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Wiedereinleitung des Waschwassers in den Baggersee

Die hohen Feinsandanteile im geförderten Rohstoff können bei der Aufbereitung mit der bestehenden Anlage nur z.T. rückgewonnen werden. Im Prozesswasser verbleiben daher neben den sonstigen Feinbestandteilen auch restliche Feinsandanteile. Diese Bestandteile sind nicht verkaufsfähig und werden zusammen mit dem Prozesswasser in den See zurückgeleitet. Zur Einspülung wird eine 90kW-Verspülpumpe eingesetzt.

Der eingespülte Feinsand wird zusammen mit den sonstigen Feinbestandteilen des rückgespülten Waschwassers genutzt, um die planfestgestellte Flachwasserzone am Westufer aufzuspülen. Das Prozesswasser wird vom Kieswerk über eine schwimmende Rohrleitung in den Rekultivierungsbereich am Westufer zur Herstellung der Flachwas-ser- und Wasserwechselzone gepumpt. Die im Prozesswasser enthaltenen Feinbe-standteile setzen sich dort ab. Durch eine Unterwasserrippe wird ein Abfließen der Feinbestandteile aus dem Rekultivierungsbereich in den offenen See weitgehend unterbunden. Die Aufspülung erfolgt bis auf ein Niveau von etwa -4 m unter Niedrig-wasserstand. Die Verspülung setzt im nördlichen Teil der Fläche an und wird nach Süden fortgeführt. Die Einleitstelle für das Waschwasser wandert entsprechend des Einspülfortschritts (s. Anlage 2).

Anforderungen an das wiedereingeleitete Oberflächenwasser nach Anhang 26 der AbwV gelten für das das Prozesswasser aus der Aufbereitung nicht, da keine Verbin-dung des Kiessees zu anderen Gewässern besteht und dem Wasser keine weiteren Stoffe zugesetzt werden.

5 Einsatz eines dieselbetriebenen Wasserfahrzeugs 5.1 Eingesetztes Wasserfahrzeug

Im Abbaubetrieb wird bereits langjährig eine dieselbetriebene Klappschute eingesetzt.

Sie wird bei der Rohstoffgewinnung zum Transport des Überkorns genutzt. Aktuell wird die Klappschute auch für die Herstellung der Flachwasserzone am Nordwestufer verwendet.

Die bestehende Sondererlaubnis zur Nutzung der dieselbetriebenen Wasserfahrzeuge ist zum 31.12.2020 befristet. Für die Fortführung der Rohstoffgewinnung wird die Schute für den Transport des Überkorns weiterhin benötigt. Daher wird die Sondernut-zungserlaubnis für die Befahrung des Baggersees mit dieselbetriebenen Wasserfahr-zeugen neu beantragt.

5.2 Betankung des Wasserfahrzeugs

Der Dieseltreibstoff für den Betrieb des Wasserfahrzeugs ist als wassergefährdend eingestuft (WGK 2). Der Baggersee befindet sich vollständig innerhalb der Zone IIIA des Wasserschutzgebietes ZV Bodensee WV- Gemeinde Dettenheim, Linkenheim-Hochstetten. Beim Umgang mit dem Dieselkraftstoff und insbesondere bei der Betan-kung der Wasserfahrzeuge berücksichtigt die HSK daher die Anforderungen der AwSV sowie das Regelwerk DWA-A 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge.

Bei der Betankung werden die nachfolgend aufgeführten vorbeugenden Schutzmaß-nahmen ergriffen, um die Gefahr des Eintrags von Dieselkraftstoff in das Gewässer bzw. Grundwasser zu minimieren:

Technische Maßnahmen

• Die Betankung erfolgt nur mit einer Abfüllsicherung am Straßentankfahrzeug i.

V. m. einem Grenzwertgeber im Kraftstoffbehälter des Wasserfahrzeuges.

• Die Zapfventile werden an den Einfüllstutzen des Kraftstoffbehälters ange-schlossen und arretiert. Vor dem schiffsseitigen Anschluss ist eine beidseitig selbsttätig schließende Abreißkupplung vorhanden. Eine Betankung mit Zapfpis-tolen erfolgt nicht.

