule - Städtische Erich Kästner-Realschule - Städtische Fridtjof-Nansen-Realschule Mittwoch, 9. Februar, 19 Uhr

- Städtische Hermann-Frieb-Realschule Donnerstag, 10. Februar, 19 Uhr - Städtische Carl-Spitzweg-Realschule - Städtische Helen-Keller-Realschule - Staatliche Georg-Büchner-Realschule Dienstag, 22. Februar, 19 Uhr

- Städtische Ricarda-Huch-Realschule - Städtische Rudolf-Diesel-Realschule - Städtische Wilhelm-Busch-Realschule Mittwoch, 23. Februar, 19 Uhr

- Städtische Ludwig-Thoma-Realschule

- Staatliche Realschule München-Freiham (18 Uhr!) Donnerstag, 24. Februar, 19 Uhr

- Staatliche Joseph-von-Fraunhofer-Schule

Informationsveranstaltungen der öffentlichen Münchner Gymnasien (24.1.2022) Die Münchner Gymnasien laden wie jedes Jahr vor dem Haupttermin zur Einschreibung zu Informationsveranstaltungen ein, um interessierte Eltern sowie Schüler*innen über das Angebot und die Auf- nahmevoraussetzungen an ihren Schulen zu informieren. Der erste Termin findet am Donnerstag, 27. Januar, statt. Die Veranstaltungen der übrigen Gymnasien folgen in den nächsten Wochen.

Über Aufnahmevoraussetzungen und Einschreibeformalitäten informiert das Referat für Bildung und Sport unter www.muenchen.de/schuleinschrei- bung. Auskünfte erteilen auch die einzelnen Schulen. Der Haupttermin für die Einschreibung an den öffentlichen Gymnasien in München zum Schul- jahr 2022/2023 ist Dienstag, 10. Mai. Bei nichtöffentlichen Schulen können die Zeiten für die Einschreibung abweichen. Die Schüler*innen sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

An dieser Schule nehmen sie in der Regel auch, falls erforderlich, am Pro- beunterricht teil.

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Rathaus Umschau Termine der Informationsveranstaltungen an öffentlichen Gymnasien:

Donnerstag, 27. Januar, 19Uhr

- Staatliches Maria-Theresia-Gymnasium Montag, 14. Februar, 19 Uhr

- Staatliches Asam-Gymnasium - Staatliches Ludwigsgymnasium

- Staatliches Gymnasium Max-Josef-Stift - Staatliches Maximiliansgymnasium - Staatliches Rupprecht-Gymnasium Dienstag, 15. Februar, 19 Uhr - Staatliches Dante-Gymnasium - Staatliches Luitpold-Gymnasium

- Staatliches Otfried-Preußler-Gymnasium, Pullach - Städtisches Theodolinden-Gymnasium

- Staatliches Gymnasium München-Moosach Mittwoch, 16. Februar, 19 Uhr

- Staatliches Gisela-Gymnasium

- Städtisches Käthe-Kollwitz-Gymnasium - Staatliches Karlsgymnasium

- Städtisches Werner-von-Siemens-Gymnasium Donnerstag, 17. Februar, 19 Uhr

- Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium - Staatliches Gymnasium München-Feldmoching - Staatliches Gymnasium München Fürstenried-West - Städtisches Heinrich-Heine-Gymnasium

- Städtisches St.-Anna-Gymnasium - Staatliches Wittelsbacher-Gymnasium Montag, 21. Februar, 19 Uhr

- Staatliches Albert-Einstein-Gymnasium - Städtisches Bertolt-Brecht-Gymnasium - Städtisches Willi-Graf-Gymnasium - Staatliches Michaeli-Gymnasium - Staatliches Theresien-Gymnasium Dienstag, 22. Februar, 19 Uhr

- Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium - Staatliches Gymnasium München-Freiham - Staatliches Klenze-Gymnasium

