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Heidelberger Sand- und Kies GmbH Werk Liedolsheim

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Academic year: 2022

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Heidelberger Sand- und Kies GmbH Werk Liedolsheim

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser sowie auf eine Sondernutzungserlaubnis zur Befahrung des Baggersees mit einer dieselbetriebenen Klappschute

Oktober 2020

Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe

Tel. 07 21/16 110 21 juris@arguplan.de

Antragstellerin Heidelberger Sand und Kies GmbH

Werk Liedolsheim Berliner Str. 6 69120 Heidelberg

Tel. 07254/7767015 joern.ebeling@heidelbergcement.com

(2)

Heidelberger Sand und Kies GmbH Werk Liedolsheim

Antrag gemäß §§ 8ff (WHG) auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser sowie

auf eine Sondernutzungserlaubnis zur Befahrung des Baggersees mit einer dieselbetriebenen Klappschute

Antragstellerin:

Heidelberger Sand und Kies GmbH Werk Liedolsheim

Berliner Straße 10 69120 Heidelberg anerkannt:

Heidelberg, den 19.10.20

_______________

Jörn Ebeling

(Leiter Rohstoffsicherung HSK Süd)

Bearbeitung:

arguplan GmbH Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe Karlsruhe, den 19.10.20

_______________

B. Juris

(Dipl.-Geograph)

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Veranlassung und Gegenstand der Antragstellung --- 3

2 Bestehende Genehmigungen --- 3

3 Darstellung und Begründung des Wasserbedarfs --- 4

4 Kieswaschwasser --- 5

4.1 Kieswaschwasserbedarf ---5

4.2 Entnahme des Seewassers zur Kies- und Sandwäsche ---6

4.3 Verwendung des Wassers bei der Sand- und Kiesaufbereitung ---6

4.4 Wiedereinleitung des Waschwassers in den Baggersee ---7

5 Einsatz eines dieselbetriebenen Wasserfahrzeugs --- 8

5.1 Eingesetztes Wasserfahrzeug ---8

5.2 Betankung des Wasserfahrzeugs ---8

6 Auswirkungen des Vorhabens --- 10

7 Zusammenfassung und abschließende Beurteilung --- 11

8 Verwendete Unterlagen --- 12

Anlagen

Anlage 1 Übersichtskarte (M 1:25.000)

Anlage 2 Lageplan - Betriebsanlagen (M 1: 2.500)

Anlage 3 Fließschema - Darstellung der Wasserführung (o. M.)

(4)

1 Veranlassung und Gegenstand der Antragstellung

Die Heidelberger Sand und Kies GmbH betreibt einen Sand- und Kiesabbau im Bagger- see Gießen in Dettenheim-Liedolsheim, Landkreis Karlsruhe (s. Anlage 1). Die gegen- wärtige Tieferbaggerung des Sees erfolgt auf Grundlage des Planfeststellungsbe- schlusses des Landratsamtes Karlsruhe vom 20.12.2016.

Die Produktion qualifizierter, marktgängiger Sande und Kiese erfordert eine Reinigung und Klassierung des gewonnenen Rohmaterials. Die Entnahme und Wiedereinleitung des für die Kieswäsche benötigten Oberflächenwassers des Baggersees ist mit der wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Karlsruhe vom 11.08.2011 bis zum 31.12.2020 befristet.

Im Abbaubetrieb wird eine dieselbetriebene Klappschute auf dem Baggersee Gießen eingesetzt. Der Betrieb der Klappschute ist zusammen mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Kieswäsche genehmigt worden und wie diese bis zum 31.12.2020 befris- tet.

Um die Benutzung des Wassers im Rahmen der Kieswäsche weiter auf einer genehmi- gungsrechtlichen Basis fortführen zu können, beantragt die Heidelberger Sand und Kies GmbH gemäß §§ 8ff WHG die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und zur Wiedereinleitung von Oberflächenwasser für die Kieswäsche aus dem Baggersee Gießen, in Dettenheim, Ortsteil Liedolsheim,

Darüber hinaus wird auch die Neuerteilung der Sondernutzungserlaubnis für den Einsatz der dieselbetriebenen Klappschute auf dem Baggersee Gießen beantragt.

Durch die in den letzten Jahre begonnene Tieferbaggerung hat sich im Vergleich mit dem früheren Abbau der Sand- und Feinsandanteil im gewonnenen Rohstoff und dadurch auch die für die Aufbereitung benötigten Wassermengen erhöht. Mit der Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse werden daher auch im Vergleich mit den bisher genehmigten Entnahmemengen erhöhte Kieswaschwasserentnah- memengen beantragt.