• Die Betankung erfolgt nur im Vollschlauchsystem und nur an einem festgelegten Betankungsplatz von einer befahrbaren, befestigten Ufereinfassung aus im Werksbereich (s. Anl. 2). Die Pumpleistung ist auf max. 300 l/min. begrenzt.

Organisatorische Maßnahmen

• Vor jedem Betankungsvorgang werden die Abgabeeinrichtung und der Schlauch einschließlich der Anschlüsse auf Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand kon-trolliert.

• Zur Vermeidung einer Gefährdung des ausliegenden Schlauchs wird während des Betankungsvorganges ein Überfahrschutz o.ä. aufgestellt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass unzulässige Belastungen (z. B. Knicken, freies Durchhän-gen) des Füllschlauches nicht auftreten.

• Vor der Betankung hat der Tankwagenfahrer den Verantwortlichen des Wasser-fahrzeuges in die Verhaltensvorschriften beim Betanken einzuweisen. Der Ver-antwortliche des Wasserfahrzeuges und der Tankwagenfahrer haben sich vor der Betankung vom ordnungsgemäßen Zustand der dafür erforderlichen jeweili-gen Sicherheitseinrichtunjeweili-gen zu überzeujeweili-gen.

• Vor der Betankung teilt der Verantwortliche des Wasserfahrzeuges dem Tank-wagenfahrer die zu betankende Menge mit, um die Pumpleistung abzustimmen.

• Das Zapfventil wird vor dem Betanken gegen Tropfverluste gesichert (z. B. durch Führen des Zapfventils über einem Aufsaugtuch) und mit nach oben gerichtetem Auslauf übergeben.

• Der Betankungsvorgang wird während der gesamten Dauer land- und schiffssei-tig beaufsichschiffssei-tigt (z.B. durch Tankwagenfahrer oder Mitglied der Schutenbesat-zung). Dabei wird darauf geachtet, dass die Schläuche in ihrer gesamten Länge und die Armaturen gut einsehbar sind.

• Verunreinigungen werden unverzüglich beseitigt. Die Behebung erkennbarer Schäden wird unmittelbar veranlasst. Ausgetretener Kraftstoff wird unverzüglich aufgenommen. Ölsperren und Bindemittel werden bei den Betankungsvorgängen bereitgehalten.

Zusätzlich werden die Treibstofflieferanten zur Einhaltung den nachfolgenden Maß-nahmen angehalten:

• Die beim Betanken anzuwendenden Vorschriften sind in einer Betriebsanwei-sung (einschl. Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan) mit Nennung der zuständigen Person bzw. Stellen durch das Mineralölhandelsunternehmen darzustellen. Die Betriebsanweisung muss im Straßentankfahrzeug mitgeführt werden.

• Im Alarmplan ist der Einsatz von geeigneten Einrichtungen, die ein Ausbreiten ausgetretenen Kraftstoffes auf dem Wasser verhindern (z. B. Ölsperren) zu re-geln.

• Der Tankwagenfahrer ist über mögliche Gewässergefährdungen und deren Beseitigung beim Betanken vor Aufnahme der Beschäftigung zu unterweisen.

Die Lagerung sämtlicher Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt im Öllager des Werks. Die Gebinde werden in Auffangwannen gelagert. Mit Ausnahme des Dieseltanks werden auf der Klappschute keine wassergefährdenden Stoffe vorgehalten.

6 Auswirkungen des Vorhabens

Die geplante Fortführung der Kies- und Sandaufbereitung mit der weiteren Nutzung des Seewassers zur Kieswäsche sowie dem weiteren Einsatz eines dieselgetriebenen Wasserfahrzeugs zieht keine grundlegend andersartigen oder verstärkten Auswirkun-gen auf das Abbaugewässer nach sich, als bereits durch die langjährig betriebene Kiesgewinnung und -aufbereitung bestehen.