- Städtisches Lion-Feuchtwanger-Gymnasium - Staatliches Pestalozzi-Gymnasium

- Staatliches Wilhelmsgymnasium Mittwoch, 23. Februar, 19 Uhr

- Staatliches Gymnasium München-Trudering, - Staatliches Max-Planck-Gymnasium

- Staatliches Oskar-von-Miller-Gymnasium

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- Städtisches Thomas-Mann-Gymnasium - Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium

Donnerstag, 24. Februar 2022, 19.00 Uhr - Staatliches Erasmus-Grasser-Gymnasium - Staatliches Gymnasium München-Nord - Städtisches Louise-Schroeder-Gymnasium - Städtisches Luisengymnasium

- Staatliches Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium

- Staatliches Gymnasium München-Riem (am staatlichen Michaeli-Gym- nasium)

Jüdisches Museum: Online-Zeitzeugengespräch mit Abba Naor

(24.1.2022) Am Dienstag, 25. Januar, lädt das Jüdische Museum München um 19 Uhr zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialis- mus“ zu einem digitalen Gespräch mit dem Zeitzeugen Abba Naor ein.

Abba Naor wurde 1928 im litauischen Kaunas in eine jüdische Familie ge- boren. Im Alter von 13 Jahren wurde er zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern im Getto Kaunas interniert. 1944 kam er in das KZ Stutthof, später dann in die Lager Utting und Kaufering I, die zum größten Außenla- gerkomplex des Konzentrationslagers Dachau gehörten. Den Todesmarsch der KZ-Häftlinge aus Kaufering Ende April 1945 überlebte er dank der Be- freiung durch das US-Militär. Seine Mutter und zwei seiner Brüder wurden von den Nationalsozialisten ermordet.

Abba Naor lebt heute in Israel und kommt regelmäßig nach Deutschland, um als Zeitzeuge über seine persönlichen Erinnerungen an die NS-Zeit und Schoa zu berichten. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes und des Bay- erischen Verdienstordens. Der Abend wird moderiert von Helmut Zeller, Journalist und Mitautor der Biografie von Abba Naor.

Eine Veranstaltung der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V in Kooperation mit der Evangelischen Stadtakademie, der Liberalen Jüdischen Gemeinde München Beth Shalom, der Europäischen Janusz Korczak Akademie, der Domberg Akademie und dem Jüdischen Museum München.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist via Zoom nach Anmeldung möglich.

Alternativ kann die Veranstaltung auch live via YouTube unter www.you- tube.com/watch?v=rlnwYkILkiY und auf Facebook verfolgt werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.juedisches-muse- um-muenchen.de/kalender/details/zeitzeugenabend-abba-naor.

Für Schulklassen und Jugendgruppen bietet das Jüdische Museum Mün- chen ein Bildungsangebot zum Zeitzeugenabend mit Abba Naor an, Details dazu unter www.juedisches-museum-muenchen.de/kalender/details/be- gleitprogramm-abba-naor.

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Rathaus Umschau Filmmuseum: Hommage an Herbert Achternbusch

(24.1.2022) Anlässlich des Todes von Herbert Achternbusch widmet das Münchner Filmmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, die nächste Ausgabe der Reihe „Open Scene“ am Donnerstag, 27. Januar, 19 Uhr, dem am 10. Ja- nuar verstorbenen „bayerischen Poeten und Selbstdarsteller“ und zeigt zwei Filme aus dem Archiv des Filmmuseums: den 15-minütigen Kurzfilm

„Das Kind“, eine Art Homemovie, der den jungen Herbert Achternbusch mit seiner Familie zeigt, und seinen Spielfilm „Das Gespenst“, der damals das konservative Bayern provozierte und sogar zu Aufführungsverboten führte. Der Filmemacher Achternbusch, der lange als skurriler Nachfahre von Karl Valentin etikettiert wurde, kümmert sich auch hier nicht um übli- che Dramaturgie, sondern ignoriert ästhetische Konventionen und spielt mit den Genres, mischt wüste Bilder mit fast innigen Szenen, Derbes mit Philosophischem, Märchenhaftes mit aktueller Gesellschafts- und Kultur- kritik.

