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SITZUNG DES SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSSES Dienstag, per Videokonferenz Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:18 Uhr PROTOKOLL: Margit Ebner

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Brigittenauer Gymnasium ● Karajangasse 14, 1200 Wien ● Tel.: +43/ 1/ 330 31 41, Fax: DW 40 E-Mail: sek1.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at / sek2.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at

www.brigittenauer-gymnasium.at

SITZUNG DES SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSSES

Dienstag, 19.05.2020 per Videokonferenz Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:18 Uhr

PROTOKOLL: Margit Ebner

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Annahme des Protokolls der Sitzung vom 23.03.20

3. Beschlüsse zur Festlegung von SchülerInnenzahlen in Gruppen oder Klassen (§8a Abs. 2)

4. Schulautonome freie Tage – Schuljahr 2020/21

5. Festlegung der Elternsprechtage (§19 Abs. 1)

6. Termine

7. Allfälliges

ANWESENDE:

Vorsitz:

Árpád Krämer

Informationen vortragend:

Carina Wallesz bis 17:28h

SchülerInnenvertretung:

Adrian Opiela Daniel Pejic Lea Fortin

Elternvereinsvertretung:

Margit Wolf Birgit Bauer-Omar Margit Ebner

LehrerInnenvertretung:

Shelley Buchinger Lisa Hintersteiner

Andreas Obenaus ab 17:28h

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Brigittenauer Gymnasium ● Karajangasse 14, 1200 Wien ● Tel.: +43/ 1/ 330 31 41, Fax: DW 40 E-Mail: sek1.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at / sek2.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at

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1. Der Vorsitzende, Hr. Dir. Krämer, begrüßt die TeilnehmerInnen und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

2. Da den SGA TeilnehmerInnen das Protokoll der Sitzung vom 23.03.20 für eine Durchsicht zu knapp vor der aktuellen SGA Sitzung zur Verfügung stand, wird vereinbart, dass über die Annahme des Protokolls schriftlich, via E-Mail, abgestimmt wird.

3. Beschlüsse zur Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen (§8a Abs. 2)

Frau Wallesz erklärt die vorab schon zur Verfügung gestellten Listen zur den SchülerInnenzahlen pro Klasse, den GesamtschülerInnenzahlen und den vorgesehenen Teilungen in bestimmten Fächern. Aktuell sind 1104 SchülerInnen angemeldet (419 in 16 Unterstufenklassen und 685 in den Oberstufenklassen). Eine sparsame Aufteilung der Ressourcen ist nötig, da das Budget pro SchülerIn zur Verfügung steht und die SchülerInzahl sich bis September noch deutlich verändern wird. SchülerInnen mit späten Zusagen in anderen Schulen melden sich erfahrungsgemäß noch ab, bzw. einige angemeldete SchülerInnen werden voraussichtlich im September dann einfach nicht erscheinen.

Falls sich die tatsächliche SchülerInnenzahl im September auf ca. 1050 reduziert, sollte sich für alle LehrerInnen –die das anstreben- eine volle Lehrverpflichtung ausgehen.

In einigen Klassen wird die SchülerInnenzahl groß sein (vor allem in den 6. Klassen und in der 4D), weil durch die Corona-Regeln mehr SchülerInnen als bisher aufsteigen können. Eine

Obergrenze pro Klasse (bzw. je Fach) gibt es von der Bildungsdirektion nicht, in der Schule ist die SchülerInnenhöchstzahl pro Klasse mit 35 festgelegt. Auch die Teilungsverordnung wurde

aufgehoben, sodass es keine Teilungsverpflichtung mehr gibt. In der Schule werden allerdings Informatikklassen immer geteilt, damit jede/r Schüler/in einen Computer zur Verfügung hat. In den Fächern BE, D, E, M kommt es auf die Ressourcen und die SchülerInnenzahl an, ob es zu einer Klassenteilung kommt. Französisch kommt nur klassenübergreifend zustande.

4 Klassen (1A, 1B, 2A und 2B) werden als Ganztagesklassen geführt.

Definitive Teilungen und die Möglichkeiten für Team-Teaching werden erst im September entschieden. Der Begriff Team-Teaching bedeutet im Unterschied zum Begriff Teilung, dass nur ein Raum für die Klasse mit zwei Lehrkräften vorgesehen ist.

Die aktuelle Planung der Teilungszahlen wird von allen Eltern- und SchülerInnenvertretern angenommen. Mit der LehrerInnenvertretung wird eine ähnliche Vereinbarung wie in Punkt 2 getroffen. Die Rückmeldung zu den Teilungszahlen erfolgt schriftlich, via E-Mail, an die Direktion, um eine Durchsicht der schriftlichen Informationen und genauere Überlegungen zu ermöglichen.