2 Bestehende Genehmigungen

Für die Wasserbenutzung im Rahmen der Rohstoffgewinnung sowie zum Betrieb des Kieswerks verfügt die Antragstellerin über folgende relevante Genehmigungen und Erlaubnisse:

• Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Karlsruhe vom 30.12.2010 (Az. 692.213) zur Erweiterung des Kiesabbaus um ca. 9,3 ha nach Westen bis in eine Tiefe von 82 m +NN mit Befristung bis zum 31.12.2020.

(5)

• Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Karlsruhe vom 20.12.2016 (Az. 51.14005-692.213-2874757) zur Tieferbaggerung der bestehenden Kiesgrube von 82 m +NN auf 55 m +NN mit Befristung bis zum 31.12.2036.

• Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung des für die Sand- und Kiesaufbereitung erforderlichen Waschwassers in den Baggersee des Land- ratsamtes Karlsruhe vom 11.08.2011 (Az. 51.14005-692.211-1107406). Diese ist bis zum 31.12.2020 befristet und lässt eine Wasserentnahme von 270 m³/h bzw.

3.240 m³/d bzw. 600.000 m³/a zu.

• Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 11.08.2011 wurde auch die Sondernut- zungserlaubnis zur Befahrung des Baggersees mit einer dieselbetriebenen Klapp- schute erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis ist ebenfalls bis zum 31.12.2020 be- fristet.

• Wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Karlsruhe vom 22.01.2015 (Az.

51.14005-692.213-2333828) für den Betrieb des Saugbaggers. Diese ist bis zum 31.12.2020 befristet.

• Änderungsbescheid vom 10.12.2019 des Landratsamtes Karlsruhe zum Planfest- stellungsbeschluss vom 20.12.2016 inklusive der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb des dieselbetriebenen Schneidkopfbaggers.

3 Darstellung und Begründung des Wasserbedarfs

Der Rohstoff wird am Standort Liedolsheim seit 2017 durch Tieferbaggerung gewon- nen. Der geologische Aufbau der Lagerstätte in der Tiefe weist einen erhöhten Sand- und Feinsandanteil auf. Aufgrund des höheren Aufbereitungsaufwands ergibt sich für die Aufbereitung des Rohstoffs ein höherer Wasserbedarf als in den Jahren davor.

Die Wasserentnahmemengen werden in einem Betriebstagebuch erfasst und sind für das Jahr 2018 sind in der Tabelle 1 aufgeführt:

Die entnommenen jährlichen Kieswaschwassermengen übersteigen die bisher geneh- migten Mengen. Die erhöhte Wasserentnahmemenge wurde dem Landratsamt Karls- ruhe zur Festlegung der Wasserentgelte jährlich mitgeteilt.

Die Heidelberger Sand und Kies GmbH beantragt aufgrund des höheren Wasserbedarfs mit den neuen wasserrechtlichen Erlaubnissen auch eine Erhöhung der Wasserent- nahmemenge (s. Kap. 4.1)

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Tabelle 1: Wasserentnahmemengen HSK Liedolsheim in 2018 (Meldung Betriebskontrolle)

Seewasserentnahme zur Kieswäsche [m³]

Januar 108.832

Februar 121.519

März 138.077

April 118.367

Mai 116.857

Juni 186.194

Juli 104.441

August 175.266

September 147.544

Oktober 161.186

November 166.769

Dezember 109.688

Jahressumme 2018 1.654.740

(600.000 m³/a genehmigt lt. wasserrechtlicher Erlaubnis vom 11.08.2011)

4 Kieswaschwasser 4.1 Kieswaschwasserbedarf

Der jährliche Bedarf an Kieswaschwasser kann, bedingt durch nachfrageabhängige Produktionsschwankungen, stark variieren. Nach den betrieblichen Erfahrungen ist das bisher genehmigte Wasserentnahmevolumen nicht ausreichend, um in Zeiten einer erhöhten Nachfrage bedarfsorientiert produzieren zu können. Zusätzlich ist der Waschwasserbedarf infolge des erhöhten Feinsandanteils im gewonnenen Rohstoff gestiegen. Die Heidelberger Sand und Kies GmbH beantragt daher die wasserrechtli- che Genehmigung zur Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser in den Baggersee Gießen, Liedolsheim von maximal:

720 m³/h 8.640 m³/d 2.075.000 m³/a

(7)

4.2 Entnahme des Seewassers zur Kies- und Sandwäsche

Die Entnahme des zur Kies- und Sandaufbereitung benötigten Kieswaschwassers erfolgt wie bisher genehmigt.