Inhalt „Das Gespenst“: Eine lebensgroße Christusfigur, der 42. Herrgott einer bayerischen Klosterkirche, steigt auf die Klage einer enttäuschten Oberin vom Kreuz, um als „Ober“ mit der Polizei, mit einem Bischof und mit Münchner Passanten in Konflikt zu geraten. Aus subjektiver Sicht stellt der Film die Frage, was Jesus tun würde, wenn er heute nach Bayern käme. Herbert Achternbuschs zehnter Spielfilm, den er mit Freunden und Familie gedreht hat, strahlt die kraftvolle Einfalt eines Legendenspiels aus.

Die Golgatha-Szene stellt er beispielsweise mit drei Fröschen nach.

Achternbuschs provokative Attacke auf Kirche und Staat verursachte 1983 heftige Gegenreaktionen deutscher Bischöfe sowie der Staatsanwaltschaft und führte zu einer vorübergehenden Verweigerung der Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle und zur Reduzierung der zugesagten Filmförde- rung durch den Bundesinnenminister. Aufgrund der damaligen öffentlichen Kontroverse sahen über 150.000 Zuschauer*innen den Film im Kino und damit weit mehr als bei Achternbusch-Filmen üblich.

Der Eintritt kostet 4 Euro, 3 für Mitglieder des Fördervereins MFZ.

Kartenverkauf nur an der Abendkasse, die 60 Minuten vor Vorstellungsbe- ginn öffnet. Es sind zur Zeit keine Reservierungen oder Vorverkäufe mög- lich. Nachweise für die 2G-Plus-Regel müssen an der Kinokasse vorgezeigt werden. Am Platz ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Das Kino des Filmmuseums ist rollstuhlgerecht zugänglich und mit einer Induktionsschleife für Hörgeschädigte ausgestattet.

Stadtmuseum: Grand Tour XXL des Reisekünstlers Emel‘jan Korneev (24.1.2022) Am Donnerstag, 27. Januar, von 16.30 bis 17.30 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, sich im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs- Platz 1, auf einen Rundgang durch die Ausstellung „Grand Tour XXL. Der

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Reisekünstler Emel‘jan Korneev“ zu begeben und den russischen Reise- künstler kennenzulernen. Im Auftrag des Zaren reiste dieser bis nach Sibi- rien und die Grenzen zu China. Über Griechenland und Kleinasien gelangte er nach Italien, wo er die klassischen Ziele einer inspirierenden Bildungs- reise für sich entdeckte: Neapel, Ischia, die Phlegräischen Felder, Paes- tum, Tivoli – unentwegt dokumentierte er Landschaften, Bauten, Trachten und folkloristische Szenen.

Im Bestand des Münchner Stadtmuseums befinden sich über 50 Italienbil- der, die neben anderen Werken des Künstlers erstmals gezeigt werden.

Das Tagesticket ist zu einem ermäßigten Preis von 3,50 Euro erhältlich. Die Teilnahme kostet 4 Euro. Eine Anmeldung ist erforderlich und telefonisch unter 48006-6239 Montag und Dienstag 9 bis 13 Uhr, Mittwoch und Don- nerstag 14 bis 19 Uhr oder online unter www.mvhs.de möglich.

Das Münchner Stadtmuseum verfügt über einen rollstuhlgerechten Zu- gang und eine barrierefreie Toilette. Es gelten die 2G-Plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Weitere Informationen des Münchner Stadtmuseums zur Zugangsregelung unter http://muenchner-stadtmuseum.de/information/

aktuelle-besuchsregelungen.

