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Archiv "WARNUNG: Irreführung mit Branchennachweis" (04.10.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Briefe an die Redaktion

Zeit geredet wird, den Bedarfsplan der Krankenhäuser binnen kurzer Zeit abdecken wird. Woher diese

„Ärzteschwemme" kommt und wo- hin sie fluten wird, ist nicht bekannt.

Jedenfalls hat sie noch nicht die Pe- ripherie erreicht ...

Das Hamburger Urteil sowie der Er- laß des niedersächsischen Innenmi- nisters passen in das Gerangel un- serer Zeit und beweisen, wie groß die Spanne zwischen Regierung und Peripherie ist. Wohin soll es führen, wenn Bestimmungen erlassen wer- den, die in der Praxis nicht ausführ- bar sind?

Jeder Mensch, sagt man, hat gleiche Rechte. Diese gelten auch für die Assistenzärzte, die die gleichen Rechte haben sollten wie andere Ar- beitnehmer .

Dr. med. H. Wittenburg Facharzt für Chirurgie Chefarzt der

Chirurgischen Abteilung der Kreis- und

Stadtkrankenanstalten Nordhorn Postfach 17 29

4460 Nordhorn

AUF LATEIN

Zur Ausbildungsmisere der bundesdeut- schen Medizinstudenten:

Quamdiu?

Quamquam publice est notum artem medicinam in Germania occidentali constanter reg redi et scientias medi- cinas non augeri, nos medici non revertimur ad remedia bene proba- ta? Quamdiu accipiemus mala ex- amina medicorum de USA? Specte- mus in rem publicam Austriacen- sem! Illic examina adhuc optime sunt instituta! Sed apud nos mihi videtur fieri non posse, quin ad men- tem sanam rediremus, priusquam privaremur auctoritate nostra.

Dr. med. H. Schwanig Friedrichstraße 3 7867 Wehr/Baden

RELIGIOSITÄT

Eine Ergänzung zu dem Artikel von Prof.

Dr. med. Manfred Müller-Küppers: „Die (sogenannten) neuen Jugendreligio- nen", erschienen im DEUTSCHEN

ÄRZ-

TEBLATT Heft 3/1979:

Arznei

für die Seele

Sie gingen mit Ihrem Artikel auf ein Thema ein, das auch für die Men- schen unseres aufgeklärten Zeital- ters von Wichtigkeit ist.

Wir haben zwar zumeist aufgehört, religiöse Werte für unser Denken und Verhalten als bindende Grund- lage anzusehen; es sollte aber doch mit aller Entschiedenheit darauf hin- gewiesen werden, daß echte, leben- dige Religion als Arznei anzusehen ist. Arznei für die Seele des Einzel- menschen wie auch für die Mensch- heit, die so sehr einer Gesundung und Erneuerung ihrer Lebenskräfte bedarf.

Bahä'u'lläh, der Begründer der Ba- hä'i-Religion (1817-1892), bean- spruchte für sich, der Arzt zu sein, beauftragt, der kranken Menschheit die lebensrettende Arznei zu reichen.

Er verstand sich als der religiöse Of- fenbarer für unsere heutige Zeit, be- vollmächtigt, die Menschen mit gött- licher Autorität aufzurufen. Sie sind aufgefordert, mit äußerster Anstren- gung, mit Kraft und Weisheit für das Evolutionsziel des heutigen Zeital- ters zu arbeiten.

Es heißt: „Einheit der Menschheit"

(in der Mannigfaltigkeit) als Grund- lage für einen universalen Frieden.

Nicht politische Kräfte, so lehrte Ba- hä'u'lläh, vermögen dieses von allen Menschen guten Willens so heiß er- strebte Ziel zu erreichen; einzig das göttlich geoffenbarte Wort mit sei- ner Kraft, das „Blei des Menschen- herzens in Gold zu verwandeln", vermag die Menschen zum Errei- chen dieser Stufe zu befähigen, für die sie jetzt nach so vielen Krisen und Stürmen reif geworden sind.

Auf dem Prinzip der Einheit aufbau-

end, lehrte Bahä'u'lläh, daß alle Reli- gionen eine gemeinsame Grundlage haben, und forderte, Religion solle die Ursache von Einigkeit und Har- monie sein.

Er rief jeden einzelnen Menschen auf, die Wahrheit selbständig zu er- forschen und Vorurteile jeglicher Art, auch solche der Rasse, der Klas- se, der Nation, der Religion, abzule- gen. Religion und Wissenschaft müssen als verschiedene Aspekte mit einer und derselben Wahrheit übereinstimmen. .

Dr. med. E. Enayati Fritz-Schubert-Ring 69 6000 Frankfurt/Main 60

WARNUNG

Bitte Vorsicht bei gewissen „Zahlungs- aufforderungen"!

Irreführung

mit Branchennachweis

In jedem Jahr erhalte ich von der VBV-Verlagsgesellschaft, Alte Döh- rener Straße 12, 3000 Hannover, eine Rechnung über eine nie bestellte Eintragung in einen „Branchen- nachweis".

Die Zahlungsaufforderung ist so aufgesetzt, daß sie bei nicht ganz genauem Durchlesen fast zwangs- läufig mit einer Rechnung für den Branchenteil des amtlichen Telefon- buches verwechselt wird.

Werden die verlangten Gebühren irrtümlich einmal überwiesen, stellt sich die oben genannte Firma auf den Standpunkt, man habe damit für zwei Jahre bestellt und sei damit auch zur Zahlung für das nächste Jahr verpflichtet.

Ich halte ein solches Verfahren für mehr als anrüchig [wir auch, die Red.].

Dr. K. E. Strumann Rothenburg 49 4400 Münster

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 40 vom 4. Oktober 1979 2605

Referenzen

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