• Keine Ergebnisse gefunden

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AD\1098845DE.doc PE584.014v02-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

Europäisches Parlament

2014-2019

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

2016/0139(COD) 7.7.2016

STELLUNGNAHME

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der

Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo)

(COM(2016)0277 – C8-0177/2016 – 2016/0139(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Ulrike Lunacek

(2)

PE584.014v02-00 2/5 AD\1098845DE.doc

DE

PA_Legapp

(3)

AD\1098845DE.doc 3/5 PE584.014v02-00

DE

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dem Vorschlag der Kommission soll die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim

Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert werden (Kosovo) (2016/0139(COD)). In dem Vorschlag geht es insbesondere um die Aufhebung der Visumpflicht für das Kosovo, indem es von Anhang I in Anhang II überführt wird. Mit der Verordnung werden kosovarische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass von der Visumpflicht befreit, wenn sie für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die EU (ohne das Vereinigte Königreich und Irland) bzw. nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz einreisen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstützt seit längerem die

Visaerleichterung und die Visaliberalisierung für sämtliche Länder des westlichen Balkans als eine Möglichkeit, zwischenmenschliche Kontakte zu fördern und die Beziehungen zur EU zu stärken. Das Kosovo ist das einzige Land des westlichen Balkans, das nicht spätestens 2010 in den Genuss eines Visaerleichterungsabkommens gekommen ist und dessen Bürger für die Einreise in die EU derzeit ein Visum benötigen. Dieser Umstand hat ganz erheblich dazu beigetragen, dass sich die Bürger als „Bürger zweiter Klasse“ und als „eingesperrt“ begreifen, und in der Folge dazu geführt, dass sich die Bürger in der Vergangenheit andere

Möglichkeiten für eine Einreise in die EU gesucht haben.

Der Dialog mit dem Kosovo über die Visaliberalisierung wurde am 19. Januar 2012 aufgenommen. Die Kommission hatte zuvor darauf bestanden, dass im Bereich der erforderlichen Voraussetzungen der Rückübernahme und der Wiedereingliederung

hinreichende Fortschritte erzielt werden, und zeigte sich mit der Arbeit der staatlichen Stellen des Kosovo zufrieden. Sie legte vier Fortschrittsberichte – den vierten und letzten am 4. Mai 2016 – vor. Im letzten Fortschrittsbericht kam sie zu dem Schluss, das Kosovo habe die Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung erfüllt, wobei sie jedoch davon ausging, dass das Kosovo vor der Annahme des Vorschlags durch das EP und den Rat das Grenzabkommen mit Montenegro ratifiziert und mehr Erfolge bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption erzielt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat immer wieder auf die große Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz und der Wahrung der Grundsätze der Demokratie hingewiesen. Im Wege seiner jährlichen Entschließung zum Fortschritt des Kosovo auf dessen Weg zur Integration in die EU überwacht und bewertet er die

Entwicklungen, sorgt dafür, dass Folgemaßnahmen zu diesen Themen ergriffen werden, und wird auch künftig in seiner Wachsamkeit nicht nachlassen. Mit der Visaliberalisierung wird sich für die Bürger des Kosovo ein Stück weit Normalität einstellen. Außerdem wird sie den staatlichen Stellen des Landes sicherlich als Anreiz für weitere Bemühungen um die

Umsetzung der notwendigen Reformen und insbesondere um die Erfüllung der

Anforderungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens dienen.

Abschließend hofft der Ausschuss angesichts der Bedeutung der Visaliberalisierung für die Bürger des Kosovo auf einen raschen Abschluss des Verfahrens und darauf, dass die

Verordnung in der geänderten Fassung alsbald in Kraft tritt, damit die Bürger in den Genuss

(4)

PE584.014v02-00 4/5 AD\1098845DE.doc

DE

der neuen Regelungen kommen.

******

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vorzuschlagen, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt.

(5)

AD\1098845DE.doc 5/5 PE584.014v02-00

DE

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo*)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer COM(2016)0277 – C8-0177/2016 – 2016/0139(COD)

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE 6.6.2016

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET 6.6.2016

Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung

Ulrike Lunacek 24.5.2016 Prüfung im Ausschuss 14.6.2016

Datum der Annahme 7.7.2016

Ergebnis der Schlussabstimmung +:

–:

0:

38 7 6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Jaromír Štětina, László Tőkés, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Andrzej Grzyb, András Gyürk, Paavo Väyrynen, Janusz Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Heidi Hautala

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Obwohl die Vorhaben in mehreren Fallen im geschätzten Kostenrahmen umgesetzt werden konnten, war es für die FIPOI nicht möglich, dass die bewilligten

Diese Ausnahmeregelung für anerkannte Flüchtlinge soll in Hinkunft gestrichen werden (§ 10 Abs. Nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention ist ganz klar, daß es

Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Justiz- oder Verwaltungsbehörde die Bestätigung eines Verkaufsplans ablehnen kann, wenn keine begründete Aussicht besteht, dass an

Es sprechen: Andrej Plenković, Jacek Saryusz-Wolski, Sandra Kalniete, Ana Gomes, Mark Demesmaeker, Petras Auštrevičius, Janusz Korwin-Mikke, Jaromír Štětina, Tonino Picula,

Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa Die in Genf ansässige Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) widmet sich als eine der

Aussprache mit Vladimir Drobnjak, Chefunterhändler der Republik Kroatien Es sprechen: Gabriele Albertini, Hannes Swoboda, Bernd Posselt, Zoran Thaler, Jelko Kacin, Franziska

Es sprechen die folgenden Mitglieder: Tomas Tobé (Vorsitzender des DEVE-Ausschusses), Witold Jan Waszczykowski (erster stellvertretender Vorsitzender des AFET-Ausschusses),

AFET: 15.06: Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Fabio Massimo Castaldo, Michael Gahler, Bernard Guetta, Andrius Kubilius, Antonio López-Istúriz White, Francisco