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Rathaus Umschau

Antworten auf Stadtratsanfragen

Montag, 24. Januar 2022

ÖPNV-Ausbau mit Nachdruck vorantreiben – Überdachte Wartehäus- chen werden Standard an allen Bushaltestellen

Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021

Früheres Abholen für Freizeitaktivitäten

Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 15.7.2021 Schutzräume für junge Frauen zwischen 18 und 27 Jahren

Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Sabine Bär, Alexandra Gaß- mann, Ulrike Grimm und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 23.7.2020

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ÖPNV-Ausbau mit Nachdruck vorantreiben – Überdachte Wartehäus- chen werden Standard an allen Bushaltestellen

Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021

Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:

In Ihrer Anfrage vom 25.5.2021 führten Sie als Begründung aus:

„Den Antrag (Nr. 14-20/A 06163) mit o.g. Titel hat die CSU-Stadtratsfraktion Ende 2019 gestellt. In der Antwort des Referates für Arbeit und Wirtschaft bzw. der Münchner Verkehrsgesellschaft GmbH wurde im Interesse der Fahrgäste angestrebt, nach Möglichkeit an allen Haltestellen im MVG-Netz einen Witterungsschutz aufzustellen. Zum damaligen Stand waren von ins- gesamt 2.420 Haltestellen 72,5 Prozent aller Bus- und Tramhaltestellen mit einer Wartehalle ausgestattet. Das entspricht einer Zahl von 1.754 Warte- hallen im Stadtgebiet München. Angekündigt wurde die Verwendung eines neuen, schmaleren Wartehäuschens, um auch Haltestellen mit räumlichen Gegebenheiten auszustatten, an denen die Standardwartehalle beispiels- weise aufgrund zu geringer Gehwegbreite oder zu geringer Abstandsbrei- ten für den Durchgangsverkehr nicht aufgestellt werden kann.“

Vorbemerkung Mobilitätsreferat:

Im Sinne der Barrierefreiheit im ÖPNV sowie zur Steigerung des Komfort und der Attraktivität des ÖPNVs begrüßt das MOR einen flächendecken- den Ausbau an Wartehallen an Bus- und Tramhaltestellen.

Laut den Qualitätsstandards der Landeshauptstadt München (vgl. Sit- zungsvorlagen Nr. 14-20/V 15439, VV vom 19.2.2020) zählen Wartehallen und Sitzgelegenheiten bei den Haltestellenkategorien 3 und 4 jedoch nicht zur Mindestausstattung. Grundsätzlich ist es je nach örtlichen Machbar- keiten zu prüfen, ob Wartehallen und/oder Sitzgelegenheiten möglich sind.

(vgl. Bericht der Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan der LHM, S. 38 – abzurufen unter www.muenchen.de/nahverkehrsplan).

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen nun Folgendes mit- teilen:

Frage 1:

Wie viele weitere Wartehallen wurden seit dem Bericht vom 23.3.2020 an Bus- und Tramhaltestellen realisiert? Wie hoch ist der prozentuale Ausstat- tungsgrad?

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Rathaus Umschau Antwort der SWM/MVG:

Es wurden/werden in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 30 neue War- tehallen errichtet. Bei 2.420 auszustattenden Standorten beträgt die Quote rund 73 Prozent.

Frage 2:

Wurde wie angekündigt, die Verwendung des neuen Wartehallentypus un- tersucht? Welche Ergebnisse brachte die Untersuchung?

Antwort der SWM/MVG:

Der neue Typ wurde inzwischen konzipiert. Es handelt sich um eine beson- ders schmale Variante, die an Standorten aufgestellt werden kann, wo es die örtlichen Gegebenheiten erfordern (z.B. schmale Bürgersteige).

Frage 3:

Wurden Probleme erkannt? Wenn ja, welche? Wie werden diese gelöst?

Antwort der SWM/MVG:

Grundsätzliche Probleme wurden nicht festgestellt. Daher konnte der schmale Typ wie geplant in das Repertoire möglicher Wartehallen aufge- nommen werden.

Frage 4:

Ist die Auslieferung der über 100 angekündigten Wartehallen des schmale- ren Typs erfolgt? Welche Haltestellen wurden damit ausgestattet?

Antwort der SWM/MVG:

Die Auslieferung erfolgt – genauso wie bei den Standard-Wartehallen – sukzessive und bedarfsgerecht auf Abruf der SWM. Aktuell gehen wir da- von aus, dass die ersten schmalen Wartehallen 2022 errichtet werden.

Frage 5:

Können kurz- und mittelfristig alle Haltestellen mit einem Witterungsschutz ausgestattet werden?