Die Entnahmestelle in unmittelbarer Nähe des Kieswerks auf dem Flurstück Nr. 3499, Gemarkung Liedolsheim, wird beibehalten (s. Anlage 2). Das Seewasser wird mittels einer elektrisch betriebenen Kreiselpumpe, die in ausreichender Entfernung vom Ufer auf einem schwimmenden Ponton installiert ist, gefördert. Die Pumpe besitzt eine Förderleistung von ca. 720 m³/h.

Vom Ponton führt eine flexible Leitung bis zum Seeufer, um die durch wechselnde Wasserstände hervorgerufenen Bewegungen des Pontons ausgleichen zu können. An Land führt eine Rohrleitung das Wasser zu den Kies- und Sandaufbereitungsanlagen.

4.3 Verwendung des Wassers bei der Sand- und Kiesaufbereitung

Die Aufbereitung des Rohkieses im Kieswerk Liedolsheim soll wie bisher fortgeführt werden. Der mit der Rohstoffgewinnung und der Kiesaufbereitung verbundene Was- serkreislauf ist in der Anlage 3 schematisch dargestellt.

Zur Aufbereitung wird das Rohmaterial von der Rohkieshalde über eine Gurtförder- bandanlage abzogen und in einem ersten Aufbereitungsschritt (Doppeldecksieb) in die Fraktionen 0-2 mm, 2-8 mm und 8-32 mm klassiert.

Die Kiesfraktionen werden über eine Schwertwäsche gewaschen.

Die Fraktion 2-8 mm wird zusätzlich über einen Aquamator gereinigt und danach in Materialboxen eingelagert. Das Wasser aus dem Aquamator wird in der Feinsandauf- bereitung nochmals verwendet.

Die Körnung 8-32 mm wird nach der Schwertwäsche über ein Doppeldecksieb weiter in die Körnungen 8-16 mm und 16-32 mm fraktioniert und ebenfalls in Materialboxen eingelagert. Das im Doppeldecksieb anfallende Waschwasser wird im Kreislauf ge- führt und wieder zur Kieswäsche im ersten Aufbereitungsschritt genutzt.

Die Sandfraktion (0-2 mm) wird nach Reinigung im Aquamator und Entwässerung über eine Entwässerungssiebmaschine in Materialboxen eingelagert. Aus dem Prozesswas- ser wird der Feinsand (0-1 mm) mittels einer Hydrozyklonanlage zurückgewonnen. Das im Hydrozyklon gereinigte Wasser wird über eine Rohrleitung direkt in die Flachwas- ser- und Wasserwechselzone am Westufer verpumpt.

Infolge der Wasch- und Aufbereitungsvorgänge wird der Anteil der im Wasser suspen- dierten Trübstoffe erhöht. Bei den Trübstoffen handelt es sich um geogene Ton- und Schluffpartikel, die als Bestandteil des grubeneigenen Rohstoffs gefördert wurden aber nicht weiter verwertbar sind.

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Das in den Baggersee zurückgeleitete Wasser weicht hinsichtlich Qualität und Quanti- tät nicht von der bisherigen Beschaffenheit ab, da weder die Art und Textur der zu waschenden Rohstoffe noch das Aufbereitungsverfahren maßgeblichen Änderungen unterlagen. Eine Zugabe von Waschhilfsmitteln oder anderen Fremdstoffen (z.B. Flo- ckungsmitteln) zum Kieswaschwasser erfolgt nicht. Das Waschwasser kommt nur mit grubeneigenen Kiesen und Sanden in Kontakt, sodass keine nachteilige oder schädli- che Veränderung der Wasserqualität eintritt.

Verbindungen zwischen dem Rohrleitungsnetz für Kieswaschwasser und anderen Rohrleitungsnetzen (wie öffentliches Brauch- und Trinkwasser) bestehen keine.