Der Einsatz des dieselbetriebenen Wasserfahrzeugs birgt die Gefahr eines Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Abbaugewässer. Dieser Gefahr begegnet die Heidelberger Sand und Kies GmbH durch zahlreiche organisatorische und technische Maßnahmen, wie in Kapitel 5 beschrieben. Durch die ergriffenen Maßnahmen wird zum einen der Eintrag von Dieseltreibstoff durch Tröpfchenverluste unterbunden. Zum anderen wird mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer nicht unerheblichen Wassergefährdung durch Freisetzung des Kraftstoffs mini-miert.

Die Wiedereinleitung des Waschwassers erfolgt im Rekultivierungsbereich entlang des Westufers. Der Abbau dieses Erweiterungsbereiches wurde 2011 begonnen.

Aufgrund des jungen Alters des Seebereichs hat sich noch keine ausgeprägte Gewäs-serflora entwickelt. Auf die bereits ausgebildeten naturschutzfachlich wertvollen Seerosenbestände (Nymphaea alba) entlang des Gehölzstreifens am Westufer sowie auf die Characeenbestände entlang der Unterwasserrippe wird besonders Rücksicht genommen.

Maßgebliche Auswirkungen durch stoffliche oder Trübstoffeinträge sind, wie nachfol-gend ausgeführt, nicht zu besorgen:

• Das entnommene Oberflächenwasser des Sees wird ausschließlich für die Kies- und Sandwäsche verwendet. Die Förderpumpe wird mit elektrischem Strom betrie-ben. Dem Waschwasser werden keinerlei Zusatz- oder Fremdstoffe, wie z.B.

Waschchemikalien zugemischt. Eine maßgebliche Beeinflussung des Seewassers durch das eingeleitete Waschwasser infolge von Rücklösungsprozessen während der Aufbereitung ist grundsätzlich nicht gegeben, da sich das See- bzw. Grundwas-ser und der geförderte Rohstoff bereits vor Entnahme in ständigem Kontakt befan-den. Demzufolge ist eine Einleitung oder Freisetzung schädlicher Stoffe infolge der Nutzung des Kieswaschwassers nicht zu erwarten.

• Erfahrungsgemäß zieht die Wiedereinleitung von Waschwasser in Baggerseen keine Beeinträchtigung des Seewassers nach sich, auch wenn damit ein hoher Ein-trag von Trübstoffen und Feinsubstanzen verbunden ist. So haben Untersuchungen

zur Wiedereinleitung von Kieswaschwasser gezeigt, dass die mit dem Waschwas-ser zurückgeführten Tonminerale die im SeewasWaschwas-ser gelösten Salze, insbesondere Phosphorverbindungen, binden, diese zur Sedimentation bringen und damit zur Ver-besserung der Wasserqualität beitragen (Tillmanns & Hoffmann 2007, LfU 2004).

• Die Feinbestandteile im Waschwassers führen zu einer temporär verstärkten Trü-bung des Seewassers, wodurch der Lichteinfall und somit die Biomasseproduktion verringert werden. Durch Sedimentation der mineralischen Bestandteile des Kieswaschwassers auf dem Seeboden wird zudem die interne Düngung und somit das Eutrophierungspotenzial vermindert. Deswegen ist eine ökologisch verträgliche Trübung aus limnologischer Sicht erwünscht (LfU 2004).

Insgesamt sind durch das beschriebene Vorhaben mit Erhöhung der Wasserentnah-memengen keine Auswirkungen erkennbar, die zur Beeinträchtigung der bestehenden limnologischen oder ökologischen Verhältnisse oder der Qualität des Seewassers führen.

7 Zusammenfassung und abschließende Beurteilung

Die Heidelberger Sand und Kies GmbH betreibt in Liedolsheim, Landkreis Karlsruhe, eine Abbaustätte von Sand und Kies im Nassabbau (s. Anlage 1).