Antwort der SWM/MVG:

Grundsätzlich streben wir langfristig eine Ausstattung aller geeigneten Standorte an, sofern eine entsprechende Finanzierung zu erreichen ist.

Aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen (z.B. vorhandene Gasleitun- gen, Platzverhältnisse, Fahrgastaufkommen) ist jedoch nicht jede Halte- stelle für das Errichten einer Wartehalle geeignet. Daher werden weniger als 100 Prozent aller Standorte auszustatten sein.

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Frage 6:

Wie gestaltet sich die angekündigte frühzeitige Abstimmung der baulichen Rahmenbedingungen in Stadtentwicklungsgebieten für die Standardwarte- häuschen?

Antwort der SWM/MVG:

Wo immer möglich, streben wir an, den Standard-Typ aufzustellen. Dieser bietet unseren Fahrgästen den größtmöglichen Komfort in Sachen Wet- terschutz. Außerdem verfügt nur dieser Typ über die erforderlichen Seiten- wände für die Vermarktung, über die die Fertigung, das Aufstellen sowie der Unterhalt der Wartehallen finanziert werden.

Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat der LHM hat in Ab- stimmung mit dem Behindertenbeauftragten, Herrn Oswald Utz, eine Stellungnahme abgegeben, die der Antwort angehängt ist. Aus Sicht des Mobilitätsreferat ist der Auftrag aus dem Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 25.9.2018 „Anpassung der Richtlinien für die Errichtung der MVG/Wartehäuschen – Verwendung alternativer Modelle“

(vgl. RIS-Sitzungsvorlagen-Nr.: 14-20/V 06873) durch die Entwicklung einer schmaleren Wartehalle erfüllt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gemäß der obigen Ausführungen der SWM/

MVG hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.

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Rathaus Umschau Früheres Abholen für Freizeitaktivitäten

Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 15.7.2021 Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadt- ratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende An- gelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbür- germeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.

In Ihrem Antrag regten Sie Folgendes an:

„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Lockerungen bei den Buchungszeiten für Freizeitaktivitäten der Kinder im Kindergarten und in den Kinderkrippen, analog der Lockerungen für die Grundschulkinder in Kindertagesstätten zu etablieren.“

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Hortkinder sind vormittags im Unterricht und im Anschluss besuchen sie in der Regel den Hort bis mindestens 16 Uhr, um zu Mittag zu essen, zu spielen, Hausaufgaben zu machen, sich zu bewegen und an Bildungsange- boten z.B. in Form von Neigungsgruppen oder Projekten teilzunehmen.

Im Hinblick auf den Schulbesuch am Vormittag ist die satzungsgemäße Mindestbuchungszeit bei Hortkindern mit mehr als 15 Stunden pro Woche geringer als bei „16-Uhr-Kindern“ im Kindergarten oder in der Kinderkrippe.

Trotzdem wird die Mindestbuchungszeit bei einem Besuch eines exter- nen Bildungsangebotes gerade bei den Kindern der 3. bzw. 4. Klasse manchmal unterschritten. Der Besuch eines externen Bildungsangebotes kann nicht als förderfähige Buchungszeit im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Erhalt der kindbe- zogenen BayKiBiG-Förderung für eine Kindertageseinrichtung ist es, dass, in einem Monat, mindestens 50% der Kinder die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestens 20 Stunden in der Woche besuchen. Da er- wartet wird, dass bei weniger als 50% der Hortkinder diese Mindestbu- chungszeit unterschritten wird, hat der Städtische Träger, um dem Wunsch der Eltern und der Kinder zu entsprechen, entschieden, die Teilnahme an einem externen Bildungsangebot pro Woche zu ermöglichen. Dadurch er- halten die städtischen Horte weiterhin Fördermittel.

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Kindergarten- und Kinderkrippenkinder können laut Satzung flexiblere Be- suchszeiten als Hortkinder buchen, so z.B. an einem Tag kürzer für den regelmäßigen Besuch in einem Verein, in einer Musikschule, an einem Kre- ativangebot etc.