4.4 Wiedereinleitung des Waschwassers in den Baggersee

Die hohen Feinsandanteile im geförderten Rohstoff können bei der Aufbereitung mit der bestehenden Anlage nur z.T. rückgewonnen werden. Im Prozesswasser verbleiben daher neben den sonstigen Feinbestandteilen auch restliche Feinsandanteile. Diese Bestandteile sind nicht verkaufsfähig und werden zusammen mit dem Prozesswasser in den See zurückgeleitet. Zur Einspülung wird eine 90kW-Verspülpumpe eingesetzt.

Der eingespülte Feinsand wird zusammen mit den sonstigen Feinbestandteilen des rückgespülten Waschwassers genutzt, um die planfestgestellte Flachwasserzone am Westufer aufzuspülen. Das Prozesswasser wird vom Kieswerk über eine schwimmende Rohrleitung in den Rekultivierungsbereich am Westufer zur Herstellung der Flachwas- ser- und Wasserwechselzone gepumpt. Die im Prozesswasser enthaltenen Feinbe- standteile setzen sich dort ab. Durch eine Unterwasserrippe wird ein Abfließen der Feinbestandteile aus dem Rekultivierungsbereich in den offenen See weitgehend unterbunden. Die Aufspülung erfolgt bis auf ein Niveau von etwa -4 m unter Niedrig- wasserstand. Die Verspülung setzt im nördlichen Teil der Fläche an und wird nach Süden fortgeführt. Die Einleitstelle für das Waschwasser wandert entsprechend des Einspülfortschritts (s. Anlage 2).

Anforderungen an das wiedereingeleitete Oberflächenwasser nach Anhang 26 der AbwV gelten für das das Prozesswasser aus der Aufbereitung nicht, da keine Verbin- dung des Kiessees zu anderen Gewässern besteht und dem Wasser keine weiteren Stoffe zugesetzt werden.

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5 Einsatz eines dieselbetriebenen Wasserfahrzeugs 5.1 Eingesetztes Wasserfahrzeug

Im Abbaubetrieb wird bereits langjährig eine dieselbetriebene Klappschute eingesetzt.

Sie wird bei der Rohstoffgewinnung zum Transport des Überkorns genutzt. Aktuell wird die Klappschute auch für die Herstellung der Flachwasserzone am Nordwestufer verwendet.

Die bestehende Sondererlaubnis zur Nutzung der dieselbetriebenen Wasserfahrzeuge ist zum 31.12.2020 befristet. Für die Fortführung der Rohstoffgewinnung wird die Schute für den Transport des Überkorns weiterhin benötigt. Daher wird die Sondernut- zungserlaubnis für die Befahrung des Baggersees mit dieselbetriebenen Wasserfahr- zeugen neu beantragt.

5.2 Betankung des Wasserfahrzeugs

Der Dieseltreibstoff für den Betrieb des Wasserfahrzeugs ist als wassergefährdend eingestuft (WGK 2). Der Baggersee befindet sich vollständig innerhalb der Zone IIIA des Wasserschutzgebietes ZV Bodensee WV- Gemeinde Dettenheim, Linkenheim- Hochstetten. Beim Umgang mit dem Dieselkraftstoff und insbesondere bei der Betan- kung der Wasserfahrzeuge berücksichtigt die HSK daher die Anforderungen der AwSV sowie das Regelwerk DWA-A 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge.

Bei der Betankung werden die nachfolgend aufgeführten vorbeugenden Schutzmaß- nahmen ergriffen, um die Gefahr des Eintrags von Dieselkraftstoff in das Gewässer bzw. Grundwasser zu minimieren:

Technische Maßnahmen

• Die Betankung erfolgt nur mit einer Abfüllsicherung am Straßentankfahrzeug i.

V. m. einem Grenzwertgeber im Kraftstoffbehälter des Wasserfahrzeuges.

• Die Zapfventile werden an den Einfüllstutzen des Kraftstoffbehälters ange- schlossen und arretiert. Vor dem schiffsseitigen Anschluss ist eine beidseitig selbsttätig schließende Abreißkupplung vorhanden. Eine Betankung mit Zapfpis- tolen erfolgt nicht.

• Die Betankung erfolgt nur im Vollschlauchsystem und nur an einem festgelegten Betankungsplatz von einer befahrbaren, befestigten Ufereinfassung aus im Werksbereich (s. Anl. 2). Die Pumpleistung ist auf max. 300 l/min. begrenzt.

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Organisatorische Maßnahmen

• Vor jedem Betankungsvorgang werden die Abgabeeinrichtung und der Schlauch einschließlich der Anschlüsse auf Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand kon- trolliert.