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Brigittenauer Gymnasium ● Karajangasse 14, 1200 Wien ● Tel.: +43/ 1/ 330 31 41, Fax: DW 40 E-Mail: sek1.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at / sek2.grgorg20@920016.bildung-wien.gv.at

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4. Schulautonome freie Tage – Schuljahr 2020/21

Mit Zustimmung von allen SitzungsteilnehmerInnen wurden folgende Tage festgelegt:

Montag, 07.12.2020 Freitag, 14.05.2021 Dienstag 25.05.2021

5. Festlegung der Elternsprechtage (§19 Abs. 1) Einstimmig festgelegt wurden folgende Termine:

Freitag, 11.12.2020 / 15:00h-18:00h Freitag, 16.04.2020 / 17:00h-19:00h

6. Termine

Aufgrund der aktuellen Situation, mit Unsicherheiten zu erlaubten Veranstaltungen, wird die Terminfestlegung für Schulveranstaltungen im kommenden Schuljahr erst bei der nächsten Sitzung behandelt.

Die nächste SGA-Sitzung findet am Donnerstag, 18.06.2020 um 17:00h statt.

7. Allfälliges

Webuntis wird vorerst im Schuljahr 2020/21 als elektronisches Klassenbuch eingesetzt, weitere Features folgen später.

➢ Zu den neuen Lehrplänen gibt es noch keine Rückmeldung von der Bildungsdirektion.

Notenschluss ist am 25. Juni 2020 um 12:00 Uhr. [Anm.: Im Rundmail 62 der Direktion vom 21. Mai 2020 wurde der Notenschluss auf den 25. Juni 2020 um 14:00 Uhr

geändert.]

➢ Die Notenkonferenz muss am 29. oder 30. Juni stattfinden. Im Brigittenauer Gymnasium findet sie am 29. Juni 2020 ab 12:00h statt.

➢ Die mündliche Reifeprüfung findet am 19. Juni 2020 statt. Es gibt derzeit insgesamt 16 oder 17 Anmeldungen dafür.

Folgende Noten werden in folgenden Sonderfällen herangezogen:

Bestandene vorgezogene Matura im Herbst + Jahresnote = Note

Nicht bestandene vorgezogene Matura im Herbst, muss antreten, neue Prüfungsnote gilt.

Erstantritt jetzt, muss nicht antreten, bekommt die Jahresnote.

[Anm.: Im Rundmail 63 der Direktion vom 22. Mai 2020 wurde auf neue Änderungen – im Speziellen auf das Informationsschreiben zur Leistungsbeurteilung vom 20.05.2020 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung – hingewiesen und folgendes zusammengefasst:

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„Positiv absolvierte (vorgezogene) Prüfungen werden nicht mit der Jahresnote der 8. Klasse zusammengerechnet. Die gleiche Regelung gilt auch für die Schüler*innen, die nach einer negativ beurteilten (vorgezogenen) mündlichen Teilprüfung jetzt zum zweiten Mal antreten müssen.“]

Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“, auch wenn der Aufstieg im letzten Jahr nur mit einer Klausel in diesem Gegenstand erfolgte, ist ohne Abstimmung möglich.

Bei mehr als einem „Nicht genügend“ kann abgestimmt und der Aufstieg gewährt werden.

Einige Fragen sind allerdings noch offen. Beispiel: Kann bei drei „Nicht genügend“ eine Nachprüfung gemacht werden? [Anm.: Das Informationsschreiben zur

Leistungsbeurteilung vom 20.05.2020 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung enthält in Punkt 3 auf Seite 4 Informationen, welche die bisher offenen Fragen beantworten.]

➢ Es kommt immer wieder zu Differenzen zwischen Aussagen in Pressekonferenzen und den Verordnungen, die oft sehr spät kommen. Das Infoschreiben des Ministeriums, bzw.

die Verordnung zum Aufsteigen, wird Herr Dir. Krämer auf die Webseite stellen.

➢ Die schriftliche Reifeprüfung wird organisatorisch eine große Herausforderung, weil extrem viele Aufsichtsstunden anfallen. Eine Feier für die Maturanten ist noch offen.

Eventuell wird ein kleines Fest im Freien organisiert oder ein feierlicher Abschluss wird auf Herbst verschoben.

➢ Die Bereitstellung von Laptops für SchülerInnen hat leider nur holprig funktioniert. 7 von 15 gelieferten Laptops wurden noch nicht abgeholt. Durch einen Fehler im Ministerium wurden in den Bedarfslisten weniger als 50% der angeforderten Rechner erfasst. Es gibt allerdings jetzt eine Zusage für weitere 40 oder 41 Laptops, die dann dauerhaft der Schule zur Verfügung stehen. [Anm.: Am Mittwoch, den 20.5.2020, wurden 42 Laptops an die Schule geliefert.]

➢ Die Bauarbeiten in der Schule gehen ohne Unterbrechung weiter. Bis Anfang Oktober sollten alle WCs fertig sein und auch der Boden in der Pausenhalle wird erneuert. Im Eingangsbereich wird das Licht erneuert.

➢ Der Schulstart nach dem Lockdown hat gut funktioniert.

➢ Es wurde von der LehrerInnenvertretung die Frage gestellt, ob Atteste von jenen SchülerInnen, die der Schule fernbleiben, eingesammelt werden müssen.

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➢ Ein Antritt zur Kompensationsprüfung ist trotz positiver Note in einem bestimmten Fall, nämlich bei negativer Klausur, aber positiver Gesamtnote, möglich.

➢ Die Zeugnisverteilung findet voraussichtlich gestaffelt für beide Unterrichtsgruppen einer Klasse am letzten Schultag statt. Dieser Punkt wird aber noch geklärt.

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