Diese Kinder überschreiten (außer den „reinen“ Vormittags-Kindern) immer die satzungsge mäße Mindestbuchungszeit von 20 Stunden pro Woche. So sind z.B. schon die Kinder in der Besuchsart „erweitert über Mittag“ (bis 14 Uhr) mindestens 25 Stunden und bis zu 35 Stunden pro Woche anwesend, Ganztagsbuchungen umfassen mehr als 30 Stunden bis zu maximal 54 Stunden pro Woche, je nach Öffnungszeit der Kinderta- geseinrichtung.

Für die Vormittags-Kinder/Kurzzeit-Kinder ist eine Mindestbuchungszeit von über 15 Stunden pro Woche vorgegeben. Da kein Schulbesuch erfolgt, ha- ben diese Kinder jeden Tag die Möglichkeit, außerhalb der Kindertagesein- richtung weitere Bildungsangebote wahrzunehmen.

Aus sozialpädagogischen Gründen ist eine noch kürzere Buchungszeit nicht vorgesehen, da die noch jungen Kinder sowieso schon eine sehr kurze Aufenthaltszeit haben. Kindertages einrichtungen sind Bildungsein- richtungen mit einem gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Um diesen zu erfüllen, bedarf es einer gewissen „Grundanwesenheitszeit“.

Fazit: Alle Kinder in Städtischen Kindertageseinrichtungen können an exter- nen Bildungsan geboten teilnehmen, die neue Regelung für die Hortkinder stellte die von Ihnen gewünschte Gleichbehandlung her.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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Rathaus Umschau Schutzräume für junge Frauen zwischen 18 und 27 Jahren

Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Sabine Bär, Alexandra Gaß- mann, Ulrike Grimm und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 23.7.2020 Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadt- rat zuständig ist. Sie beantragen im Rahmen der Jugendhilfe, die Mög- lichkeit für weitere gesonderte Schutzräume für hilfsbedürftige Frauen zu schaffen.

Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, de- ren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürger- meister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Der Antrag konnte nicht innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist u.a. wegen der Corona-Pandemie und des dadurch erhöhten Arbeitsauf- wandes im Stadtjugendamt erledigt werden. Für die Beantwortung Ihres Stadtratsantrages sind umfangreiche Vorarbeiten, Überprüfungen sowie Recherchen notwendig gewesen, um die Gesamtsituation vollständig dar- stellen zu können. Es bestehen noch weitere Klärungsbedarfe. Es wurde deshalb eine Fristverlängerung bis 31.3.2022 bei der CSU – Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt. Für das von Ihnen entgegengebrachte Ver- ständnis sowie der genehmigten Fristverlängerungen möchte ich mich bedanken.

In Ihrem Antrag vom 23.7.2020 baten Sie um Antwort zur Entwicklung bzw.

Schaffung weiterer Schutzräume von jungen Frauen über das 18. Lebens- jahr hinaus. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass es bereits eine Vielzahl von Schutzräumen für junge Frauen in München gibt.

Als Schutzräume werden Orte bezeichnet, in denen sich junge Frauen ih- ren Bedürfnissen nach frei entfalten und/oder zur Ruhe kommen können, ohne dass sie gefährdenden Situationen wie bspw. physischer oder psychi- scher Gewalt ausgesetzt sind.

Die schützenden Räume können sowohl ambulante (z.B. Beratungsstellen) als auch stationäre (z.B. Frauenhäuser) Settings sein.

In München gibt es dazu eine Vielfalt an bedarfsgerechten Hilfsangeboten für junge Frauen ab 18 Jahren. Die Voraussetzung für die Annahme von Hilfestellungen ist jedoch, dass sich junge Frauen aktiv an die jeweilige Hil- feform wie Beratungsstellen, Sozialbürgerhäuser oder Frauenhäuser wen- den. Für die jungen Frauen bedeutet es, dass sie sich z.B. selbstständig

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über Onlineportale (z.B. www.muenchen.de) zu Beratungsmöglichkeiten informieren. Es sind dort verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten angeführt.