• Zur Vermeidung einer Gefährdung des ausliegenden Schlauchs wird während des Betankungsvorganges ein Überfahrschutz o.ä. aufgestellt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass unzulässige Belastungen (z. B. Knicken, freies Durchhän- gen) des Füllschlauches nicht auftreten.

• Vor der Betankung hat der Tankwagenfahrer den Verantwortlichen des Wasser- fahrzeuges in die Verhaltensvorschriften beim Betanken einzuweisen. Der Ver- antwortliche des Wasserfahrzeuges und der Tankwagenfahrer haben sich vor der Betankung vom ordnungsgemäßen Zustand der dafür erforderlichen jeweili- gen Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen.

• Vor der Betankung teilt der Verantwortliche des Wasserfahrzeuges dem Tank- wagenfahrer die zu betankende Menge mit, um die Pumpleistung abzustimmen.

• Das Zapfventil wird vor dem Betanken gegen Tropfverluste gesichert (z. B. durch Führen des Zapfventils über einem Aufsaugtuch) und mit nach oben gerichtetem Auslauf übergeben.

• Der Betankungsvorgang wird während der gesamten Dauer land- und schiffssei- tig beaufsichtigt (z.B. durch Tankwagenfahrer oder Mitglied der Schutenbesat- zung). Dabei wird darauf geachtet, dass die Schläuche in ihrer gesamten Länge und die Armaturen gut einsehbar sind.

• Verunreinigungen werden unverzüglich beseitigt. Die Behebung erkennbarer Schäden wird unmittelbar veranlasst. Ausgetretener Kraftstoff wird unverzüglich aufgenommen. Ölsperren und Bindemittel werden bei den Betankungsvorgängen bereitgehalten.

Zusätzlich werden die Treibstofflieferanten zur Einhaltung den nachfolgenden Maß- nahmen angehalten:

• Die beim Betanken anzuwendenden Vorschriften sind in einer Betriebsanwei- sung (einschl. Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan) mit Nennung der zuständigen Person bzw. Stellen durch das Mineralölhandelsunternehmen darzustellen. Die Betriebsanweisung muss im Straßentankfahrzeug mitgeführt werden.

• Im Alarmplan ist der Einsatz von geeigneten Einrichtungen, die ein Ausbreiten ausgetretenen Kraftstoffes auf dem Wasser verhindern (z. B. Ölsperren) zu re- geln.

• Der Tankwagenfahrer ist über mögliche Gewässergefährdungen und deren Beseitigung beim Betanken vor Aufnahme der Beschäftigung zu unterweisen.

(11)

Die Lagerung sämtlicher Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt im Öllager des Werks. Die Gebinde werden in Auffangwannen gelagert. Mit Ausnahme des Dieseltanks werden auf der Klappschute keine wassergefährdenden Stoffe vorgehalten.

6 Auswirkungen des Vorhabens

Die geplante Fortführung der Kies- und Sandaufbereitung mit der weiteren Nutzung des Seewassers zur Kieswäsche sowie dem weiteren Einsatz eines dieselgetriebenen Wasserfahrzeugs zieht keine grundlegend andersartigen oder verstärkten Auswirkun- gen auf das Abbaugewässer nach sich, als bereits durch die langjährig betriebene Kiesgewinnung und -aufbereitung bestehen.

Der Einsatz des dieselbetriebenen Wasserfahrzeugs birgt die Gefahr eines Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Abbaugewässer. Dieser Gefahr begegnet die Heidelberger Sand und Kies GmbH durch zahlreiche organisatorische und technische Maßnahmen, wie in Kapitel 5 beschrieben. Durch die ergriffenen Maßnahmen wird zum einen der Eintrag von Dieseltreibstoff durch Tröpfchenverluste unterbunden. Zum anderen wird mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer nicht unerheblichen Wassergefährdung durch Freisetzung des Kraftstoffs mini- miert.

Die Wiedereinleitung des Waschwassers erfolgt im Rekultivierungsbereich entlang des Westufers. Der Abbau dieses Erweiterungsbereiches wurde 2011 begonnen.

Aufgrund des jungen Alters des Seebereichs hat sich noch keine ausgeprägte Gewäs- serflora entwickelt. Auf die bereits ausgebildeten naturschutzfachlich wertvollen Seerosenbestände (Nymphaea alba) entlang des Gehölzstreifens am Westufer sowie auf die Characeenbestände entlang der Unterwasserrippe wird besonders Rücksicht genommen.

