M 076/2008 BVE 6. August 2008 BVE C Motion
1282 Küng, Diemtigen (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.03.2008
Untere Latterbachstrasse in das Strassenbauprogramm
Der Regierungsrat wird ersucht, die untere Latterbachstrasse, (Gemeinde Erlenbach) in das Strassenbauprogramm aufzunehmen, damit eine überfällige Sanierung rasch ausgeführt wird.
Begründung
Die untere Latterbachstrasse führt vom Dorf Oey (Gemeinde Diemtigen) in die Brünnlisaus (Gemeinde Erlenbach), wo sie in die Simmentalstrasse mündet.
Die Strasse ist sehr schmal (5m) und deshalb für den Langsamverkehr und die Fussgänger sehr gefährlich. Die Strasse ist zudem durch den sehr grossen Lastwagenvekehr (als Folge der Unwetterschäden 05 im Diemtigtal) baulich in einem sehr schlechten Zustand.
Das Profil wurde ausgeweitet ohne dass der Untergrund stabilisiert wurde, deshalb ist die Strasse auch sehr pombiert, der Belag ist vielerorts gebrochen und es sind grosse Löcher entstanden.
Aus diesen Gründen ist eine Sanierung dringend notwendig.
Antwort des Regierungsrates
Die Kantonsstrasse Nr. 1117 weist zwischen der Abzweigung Brünnlisau, ihrem Beginn, und dem Ortsende von Oey einen sehr unterschiedlichen Querschnitt auf. Während die Strasse auf den ersten paar hundert Metern und in der Ortschaft Oey (und weiter bis in den Horboden) mit mindestens sechs Metern Breite den Anforderungen genügt, ist dies über eine Länge von rund 800 Metern in Ausserlatterbach mit der lockeren, seitlichen Be- bauung nicht der Fall. In diesem Abschnitt beträgt die Breite nur gut fünf Meter. Ungeach- tet des geringen durchschnittlichen täglichen Verkehrs von gut 3'000 Fahrten sind hier die Anforderungen an die Verkehrssicherheit gemäss Art. 24 und 24a des Gesetzes über Bau und Unterhalt der Strassen nicht erfüllt: Auf dem Weg zur Schule müssen die Kinder man- gels Alternativen über den gesamten Abschnitt auf der schmalen Strasse gehen und Per- sonenwagen können nur mit reduzierter Geschwindigkeit sicher vorbeifahren. Da die Strasse über keine seitlichen Bankette verfügt, muss bei Ausweichmanövern, vor allem von Lastwagen, aufs angrenzende Kulturland ausgewichen werden. Dies hat stellenweise zur Bildung von tiefen Löchern und Gräben geführt. Weil auch die Tragfähigkeit der Stras- senfundation den Belastungen des Schwerverkehrs seit langem nicht mehr genügt, ist die
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Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand und muss als gefährlich bezeichnet werden.
Sofern nicht innert weniger Jahre eine komplette Erneuerung des Strassenkörpers vorge- nommen wird, können künftig Unfälle mit Haftungsfolgen wegen Werkmängeln nicht mehr ausgeschlossen werden. In Erfüllung der überwiesenen Motion Kunz 288/2005 ("Gehweg Richtung Schulhaus an der unteren Latterbachstrasse") soll die Situation noch dieses Jahr zumindest für die Schulkinder und übrigen Fussgänger mit einem unbeleuchteten, nicht asphaltierten Gehweg provisorisch verbessert werden. Dieser Gehweg kann jedoch nicht mehr als eine Übergangslösung sein, weil damit hohe Anforderungen an den Unterhalt und vor allem an den Winterdienst verbunden sind. Im Zuge der Erneuerung ist es deshalb sinnvoll, die Strasse auf sechs Meter Breite und mit einem seitlich abgesetzten Gehweg im Streusiedlungsbereich auszubauen. Die dazu nötigen finanziellen Mittel wurden im Fi- nanzplan des kantonalen Tiefbauamts so eingestellt, dass die Projektierung im Jahr 2011 anlaufen und die Bauarbeiten im Jahr 2013 beginnen können. Der Regierungsrat beab- sichtigt entsprechend, das Projekt ins Strassenbauprogramm 2009 – 2012 aufzunehmen.
Antrag Annahme der Motion
An den Grossen Rat