Junge Frauen können sich auch direkt oder telefonisch an die Sozialbürger- häuser in den jeweiligen Stadtbezirken wenden. Dort erhalten Sie werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr umfassende Beratungs- und Unterstützungsmöglich- keiten sowie Empfehlungen für externe Beratungsangebote oder statio- näre Einrichtungen bspw. der Kinder- und Jugendhilfe, Bezirkseinrichtun- gen oder Frauenhäuser.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es im Stadtgebiet München u.a. vielfältige geschlechtsspezifische Einrichtungen, die unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen haben.

- Die sozialpädagogischen Einrichtungen gem. § 41 i.V.m. § 34 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Kinder- und Jugendhilfe nehmen Heran- wachsende auf, die entweder milieubedingte Entwicklungsdefizite bzw.

Verhaltensauffälligkeiten haben oder deren Familie ausgefallen ist und bieten gezielte pädagogische Hilfestellungen im Einzelfall an. Die Erzie- hung in diesem Kontext umfasst die Verbindung von Alltagserleben mit entwicklungsförderlichen Angeboten.

- In heilpädagogischen Einrichtungen erhalten junge Menschen, die durch konstitutionelle oder soziale Defizite in ihrer altersgemäßen Entwicklung beeinträchtigt sind, gezielt durch heilpädagogische Angebote gem. § 41 i.V.m. § 34 SGB VIII pädagogische Hilfestellungen.

- Die therapeutischen Wohngruppen gem. § 41. i.V.m. § 35a SGB VIII hel- fen jungen Menschen verfestigte und belastende Lebensereignisse zu verarbeiten, sodass eine altersgemäße Entwicklung des Erlebens und Handelns wieder möglich ist.

Zusätzlich können junge Frauen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sozialpädagogische Unterstützung in stationären Wohngruppen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII erhalten, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.

Die Auswertung des Stadtjugendamtes zeigt, in welchen stationären Hilfe- bzw. Wohnformen junge Frauen Ende 2020 untergebracht waren.

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Rathaus Umschau Insgesamt haben danach, 257 junge Frauen im Alter zwischen 18 und 27

Jahren Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen in Anspruch genommen.

Die Tendenz zeigt, dass junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren vor allem Unterstützung in sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Wohngrup- pen gem. § 41 i. V. m. § 34 SGB VIII benötigen. Mit Vollendung des 21.

Lebensjahres nehmen junge Frauen zunehmend die sozialpädagogische Unterstützung während der schulischen und/oder beruflichen Ausbildung in Anspruch, vgl. § 13 Abs. 3 SGB VIII.

Junge Frauen zwischen 18 und 27 Jahren erhalten eine Vielfalt an bedarfs- gerechten und auf den Einzelfall abgestimmte Hilfestellungen.

Außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe können sich junge Frauen (mit Kindern) in akuten Notlagen an Frauenhäuser wenden. Sie erhalten dort Schutz und Zuflucht vor möglichen Bedrohungen. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich. In den Frauenhäusern arbeiten Sozialpädagoginnen, die u.a. psychosoziale Beratung, Hilfe bei Antragstellungen (z.B. Leistun- gen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder zwölften Sozialge- setzbuch (SGB XII)), Umgang mit Behörden, Begleitung zu Terminen, etc.

anbieten.

Zusätzlich zu den stationären Angeboten können sich (junge) Frauen rund um die Uhr an Beratungsstellen und den Frauennotruf in München wen- den, wenn sie Beratung zu Themen wie psychische und/oder physische Gewalt, Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung, Bildungschancen, Zwangs- verheiratung oder Frauenhandel benötigen.

Mit den ambulanten und/oder stationären Angeboten stehen in München vielfältige und fachgerechte Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, an die sich junge Frauen im Bedarfsfall wenden können.

Aus Sicht des Sozialreferates decken die bestehenden Angebote den Be- darf an Schutzräumen für junge Frauen zwischen 18 und 27 Jahren. Eine Schaffung von weiteren Schutzräumen ist aus fachlicher Sicht nicht not- wendig.

Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe da- von aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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