Maßgebliche Auswirkungen durch stoffliche oder Trübstoffeinträge sind, wie nachfol- gend ausgeführt, nicht zu besorgen:

• Das entnommene Oberflächenwasser des Sees wird ausschließlich für die Kies- und Sandwäsche verwendet. Die Förderpumpe wird mit elektrischem Strom betrie- ben. Dem Waschwasser werden keinerlei Zusatz- oder Fremdstoffe, wie z.B.

Waschchemikalien zugemischt. Eine maßgebliche Beeinflussung des Seewassers durch das eingeleitete Waschwasser infolge von Rücklösungsprozessen während der Aufbereitung ist grundsätzlich nicht gegeben, da sich das See- bzw. Grundwas- ser und der geförderte Rohstoff bereits vor Entnahme in ständigem Kontakt befan- den. Demzufolge ist eine Einleitung oder Freisetzung schädlicher Stoffe infolge der Nutzung des Kieswaschwassers nicht zu erwarten.

• Erfahrungsgemäß zieht die Wiedereinleitung von Waschwasser in Baggerseen keine Beeinträchtigung des Seewassers nach sich, auch wenn damit ein hoher Ein- trag von Trübstoffen und Feinsubstanzen verbunden ist. So haben Untersuchungen

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zur Wiedereinleitung von Kieswaschwasser gezeigt, dass die mit dem Waschwas- ser zurückgeführten Tonminerale die im Seewasser gelösten Salze, insbesondere Phosphorverbindungen, binden, diese zur Sedimentation bringen und damit zur Ver- besserung der Wasserqualität beitragen (Tillmanns & Hoffmann 2007, LfU 2004).

• Die Feinbestandteile im Waschwassers führen zu einer temporär verstärkten Trü- bung des Seewassers, wodurch der Lichteinfall und somit die Biomasseproduktion verringert werden. Durch Sedimentation der mineralischen Bestandteile des Kieswaschwassers auf dem Seeboden wird zudem die interne Düngung und somit das Eutrophierungspotenzial vermindert. Deswegen ist eine ökologisch verträgliche Trübung aus limnologischer Sicht erwünscht (LfU 2004).

Insgesamt sind durch das beschriebene Vorhaben mit Erhöhung der Wasserentnah- memengen keine Auswirkungen erkennbar, die zur Beeinträchtigung der bestehenden limnologischen oder ökologischen Verhältnisse oder der Qualität des Seewassers führen.

7 Zusammenfassung und abschließende Beurteilung

Die Heidelberger Sand und Kies GmbH betreibt in Liedolsheim, Landkreis Karlsruhe, eine Abbaustätte von Sand und Kies im Nassabbau (s. Anlage 1).

Die wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme des Seewassers zur Kieswäsche sind ist zum 31.12.2020 befristet. Um die Rohstoffaufbereitung am Standort Liedols- heim fortführen zu können, beantragt die Heidelberger Sand und Kies GmbH die Neu- erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Nutzung des Seewassers zur Kieswä- sche.

Mit der Neuerteilung der Erlaubnisse sollen auch die Wasserentnahmemengen dem tatsächlichen betrieblichen Wasserbedarf der letzten Jahre angepasst werden. Daher wird eine Erhöhung der jährlichen Entnahme von Kieswaschwasser auf 2.075.000 m³/a beantragt.

Zusätzlich wird eine Neuerteilung der Sondernutzungserlaubnis für die dieselbetriebe- ne Klappschute beantragt, deren Betrieb mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Waschwasserentnahme befristet ist.

Wie im vorhergehenden Kapitel dargestellt, sind die hier beantragten Gewässerbenut- zungen des Gießensees mit keiner erkennbaren Beeinträchtigung der bestehenden limnologischen und ökologischen Verhältnisse im Abbaugewässer oder einer erhöhten Gefährdung der Wasserqualität verbunden. Daher ist davon auszugehen, dass auch weiterhin ein umwelt- und gewässerverträglicher Kiesabbau am Standort Liedolsheim erfolgen kann.