Die wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme des Seewassers zur Kieswäsche sind ist zum 31.12.2020 befristet. Um die Rohstoffaufbereitung am Standort Liedols-heim fortführen zu können, beantragt die Heidelberger Sand und Kies GmbH die Neu-erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Nutzung des Seewassers zur Kieswä-sche.

Mit der Neuerteilung der Erlaubnisse sollen auch die Wasserentnahmemengen dem tatsächlichen betrieblichen Wasserbedarf der letzten Jahre angepasst werden. Daher wird eine Erhöhung der jährlichen Entnahme von Kieswaschwasser auf 2.075.000 m³/a beantragt.

Zusätzlich wird eine Neuerteilung der Sondernutzungserlaubnis für die dieselbetriebe-ne Klappschute beantragt, deren Betrieb mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Waschwasserentnahme befristet ist.

Wie im vorhergehenden Kapitel dargestellt, sind die hier beantragten Gewässerbenut-zungen des Gießensees mit keiner erkennbaren Beeinträchtigung der bestehenden limnologischen und ökologischen Verhältnisse im Abbaugewässer oder einer erhöhten Gefährdung der Wasserqualität verbunden. Daher ist davon auszugehen, dass auch weiterhin ein umwelt- und gewässerverträglicher Kiesabbau am Standort Liedolsheim erfolgen kann.

8 Verwendete Unterlagen

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) (2004): Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft – Empfehlungen für die Planung und Genehmigung des Abbaus von Kies und Sand.- Oberirdische Gewässer, Gewässerökologie 88, Karlsruhe

TILLMANNS,W.&R.HOFFMANN (2007): Erfahrungen zu Untersuchungen über die Auswir-kungen des im Rahmen der Kieswäsche entnommenen und wiedereingeleite-tet Wassers auf die Eigenschaften von Abgrabungsgewässern.- aus: Ge-steins-Perspektiven 5/2007, S.26-30

Anlagen

BunkerBunker

Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 www.arguplan.de

Sand- und Kieswerk Liedolsheim Entnahme und Wiedereinleitung Kieswaschwasser

Kieswerk Liedolsheim

Heidelberger Sand und Kies GmbH Berliner Straße 6 . 69120 Heidelberg

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Topographie

Top. Karte 1:25000 Baden-Württemberg (2012) Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2011)

Genehmigte Abbaugrenze Grenze Tieferbaggerung Sonstiges

0 0,5 1,0 1,5 2,0 km

1818

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Sand- und Kieswerk Liedolsheim

Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser

Kieswerk Liedolsheim

Heidelberger Sand und Kies GmbH Berliner Straße 6 . 69120 Heidelberg

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Kataster und Topographie

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Amtliches Liegenschaftskataster Informations-system ALKIS®, Lageplan mit Betriebsanlagen, IT Geo vom April 2020 (Datei: ITGEO_200428_HSK Liedolsheim-TL nach Umlagerung Westufer_GK_NHN.dwg)

Lage- und Höheninformationen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Lage: Gauß-Krüger-Koordinatensystem GK3 (PD) Höhe: DHHN 2016 in m NHN

Betriebszustand Hydrographische Aufnahme und Betriebsanlagen, IT Geo, Stand 28.04.2020

Luftbild

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Digitales Orthophoto (DOP), Bildflug 27.07.2018 und IT Geo, UAV DOP vom 28.04.2020

N

Genehmigte Tieferbaggerung

Aktuelle Uferlinie nach Rückbau Spülfläche

(Stand: 28.04.2020)

Flachwasser- und Wasserwechselzone gemäß Rekultivierungsplan 2016/2019

0 25 50 75 100 125 m

Datengrundlagen Heidelberger Sand und Kies GmbH Anlagestufe Nr. 1: Anlagenfließbild Datum: August/27/2019

Fließschema

geo ju

08.09.2020 08.09.2020 K0046_2007_HSK_Liedolsheim_WRE_Betr_2020.dwg / A2007_WRE_Anl_3_Anlagenfließbild

Entnahme und Wiedereinleitung von Kieswaschwasser

Anlage

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