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8 Verwendete Unterlagen

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) (2004): Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft – Empfehlungen für die Planung und Genehmigung des Abbaus von Kies und Sand.- Oberirdische Gewässer, Gewässerökologie 88, Karlsruhe

TILLMANNS,W.&R.HOFFMANN (2007): Erfahrungen zu Untersuchungen über die Auswir- kungen des im Rahmen der Kieswäsche entnommenen und wiedereingeleite- tet Wassers auf die Eigenschaften von Abgrabungsgewässern.- aus: Ge- steins-Perspektiven 5/2007, S.26-30

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Anlagen

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BunkerBunker Weg

Weg

Weg

Klappschute Schöpfrad

Ehem. Baggersee Weisenburger

Kieswerk

Baggersee Gießen

Einleitstelle Prozesswasser

Schiffsverladung

Anlage

Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 www.arguplan.de

Projekt Nr.

Maßstab

Datei

Gezeichnet Geprüft Geändert

Name Datum

ZEICHENERKLÄRUNG

1 : 25.000

Übersichtskarte

ju

22.07.2020 22.07.2020 0046

K0046_2007_HSK_Liedolsheim_WRE_Betr_2020.dwg / A2007_WRE_Anl_1_Übersichtskarte_M25000

Sand- und Kieswerk Liedolsheim Entnahme und Wiedereinleitung Kieswaschwasser

Kieswerk Liedolsheim

Heidelberger Sand und Kies GmbH Berliner Straße 6 . 69120 Heidelberg

1

Topographie

Top. Karte 1:25000 Baden-Württemberg (2012) Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2011)

Genehmigte Abbaugrenze Grenze Tieferbaggerung Sonstiges

0 0,5 1,0 1,5 2,0 km

(16)

1818 3479/2

3480 3481 3482 3483/1 3483/2 3484

3485/1

3486/1

3486/3 3486/4 3486/6 3487 3487/1

3491/1

3499/1

3499/2

3499/3

Hasenwinkel

Eigenwiesenäcker

Gdewd. Distrikt Giesen

LH

2076

Gr

2077

Gr

2084

Gr 681617100

Gaststätte

Liegewiese DLRG

Schiffsverladung

Ehem. Baggersee Weisenburger Förderleitung

Ponton mit Schöpfrad und

Vorsieb

Prozesswasser-Schwimmleitung

Rohkieshalde Kieswerk

Sandaufbereitung

Wasserentnahme Uferlinie

28.04.2020

Seglerverein Büro

Waage Klappschute

Saugbagger

Betankung Klappschute Schwimmband

Anlage einer Flachwasserzone und Wasserwechselzone

Verspülpumpe

Datengrundlagen

1 : 2.500

Lageplan Betriebsanlagen mit Luftbild 2018

Anlage

Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 www.arguplan.de

Projekt Nr.

Maßstab

Datei

Gezeichnet Geprüft Geändert

Name Datum

seg ju

30.09.2020 30.09.2020 0046

K0046_2009_HSK_Liedolsheim_WRE_Betr_2020.dwg / A2007_WRG_Anl_1_Lageplan_BetrAnl_M2500

Sand- und Kieswerk Liedolsheim

Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser

Kieswerk Liedolsheim

Heidelberger Sand und Kies GmbH Berliner Straße 6 . 69120 Heidelberg

2

Kataster und Topographie

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Amtliches Liegenschaftskataster Informations- system ALKIS®, Lageplan mit Betriebsanlagen, IT Geo vom April 2020 (Datei: ITGEO_200428_HSK Liedolsheim-TL nach Umlagerung Westufer_GK_NHN.dwg)

Lage- und Höheninformationen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Lage: Gauß-Krüger-Koordinatensystem GK3 (PD) Höhe: DHHN 2016 in m NHN

Betriebszustand Hydrographische Aufnahme und Betriebsanlagen, IT Geo, Stand 28.04.2020

Luftbild

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Digitales Orthophoto (DOP), Bildflug 27.07.2018 und IT Geo, UAV DOP vom 28.04.2020

N

Genehmigte Tieferbaggerung

Aktuelle Uferlinie nach Rückbau Spülfläche

(Stand: 28.04.2020)

Flachwasser- und Wasserwechselzone gemäß Rekultivierungsplan 2016/2019

0 25 50 75 100 125 m

(17)

Datengrundlagen Heidelberger Sand und Kies GmbH Anlagestufe Nr. 1: Anlagenfließbild Datum: August/27/2019

Fließschema

geo ju

08.09.2020 08.09.2020 K0046_2007_HSK_Liedolsheim_WRE_Betr_2020.dwg / A2007_WRE_Anl_3_Anlagenfließbild

Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser

Anlage

3

Datei

Gezeichnet Geprüft Geändert

Name Datum

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